Landratsamt Dachau Untere Naturschutzbehörde Az.: 60/173-2/17 B Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem Programm „Landschaftspflege-und Naturpark-Richtlinien“ hier: Amphibienschutzmaßnahmen 2011 Von der Regierung von Oberbayern wurden der Kreisgruppe des Bund Naturschutz Zuwendungen von 2.906,61 Euro für Artenhilfsmaßnahmen für Amphibien bewilligt. Bei den Maßnahmen handelt es sich vorwiegend um das Aufstellen und Betreuen von Amphibienleiteinrichtungen an stark befahrenen Straßen. Da die Straßen bedeutende Amphibienwanderwege kreuzen und sich die Tiere im Frühjahr zu den Laich- und Aufzuchtgewässern begeben, werden diese Streckenabschnitte für Frösche, Molche und Kröten zu lebensgefährlichen Übergangsbereichen. Durch Schutzzäune und täglicher Kontrollen der dort angebrachten Sammelbehälter können die Tiere sowohl die Wanderungen als auch die Folgezeit – nach dem Ablaichen verteilen sich die Amphibien rund um die Laichgewässer – unbeschadet überstehen. Mit der Durchführung dieser Maßnahmen durch Mitglieder des Bund Naturschutzes und den staatl. Zuschüssen wird ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung gefährdeter Tierarten geleistet. Im Folgenden das Sammelergebnis der Amphibienschutzmaßnahme 2011: Ort Erdkröten Dachau 1069 Schwabhausen 1110 Kreuzholzhausen Schwabhausen 203 Oberbachern Vierkirchen 694 Andere Kr. - Grasfrösche 26 10 Teichmolche Bergmolche 21 249 Gesamt 1095 1390 - - 160 336 699 4 37 63 38 836 Alle europäischen Amphibienarten sind in den Roten Listen für gefährdete Arten aufgelistet und zudem auch durch das Naturschutzrecht besonders geschützt. Amphibienleiteinrichtung