Kapitel 8: Handelspolitik Das Instrumentarium Teil II

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Aufbau der Vorlesung
01. Gegenstand und Aufgaben
02. Währungspolitik: Historische Einführung
03. Währungspolitik: Theoretische Grundlagen
04. Währungspolitik: Das Instrumentarium
05. Währungspolitik: Die policy-mix-Strategie
06. Handelspolitik: Historische Einführung
07. Handelspolitik: Theoretische Grundlagen
08. Handelspolitik: Das handelspolitische Instrumentarium
09. Arbeitsmarktpolitik
10. Kapitalmarktpolitik
11. Integrationspolitik
12. Politik zugunsten der Entwicklungsländer
Kapitel VIII Handelspolitik:
Die handelspolitischen Instrumente
Fortsetzung
Gliederung:
01. Einführung
02. Das finanzpolitische Instrumentarium
03. Kontingente und Verbote
04. Das Außenhandelsmonopol
05. Das Freihandelssystem
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (20)
Das finanzpolitische System der Zölle und Prämien (Forts.)
5. Theorem vom Zolloptimum:
 Das Handelsgleichgewicht liegt im allgemeinen nicht auf
der höchstmöglichen Handelsindifferenzkurve.
 Deshalb entsteht die Frage, ob die inländische Wohlfahrt
nicht durch eine Zollerhebung verbessert werden könnte.
 Ausgangsthese: Jede Zollerhöhung führt zu einer Verbesserung der Terms of Trade und
 damit zu einer partiellen Wohlfahrtssteigerung.
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (21)
Theorem vom Zolloptimum (Fortsetzung):
 Wenn der Staat einen Importzoll erhebt, wird dem
Ausland quasi nur der Teil des gesamten Angebotes an
Exportgütern angeboten, der nach Zollabzug verbleibt.
 Dies bedeutet, dass die inländische Tauschkurve nach
links im Umfang der Zolleinnahmen nach links verschoben wird.
 Dadurch entsteht ein neuer Schnittpunkt der durch Zölle
modifizierten Tauschkurve (TImod) Inlandes mit der
Tauschkurve des Auslandes.
 Dieser Schnittpunkt liegt auf einer Handelsindifferenzkurve des Inlandes mit höherem Nutzen, da der Schnittpunkt höheren Terms of Trades (ToT) entspricht.
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (22)
Theorem vom Zolloptimum (Fortsetzung):
 Es lässt sich anhand folgender Graphik zeigen, dass eine
Zollerhöhung solange eine Wohlfahrtssteigerung auslöst,
bis die durch den Schnittpunkt gehende inländische
Handelsindifferenzkurve die ausländische Tauschkurve
tangiert.
Theorie des Zolloptimums
TI
Im
HIFH
HIopt
TA
HIz
TImod
AI
Im1
z
ToT2
ToT1
Ex1
Ex
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (23)
 Kritik:
 Es muss unterschieden werden zwischen den Terms of
Trades aus der Sicht der Privaten und der Volkswirtschaft.
 Die Volkswirtschaft (Staat und Private) hat mit
wachsenden Zöllen für eine Importgütereinheit immer weniger Exportgüter an das Ausland zu entrichten.
 Die Privaten hingegen haben bei wachsenden Zöllen
für eine Importgütereinheit immer mehr Exportgüter
hinzugeben.
 Eine endgültige Beurteilung ist nur möglich, wenn
man die Verwendung der Zolleinnahmen mit berücksichtigt.
Theorie des Zolloptimums
Im
TI
TA
TImod
ToTFH
ToTz
ToTpriv
Ex
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (24)
 zweite Kritik:
 Die Wohlfahrt einer Volkswirtschaft hängt nicht nur
von den Terms of Trades ab, sondern auch vom
Außenhandelsvolumen.
 Dieses jedoch wird durch Zollerhöhung vermindert.
 Mengen- und Preiseffekt wirken gegeneinander;
 es gibt eine bestimmte Zollhöhe, bei der ein Optimum
erreicht wird;
 und diese entspricht dem Zoll, bei dem die inländische
Tauschkurve die HI-Kurve tangiert.
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (25)
 Beweisführung:
 Es besteht eine Analogie zum Verhalten eines Monopolisten, der vor der Frage steht, ob er durch eine
weitere Preissteigerung seinen Gewinn vermehren
kann.
 Eine Preissteigerung verursacht eine Zunahme des
Stückgewinnes; der Gesamtgewinn steigt partiell im
gleichem Ausmaß wie der Preis an.
 Gleichzeitig sinkt die Nachfragemenge und damit wiederum der Gesamtgewinn partiell.
 Welche partielle Tendenz überwiegt, hängt bekanntlich von der Nachfrageelastizität ab.
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (26)
 Nur dann, wenn diese Elastizität kleiner als eins ist,
überwiegt der positive Preiseffekt.
 Ex definitione ist hier der prozentuale Rückgang der
Menge geringer als der prozentuale Anstieg des Preises.
 Bei Unterstellung linearer Nachfragekurven, die die
Achsen schneiden, steigt die Elastizität der Nachfragekurve vom Schnittpunkt mit der x-Achse aus gerechnet bei sukzessiver Verknappung der Gütermenge.
 Das Umsatzmaximum ist dort erzielt, wo die Elastizität der Nachfrage den Wert eins erreicht.
Analogie Monopolgewinn
h = dx / dp * p/x
h=
i)
p0 * x 0
ii) p1 * x1
iii) dp * x1 > dx * p0  dU > 0
solange h < 1
h=1
p1
p0
+
NE
x1
h=0
x0
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (27)
 Beweisführung anhand der Marshallschen Tauschkurven
 Eine sukzessive Zollerhöhung führt c. p. zu einer Verlagerung der inländischen Tauschkurve nach links.
 Damit findet eine Bewegung entlang der ausländischen Tauschkurve in Richtung Ursprung statt.
 Die Terms of Trades für das zollerhebende Land steigen an. Dies entspricht der Zunahme des Stückgewinnes; es ist dies der Preiseffekt.
 Gleichzeitig werden zunächst Handelsindifferenzkurven mit einem höheren Wohlfahrtsindex geschnitten.
 Dies ist gleichbedeutend damit, dass der Mengeneffekt zunächst überwiegt.
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (28)
 Es gibt jedoch eine kritische Zollhöhe, bei der die
ausländische Tauschkurve eine Handelsindifferenzkurve tangiert.
 Bei dieser Zollhöhe ist das Optimum an Wohlfahrt
erreicht.
 Bei weiteren Zollerhöhungen werden wiederum Handelsindifferenzkurven geschnitten, die eine geringere
Wohlfahrt anzeigen.
Theorie des Zolloptimums
TI
Im
HIFH
HIopt
TA
HIz
TImod
AI
Im1
z
ToT2
ToT1
Ex1
Ex
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (29)
 dritte Kritik:
 Wenn das Ausland Retorsionszölle einführt, gehen
auf der einen Seite die Gewinne bei den Terms of
Trades zurück.
 Gleichzeitig vermindert sich das Außenhandelsvolumen erneut.
 Per Saldo verbleibt es beim negativen Mengeneffekt.
Retorsionszölle
Im
zIopt
FH
zAopt
WI (zIopt) > WI (FH) > WI (zAopt)
WA (FH) > WA (zAopt) > WA (zIopt)
Ex
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (30)
Zölle aufgrund gesamtwirtschaftlicher Zielsetzungen:
 Eine solche Zielsetzung wird wie folgt begründet:
 Eine Wechselkursvariation sei nicht möglich und eine
Anpassung über eine Deflation etc. ist nicht erwünscht;
 Eine weitere Begründung für Zölle:
 hier ist eine selektive Wirkung möglich, indem man
einzelne Güter ausspart und für diese Güter keinen Zoll
erhebt, im Gegensatz zu Wechselkursänderungen, die
stets alle Güter betreffen.
Fazit: (2a)
Zölle werden oftmals deshalb erhoben, um dem Staat zusätzliche
Einkommensquellen zu eröffnen (Finanzzölle).
Dies war z. B. das Hauptmotiv für die protektionistischen Maßnahmen des Merkantilismus.
Auch für die heutigen Entwicklungsländer gilt, dass die Zolleinnahmen einen beachtlichen Anteil an den Gesamteinnahmen
des Staates ausmachen.
In den hochentwickelten Staaten ist jedoch der Anteil der
Zolleinnahmen extrem gering,
in der BRD erreichten die Zolleinnahmen im letzten Jahrzehnt
weniger als 1 % der Gesamteinnahmen des Staates.
Fazit: (2b)
Nicht
jede Zollsatzerhöhung führt zu einem Zuwachs der Zolleinnahmen.
Jede Zollsatzerhöhung vergrößert zwar die Staatseinnahmen dadurch, dass pro importierter Einheit höhere Einnahmen erzielt
werden,
verringert jedoch partiell wiederum die Zolleinnahmen, da die
Zollerhöhung zu einer Preissteigerung führt und die Preissteigerung eine Reduzierung der Nachfrage nach Importen auslöst.
Da bei Preissteigerungen im allgemeinen die Nachfrage-PreisElastizität ansteigt, wird der zollmindernde Effekt einer Zollsatzerhöhung immer größer,
sodass bei einer kritischen Zollhöhe die Zolleinnahmen ihr Maximum erreichen.
Fazit: (2c)
Die Einführung oder Erhöhung von Schutzzöllen zugunsten eines
Wirtschaftssektors führt zu einer Erhöhung des Preises, das
inländische Angebot, die Beschäftigung und die Gewinne steigen,
die Importmenge geht zurück.
Allerdings verringert sich aufgrund der Preissteigerung auch die
Nachfrage nach diesen Gütern, sodass die inländische Mehrproduktion geringer ausfällt als der Rückgang der Importmenge.
Kritisch muss angemerkt werden, dass dieser Schutzeffekt in dem
Maße geringer ausfällt, indem die ausländischen Unternehmungen mit Preissenkungen reagieren.
Fazit: (2d)
Auch
gilt es zu berücksichtigen, dass Protektionismus stets zu
einer Verringerung in der Produktivität und damit im realen
Volkseinkommen führt und
dass auf diesem Wege die Konsumnachfrage um ein weiteres zurückgeht.
Fr. List hatte die Schutzzölle als vorübergehende Erziehungszölle verteidigt.
In der Anfangsphase entstünden Entwicklungskosten, die den bereits weiterentwickelten Volkswirtschaften nicht mehr entstünden.
Deshalb sei auch eine Industrie, die langfristig international
konkurrenzfähig sei, in der Entwicklungsphase nicht in der Lage,
sich gegenüber den höherentwickelten ausländischen Unternehmungen zu behaupten.
Fazit: (2e)
Gegen diese Argumentation muss eingewandt werden, dass Zölle
nur sehr schwer wieder abgebaut werden können,
dass sich während des Schutzes wegen Verminderung des Wettbewerbes die Anreize zur Rationalisierung vermindern und
dass auch die Unternehmungen zur Produktion bereit sein müssten, wenn zu erwarten ist, dass die vorübergehenden Verluste
durch Erträge in der Zukunft kompensiert werden.
Nur im Falle externer Entwicklungskosten (die zukünftigen Erträge fallen anderen Unternehmungen zugute!) überzeugt die
List'sche Argumentation.
Fazit: (2f)
Die Internalisierung externer Kosten lässt sich jedoch besser mit
Hilfe einer Patentschutzgesetzgebung als mit Protektionismus erreichen.
Schutzzölle werden auch zugunsten von Arbeitnehmern verlangt,
da Freihandel über eine internationale Konkurrenz mit Niedriglohnländern zu einem Lohndruck führe.
Kritisch muss angemerkt werden, dass höhere Löhne in der Regel
wegen höherer Arbeitsproduktivität gewährt werden können und
somit die Stückkosten und die internationale Wettbewerbsfähigkeit gar nicht tangieren.
Allerdings führt das Heckscher-Ohlin-Theorem zu einer gewissen
Rechtfertigung von Schutzzöllen, da Freihandel dazu führt, dass
der jeweils knappere Faktor weniger knapp wird und da deshalb
auch die Entlohnung dieses Faktors relativ zurückgeht.
Fazit: (2g)
Das Leontief-Paradox zeigt allerdings, dass die hochqualifizierte
Arbeit in den USA nicht zu den knappen Faktoren zählt und deshalb auch nicht durch Freihandel benachteiligt wird.
Das Verteilungsargument kann danach allenfalls für die untersten Leistungsklassen der Arbeit aufrechterhalten werden.
Aber auch hier wäre es günstiger, den negativ Betroffenen Kompensationszahlungen zu gewähren als über Schutzzölle die gesamte Wohlfahrt einer Volkswirtschaft zu reduzieren.
Im Rahmen der These des Zolloptimums wird behauptet, dass
eine einzelne Volkswirtschaft durch ein gewisses Ausmaß an Protektionismus seine Wohlfahrt vergrößern könne, da jede Zollerhöhung mit einer Verbesserung der Terms of Trades verbunden
ist.
Fazit: (2h)
Kritisch
muss angemerkt werden, dass bei Zollerhebung zwischen privaten und gesamtwirtschaftlichen Terms of Trades unterschieden werden muss und
dass sich die privaten Terms of Trades bei Zollerhöhung verschlechtern.
Weiterhin wird der wohlfahrtssteigernde Terms of Trades-Effekt
stets durch einen wohlfahrtsmindernden Mengeneffekt teilweise
kompensiert, da eine verminderte internationale Arbeitsteilung
mit Produktivitätsverlusten verbunden ist.
Aus diesen Gründen geht dieses Theorem auch davon aus, dass
Zollerhöhungen nur bis zu einer kritischen Grenze (dem Zolloptimum) wohlfahrtssteigernd wirken.
Fazit: (2i)
Vor
allem ist jedoch langfristig mit Retorsionszöllen des Auslandes zu rechnen, welche die positiven Wohlfahrtseffekte wiederum aufheben, die negativen Mengeneffekte jedoch verstärken.
Bisweilen wurden Zölle auch eingesetzt, um Defizite der Leistungsbilanz zu vermindern, sofern eine Abwertung politisch
nicht möglich erscheint oder
sofern die Korrektur auf einen Teilbereich des gesamten Außenhandels (z. B. auf den Agrarbereich) beschränkt werden soll.
Gliederung:
01. Einführung
02. Das finanzpolitische Instrumentarium
03. Kontingente und Verbote
04. Das Außenhandelsmonopol
05. Das Freihandelssystem
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und
Verboten aus ? (1)
Ausgangspunkt:
 Freihandel,
 der Weltpreis liegt unter dem inländischen Gleichgewichtspreis bei Autarkie.
Mögliche Maßnahme: Einschränkung der Importmenge
Folge:
 Entsprechend der Angebots- und Nachfrageelastizität
erfolgt ein Anstieg des inländischen Preises
 und damit auch ein Anstieg der inländischen Produktionsmenge.
Eine gleiche Wirkung auf Preis und Inlandsmenge hätte
erwartet werden können, wenn ein Zoll in Höhe von z
eingeführt worden wäre.
Vergleich Zölle mit Kontingenten
Zölle
p
Kontingente
AT
Importe
z
p0
NE
DX
-D N
x
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und
Verboten aus ? (2)
Es
bestehen also ähnliche Schutzwirkungen wie bei einer
Zollpolitik, trotzdem gibt es einige Unterschiede:
 Es entstehen keine Zolleinnahmen, deshalb ist dieses
Instrument nicht geeignet, wenn es um die Erzielung von
Staatseinnahmen geht.
 Die Differenz zwischen Auslandspreis und Inlandspreis
fließt nun den inländischen Importeuren oder auch den
ausländischen Exporteuren als zusätzlicher Stückgewinn
zu.
 Ob dieser Anstieg des Stückgewinnes den Importeuren oder den Exporteuren zufließt, hängt von den
Marktformen im In- und Ausland ab.
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und
Verboten aus ? (3)
 Wenn der ausländische Exporteur gegenüber den
inländischen Importeuren eine Monopolstellung innehat, fließt der gesamte Stückgewinn ihm zu.
 Wenn hingegen der inländische Importeur gegenüber
den ausländischen Exporteuren eine Monopolstellung
innehat, fällt der gesamte Stückgewinn diesem zu.
 In der Regel kann man jedoch davon ausgehen, dass
sich Exporteure und Importeure den Stückgewinn
teilen.
Gewinne der Exporteure /Importeure
pA/I
Ausland
Export
Inland
AT
AT
pI
pA
Import
NE
NE
XA
X0
N0
XI
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und
Verboten aus ? (4)
 Der Schutz der Kontingentpolitik ist sicherer als der der
Zollpolitik.
 Die Frage, ob die beabsichtigten Wirkungen einer
Zollpolitik realisiert werden, hängt nämlich davon ab,
ob die Elastizitäten des Angebotes vom Staat realistisch eingeschätzt werden können.
 Die Mengenwirkung ist ungewiss.
 Einen Kleinländerfall unterstellt ist bei der Zollpolitik die Preiswirkung bekannt;
 sie entspricht der Höhe des Zollsatzes, da annahmegemäß das inländische Preisniveau im Gleichgewicht
dem ausländischen Preis plus dem Zollsatz entsprechen muss.
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und
Verboten aus ? (5)
 Umgekehrt gilt, dass bei einer Kontingentierungspolitik zunächst der Rückgang im Importvolumen
politisch festgelegt wird und damit sicher ist.
 Ungewiss bleibt, um wie viel der Preis deshalb steigt
und um wie viel die Nachfrage deshalb zurückgeht.
 Da wir bei Schutzzollpolitik unterstellen, dass es primär auf die Mengenwirkung ankommt, kann dieses
Instrument als um so effizienter angesehen werden, je
weniger der Staat über die tatsächlichen Elastizitäten
informiert ist.
 Bei distributiven Zielen hingegen kommt es primär
auf die Preiswirkungen an, von ihnen hängt es ab, inwieweit z. B. die Lohnsätze angehoben werden können, sodass also in diesem Falle die Zollpolitik effizienter wäre.
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und
Verboten aus ? (6)
 Die Wirkungen einer Kontingentierungspolitik auf den
Wettbewerb sind ausgeprägter als bei der Zollpolitik.
 Es entfällt die potentielle, ausländische Konkurrenz.
 Erhebt der Staat Zölle und schließen sich die inländischen Unternehmer monopolistisch zusammen,
 so können sie ihrer Position sicher sein, denn auch
dann, wenn der Preis aufgrund dieser Monopolisierung steigt, kann die Importgütermenge nicht größer
werden.
 Die gleiche Monopolisierung würde jedoch bei einer
Zollpolitik dazu führen, dass es nun für eine Reihe
von ausländischen Unternehmungen wiederum vorteilhaft würde, zu importieren.
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und
Verboten aus ? (7)
 Der Terms-of-Trades-Effekt ist bei einer Kontingentierungspolitik ungewisser als bei einer Zollpolitik.
 Der Staat legt mit der Kontingentierung fest, bei welchem Außenhandelsvolumen ein Gleichgewicht erreicht wird.
 Je mehr die Terms of Trades zugunsten des Auslandes verschoben werden, um so geringer ist der zu
erwartende Wohlfahrtsgewinn, der aus einer einseitigen Handelspolitik zu erwarten ist.
Terms of Trade Effekte bei Kontingentierungen
Im
TI
TA
ToTFH >?< ToTKont.
TImod
ToTFH
ToTz
ToTpriv
Ex
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und
Verboten aus ? (8)
Problematik der nicht-tarifären Handelshemmnisse:
 Teilweise haben sie eine Wirkung wie Zölle, soweit diese
Maßnahmen mit Gebühren verbunden sind;
 oder zumindest Kosten verursachen wie z. B. bei Ausstellung von Zeugnissen oder erhöhten Zinskosten aufgrund
längerer Transportzeiten.
 Die Wohlfahrtswirkung ist sehr unterschiedlich: veterinäre Zeugnisse können durchaus wohlfahrtssteigernd
sein und den medizinischen Fortschritt anregen;
 ein Großteil der Maßnahmen bedeutet jedoch unproduktive Bindung von Ressourcen in der Bürokratie.
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und
Verboten aus ? (9)
 Oftmals gleichen jedoch diese Maßnahmen der Verbotspolitik, da der Staat durch Festlegung der qualitativen
Normen den Import aus bestimmten Ländern leicht unterbinden kann.
 Da Bürokratie gerade bei den nicht-tarifären Hemmnissen größeren Handelsspielraum besitzt als bei den
Zoll-und Kontingentierungsmaßnahmen, ist der Handel
hier in hohem Maße verunsichert,
 was sich auf eine Verminderung des Handelsvolumens
auswirken kann.
Fazit: (3a)
Kontingente üben im Prinzip den gleichen Schutz aus wie Zölle.
Während bei der Zollpolitik zunächst eine Preissteigerung und
erst danach die Reduzierung der Importmenge eintritt, beginnt
der Prozess bei der Kontingentierung mit einer Reduzierung der
Importmenge,
die dann eine Erhöhung der Preise auslöst.
Trotzdem ergeben sich Unterschiede zwischen Zollpolitik und
Kontingentierung:
Es werden keine Zolleinnahmen erzielt;
der Geldbetrag, der bei einer Zollpolitik dem Staat zufließt,
kommt nun je nach Machtverhältnissen entweder den inländischen Importeuren oder den ausländischen Exporteuren zu.
Fazit: (3b)
Der Schutz der Kontingentierungspolitik ist sicherer als der der
Zollpolitik.
Bei distributiven Zielen hingegen kommt es primär auf die
Preiswirkungen an, sodass also eine Zollpolitik effizienter wäre.
Bei einer Kontingentierung entfällt auch die potentielle ausländische Konkurrenz.
Der Terms-of-Trades-Effekt und damit auch die Verteilung der
Wohlfahrt ist bei einer Kontingentierungspolitik ungewisser als
bei einer Zollpolitik.
Nicht-tarifäre Handelshemmnisse wirken sich teilweise wie Zölle,
teilweise wie Kontingentierungen aus.
Zollähnliche Wirkungen sind immer dann zu erwarten, wenn im
Zusammenhang mit nicht-tarifären Handelshemmnissen den Unternehmungen zusätzliche Kosten erwachsen.
Fazit: (3c)
Ein Kontingentierungseffekt tritt hingegen immer dann ein, wenn
Maßnahmen der Zollbehörden faktisch zu einer Reduzierung der
Importmenge führen.
Die Wohlfahrtswirkungen der nicht-tarifären Handelshemmnisse sind sehr unterschiedlich.
Vor allem gesundheitspolitisch motivierte Importbeschränkungen sind in der Regel wohlfahrtssteigernd.
Da nicht-tarifäre Handelshemmnisse vor allem darin bestehen,
dass den Zollbehörden Handelsspielräume eingeräumt werden,
wird die Sicherheit beim Import und damit auch die Wohlfahrt
stark vermindert.
Gliederung:
01. Einführung
02. Das finanzpolitische Instrumentarium
03. Kontingente und Verbote
04. Das Außenhandelsmonopol
05. Das Freihandelssystem
Frage 4: Welche Wirkungen gehen von einem
Außenhandelsmonopol aus ? (1)
Der Staat verlangt hier
in der Regel von den Unternehmungen, welche die Aufträge erledigen, Lizenzgebühren,
sodass der Staat hier wiederum Einnahmen wie bei der Zollerhebung erhält.
Hier werden die entscheidenden Größen (Preis, Gebühr, Import-Menge) vom Staat festgesetzt, mit der Folge,
dass die Ungewissheit über die Schutzwirkungen hier am geringsten ist.
Die Terms-of-Trades-Wirkung wird hier günstiger sein,
einfach deshalb, weil der Staat gegenüber den ausländischen
Unternehmungen die Position eines Nachfrage-Monopolisten
einnehmen kann.
Frage 4: Welche Wirkungen gehen von einem
Außenhandelsmonopol aus ? (2)
Der
Wettbewerb zwischen den Unternehmungen wird
allerdings weniger intensiv sein, da der Staat oft dazu neigt,
die Lizenzen einigen wenigen Unternehmungen zu erteilen;
gleichzeitig läuft der Wettbewerb mehr nach politischen Kriterien ab,
die Produktivität der einzelnen Wettbewerber spielt nur
noch eine Rolle neben anderen Kriterien.
Der Staat wird auch die Import- und Exportstruktur stärker
an politischen Kriterien ausrichten, wie z. B. an Autarkiebestrebungen und nicht an der Kostengünstigkeit.
Die Folge ist langfristig eine Behinderung der internationalen Arbeitsteilung und
damit eine Verlangsamung des Wachstums.
Fazit: (4)
Das
Außenhandelsmonopol unterscheidet sich in seiner Schutzwirkung von den übrigen handelspolitischen Maßnahmen vor
allem darin, dass sowohl die Preise als auch die Importmengen
vom Staat festgesetzt werden
und dass deshalb die erwünschten Ziele relativ sicher eintreten.
Gleichzeitig kann der Staat als Monopolist u. U. gegenüber ausländischen Unternehmungen bessere Konditionen erzielen.
Wohlfahrtsmindernd wirkt jedoch der Umstand, dass Außenhandelsmonopole den Wettbewerb um die Importgüter vermindern und
dass der Wettbewerb weniger an der Effizienz, als an politischen
Kriterien ausgerichtet wird.
Beide Tatbestände wirken sich für die Bevölkerung wohlfahrtsmindernd aus.
Gliederung:
01. Einführung
02. Das finanzpolitische Instrumentarium
03. Kontingente und Verbote
04. Das Außenhandelsmonopol
05. Das Freihandelssystem
Frage 5: Welche Wirkungen gehen von einem
Freihandelssystem aus ? (1)
Hier
besteht ein weitgehender Verzicht auf Handelsbarrieren und deren Abbau.
Mögliche Wege:
 in bilateralen Verhandlungen durch Festsetzung einer
Meistbegünstigungsklausel
 in multilateralen Verhandlungen vor allem durch globale
Kürzungen der Zölle;
 unterschiedliche Zollniveaus erschweren allerdings die
Aufnahme der Verhandlungen;
 deshalb kommt es oftmals zu dem Bestreben, vor Beginn
der Verhandlungen sogenannte Verhandlungszölle einzuführen;
 dabei entsteht jedoch die Gefahr von Retorsionszöllen
oder eine Verhärtung des Verhandlungsklimas.
Frage 5: Welche Wirkungen gehen von einem
Freihandelssystem aus ? (2)
Ein
freier Außenhandel wird vor allem durch Dumping
behindert, deshalb bestehen in diesem System Versuche,
Dumping zu verhindern.
 Definition von Dumping: Der Preis im Ausland ist niedrigerer als im Inland,
 oder: der Auslandspreis liegt unter den Kosten.
 Spezialfall: finanziert durch staatliche Subventionen
Frage Nr. 1: Ist der Schutz erwünscht ?
 Kurzfristig verbessert der niedrige Auslandspreis die
Terms of Trades zugunsten des Inlandes;
 bei Verzicht auf Maßnahmen wird auch tendenziell ein
größeres Handelsvolumen erreicht,
 schließlich ist der Subventionsbedarf geringer.
Frage 5: Welche Wirkungen gehen von einem
Freihandelssystem aus ? (3)
 Langfristig besteht u. U. die Gefahr, dass das Ausland
nach Ausscheiden der inländischen Unternehmungen die
Preise monopolistisch erhöht und
 damit die Terms of Trades verschlechtert.
 Auch entsteht die Gefahr einer politischen Abhängigkeit.
Aber:
 Diese Gefahr besteht nur dann, wenn die Produktion auf
ein einzelnes Land begrenzt wird, nicht auch dann, wenn
mehrere Staaten subventionieren.
Frage 5: Welche Wirkungen gehen von einem
Freihandelssystem aus ? (4)
Generell ist die Frage zu stellen, wie lange ein Land benötigen würde, um dann, wenn das Ausland ein Monopol erreicht und seine Preise anhebt, die Produktion wieder
aufzunehmen,
 bei Energie (Wiederinstandsetzung von stillgelegten
Kohlezechen) sicher länger und kostspieliger als bei
Industrieprodukten.
Weiterhin stellt sich die Frage, ob die notwendigen Technologien in diesem Falle bekannt sind und ob die inländischen
Unternehmungen Zutritt zu diesen Technologien haben.
Frage 5: Welche Wirkungen gehen von einem
Freihandelssystem aus ? (5)
Frage Nr. 2: welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn ein
Schutz erwünscht ist?
 Dumping ist nur möglich bei Zugangsbeschränkungen,
da sonst Unternehmungen Gefahr laufen, dass die gedumpten Güter reimportiert werden.
 Dies zeigt, dass sich Antidumpingpolitik vor allem darum
bemühen muss, Zugangsbeschränkungen abzubauen,
 also den Reimport (Export aus der Sicht des Inlandes)
nicht ebenfalls zu behindern.
 In gleichem Maße kann auch der Import dieser Güter mit
Antidumpingzöllen belegt werden,
 möglichst jedoch lediglich als Verhandlungszölle, um das
Ausland zu bewegen, Subventionen abzubauen bzw. den
Reimportschutz aufzuheben.
Fazit: (5a)
Das Freihandelssystem zeichnet sich dadurch aus, dass sich der
Staat jeglichen Eingriffes in den Marktprozess enthält, er beschränkt sich auf die Wahrung der allgemeinen Marktordnung.
Die wichtigste staatliche Aktivität im Rahmen eines Freihandelssystems besteht darin, dass bisher gültige protektionistische Regulierungen aufgehoben werden.
Hierzu sind prinzipiell drei Wege denkbar. Ein Staat kann einseitig die Regulierungen abbauen und darauf hoffen, dass die ausländischen Staaten diesem Beispiel folgen.
Diese Methode ist weitgehend ineffizient. Durch den einseitigen
Abbau der Regulierungen vermindern sich die Anreize des Auslandes, ebenfalls Regulierungen abzubauen.
Die Terms of Trades verschlechtern sich zuungunsten des liberalisierenden Staates, die negativen Mengeneffekte werden nur zum
Teil abgebaut.
Fazit: (5b)
Die
Einführung von Freihandel kann zweitens auf dem Wege
erfolgen, dass über bilaterale Handelsverträge mit den wichtigsten Handelspartnern ein wechselseitiger Abbau der Handelsbehinderungen vereinbart wird.
Dieser Weg wurde vor allem im 19. Jahrhundert beschritten.
Wichtigster Bestandteil dieser liberalen Handelsverträge war die
Meistbegünstigungsklausel, in der sich die Vertragspartner verpflichten, alle Vergünstigungen, die in Zukunft dritten Staaten
gewährt werden, auch dem Vertragspartner automatisch einzuräumen.
Solche bilateralen Verhandlungen sind vor allem dann schwierig,
wenn das anfängliche Zollniveau in den beiden Staaten unterschiedlich hoch ist.
Aus diesem Grunde waren in der Vergangenheit einige Staaten
bemüht, vor Eintritt in die Verhandlungen die Zölle (Verhandlungszölle) zunächst zu erhöhen, um auf diesem Wege
bessere Verhandlungschancen zu erreichen.
Fazit: (5c)
Da diese Praxis jedoch das Verhandlungsklima
verschlechtert, ist
der Erfolg dieser Vorgehensweise fragwürdig.
Der Abbau protektionistischer Maßnahmen kann drittens auch
auf dem Wege erfolgen, dass multinationale Verhandlungen geführt werden.
Dies ist der Weg, der in den GATT-Verhandlungen gewählt wurde.
In den 50 er Jahren verliefen diese Verhandlungen allerdings
sehr schleppend, erst seit der Kennedy-Runde Mitte der 60er
Jahre waren die meisten Staaten bereit, globale Zollreduzierungen in nennenswertem Umfang zu akzeptieren.
Diesem Beispiel folgte die Tokio-Runde Ende der 70 er Jahre und
die Uruguay-Runde Anfang der 90 er Jahre des letzten Jahrhunderts.
Fazit: (5d)
Vor allem W. Eucken hat darauf aufmerksam gemacht, dass ein
liberales System nicht nur von Seiten des Staates bedroht wird,
dass vielmehr auch private Interessengruppen bemüht sein können, faktische Marktzugangsbegrenzungen aufzubauen.
Deshalb kann sich der Staat auch nach Abbau aller staatlichen
Behinderungen des Außenhandels nicht vollkommen aus der
Außenhandelspolitik zurückziehen, er muss stets für die Wahrung der liberalen Marktordnung sorgen.
Zu den Handelsbehinderungen, die zu einem großen Teil von
privaten Organisationen ausgehen, zählen insbesondere Dumpingpreise bei Exportgütern.
Von Dumping spricht man entweder dann, wenn eine Unternehmung die Güter, die exportiert werden, zu einem Preis
unterhalb des Inlandspreises verkauft oder wenn Exportgüter zu
Preisen unterhalb der Kosten (Grenzkosten, Stückkosten) angeboten werden.
Fazit: (5e)
Die
Frage, ob ein Land, in das Güter zu Dumpingpreisen eingeführt werden, Gegenmaßnahmen ergreifen soll, wird kontrovers diskutiert.
Zunächst profitiert das betroffene Land vom Dumping ausländischer Unternehmungen dadurch, dass sich seine Terms of
Trades verbessern.
Langfristig wird allerdings befürchtet, dass die ausländischen
Unternehmungen monopolistische Cournot-Preise verlangen werden, sobald die inländische Konkurrenz ausgeschaltet ist.
Inwieweit diese Befürchtungen zu Recht bestehen, hängt einmal
davon ab, ob das fragliche Produkt nur in einem einzigen ausländischen Staat produziert wird.
Bei Konkurrenz mehrerer ausländischer Unternehmungen entfällt die Möglichkeit monopolistischer Preissetzung.
Fazit: (5f)
Weiterhin
hängt die Frage nach den Wohlfahrtsverlusten im
Zusammenhang mit Dumpingpreisen auch davon ab, wie hoch
die Transformationskosten zum Wiederaufbau einer eigenen
Industrie sind, falls die ausländische Unternehmung monopolistische Preise durchzusetzen versucht.
Falls eine Bekämpfung des Dumpings bei Importgütern erwünscht ist, kann der Staat des Importlandes das Dumping
entweder dadurch bekämpfen, dass er die fraglichen Importgüter
mit Antidumpingzöllen belegt,
oder dass der Staat die Wettbewerbsposition der inländischen
Unternehmungen durch Subventionsgewährung stützt.
Fazit: (5g)
Längerfristig
ist eine Dumpingpolitik der ausländischen Unternehmungen jedoch nur dann erfolgreich, wenn der ausländische
Staat einen Reimport der betroffenen Güter nicht durch Zugangsbechränkungen verhindert.
Die wirkungsvollste Maßnahme eines Staates im Zusammenhang
mit der Abwehr von Dumping besteht somit darin, in Verhandlungen mit den ausländischen Staaten jede Form von ReImportbeschränkungen zu verhindern.
Ende
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