Referent: Manfred Hieber Erste Gründung im Jahre 1944 Wiedergründung 1948 Erste Ankörung am 15. Januar 1949 1971 wurden 108 Tiere von 10 Züchtern gekört Erste Landesherdbuchschau-und Körschau im Jahre 1983 in Großglattbach mit 20 Aussteller und 228 Tiere Wie werde ich Mitglied im Herdbuch Jeder Züchter, der dem Landesverband gemeldet ist kann auf Antrag Mitglied im Herdbuch werden. Die noch nicht volljährigen Züchter können die Mitgliedschaft im Herdbuch erwerben ,sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, und die Mitgliedschaft in einem Verein erworben haben. Dieses Mitglied muss vor Aufnahme der meldenden Rasse mindestens 3 Jahre gezüchtet haben. Aufgaben der Herdbuch und Leistungszucht Die Mitglieder der Herdbuch-und Leistungsabteilungen haben die vorrangige Aufgabe, erbfeste Tiere zu züchten, die zur Verbesserung der Landeszuchten beitragen können. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die praktischen Erfahrungen sollen bei der Zucht angewandt werden. Der Herdbuch-bzw. Leistungszüchter ist verpflichtet, nur Tiere bester Qualität, Fruchtbarkeit, Säugeleistung, Aufzuchtsleistung, Vererbung, Futterverwertung an andere Züchter abzugeben. Er ist gehalten, nur mit solchen Tieren zu züchten, die den obengenannten Anforderungen gerecht werden. Stallung und Einrichtung Die Stallung und Einrichtungen zur Unterbringung und Versorgung der Tiere müssen dem jeweiligen Tierschutzgesetz entsprechen und vorbildlich sein. Für jedes gehaltene Zuchttier muss eine ausreichende Zahl von Einzelställen vorhanden sein. Die gesamte Zuchtanlage muss mindestens 24 Stallabteile umfassen. Bei einer zweiten Rasse müssen mindestens 48 Stallabteile vorhanden sein. Tierbestand Sämtliche gehaltene Tiere müssen entsprechend den Richtlinien des ZDRK gegenzeichnet sein. Auch Tiere ausländischer Züchterorganisationen des Europäischen Verbandes mit ordnungsgemäßer Kennzeichnung sind zugelassen. Abstammungsnachweis von zugekauften Tieren aus dem Bereich des ZDRK werden nur mit dem ZDRK-Logo anerkannt, außer der Unterschrift des Züchters müssen Stempel und Unterschrift des Vereins und der Herdbuch-Leistungsabteilung vorhanden sein. Zuchtordnung Die geforderte Zuchtaufzeichnungen eines Herdbuchzüchters. Einzelzuchtbuch oder Kartei Jungtierliste über Verbleib der Jungtiere Deckscheinbuch Wurfergebnisschein bzw. die offizielle EDV – Zuchtprogramme. Körordnung Die Körung erfolgt durch die Körkommission an den Stallungen der Züchterinnen u. Züchter oder auf einer Körschau. Bei der Körung ist der Züchter gehalten, die Elterntiere mit der bewertungsfähigen Nachzucht vorzustellen. Jungtiere sind nicht zugelassen (Einzeltiere) sollten aber von der Geschäftsstelle erfasst werden. Grundsätzlich ist die Körung am Stall anzustreben. Die Bewertung erfolgt nach dem jeweils gültigen Standard des ZDRK. Ermittlung der Körnote a ) Vorfahren 4 – 6 – 8 – 10 Punkte b ) Aufzuchtleistung der Häsin Vererbung des Rammlers 4 – 6 – 8 – 10 Punkte c ) Preisrichterurteil des Rammlers 4 – 6 – 8 – 10 Punkte d ) Ausgeglichenheit 6 – 8 - 10 Punkte ermittelte Körnote 40 Punkte Vorfahren der Häsin / Rammler Vorfahren Von jeder Seite 1,0&0,1 Von jeder Seite 1,0&0,1 Von jeder Seite 1,0&0,1 Von jeder Seite 1,0&0,1 7 Vorfahren 5 Vorfahren 3 Vorfahren 1 Vorfahren Note Leistungspkt. = vorzüglich = sehr gut = gut = befriedigend 10 8 6 4 Tierbestand Abstammungsnachweis Aufzucht Leistung der Häsin Vererbung des Rammler Für Mittel – und Großrassen Nachkommen Note Leistungspkt. ______________________________________________________________________________________________________________________________ 7 Nachkommen 6 Nachkommen 5 Nachkommen 4 Nachkommen = vorzüglich = sehr gut = gut = befriedigend 10 8 6 4 Aufzucht Leistung der Häsin Vererbung des Rammler Für Zwergrassen Nachkommen Note Leistungspkt. ______________________________________________________________________________________________________________________________ 5 Nachkommen 4 Nachkommen 3 Nachkommen = vorzüglich = sehr gut = gut 10 8 6 Preisrichterurteil Punkte Note Leistungspkt. ___________________________________________________________________________________________________________________________________________ 97,0 - 100 Punkte = vorzüglich 10 96,5 Punkte = hervorragend 10 93,0 - 96,0 Punkte = sehr gut 8 89,0 - 92,5 Punkte = gut 6 85,0 – 88,5 Punkte = befriedigend 4 Die Bewertung erfolgt nach dem gültigen Standard des ZDRK. Die Berechnung kann nur erfolgen, wenn die Nachzucht von 2 Häsinnen vorgestellt wird. Ausgeglichenheit , Durchschnittliche Bewertung Wurfgeschwister Anzahl der Durchschnitt vorgestellten Punktzahl Wurfgeschwister der Tiere Prädikat Leistungspkt. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 5 5 5 95,0 94,0 93,0 vorzüglich sehr gut gut 10 8 6 ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 4 4 4 95,5 94,5 93,5 vorzüglich sehr gut gut 10 8 6 ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 3 3 3 96,0 95,0 94,0 vorzüglich sehr gut gut 10 8 6 Leistungspunkte der Körnote Leistungspunkte Note - 40 = vorzüglich - 38 = sehr gut - 36 = gut - 34 = befriedigend - 32 = nicht befriedigend Hat ein Stammrammler die maximale Kör Note (40) erreicht , so bleiben ihm diese für die Dauer seines Zuchteinsatzes erhalten. Wurfmeldung Wurfmeldung und Körverzeichnis ausfüllen. Die Körung erfolgt durch die Körkommission an den Stallungen der Züchterinnen (Züchter) Die Körkommission besteht aus dem Abteilungsleiter oder einem Beauftragten. Bei der Körung sind die Elterntiere mit der Nachzucht vorzustellen. Die Jungtiere sollten von der Geschäftsstelle erfasst werden. Die Bewertung erfolgt nach dem Standard des ZDRK. Nach der Körung Alle Tiere, die im neuen Zuchtjahr für die Zucht vorgesehen sind, werden mit dem Bogen „ZuchtTier Meldung“ der Geschäftsstelle gemeldet. Körschein Die Schauformen im Herdbuch Neue Schauformen des Herdbuches für Normal – und Kurzhaarrassen auf Ausstellungen Großer Stamm Klasse 1. 1,0 mit 3+4 =7 Nachkommen Vater mit einmal drei und einmal vier Nachkommen ( jeweils Wurfgeschwister) aus dem laufenden Zuchtjahr von zwei verschiedenen Häsinnen. Die Körnote des Vatertiers wird zum Preisrichterurteil dazu addiert. Neu Klasse 1.a 1,0 mit 3+4 =7 Nachkommen Vater mit einmal drei und einmal vier Nachkommen ( jeweils Wurfgeschwister) aus dem laufenden Zuchtjahr von einer Häsin. Die Körnote des Vatertiers wird zum Preisrichterurteil dazu addiert. Großer Stamm Klasse 2. 4+4 =8 Nachkommen Zweimal 4 Wurfgeschwister aus dem laufenden Zuchtjahr von zwei verschiedenen Häsin, aber einem Vatertier. Die Körnote des Vatertiers wird zum Preisrichterurteil dazu addiert. Neu Klasse 2.a 4+4 =8 Nachkommen Zweimal 4 Wurfgeschwister aus dem laufenden Zuchtjahr von einer Häsin, aber einem Vatertier. Die Körnote des Vatertiers wird zum Preisrichterurteil dazu addiert. Großer Stamm Klasse 3. 1,0 mit 3 + 2 x 2 = 7 Nachkommen Vater mit einmal drei Nachkommen ( Wurfgeschwister) einer Häsin und zweimal zwei Nachkommen ( jeweils Wurfgeschwister) von einer Häsin. Alle ausgestellten Nachkommen müssen im laufenden Zuchtjahr geboren sein. Die Körnote des Vatertiers wird zum Preisrichterurteil dazu addiert. Großer Stamm Neu Klasse 4. 4 + 2 x 2 = 8 Nachkommen Einmal vier Nachkommen einer Häsin und zweimal zwei Nachkommen von einer Häsin ( jeweils Wurfgeschwister) aus dem laufenden Zuchtjahr. Diese Schauklassen gelten als Stamm I, und nur auf diese Schauklassen wird der Titel Württ. Herdbuchmeister-Rassemeister vergeben. Es müssen jedoch 800,0 Punkte inkl. Körnote erreicht werden. Außer dem Vatertier müssen alle anderen Tiere in dieser Klasse jüngster Jahrgang sein. Fällt in den Schauklassen 1, 1a, 2, 2a, ein Tier aus irgendwelchen Gründen aus der Bewertung, so werden die übrigen 4 Tiere der Schauklasse 5 zugerechnet. Fällt dagegen in den Schauklassen 3 und 4 ein Tier bei den ersten 4 Tieren aus der Wertung, so gelten alle anderen Tiere als Einzeltiere. Das Herdbuch erkennt 2x2 Tiere als Sammlung nicht an. Alle Schauklassen sind gleichberechtigt. Bei Punktgleichheit werden die Positionen so zum Vergleich herangezogen, wie es der Standard vorgibt. Familien – oder Wurfgeschwistersammlung Klasse 5. 1,0 oder 0,1 mit 3 Nachkommen oder 4 Wurfgeschwister 1,0 0,1 Bestehen aus einem Rammler oder einer Häsin mit 3 Nachkommen aus einem Wurf oder einmal 4 Wurfgeschwister. 2x2 können auch hier nicht als Stamm ausgestellt werden. In dieser Schauklasse kann keine Körnote vergeben werden. Der Zuchtgruppenzuschlag zählt bei allen Schauklassen, ob 4 oder 8 Tiere, wie bei den 4 Tieren in der allgemeinen Klasse. Einzeltiere Klasse 6. Bestehend aus Einzeltieren. In dieser Klasse können auch ältere Tiere ausgestellt werden. Alle ausgestellten Tiere müssen herdbuchmäßig erfasst sein. Wichtig: Ein Herdbuchzüchter kann auch eine zweite Rasse in der Herdbuchabteilung ausstellen, wenn er diese im Herdbuch gemeldet hat. Es ist aber nicht zulässig, Tiere einer Rasse im Herdbuch und in der Allgemeinen Klasse auszustellen. Er kann aber von jeder gezüchteten Rasse Tiere in der Allgemeinen Klasse ausstellen, wenn er diese in der Herdbuchabteilung nicht gemeldet hat. Anerkannte Herdbuchzucht Die Anerkennung als Herdbuchzüchter ist frühestens nach einer Anwärterzeit von 2 Jahren auszusprechen. In diesen beiden Jahren ist der Körkommission nur selbstgezüchtete Nachzucht vorzustellen. Der Anwärter muss in dieser Zeit auf einer Herdbuch-bzw. Landes-oder Bundesschau in den zuständigen Schauklassen des Herdbuchs erfolgreich ausgestellt haben. Herdbuch für Normal – und Kurzhaarrassen Aufgabe der Geschäftsstelle Um einen Reibungslosen Ablauf zu gewähren, gibt es in der Herdbuchabteilung folgende Regeln. 1.Alle Tiere die im neuen Zuchtjahr für die Zucht vorgesehen sind, werden der Geschäftsstelle mit den Bewertungsergebnissen der Ausstellungen gemeldet. 2.Der Geschäftsführer / Zuchtbuchführer erstellt nach der Meldung der Tiere eines jeden Züchters, einen Ordner und bestückt ihn mit den Abstammungsnachweisen der gemeldeten Tiere. 3.Alle zugekauften Tiere müssen über einen Abstammungsnachweis verfügen, dieser ist der Geschäftsstelle vorzulegen. 4.Von den gemeldeten Tieren die zur Zucht eingesetzt werden, erstellt die Geschäftsstelle je 2 Abstammungsnachweise. 1x für die Geschäftsstelle in der Ablage eines Ordners. 1x für den Züchter für seine Unterlagen. 5.Die Deckscheine beziehungsweise Zuchtmeldungen werden der Geschäftsstelle fortlaufend über das Zuchtjahr zugesandt. 6.Von jeder Zuchtmeldung wird pro Wurf von einem Tier ein Abstammungsnachweis ausgedruckt. Die Übergabe erfolgt beim nächsten Treffen ( Tagung Versammlung Schulung ) der Abteilung. 7.Abstammungsnachweise für verkaufte Tiere können dann bei Bedarf von der Geschäftsstelle jederzeit erstellt werden. 8.Die Tiere, die in Form der großen Zuchtgruppe in einer Herdbuchschau ausgestellt werden, müssen der Geschäftsstelle vor dem Anmeldetermin vorgelegt und von der Geschäftsstelle kontrolliert und bestätigt werden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit Ich bin mir sicher, Ihr Interesse geweckt zu haben und stehe Ihnen für detaillierte Fragen gerne zur Verfügung. www.rassekaninchen-wuerttemberg.de