Die AgN vertritt in der heutigen Anhörung (außer dem Bayerischen Verband der Landschaftspflegeverbände) die einzige Gruppe, die sich mit dem Thema Erhaltung der Biodiversität, Artenrückgang und Flächenverbrauch in der täglichen Arbeit auseinander setzen muss. Wir sind diejenigen, die die wissenschaftlichen Erkenntnisse der hier anwesenden Forscher und Biologen und die gesetzlichen Vorgaben unter einen Hut bringen müssen und stehen permanent im Zwiespalt zwischen den erforderlichen Ansprüchen von Natur und Landschaft und den Interessen von Eingriffsverursachern jeder Art. Viele Arten sind nach wie vor bedroht und gehen weiter zurück Zugenommen haben die Gefährdung wertvoller Tier- und Pflanzenarten und der Flächenverbrauch, z.B. - Nur 38 % der Arten sind nicht gefährdet, problematisch ist v.a. die Gefährdung von Allerweltsarten, wie Sperling, Feldlerche und Kiebitz in der freien Landschaft – die Natur verarmt - Aber auch Erfolge erzielt: Weißstorch, Wanderfalke, Fischotter; Wir als Vertreter der staatlichen Verwaltung haben die gesetzliche Aufgabe von Ihnen als Angehörige des Bayerischen Landtages bekommen, die von Ihnen gesetzten gesetzlichen Vorgaben und Aufgaben umzusetzen. Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, dass Kooperation zwar notwendig und sinnvoll ist (ohne Überzeugung geht gar nichts), dass aber eine dauerhafte Sicherung von Arten und Lebensräumen ohne hoheitliche Maßnahmen nicht auskommen wird; Zum Erhalt der Biodiversität halten wir deshalb folgende Punkte für unabdingbar: 1. Erhöhung der Personalressourcen Der staatliche Naturschutz kann schon seit Jahren seine umfangreichen Aufgaben nur unzureichend erfüllen, zusätzliche Aufgaben sind nur durch neue Personalstellen oder durch Personalumschichtungen aus anderen Ressorts denkbar. 2. Erhöhung der finanziellen Mittel Solange der Naturschutzhaushalt weniger Mittel enthält als der Haushalt für den Unterhalt von Staatsstraßen, ist die Umsetzung der Ziele der Biodiversität und des Klimaschutzes in Bayern nicht möglich. Ohne eine substanzielle Verbesserung der Finanzund Personalausstattung des behördlichen Naturschutzes auf allen Ebenen (untere und höhere Naturschutzbehörden, LfU, StMUGV) wird das Ziel der Biodiversitätssicherung nicht erreichbar sein. Die Sparbeschlüsse der jüngsten Verwaltungsreform sind im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Naturschutzbehörden kritisch zu überprüfen. 3. Ressortübergreifende Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen Der Erhalt der Biodiversität muss als ressortübergreifende, gesamtstaatliche Aufgabe von allen Zweigen und Ebenen der Verwaltung erkannt, angenommen und umgesetzt werden, insbesondere auch unter der Mitwirkung der Landwirtschaftsverwaltung. 4. Politische Unterstützung und Rückhalt Diffamierungen des Naturschutzes als Wachstumshemmnis und „Verhinderer“ muss von allen Seiten, auch von politischer Seite, deutlich wahrnehmbar widersprochen werden. 5. Deutliche Stärkung der Umweltbildung in Schulen, Hochschulen und Umweltbildungszentren Das Verständnis der breiten Gesellschaft über die Bedeutung der biologischen Vielfalt muss weiter verstärkt gefördert werden (Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung, schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, vorschulische Erziehung, Hochschulen). 6. Stärkung des Ehrenamts Ehrenamtliches Engagement im Naturschutz muss ideell und finanziell weiter verstärkt gefördert werden. Bürokratische Hemmnisse und Verwaltungsengpässe sind schrittweise abzubauen. 7. Vorrang Naturschutz in Schutzgebieten Bestehende Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Nationalparke, Natura 2000-Netz) müssen als „hotspots“ der Biodiversität noch konsequenter geschützt (absoluter Vorrang Naturschutz) und in ihren ökologischen Funktionen gestärkt werden (z. B. durch Bereitstellung aller notwendigen Instrumente und Mittel zur Umsetzung von Managementplänen). Sie bilden die Kernflächen eines landesweiten Biotopverbundnetzes. 8. Ausbau des Biotopverbunds in der genutzten Landschaft Die ökologische Funktionsfähigkeit der Agrarlandschaft als Lebensraum und zur Vernetzung des Biotopverbunds muss wiederhergestellt werden. Der Schutz von Vorkommen seltener und bedrohter Arten muss auch außerhalb bestehender Schutzgebiete weiter ausgebaut werden. 9. Erhöhung der praxisorientierten Umweltforschung 10.Verbesserung der Aus- und Fortbildung Aus der Sicht der AgN stellt sich zuerst mal die Frage, warum brauchen wir Artenschutz oder Artenvielfalt? - dabei kann man verschiedene Sichtweisen vertreten, nicht nur die wirtschaftliche, es geht auch um eine moralische Sichtweise, dass nämlich niemand das Recht hat, irgendeine Art, sei es Tier oder Pflanze, auszurotten. - Der Nutzen der Arten für den Einzelnen steht nicht im Vordergrund, sondern der Wert von Natur, Landschaft, Tieren und Pflanzen für uns alle.