Landratsamt Dachau Untere Naturschutzbehörde Az.: 60/173-2/17 B Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem Programm „Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien“ hier: Palsweiser Moos 2012 Für Pflege- und Mahdmaßnahmen 2012 des Landschaftspflegeverband Dachau e.V. auf Biotopflächen im Bereich des Palsweiser Moos wurde von der Regierung von Oberbayern in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde zu den Gesamtkosten in Höhe von 8.450.- € ein Zuschuss von 90%, also rund 7.600.- € gewährt. Die mit diesen Mitteln durchgeführten Maßnahmen dienen dem Erhalt und Entwicklung der Lebensräume von geschützten Pflanzen und Tieren. Da sie auch in den nächsten Jahren fortgeführt werden, ist der Erfolg langfristig gesichert. Viele Bereiche des Palsweiser Mooses sind in der Biotopkartierung von Bayern erfasst. Die Aufnahme in diese landesweite Kartierung erfolgte aufgrund des Vorkommens zahlreicher Pflanzen- und Tierarten, die nicht nur für den Landkreis, sondern teilweise auch überregional bedeutsam sind. Auf Grund seiner Schutzwürdigkeit wurden Teilbereiche des Niedermoores als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Einige Flächen im Kernbereich befinden sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder von Naturschutzverbänden. Bei diesen Flächen handelt sich hauptsächlich um Streuwiesen bzw. Streuwiesenreste. Für jede dieser Einzelflächen wurde ein spezielles Pflegekonzept erstellt, um so die jeweilig optimale Entwicklung zu erreichen. Durch Zurücknahme von Gehölzen und standortfremden Bepflanzungen, Entbuschung zugewachsener ehemaliger Streuwiesen und Zurückdrängen so genannter „Einwandererpflanzen“ wie der Kanadischen Goldrute oder dem Indische Springkraut, werden wieder wertvolle Lebensbereiche für Tiere und Pflanzen geschaffen. Diese Pflegemaßnahmen werden vom Landschaftspflegeverband koordiniert und betreut. Seit Aufnahme der Pflege konnten sich viele Pflanzen und Tiere ausbreiten, einige sogar wieder ansiedeln. Eine große Anzahl der zwischenzeitlich festgestellten Arten sind in den Roten Listen für gefährdete Arten aufgelistet und auch durch das Bayerische Naturschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz oder durch europäische Übereinkommen besonders oder streng geschützt, wie zum Beispiel bei den Pflanzen Strauchbirke, Prachtnelke, Wohlriechender Lauch, Sumpfgladiole, Nordisches Labkraut, Österreichischer Hauhechel, Bitteres Kreuzblümchen, bei den Tieren die Libelle „Helmazurjungfer“ (aufgrund ihrer Seltenheit besitzt sie sogar europaweit den höchsten Schutzstatus) verschiedenste Heuschreckenarten (ua. Goldschrecke, Kurzflügeliger Beißschreck, Feldgrille) Schmetterlinge (ua. verschiedene Perlmuttfalter, Himmelblauer Bläuling, Schwalbenschwanz, Frühlings Mohrenfalter und auch einige Dickkopffalter Prachtnelke (Quelle: Landratsamt Dachau) Sumpfgladiole (Quelle: Rosa Kugler)