Landratsamt Dachau Az.: 60/173-2/17 B Untere Naturschutzbehörde

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Landratsamt Dachau
Untere Naturschutzbehörde
Az.: 60/173-2/17 B
Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
nach dem Programm „Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien“
hier: Biotopverbund Dachauer Moos und Palsweiser Moos 2010
Für Pflege- und Mahdmaßnahmen des Landschaftspflegeverband Dachau e.V. auf
Biotopflächen im Bereich des Dachauer und Palsweiser Mooses wurde von der Regierung von Oberbayern in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde die Zustimmung zur Durchführung erteilt. Zu den Gesamtkosten von rund 11.800.- € werden
voraussichtlich ca. 10.600.- € aus og. Programm bezuschusst werden.
Diese durchgeführten Maßnahmen dienen dem Erhalt und zur Weiterverbreitung von
geschützten Pflanzen und Tieren. Da die Maßnahmen auch in den nächsten Jahren
erfolgen werden, ist der Erfolg auch längerfristig gesichert.
Viele Bereiche des ehemaligen Dachauer und Palsweiser Mooses sind in der Biotopkartierung von Bayern erfasst. Die Aufnahme in diese landesweite Kartierung erfolgte
aufgrund des Vorkommens zahlreicher Pflanzen- und Tierarten, die nicht nur für den
Landkreis, sondern teilweise auch überregional bedeutsam sind.
Teile dieser Niedermoosreste im Dachauer Mooses sind sogar so schutzwürdig, dass
sie für die Ausweisung zum Naturschutzgebiet vorgeschlagen wurden. Die Flächen
befinden sich zum größten Teil im Eigentum der öffentlichen Hand oder von Naturschutzverbänden.
Bei diesen Flächen handelt sich hauptsächlich um Streuwiesen bzw. Streuwiesenreste. Für jede dieser Einzelflächen wurde ein spezielles Pflegekonzept erstellt, um so
die jeweilig optimale Entwicklung zu erreichen. Durch Zurücknahme von Gehölzen an
Randbereichen der Wiesen, Entbuschung zugewachsener ehemaliger Streuwiesen
und Zurückdrängen so genannter „Einwandererpflanzen“ wie der Kanadischen Goldrute oder dem Indische Springkraut, wurden in den vergangenen rund 10 Jahren wieder wertvolle Lebensbereiche für Tiere und Pflanzen geschaffen. Diese Pflegemaßnahmen, welche z.T. mit Spezialmaschinen und Geräten durchgeführt werden mussten, werden vom Landschaftspflegeverband koordiniert und betreut.
Seitdem konnten sich viele Pflanzen und Tiere ausbreiten oder sogar wieder ansiedeln, da sie ihre ursprünglichen Lebensräume vorfinden konnten. Eine große Anzahl
der zwischenzeitlich festgestellten Arten sind in den Roten Listen für gefährdete Arten
aufgelistet und zudem auch durch das Bayerische Naturschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz oder durch europäische Übereinkommen besonders oder streng geschützt.
Als Beispiele hierfür stehen bei
den Pflanzen
• Strauchbirke, Prachtnelke, Wohlriechender Lauch, Sumpfgladiole, Nordisches
Labkraut, Österreichischer Hauhechel, Bitteres Kreuzblümchen
den Tieren
• die Libelle „Helmazurjungfer“ (aufgrund ihrer Seltenheit besitzt sie sogar
europaweit den höchsten Schutzstatus)
• verschiedenste Heuschreckenarten (ua. Goldschrecke, Kurzflügeliger Beißschreck, Feldgrille)
• Schmetterlinge (ua. verschiedene Perlmuttfalter, Himmelblauer Bläuling,
Schwalbenschwanz, Frühlings Mohrenfalter und auch einige Dickkopffalter
Prachtnelke (Quelle: Landratsamt Dachau)
Sumpfgladiole (Quelle: Rosa Kugler)
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