fährdet eingestuft, über zwei Drittel. Ich denke, mit

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001
(A) in Deutschland vorkommenden Biotoptypen sind als gefährdet eingestuft, über zwei Drittel.
Ich denke, mit diesen wenigen Daten deutlich gemacht
zu haben, dass es in puncto Naturschutz wirklich keinerlei Anlass gibt, in den Anstrengungen um den Naturschutz nachzulassen; wir vielmehr über die Stärkung bewährter, aber auch über neue Wege und Instrumente des
Naturschutzes nachdenken müssen und über neue Allianzen zwischen Naturschützern und Naturnutzern. Wichtig
ist, dass Menschen Natur und Wildnis auch erleben und
erfahren können, sich begeistern an den vielfältigen
Schönheiten unserer Heimat. Wer die Natur erlebt hat,
wird sie lieben und deshalb auch schützen wollen. Deshalb werden wir mehr für Image und Marketing bezüglich unserer Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke tun.
Die Koalitionsfraktionen haben die grundlegende
Neugestaltung des deutschen Naturschutzrechts in der
Koalitionsvereinbarung von 1998 vereinbart und die Arbeiten am Regierungsentwurf können – wie wir hoffen
und wünschen – demnächst abgeschlossen werden. Vonseiten der Koalitionsfraktionen wurden umfangreiche inhaltliche Vorarbeiten geleistet und es wurde auch eine
Fülle von Fachgesprächen mit allen relevanten Interessengruppen geführt. Die Erwartungen an das Neuregelungsgesetz sind hoch und ich hoffe, dass in der derzeit
noch laufenden Ressortabstimmung alle Bundesministerien auf der Höhe unserer Zeit agieren – nicht nur das
Umweltministerium.
Einige, nur wenige Sätze nun zur Philosophie unserer
(B) Novellierungsvorstellungen.
Wirksame Schutzgebiete sind im Rahmen einer Naturschutz-Gesamtstrategie von entscheidender Bedeutung.
Landschaftsmodelle mit einer Trennung von Produktionsflächen und von Naturschutzflächen sind zweifelsfrei
erforderlich. Dabei wissen wir, dass die vom Menschen
genutzten, veränderten und geprägten Teile unserer Landschaften entscheidende Träger von Artenvielfalt sind.
Deshalb kann auch ein Artenschutz, reduziert auf Schutzgebietaktivitäten, nicht erfolgreich sein. Was wir brauchen, ist eine flächenhafte Berücksichtigung von Schutzzielen in allen Landnutzungsbereichen: also in
Landwirtschaft, in Forstwirtschaft, in Fischereiwirtschaft,
bei Natursport-, Erholungs- und Freizeitaktivitäten. Das
ist für uns die Kernfrage eines nachhaltigen Naturschutzes.
Obwohl die Notwendigkeit des Schutzes der Natur von
niemandem ernsthaft bestritten wird, zeigt die Praxis,
dass Naturschutz nur zu oft hinter andere Ziele zurückgestellt wird. Ob es um den Bau neuer Straßen geht, um die
Ausweisung von Gewerbegebieten oder um land- und
forstwirtschaftliche Nutzungen oder auch touristische
Großprojekte – ökonomische und soziale Gründe wiegen
in Entscheidungsprozessen zumeist mehr als Naturschutzaspekte.
Prominenter Präzedenzfall für das Wegwägen von
Schutzbestimmungen ist das Mühlenberger Loch, Europas größtes Süßwassenwatt, das der Erweiterung der
DASA-Flugzeugwerft in Hamburg-Finkenwerder geop-
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fert werden soll, ein Ansinnen, das auch insofern bedau- (C)
erlich ist, als es in Deutschland alternative Produktionsstandorte gäbe. Solche Entscheidungen werden uns nicht
nur ökologisch teuer zu stehen kommen: Unzureichender
Naturschutz wird mittel- und langfristig auch zu erheblichen finanziellen Folgekosten für die gesamte Gesellschaft führen.
Auch die Fraktion der Demokratischen Sozialistinnen
und Sozialisten erkennt den Novellierungsbedarf des
Bundesnaturschutzgesetzes an und legt heute diesem
Hause einen eigenen Entwurf vor. Dass dieser Entwurf
stark die Handschrift der Umweltverbände trägt, ist für
Kenner der Szene unübersehbar, insgesamt aber sicherlich nicht von Nachteil für den Antrag, im Einzelnen aber
gelegentlich auch problematisch spätestens dann, wenn
sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der linken Seite
des Hauses, Gespräche auch mit anderen Akteuren des
Naturschutzes führen werden – zum Beispiel den Ländern. Da reifen dann nicht alle Träume. Ich bin gespannt
auf den Debattenbeitrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern, spätestens im Bundesrat, wenn es um die Beratung unseres Neuregelungsgesetzes gehen wird. Wir
werden uns mit Ihrem Antrag im Ausschuss und bei Anhörungen zu unserem Novellierungsvorschlag konkret
auseinander setzen.
Um es aber hier an dieser Stelle deutlich zu sagen: Ich
finde es erfreulich, dass die PDS sich in dieser überaus
wichtigen Frage so konstruktiv engagiert – wie ich generell meine, dass die Fragen der Zukunft von Natur und
Landschaft so wichtig sind, dass sie das volle Engagement
(D)
aller Fraktionen dieses Hauses verdienen.
Auf die konstruktiven Beiträge von der rechten Seite
des Hauses allerdings werden wir – nach allem, was im
Vorfeld der Debatte von dort zu vernehmen war – wohl
vergebens warten.
Marita Sehn (F.D.P.): Die Qualität einer Demokratie
zeigt sich in ihrem Umgang mit Minderheiten! Unsere
Bauern sind eine Minderheit in unserem Land. Und die
Politik lässt sie dieses deutlich spüren.
Was macht eine Regierung, die einerseits kein Geld
ausgeben will, andererseits aber große Ideen verwirklichen möchte? Sie macht Auflagen und Verordnungen
und lässt andere die Zeche zahlen. Verordnungen sollten
immer das letzte Mittel sein, wenn alle Versuche, einen
Konsens zu finden, gescheitert sind. Sie sollten aber
nicht am Anfang eines Dialogprozesses stehen. Diese
Regierung geht aber genau den umgekehrten Weg. Sie
schreibt zuerst einmal vor und schaut dann, ob es auch
durchführbar ist.
Das höchste Gut des Naturschutzes ist die Akzeptanz
bei allen Beteiligten. Dieses Gut ist ein sehr empfindliches und es kann sehr leicht zerstört werden. Maßnahmen
und Vorschriften, die über das Ziel hinausschießen, zusätzliche Auflagen ohne Entschädigung, das ist die Kettensäge am Baum der Akzeptanz. Aber nur Bestimmungen, die akzeptiert sind, werden auch respektiert. Werden
Verordnungen als ungerecht empfunden, so werden sie
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