TIERSCHUTZFÄLLE VOR GERICHT ? Sind Tauben Schädlinge ? Fachliche Beleuchtung und verwaltungsrechtliche Bewertung dieser Frage Dr. Kerstin Herfen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Landkreis Limburg-Weilburg 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“ am 18. September 2014 in Alsfeld www.landkreis-limburg-weilburg.de Chronologie: der Antrag Dezember 2008: Antrag für eine Erlaubnis nach §11 (1) Nr. 3e TierSchG zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge vorgesehene Tierarten: nur verwilderte Stadttauben vorgesehenes Konzept: mittels Fangschlag (Lebendfalle) Januar 2009: ergänzende Mitteilung durch den Antragsteller „Die Tauben werden tierschutzgerecht vor dem Töten betäubt.“ …mittels Stockschlag auf den Hinterkopf, danach wird der Kopf der Taube entfernt und sie somit endgültig getötet. Durch meine Ausbildung zum Jäger und Falkner kann ich auch das fachgerecht durchführen. ….. „ 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Chronologie: der Antrag Der Fangschlag „Da mein Vater bis vor kurzem selbst Brieftaubenzüchter war, bin ich seit meiner Kindheit mit Tauben aufgewachsen. Ihr Wesen, ihr Verhalten und Gewohnheiten sind mir sehr vertraut. Mit diesem Wissen habe ich einen Fangschlag konstruiert, in dem die Tauben lebend gefangen werden. Nach Ihrer Absprache werden die Tauben dann fachgerecht von Zeit zu Zeit entnommen. Der Taubenfangschlag wird gereinigt, desinfiziert und wieder mit frischem Wasser und Futter bestückt. Der gesamte Fangschlag ist wartungsfrei und kann auch nach Ihren örtlichen Gegebenheiten gestaltet werden.“ Quelle Zitat und Bild: Homepage des Antragstellers 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Chronologie: Antragsprüfung Verantwortliche Person: Antragsteller selbst Zuverlässigkeit: keine Bedenken Sachkunde: keine Bedenken Jagdschein 1999 Fangjagdlehrgang 1999 Falknerprüfung 1999 Tierauffangstation nach BNatSchG 2007 Räumlichkeiten: keine Bedenken, siehe Prospekt mit Fangschlag Aber ………………………………………….. 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Chronologie: Antragsprüfung Aber …………..??????????? Ausbildung als Jäger und Falkner, KEIN ausgebildeter Schädlingsbekämpfer (Ausbildung staatl. anerk.) • Ist die beantragte (und damals schon durch den Antragsteller beworbene) Methode zur Bekämpfung der verwilderten Stadttauben (Reduzierung der Population mittels Fangschlag) angemessen? • Welche Alternativen zur Taubenabwehr werden durch den Antragsteller in Betracht gezogen? Verhältnismäßigkeit der Methoden Sind Tauben Schädlinge? grundsätzliche Klärung dieser Frage steht im Raum 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Chronologie: Antragsprüfung Sind Tauben Schädlinge? • …. An den Stellen, an denen Tauben brüten oder rasten, werden durch die ständige Abgabe von Exkrementen teure Säuberungs- und Sanierungsmassnahmen an Dächern und Fassaden nötig. Auch aus medizinischer Hinsicht bereiten verwilderte Haustauben Probleme, da sie Parasiten und virusbedingte Infektionskrankheiten auf den Menschen übertragen können. Die Haustaube gilt daher zugleich als Hygiene- und Materialschädling…… ( Quelle: www.lexikon-derschädlinge.de) • … www …. • §13 (4) BSeuchG: Tierische Schädlinge im Sinne dieser Vorschrift sind alle Tiere, durch die nach Art, Lebensweise oder Verbreitung Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können, soweit die Tiere nicht vom Tierseuchenrecht erfasst sind (BSeuchG seit 31.12.2000 außer Kraft) • §2 Nr.12 IfSG: Gesundheitsschädling: ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können. „Damit ist fast jedes Tier betroffen….“ (Quelle: Kluge Kommentar zum TierSchG, §4, Rn 4a) 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Chronologie des Verfahrens Januar 2009: Erlass des HMUELV: • Tauben sind per se nicht als Schädlinge einzustufen, • Antrag nach §11 (1) Nr. 3e ist nicht erlaubnisfähig, da die generelle Schädlingseigenschaft der Taube nicht vorliegt • Nur als Gefahrenabwehr bei konkreter und nachgewiesener Gefährdung von Personen (-gruppen) • Problematik der beantragten Schädlingsbekämpfungsmaßnahme • Kollateralschäden: verhungernde Nestlinge • Keine dauerhafte Reduzierung der Population Februar 2009: • Ablehnungsbescheid mit der oben genannten Begründung 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Chronologie des Verfahrens Februar 2009: Fristgerechter Widerspruch Begründung: • verwilderte Stadttauben sind kein Wild im Sinne des Jagdrechts, es handelt sich um sog. herrenlose Tiere • da herrenlos, dürfen diese, mit Erlaubnis der Grundstückseigentümer, gefangen werden, sind danach Eigentum des Fängers (hier: Eigentum des Antragstellers) • mit diesem Eigentum möchte der Antragsteller seine Greifvögel und Eulen füttern, damit läge ein vernünftiger Grund für das Töten der Tauben vor März 2009: Juli 2009: August 2009: Weitergabe an den Anhörungsausschuss Erlass des Ministeriums: Antrag ist abzulehnen Anhörungsausschuss: keine Einigung Oktober 2009: Widerspruchsbescheid: Antrag wird abgelehnt 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Chronologie des Verfahrens November 2009: Klage und Prozesskostenhilfeantrag Antrag auf Erlaubnis zum Fangen und Töten der Tauben (Verfüttern an die Greifvögel) Januar 2010: Verhandlung VG Wiesbaden (Az: 4K 1347/09.WI) Klage wird abgewiesen Begründung: Bescheide sind rechtmäßig, Vorgehen ist keine Schädlingsbekämpfung Einzelne Taube ist nicht per se ein Schädling, Schädlingseigenschaft, wenn sie in großen Schwärmen auftritt, daher immer Einzelfallentscheidungen Berufung wird zugelassen: Bundesweite Bedeutung, bisher keine obergerichtlichen Entscheidungen bekannt 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Chronologie des Verfahrens ……. Wiederholte Terminabsagen durch das VGH (Erkrankung und Tod des Rechtsbeistandes von Herrn Geis) Mai 2011: Neue, erweiterte Klageschrift durch neuen Rechtsbeistand September 2011: Verhandlung VGH Kassel (Az: 8 A 396/10) Klage wird teilweise zugestimmt Stichworte der Entscheidung: - Tauben in Schwärmen sind Schädlinge (10 Tiere/100qm); - abstrakte Gefahr / konkrete Gefahr / Gebäudeschäden Antragsteller hat Abstand von der Verfütterung der Tauben genommen Revision wird zugelassen wegen grundsätzlicher Bedeutung Revision durch den Landkreis eingereicht / zurückgezogen Dezember 2011: Entscheidung rechtskräftig 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Einschub: Mittlerweile großes mediales Interesse: im Vorfeld der Verhandlung bereits „Funk und Fernsehen“ anwesend mehrere Veröffentlichungen in Printmedien und Internet Lokalpresse, überregionale Presse, Fachzeitschriften (u.a. in „Pestcontrol“, Jäger- und Falknerzeitschriften) Tierschutzorganisationen (u.a. PETA, Menschen für Tierrechte) Stadttaubenprojekte (u.a. Stadttaubenprojekt Frankfurt) Anfragen anderer Veterinärämter zum Verfahrensablauf Trittbrettfahrer: engagierte Taubenschützer („Montagsdemos“ für die verletzten Tauben etc.) Fall ist bundesweit bekannt geworden 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Chronologie des Verfahrens Februar 2012: Androhung von Zwangsgeld durch den Antragsteller (100.000€) gegen die Behörde wegen „Verzögerung des Bescheides“, Fristsetzung Februar 2012: Erlaubnis mit ausführlichen Nebenbestimmungen März 2012: Fristgerechte Klage gegen die Erlaubnis August 2012: Entscheidung des VG Wiesbaden (4 K 330/12.WI(1)) Bescheid muss abgeändert werden September 2012: Antrag auf Zulassung der Berufung beim VGH November 2012: Antragsbegründung an den VGH 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Die Erlaubnis vom Februar 2012 Nebenbestimmungen 1. Bekämpfung verwilderter Haustauben vom 1. August bis 15. Februar a. in praxistypischen größeren Schwärmen (mind. 10 Tauben/100qm) b. unabhängig der Anzahl im Einzelfall eine konkrete Gefährdung der menschlichen Gesundheit / Arbeitsschutz c. bei denkmalgeschützten Gebäuden durch Kot Schäden verursachen, keine anderen Maßnahmen zumutbar Begründung: • Schonung der Hauptbrutzeit, Aufzucht der Nestlinge 2. Maße und Ausstattung des Fangschlages a. Tränkeeinrichtung, Fütterungseinrichtung b. Rückzugsmöglichkeiten, sicherer Aufstellort 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Die Erlaubnis vom Februar 2012 Nebenbestimmungen 3. (zu 1a: praxistypische Schwärme, abstrakte Gefahr) • vor Aufstellen: Bestätigung der Veterinärbehörde vor Ort, dass solch eine abstrakte Gefahr tatsächlich gegeben ist • Tägliche Kontrolle des Fangschlages, Bilddokumentation • Kontrolle durch sachkundige dritte Person möglich, Dokumentation • Freilassung der gefangenen Tiere, Mindestabstand 20 km, Fotodokumentation, sachkundige dritte Person • Töten der Tiere ausdrücklich untersagt • Entscheidung der örtlich zuständigen Vet.-behörde nötig Begründung: • Nur abstrakte Gefahr, Tötung der Tiere nicht verhältnismäßig, Verbringen der Tiere mildere Maßnahme 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Die Erlaubnis vom Februar 2012 Nebenbestimmungen 4. (zu 1b: konkrete Gefährdung) • vor Aufstellen: Bestätigung vor Ort, dass solch eine konkrete Gefahr tatsächlich gegeben ist (Vet.-amt, Ges.-amt, Arbeitsschutz) • Tägliche Kontrolle des Fangschlages, Bilddokumentation • Zeitnahe tierschutzgerechte Tötung der gefangenen Tiere • Entsorgung über Tierkörperbeseitigungsanlage, Dokumentation Begründung: • konkrete Gefahr, ist vernünftiger Grund für das Töten und muss erfolgen (Seuchenhygiene) 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Die Erlaubnis vom Februar 2012 Nebenbestimmungen 5. (zu 1c: Schutz denkmalgeschützter Gebäude) • vor Aufstellen: Bestätigung vor Ort, dass keine anderen Denkmal schützenden Maßnahmen möglich sind (Vet.-amt, Denkmalschutz) • Tägliche Kontrolle des Fangschlages, Bilddokumentation • Kontrolle durch sachkundige dritte Person möglich, Dokumentation • Freilassung der gefangenen Tiere, Mindestabstand 20 km, Fotodokumentation, sachkundige dritte Person • Töten der Tiere ausdrücklich untersagt • Entscheidung der örtlich zuständigen Vet.-behörde nötig Begründung: • Denkmalschutz, Tötung der Tiere nicht verhältnismäßig, kein vernünftiger Grund, Verbringen der Tiere mildere Maßnahme 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Chronologie des Verfahrens Februar 2012: Androhung von Zwangsgeld durch den Antragsteller (100.000€) gegen die Behörde wegen „Verzögerung des Bescheides“, Fristsetzung Februar 2012: Erlaubnis mit ausführlichen Nebenbestimmungen März 2012: Fristgerechte Klage gegen die Erlaubnis Schadensersatzforderungen, Pressemeldungen, Dienstaufsichtsbeschwerde August 2012: Entscheidung des VG Wiesbaden (Az: 4 K 330/12.WI(1)) Bescheid muss abgeändert werden 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Änderung der Erlaubnis Kläger (Antragsteller) beantragt Aufhebung der Erlaubnis / Beklagter (Behörde) beantragt Klage abzuweisen a. Beschränkung, verwilderte Haustauben nur mittels Fangschlag zu bekämpfen: Klage wird abgewiesen b. Zeitliche Beschränkung vom 1. August bis 15. Februar: Klage begründet c. Nebenbestimmungen 2 bis 5: Klage begründet a. Fangschlag, Aufstellungsort b. Meldung bei der örtlichen Behörde nicht Tierschutz c. Töteverbot bei abstrakter Gefahr / Denkmalschutz d. Dokumentation e. Entsorgung TBA 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? nicht Tierschutz nicht Tierschutz Dr. Kerstin Herfen Chronologie des Verfahrens September 2012: Antrag auf Zulassung der Berufung beim VGH November 2012: Antragsbegründung an den VGH ……. Wiederholte Nachfragen: keine Entscheidung durch den VGH Mai 2014: Beschluss des VGH (Az: 8 A 2029/12.Z) Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Wiesbaden wird abgelehnt! Begründung: …dass das als Auflage ausgestaltete Tötungsverbot der angestrebten Schädlingsbekämpfung widerspricht. ….. 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Die neue Erlaubnis vom Juli 2014 Aufhebung der Erlaubnis vom 24. Juli 2014 Neue Erlaubnis mit Nebenbestimmungen Erlaubnis zur Bekämpfung verwilderter Haustauben mittels Fangschlag 1. Bei abstrakter Gefahr / konkreter Gefahr / Denkmalschutz 2. Fangschlag 3. Tägliche Kontrolle des Schlages (auch durch Dritte) und Versorgung der Tiere (bei abstrakter Gefahr) 4. Bei konkreter Gefahr: Bestätigung der Vor-Ort Behörde, tägliche Kontrolle, Tötung der Tiere 5. Tägliche Kontrolle des Schlages (auch durch Dritte) und Versorgung der Tiere (bei Denkmalschutz) Keine weitere Aussage zum weiteren Verbleib der Tiere mehr möglich, Begründungen für Auflagen mit Verweis auf die verschiedenen Entscheidungen des VGH massive Aufweichung sämtlicher tierschutzrechtlicher Auflagen 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Fazit Sind Tauben Schädlinge? • …. An den Stellen, an denen Tauben brüten oder rasten, werden durch die ständige Abgabe von Exkrementen teure Säuberungs- und Sanierungsmaßnahmen an Dächern und Fassaden nötig. Auch aus medizinischer Hinsicht bereiten verwilderte Haustauben Probleme, da sie Parasiten und virusbedingte Infektionskrankheiten auf den Menschen übertragen können. Die Haustaube gilt daher zugleich als Hygiene- und Materialschädling…… ( Quelle: www.lexikon-derschädlinge.de) • … www. …. • §13 (4) BSeuchG: Tierische Schädlinge im Sinne dieser Vorschrift sind alle Tiere, durch die nach Art, Lebensweise oder Verbreitung Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können, soweit die Tiere nicht vom Tierseuchenrecht erfasst sind (BSeuchG seit 31.12.2000 außer Kraft) • §2 Nr.12 IfSG: Gesundheitsschädling: ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können. „Damit ist fast jedes Tier betroffen….“ (Quelle: Kluge Kommentar zum TierSchG, §4, Rn 4a) 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Fazit Sind Tauben Schädlinge? Wie beeinflusst der Mensch das Verhalten der Tauben? • Vernachlässigte Bauleerstände: Brutplatzangebote, hoher Keimdruck, Parasiten • Essgewohnheiten („to go“): Nahrungsangebot • architektonische und technische Fehler: Brutplatzangebote 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Fazit Sind Tauben Schädlinge? Frage ist bis dato fachlich nicht befriedigend zu beantworten Definition des IfSG unspezifisch und somit mit weitem Interpretationsspielraum Zitationen aus alten Publikationen oft bruchstückhaft und Sinn verfremdend Mensch und sein Verhalten begünstigen die „Stadttaubenproblematik“ durch • Vernachlässigte Bauleerstände: Brutplatzangebote, hoher Keimdruck, Parasiten • Essgewohnheiten („to go“): Nahrungsangebot • architektonische und technische Fehler: Brutplatzangebote Tauben könnten als „Kulturfolger“ angesehen werden, die die ihnen vom Menschen angebotenen Nischen schnell besetzen 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Fazit Sind Tauben Schädlinge? Unabhängige wissenschaftliche Untersuchung(en) zur Schädlingseigenschaft / Infektionsgefahr Einschätzung der Gerichte / rechtliche Würdigung rechtliche Definition Tauben Meinungsbild in der Bevölkerung 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Bild: Marunde Cartoon 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Vielen herzlichen Dank an Frau M. Schäfer und Herrn T. Appl, Landkreis Limburg-Weilburg Herrn Jost-D. Ort, Oberstaatsanwalt a.D., DJGT Frau Dr. Martin, Landestierschutzbeauftragte Hessen Frau Dr. Gehrisch, Veterinärabteilung des HMUELV (jetzt: HMUKLV) Frau D. Bringer, Diplombiologin, externe Beraterin Herr RA Schönwetter, Deutscher Tierschutzbund, Akademie für Tierschutz Frau S. Elsner, Menschen für Tierrechte Frau G. Stürmer, Stadttaubenprojekt Frankfurt Kolleginnen und Kollegen aus vielen verschiedenen Veterinärämtern ……. für die fachliche und moralische Unterstützung, manchmal mahnende, manchmal aufmunternde Worte 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen Anhang Aktenzeichen der einzelnen Verfahren: 4 K 1347/09.WI VG Wiesbaden Januar 2010 8 A 396/10 VGH Kassel September 2011 4 K 330/12.WI(1) VG Wiesbaden August 2012 8 A 2029/12.Z VGH Kassel Mai 2014 Weitere Quellen: www.tierschutz-urteile.de Übersicht über relevante Urteile www.tierschutz.hessen.de Seite der Landestierschutzbeauftragten www.djgt.de Deutsche juristische Gesellschaft für Tierschutz 18. Arbeitsgespräch „Tierschutz“: Sind Tauben Schädlinge? Dr. Kerstin Herfen