Landratsamt Dachau Untere Naturschutzbehörde Az.: 60/173-2/17 B Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem Programm „Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien“ hier: Amperauen-West 2012 Von der Regierung von Oberbayern wurden dem Landschaftspflegeverband Dachau für Pflege- und Mahdmaßnahmen auf Biotopflächen im Bereich der Amperauen zwischen der Landkreisgrenze zu Fürstenfeldbruck und Günding (Gde. Bergkirchen) im Jahr 2012 Zuwendungen von insgesamt rund 7.500.- € bewilligt. Bei diesen Maßnahmen werden Pflegearbeiten auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen durchgeführt. Diese Arbeiten dienen zum Erhalt und zur Weiterverbreitung von schützenswerten Pflanzen und Tiere und können auf Antrag aus dem o.g. Zuwendungsprogramm bezuschusst werden. Die durchzuführenden Landschaftspflegemaßnahmen bestehen hauptsächlich aus Mahd. Punktuell werden Entbuschungen durchgeführt. Diese Maßnahmen werden auch in den nächsten Jahren erfolgen, so dass der Erfolg auch längerfristig gesichert ist. Die gepflegten Flächen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Amperauen“ und in einem Umgriff, der nach der Amperstudie des Landkreises als Naturschutzgebietvorschlag unterbreitet wurde. Viele Bereiche der Amperauen sind in der Biotopkartierung von Bayern erfasst. Diese Aufnahme in diese landesweite Kartierung erfolgte aufgrund des Vorkommens zahlreicher Pflanzen- und Tierarten, die nicht nur landkreisbedeutsam sind, sondern teilweise auch überregional bis landesweit. Es handelt sich um Gebiete des ökologischen Netzes NATURA 2000 und sie tragen zum Aufbau des Biotopverbundes BayernNetzNatur bei. Die Flächen befinden sich zum größten Teil im Eigentum der öffentlichen Hand oder von Naturschutzverbänden. Bei den Flächen handelt sich hauptsächlich um Streuwiesen bzw. Streuwiesenreste und um Magerrasenvegetationen auf Brenne. Für jede dieser Einzelflächen wurde ein spezielles Pflegekonzept erstellt, um so die jeweilige besten Entwicklungsziele zu erreichen. Durch Zurücknahme von Gehölzen an Randbereichen der Wiesen, Entbuschung zugewachsener ehemaliger Streuwiesen und Zurückdrängen so genannter „Einwandererpflanzen“ wie die Kanadische Goldrute oder das Indische Springkraut, wurden in den vergangenen rund 12 Jahren wieder wertvolle Lebensbereiche für Tiere und Pflanzen geschaffen. Diese Maßnahmen, welche z.T. mit Spezialmaschinen und Geräten durchgeführt werden mussten, wurden vom Landschaftspflegeverband koordiniert und betreut. Seitdem konnten sich viele Pflanzen wieder ausbreiten oder sogar wieder ansiedeln, da sie ihre ursprünglichen Lebensräume vorfinden konnten. Eine große Anzahl der zwischenzeitlich festgestellten Arten sind in den Roten Listen für gefährdete Arten aufgelistet und zudem auch durch das Bayerische Naturschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz besonders oder streng geschützt. Beispielhaft werden folgende Pflanzenarten genannt: Karlszepter (Pedicularis sceptrum carolinum) Sumpfgladiole (Gladiolus palustris) Sanddorn (Hippophae rhamnoides) Duftlauch (Allium suaveolans) Frühlingsenzian (Gentiana verna) Echter Steinsame (Lithospermum officinale) Helmknabenkraut (Orchis militaris) Gewöhnliches Fettkraut (Pincuicula vulgaris)