Gemeingefährdungsdelikte

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VL Besonderer Teil II
Hubert Hinterhofer
Gemeingefährdungsdelikte
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Brandstiftung/Fahrlässige Herbeiführung
einer Feuersbrunst (§§ 169/170)
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Erfolgsqualifikationen (§§ 169 Abs 3, 170 Abs 2)
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Fahrlässigkeit genügt (§ 7 Abs 2)
Schwere KV einer größeren Zahl von Menschen
Not vieler Menschen
Tod eines Menschen
Tod einer größeren Zahl von Menschen
Gemeingefährdungsdelikte
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Brandstiftung/Fahrlässige Herbeiführung
einer Feuersbrunst (§§ 169/170)
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Konkurrenzen
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Grundsätzliche Verdrängung der §§ 125 f
Echte Konkurrenz zu Mord (§ 75; „Mordbrand“) und
vorsätzlicher KV (§§ 83 ff)
Verdrängung fahrlässiger KV oder Tötung (§§ 80 f, 88)
Echte Konkurrenz zu Versicherungsmissbrauch (§ 151)
bzw Versicherungsbetrug (§ 146)
Gemeingefährdungsdelikte
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Vorsätzliche und fahrlässige
Gemeingefährdung (§§ 176, 177)
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Objektiver Tatbestand
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Herbeiführung einer konkreten Gemeingefahr
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Besonders gefährliche Verhältnisse iS des § 89?
Größere Zahl von Menschen
Fremdes Eigentum in großem Ausmaß
Gleichzeitigkeit! (Ketten- oder Sukzessivgefährdung nicht
ausreichend)
Herbeiführung: auch Vergrößerung/Verlängerung
Gemeingefährdungsdelikte
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Vorsätzliche und fahrlässige Gemeingefährdung (§§
176, 177)
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Subjektiver Tatbestand
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Qualifikationen (§§ 176 und 177 Abs 2)
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Vorsatz (§ 176)
Subjektive Sorgfaltswidrigkeit (§ 177)
Erfolgsqualifikationen (§ 7 Abs 2)
Konkurrenzen
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Ausdrückliche Subsidiarität der §§ 176, 177 gegenüber §§
169-174
HM: Verdrängung des § 89
Gemeingefährdungsdelikte
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Vorsätzliche und fahrlässige Gefährdung
durch übertragbare Krankheiten (§§ 178,
179)
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Objektiver Tatbestand
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Handlung mit abstrakter Verbreitungsgefahr
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Abstrakte Gefahr (Ansteckung nicht erforderlich!)
– Unter Menschen übertragbare Krankheit (insb HIV)
– Hauptanwendungsfall: Ungeschützte Sexualkontakte HIVInfizierter mit Nicht-Infizierten
Gemeingefährdungsdelikte
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Vorsätzliche und fahrlässige Gefährdung
durch übertragbare Krankheiten (§§ 178,
179)
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Subjektiver Tatbestand
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§ 178: Vorsatz
§ 179: Subjektive Sorgfaltswidrigkeit
Objektive Bedingung
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Anzeige- oder meldepflichtige Krankheit
„Ihrer Art nach“
Gemeingefährdungsdelikte
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Vorsätzliche und fahrlässige Gefährdung
durch übertragbare Krankheiten (§§ 178,
179)
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Konkurrenzen
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Echte Konkurrenz zu den Delikten gegen Leib und
Leben
Gemeingefährdungsdelikte
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Anwendungsbeispiele
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A zündet sein gut versichertes und mitten in einer
größeren Wohnsiedlung stehendes Haus an, um
die Versicherungssumme zu kassieren. Als es der
Feuerwehr endlich gelingt, den Brand
einzudämmen, ist das Haus bereits zur Hälfte
abgebrannt. Ein Übergreifen der Flammen auf
dicht angrenzende Nachbarhäuser konnte die
Feuerwehr im letzten Moment verhindern.
Gemeingefährdungsdelikte
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Anwendungsbeispiele
–
A „überfährt“ fährt mit seinem Pkw eine Ampel
trotz Rotlichts und Wahrnehmung einer den
Schutzweg querenden Personengruppe (ca 15
Personen) mit einer Geschwindigkeit von 100
km/h. Der dieser Gruppe angehörende B wird
vom Auto des A erfasst und getötet; die übrigen
Mitglieder der Gruppe kommen mit dem
Schrecken davon.
Gemeingefährdungsdelikte
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Anwendungsbeispiele
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1. Der HIV-Infizierte H verkehrt trotz Kenntnis
seiner Infektion mit einer nicht HIV-infizierten
Person ohne Verwendung eines Kondoms.
2. Der HIV-Infizierte H verkehrt trotz Kenntnis
seiner Infektion mit einer nicht HIV-infizierten
Person unter Verwendung eines Kondoms.
3. Wie 1 und 2, jedoch verkehren zwei HIVInfizierte Personen miteinander.
Gemeingefährdungsdelikte
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Anwendungsbeispiele
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A hat mit einer Prostituierten ungeschützten
Geschlechtsverkehr. Einige Zeit danach hat er
auch mit seiner Freundin ungeschützten
Sexualverkehr. Daraufhin trifft ihn das schlechte
Gewissen und er unterzieht sich einem AIDSTest. Tatsächlich wird bei A eine HIV-Infektion
festgestellt.
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