Palsweiser Moos - Landratsamt Dachau

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Landratsamt Dachau
Untere Naturschutzbehörde
Az.: 60/173-2/17 B
Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
nach dem Programm „Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien“
hier: Palsweiser Moos 2012
Für Pflege- und Mahdmaßnahmen 2012 des Landschaftspflegeverband Dachau e.V.
auf Biotopflächen im Bereich des Palsweiser Moos wurde von der Regierung von
Oberbayern in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde zu den
Gesamtkosten in Höhe von 8.450.- € ein Zuschuss von 90%, also rund 7.600.- €
gewährt.
Die mit diesen Mitteln durchgeführten Maßnahmen dienen dem Erhalt und
Entwicklung der Lebensräume von geschützten Pflanzen und Tieren. Da sie auch in
den nächsten Jahren fortgeführt werden, ist der Erfolg langfristig gesichert.
Viele Bereiche des Palsweiser Mooses sind in der Biotopkartierung von Bayern
erfasst. Die Aufnahme in diese landesweite Kartierung erfolgte aufgrund des
Vorkommens zahlreicher Pflanzen- und Tierarten, die nicht nur für den Landkreis,
sondern teilweise auch überregional bedeutsam sind.
Auf Grund seiner Schutzwürdigkeit wurden Teilbereiche des Niedermoores als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Einige Flächen im Kernbereich befinden sich
im Eigentum der öffentlichen Hand oder von Naturschutzverbänden.
Bei diesen Flächen handelt sich hauptsächlich um Streuwiesen bzw.
Streuwiesenreste. Für jede dieser Einzelflächen wurde ein spezielles Pflegekonzept
erstellt, um so die jeweilig optimale Entwicklung zu erreichen. Durch Zurücknahme
von Gehölzen und standortfremden Bepflanzungen, Entbuschung zugewachsener
ehemaliger Streuwiesen und Zurückdrängen so genannter „Einwandererpflanzen“ wie
der Kanadischen Goldrute oder dem Indische Springkraut, werden wieder wertvolle
Lebensbereiche für Tiere und Pflanzen geschaffen. Diese Pflegemaßnahmen werden
vom Landschaftspflegeverband koordiniert und betreut.
Seit Aufnahme der Pflege konnten sich viele Pflanzen und Tiere ausbreiten, einige
sogar wieder ansiedeln. Eine große Anzahl der zwischenzeitlich festgestellten Arten
sind in den Roten Listen für gefährdete Arten aufgelistet und auch durch das
Bayerische Naturschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz oder durch europäische
Übereinkommen besonders oder streng geschützt, wie zum Beispiel
bei den Pflanzen
 Strauchbirke, Prachtnelke, Wohlriechender Lauch, Sumpfgladiole, Nordisches
Labkraut, Österreichischer Hauhechel, Bitteres Kreuzblümchen,
bei den Tieren
 die Libelle „Helmazurjungfer“ (aufgrund ihrer Seltenheit besitzt sie sogar
europaweit den höchsten Schutzstatus)
 verschiedenste Heuschreckenarten (ua. Goldschrecke, Kurzflügeliger
Beißschreck, Feldgrille)
 Schmetterlinge (ua. verschiedene Perlmuttfalter, Himmelblauer Bläuling,
Schwalbenschwanz, Frühlings Mohrenfalter und auch einige Dickkopffalter
Prachtnelke (Quelle: Landratsamt Dachau)
Sumpfgladiole (Quelle: Rosa Kugler)
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