Amperauen-West - Landratsamt Dachau

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Landratsamt Dachau
Untere Naturschutzbehörde
Az.: 60/173-2/17 B
Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
nach dem Programm „Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien“
hier: Amperauen-West 2012
Von der Regierung von Oberbayern wurden dem Landschaftspflegeverband
Dachau für Pflege- und Mahdmaßnahmen auf Biotopflächen im Bereich der
Amperauen zwischen der Landkreisgrenze zu Fürstenfeldbruck und Günding
(Gde. Bergkirchen) im Jahr 2012 Zuwendungen von insgesamt rund 7.500.- €
bewilligt.
Bei
diesen
Maßnahmen
werden
Pflegearbeiten
auf
naturschutzfachlich wertvollen Flächen durchgeführt. Diese Arbeiten dienen
zum Erhalt und zur Weiterverbreitung von schützenswerten Pflanzen und
Tiere und können auf Antrag aus dem o.g. Zuwendungsprogramm
bezuschusst werden. Die durchzuführenden Landschaftspflegemaßnahmen
bestehen hauptsächlich aus Mahd. Punktuell werden Entbuschungen
durchgeführt. Diese Maßnahmen werden auch in den nächsten Jahren
erfolgen, so dass der Erfolg auch längerfristig gesichert ist.
Die gepflegten Flächen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet
„Amperauen“ und in einem Umgriff, der nach der Amperstudie des
Landkreises als Naturschutzgebietvorschlag unterbreitet wurde. Viele
Bereiche der Amperauen sind in der Biotopkartierung von Bayern erfasst.
Diese Aufnahme in diese landesweite Kartierung erfolgte aufgrund des
Vorkommens zahlreicher Pflanzen- und Tierarten, die nicht nur
landkreisbedeutsam sind, sondern teilweise auch überregional bis landesweit.
Es handelt sich um Gebiete des ökologischen Netzes NATURA 2000 und sie
tragen zum Aufbau des Biotopverbundes BayernNetzNatur bei. Die Flächen
befinden sich zum größten Teil im Eigentum der öffentlichen Hand oder von
Naturschutzverbänden.
Bei den Flächen handelt sich hauptsächlich um Streuwiesen bzw.
Streuwiesenreste und um Magerrasenvegetationen auf Brenne. Für jede
dieser Einzelflächen wurde ein spezielles Pflegekonzept erstellt, um so die
jeweilige besten Entwicklungsziele zu erreichen. Durch Zurücknahme von
Gehölzen an Randbereichen der Wiesen, Entbuschung zugewachsener
ehemaliger
Streuwiesen
und
Zurückdrängen
so
genannter
„Einwandererpflanzen“ wie die Kanadische Goldrute oder das Indische
Springkraut, wurden in den vergangenen rund 12 Jahren wieder wertvolle
Lebensbereiche für Tiere und Pflanzen geschaffen. Diese Maßnahmen,
welche z.T. mit Spezialmaschinen und Geräten durchgeführt werden mussten,
wurden vom Landschaftspflegeverband koordiniert und betreut.
Seitdem konnten sich viele Pflanzen wieder ausbreiten oder sogar wieder
ansiedeln, da sie ihre ursprünglichen Lebensräume vorfinden konnten. Eine
große Anzahl der zwischenzeitlich festgestellten Arten sind in den Roten
Listen für gefährdete Arten aufgelistet und zudem auch durch das Bayerische
Naturschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz besonders oder streng
geschützt.
Beispielhaft werden folgende Pflanzenarten genannt:
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Karlszepter (Pedicularis sceptrum carolinum)
Sumpfgladiole (Gladiolus palustris)
Sanddorn (Hippophae rhamnoides)
Duftlauch (Allium suaveolans)
Frühlingsenzian (Gentiana verna)
Echter Steinsame (Lithospermum officinale)
Helmknabenkraut (Orchis militaris)
Gewöhnliches Fettkraut (Pincuicula vulgaris)
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