Landratsamt Dachau Untere Naturschutzbehörde Az.: 60/173-2/17 B Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem Programm „Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien“ hier: Biotopverbund Dachauer Moos und Palsweiser Moos 2010 Für Pflege- und Mahdmaßnahmen des Landschaftspflegeverband Dachau e.V. auf Biotopflächen im Bereich des Dachauer und Palsweiser Mooses wurde von der Regierung von Oberbayern in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde die Zustimmung zur Durchführung erteilt. Zu den Gesamtkosten von rund 11.800.- € werden voraussichtlich ca. 10.600.- € aus og. Programm bezuschusst werden. Diese durchgeführten Maßnahmen dienen dem Erhalt und zur Weiterverbreitung von geschützten Pflanzen und Tieren. Da die Maßnahmen auch in den nächsten Jahren erfolgen werden, ist der Erfolg auch längerfristig gesichert. Viele Bereiche des ehemaligen Dachauer und Palsweiser Mooses sind in der Biotopkartierung von Bayern erfasst. Die Aufnahme in diese landesweite Kartierung erfolgte aufgrund des Vorkommens zahlreicher Pflanzen- und Tierarten, die nicht nur für den Landkreis, sondern teilweise auch überregional bedeutsam sind. Teile dieser Niedermoosreste im Dachauer Mooses sind sogar so schutzwürdig, dass sie für die Ausweisung zum Naturschutzgebiet vorgeschlagen wurden. Die Flächen befinden sich zum größten Teil im Eigentum der öffentlichen Hand oder von Naturschutzverbänden. Bei diesen Flächen handelt sich hauptsächlich um Streuwiesen bzw. Streuwiesenreste. Für jede dieser Einzelflächen wurde ein spezielles Pflegekonzept erstellt, um so die jeweilig optimale Entwicklung zu erreichen. Durch Zurücknahme von Gehölzen an Randbereichen der Wiesen, Entbuschung zugewachsener ehemaliger Streuwiesen und Zurückdrängen so genannter „Einwandererpflanzen“ wie der Kanadischen Goldrute oder dem Indische Springkraut, wurden in den vergangenen rund 10 Jahren wieder wertvolle Lebensbereiche für Tiere und Pflanzen geschaffen. Diese Pflegemaßnahmen, welche z.T. mit Spezialmaschinen und Geräten durchgeführt werden mussten, werden vom Landschaftspflegeverband koordiniert und betreut. Seitdem konnten sich viele Pflanzen und Tiere ausbreiten oder sogar wieder ansiedeln, da sie ihre ursprünglichen Lebensräume vorfinden konnten. Eine große Anzahl der zwischenzeitlich festgestellten Arten sind in den Roten Listen für gefährdete Arten aufgelistet und zudem auch durch das Bayerische Naturschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz oder durch europäische Übereinkommen besonders oder streng geschützt. Als Beispiele hierfür stehen bei den Pflanzen • Strauchbirke, Prachtnelke, Wohlriechender Lauch, Sumpfgladiole, Nordisches Labkraut, Österreichischer Hauhechel, Bitteres Kreuzblümchen den Tieren • die Libelle „Helmazurjungfer“ (aufgrund ihrer Seltenheit besitzt sie sogar europaweit den höchsten Schutzstatus) • verschiedenste Heuschreckenarten (ua. Goldschrecke, Kurzflügeliger Beißschreck, Feldgrille) • Schmetterlinge (ua. verschiedene Perlmuttfalter, Himmelblauer Bläuling, Schwalbenschwanz, Frühlings Mohrenfalter und auch einige Dickkopffalter Prachtnelke (Quelle: Landratsamt Dachau) Sumpfgladiole (Quelle: Rosa Kugler)