Arten- und Naturschutz

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Arten- und Naturschutz
Der Begriff Biodiversität beschreibt die Vielfalt innerhalb der Arten, zwischen den Arten und
die Vielfalt der Ökosysteme.
Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen
Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten (§1
Bundesnaturschutzgesetz). Dazu gehört die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung
der natürlichen Lebensräume.
Die Bewegung des Naturschutzes entstand als Reaktion des Bürgertums auf die
gesellschaftlichen Veränderungen der Industrialisierung.
Lina Hähnle, die „Vogelmutter“, gilt als die Begründerin des Naturschutzbundes (NABU).
1899 gründete sie den “Bund für Vogelschutz”, einer der ersten Naturschutzverbände mit
weltweiter Mitgliederbasis, der im Naturschutzbund N(ABU) aufging. Weiterhin startete sie
eine internationale Kampagne gegen Federhüte.
Auch Hugo Conwentz zählt zu den Begründern des Naturschutzes in Deutschland und
Europa. Er nahm großen Einfluss auf Naturschutzgesetze, Schutzgebiete und
Organisationen in Preußen, Schweden, Böhmen und Mähren.
1872 wurde der erste Nationalpark der Welt gegründet.
Zu weiteren Umweltbewegungen gehörte die Sorge vor Umweltverschmutzung und das
Erkennen ökologischer Zusammenhänge. Es war der Beginn einer (eher antibürgerlichen)
Protestbewegung, was zur Gründung staatlicher und nicht-staatlicher Institutionen, wie den
WWF (1961), Greenpeace (1971) und den BUND (1975), führte. Man sorgte sich um
nachhaltige Entwicklung und die Themen Globalisierung und Klimawandel traten immer
mehr in den Vordergrund.
Zum Naturschutz gehören viele Initiativen. Auf Bund- und Länderebene gibt es
Nationalparks, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und
Naturparks.
In der EU gibt es Natura2000 Gebiete, wie Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete, und
EMERALD-Gebiete. Die UNESCO besitzt Welterbegebiete und Biosphärenreservate.
Weiterhin organisieren NGOs Important Bird Areas (IBAs, Bird Life International), Key
Biodiversity Area (KBAs) und Eco Regions (WWF).
1992 wurde die CBD (Convention on Biological Diversity) auf dem Weltumweltgipfel in Rio
ins Leben gerufen. Daran beteiligen sich 188 Vertragsstaaten und die Europäische Union.
Zu den Inhalten und Zielen der CBD gehören der Schutz der Biodiversität, also der Schutz
der biologischen Vielfalt der Arten, des genetischen Vielfalt und der Lebensräume. Weiter
soll eine nachhaltige Nutzung dieser Vielfalt und eine gerechte Verteilung der aus der
Nutzung entstehender Vorteile (ABS) sicher gestellt werden.
Dies soll mit der Steuerung des Zugangs zu den genetischen Ressourcen und dem Zugang
zu Technologien einschließlich Biotechnologien, technischer und wissenschaftlicher
Zusammenarbeit, Umweltverträglichkeitsprüfung, öffentlicher Wahrnehmung und Bildung,
Finanzierung, nationalen Umsetzungsstrategien (NBSAPs) und Umsetzungsberichten
erreicht werden.
Damit wurden schon beachtliche Erfolge der Umweltpolitik erzielt. Einige Beispiele dafür sind
der Rückgang des Ozonlochs dank dem FCKW Verbots (Montreal Protokoll), eine Erholung
der Greifvögel auf Grund des DDT Verbots, saubereres Wasser wegen einer
Kläranlagenpflicht (EU Richtline1991), sauberere Luft wegen einer Abgasentschwefelung,
weniger Dioxin-Emissionen, deutlich weniger Bleibelastung und Katalysatoren für PKWs.
Heute stellen der Zuwachs des Energie- und Ressourcenverbrauchs, Belastung durch
Landwirtschaft und Verkehr, Treibhausgase (vor allem CO2) und der Klimawandel eine neue
Bedrohung des Biodiversitätsschutzes dar.
Man versucht weiterhin Arten und deren Lebensräume durch zum Beispiel Schutzgebiete
(Natura2000), spezielle Artenhilfsprogramme („Species Action Plans“), Regulierung der Jagd
(VSR) und eine Erholung besonders geschützter Arten, wie Bären, Fischotter, Kormorane,
Seeadler, Weiß- und Schwarzstörche, Wanderfalken und Wölfe, zu schützen.
Trotzdem nimmt die Anzahl vieler einst häufigen Arten (vor allem Vögel und Schmetterlinge)
rapide ab. Nur 50 % aller Vogelarten sind in einem guten Erhaltungszustand und 17 von 23
Fledermausarten Deutschlands stehen auf der Roten Liste.
Oft kann Naturschutz nicht konsequent umgesetzt werden. Dafür fehlt häufig eine
ausreichende Finanzierung. Ein weiterer Grund ist der Flächenverbrauch und eine
Zerschneidung durch Fischerei, Land-, Forst- und Wasserwirtschaft. Auch die Zunahme der
Schadstoffimmission und der Klimawandel leistet ihren Beitrag zur Erschwerung des
Naturschutzes.
Heute versucht man die Natur in Wert zu setzen. Dadurch soll eine Vereinfachung des
Naturschutzes, vor allem eine Vereinfachung zum Ausgleich eines Verlusts an biologischer
Vielfalt geschaffen werden. Dafür muss allerdings geklärt werden, was der Preis der Natur
ist, wie das Geld bei den Richtigen ankommt und wer bezahlen soll.
Der IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem
Services) ist ein neuer IPCC für den Naturschutz. Er ist eine weltweit anerkannte Institution,
die neuste wissenschaftliche Erkenntnisse zu Biodiversität und Ökosystemen für politische
Entscheidungsprozesse aufbereitet.
Der Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen
in der EU sollen bis 2020 zum Stillstand gebracht werden. Außerdem sollen die biologische
Vielfalt, sowie die Ökosystemdienstleistungen so weit wie möglich wiederhergestellt werden.
Gleichzeitig soll der EU-Beitrag zur Abwendung des globalen Verlusts an biologischer Vielfalt
aufgestockt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass menschliche Aktivitäten, wie Landnutzung,
anthropogener Klimawandel und Chemikalien, einen großen Einfluss auf die Biodiversität
haben. Die Menschen sind abhängig von ökosystemaren Dienstleistungen, die für die
Biodiversität eine wichtige Grundlage darstellt und als Versicherung bei
Umweltveränderungen fungiert. Diese Beziehungen sind bekannt und darauf muss Rücksicht
genommen werden.
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