Amphibienschutzmaßnahmen

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Landratsamt Dachau
Untere Naturschutzbehörde
Az.: 60/173-2/17 B
Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
nach dem Programm „Landschaftspflege-und Naturpark-Richtlinien“
hier: Amphibienschutzmaßnahmen 2011
Von der Regierung von Oberbayern wurden der Kreisgruppe des Bund Naturschutz
Zuwendungen von 2.906,61 Euro für Artenhilfsmaßnahmen für Amphibien bewilligt. Bei den
Maßnahmen handelt es sich vorwiegend um das Aufstellen und Betreuen von
Amphibienleiteinrichtungen an stark befahrenen Straßen.
Da die Straßen bedeutende Amphibienwanderwege kreuzen und sich die Tiere im Frühjahr zu
den Laich- und Aufzuchtgewässern begeben, werden diese Streckenabschnitte für Frösche,
Molche und Kröten zu lebensgefährlichen Übergangsbereichen.
Durch Schutzzäune und täglicher Kontrollen der dort angebrachten Sammelbehälter können die
Tiere sowohl die Wanderungen als auch die Folgezeit – nach dem Ablaichen verteilen sich die
Amphibien rund um die Laichgewässer – unbeschadet überstehen.
Mit der Durchführung dieser Maßnahmen durch Mitglieder des Bund Naturschutzes und den
staatl. Zuschüssen wird ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung gefährdeter Tierarten geleistet.
Im Folgenden das Sammelergebnis der Amphibienschutzmaßnahme 2011:
Ort
Erdkröten
Dachau
1069
Schwabhausen 1110
Kreuzholzhausen
Schwabhausen 203
Oberbachern
Vierkirchen
694
Andere Kr.
-
Grasfrösche
26
10
Teichmolche Bergmolche
21
249
Gesamt
1095
1390
-
-
160
336
699
4
37
63
38
836
Alle europäischen Amphibienarten sind in den Roten Listen für gefährdete Arten aufgelistet und
zudem auch durch das Naturschutzrecht besonders geschützt.
Amphibienleiteinrichtung
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