EU-Handlungsfelder

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EU-Handlungsfelder
Beeinflussung von Funktionen der Landschaft
durch sektorale Planungen
Veronika Holzer
BMLFUW
Gebhard Banko
Umweltbundesamt
ÖROK-Fachtagung
Freiraum –
mehr als eine Restfläche?
Do, 29.4.2004
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Übersicht
• Freiräume als implizite Planungsebene
• Beispiele für Handlungsfelder sektoraler
Planungen
Land- und Forstwirtschaft
¾ Naturschutz/Biodiversität
¾ Wasser
¾ Boden
¾
• relevante F&E und Förderungs-Aktivitäten
GMES
LIFE
¾ ESPON
¾ ALTER
¾
¾
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Landschaft als implizite Planungsebene
• Beeinflussung der Funktion der Landschaft durch
¾
Steuerung der Landnutzung
-
¾
¾
Art der Bewirtschaftung
Veränderungen in der Struktur der Landschaft
-
¾
Wohn/Siedlungsgebiete, LW-Kulturarten, Brachflächen, ...
Schlaggrößen, Hecken, ....
Schaffung von zentralen Strukturen
• Art der Beeinflussung & Steuerungsmöglichkeiten
gesetzliche Vorgaben
Förderungsanreize (z.B. Agrarumweltmaßnahmen, LIFE,
Strukturfonds)
¾ Bewusstseinsbildung
¾
¾
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EU-Handlungsfelder:
6. Umweltaktionsprogramm
Legt für den Zeitraum 2002-2012 EU-Umweltziele mit vier Prioritäten
fest:
Klimaschutz,
Natur und Biodiversität,
Umwelt und Gesundheit (ergänzt um Lebensqualität)
Ressourcenmanagement.
Umsetzung des 6.UAP: Erarbeitung von sieben thematischen
Strategien zu den Themenbereichen
Luftqualität
Bodenschutz
nachhaltige Nutzung von Pestiziden
städtische Umwelt
Abfall-Recycling
Ressourcenmanagement
Schutz der Meeresumwelt.
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6. Umweltaktionsprogramm
EU-Umweltziele im Bereich: Schutz von Natur und
biologischer Vielfalt (Art.6), u.a.:
¾ Stoppen der Verarmung der biologischen Vielfalt….bis
2010;
¾ Erhaltung und geeignete Wiederherstellung von Gebieten
mit bedeutendem Landschaftswert einschließlich
landwirtschaftlich genutzter wie auch sensibler Gebiete;
¾ Erhaltung von Arten und Lebensräumen, mit
besonderem Augenmerk auf die Verhinderung der
Zersplitterung von Lebensräumen;
¾ Förderung einer nachhaltigen Bodennutzung mit
Schwerpunkt auf der Vermeidung von Erosion,
Qualitätsminderung, Bodenbelastung und Wüstenbildung.
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6. Umweltaktionsprogramm
Aktionsbereiche im Bereich: Schutz von Natur und
biologischer Vielfalt (Art.6), u.a.:
¾ Umsetzung der Gemeinschaftsstrategie für biologische
Vielfalt;
¾ Aufbau des Natura 2000-Netzes…
¾ Entwicklung einer thematischen Strategie für den Bodenschutz
¾ Bezugnahme auf die EU-Politik zur Förderung einer
nachhaltigen ländlichen Entwicklung [….Förderung von
umweltfreundlichen ldw. Praktiken... unter Berücksichtigung der
Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes, der der multifunktionalen
Rolle des ländlichen Raums Rechnung trägt]
Umsetzung von Strategien zum Schutz der Wälder im Einklang
mit der Forststrategie der EU – Entschließung des Rates 1999/C
56/01) (u.a. durch nationale Waldprogramme – Umsetzung in Österreich:
¾
„Walddialog“…).
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EU-Handlungsfelder sektoraler Planungen
• Land- und Forstwirtschaft
¾
Agrar-Umweltprogramme
• Naturschutz / Biodiversität
Natura 2000
¾ Biodiversitätskonvention
¾ (6. UAP: Entwicklung einer thematischen Strategie zum
Thema Ressourcenmanagement)
¾
• Wasser
¾
Wasserrahmenrichtlinie
• Boden
¾
6. UAP: Entwicklung einer thematischen Strategie
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Landwirtschaft
• Maßnahmen zur Förderung umweltschonender
Produktionsmethoden (Agrarumweltmaßnahmen):
In der Agenda 2000 im Bereich der Politik zur Entwicklung
des ländlichen Raumes (= neben der Marktpolitik zweite
gleichwertige Säule in der neuen Gemeinsamen
Agrarpolitik/GAP) als spezifischer Aktionsbereich vorgesehen
und müssen in allen nationalen Programmen zur ländlichen
Entwicklung angeboten werden.
EU-kofinanziert über EAGFL u.a. mit dem Ziel,
die Umwelt und das Kulturerbe zu erhalten.
¾ Gewährung von Beihilfen für seitens der Landwirte
eingegangene Umweltverpflichtungen, die über die
Anforderungen guter landwirtschaftlicher Praxis hinausgehen.
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Landwirtschaft
¾ Im Bereich der Forstwirtschaft:
Beihilfen an private Waldbesitzer und Gemeinden mit
Waldbesitz zum Zwecke
- der Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung der
Wälder,
- zur Erhaltung der forstlichen Ressourcen,
- zur Erweiterung der Waldflächen,
um die wirtschaftliche, ökologische und soziale Funktion
dieser Flächen in den ländlichen Gebieten zu erhalten.
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Landwirtschaft
•
Nationale Umsetzung der Europäischen
Vorgabe „Agrarumweltmaßnahmen:
Das Österreichische Programm zur Förderung einer
umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum
schützenden Landwirtschaft (ÖPUL).
Förderung u.a. von
¾ Naturschutzmaßnahmen,
¾ Bewirtschaftung von Alpflächen und Mähnutzung von Steilflächen,
¾ Biologischem Landbau,
¾ Extensivierung der Bewirtschaftung von Grün- und Ackerland,
¾ integrierten umweltschonenden Produktionssystemen bei Obst,
Wein und Gemüse.
¾Für den Zeitraum von 2000-2006 stehen dafür in Österr. 4.077 Mio € (=
60% der gesamten im „Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes“
verfügbaren Mittel) zur Verfügung.
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Naturschutz / Biodiversität
• Natura 2000
(RL 92/43/EWG – FFH-RL und RL 79/409/EWG –
Vogelschutz RL):
Hauptziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und regionalen
Anforderungen.
¾ Errichtung eines Netzes von besonderen Schutzgebieten in drei
Schritten um den Fortbestand bzw. die Wiederherstellung eines günstigen
Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensraumtypen und Habitate in
diesen Gebieten zu sichern.
¾ Die Umsetzung in Österreich erfolgt in den Naturschutzgesetzen plus
entsprechender VO der Länder (bis Ende 2004)
¾ Art. 6: Verschlechterungsverbot (Abs.2)
Managementpläne für ausgewiesene Gebiete durch die
Mitgliedsstaaten (Abs. 1)
Naturverträglichkeitsprüfung (Abs. 3 und 4).
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Naturschutz / Biodiversität
• Biodiversität
1992: Übereinkommen von Rio de Janeiro über die biologische
Vielfalt; in Umsetzung von Art.6:
1998: EU-Gemeinschaftsstrategie – Mitteilung der Kommission an den Rat:
KOM(98)42
¾Ziel:
Abnahme oder Verlust der biologischen Vielfalt zu
verhindern und Arten sowie Ökosysteme angemessen zu schützen
-genereller
Schutz von Genen, Arten, Ökosystemen,
Nutzung ihrer Bestandteile,
-ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen
Ressourcen ergebenden Vorteile.
-nachhaltige
¾6.UAP; Rat von Göteborg, WSSD 2002: Verlust der
biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 stoppen!
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Naturschutz / Biodiversität
• Biodiversität
2001: Beschluss von 4 Aktionsplänen in Umsetzung der
Strategie:
- Erhaltung der natürlichen Ressourcen
- Landwirtschaft
- Fischerei
- Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Entwicklung.
2003 - laufend:
umfangreicher Evaluierungsprozess betr. Umsetzung der EU-Strategie
und der Aktionspläne unter Einbeziehung des Zieles, den Verlust der
biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen,
- Entwicklung eines Konzeptes für ein Biodiversitätsmonitoring in
Österreich.
-
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Wasser
Wasserrahmenrichtlinie
• Ziele u.a.:
¾ Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz
und Verbesserung des Zustands der aquatischen
Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden
Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren
Wasserhaushalt,
¾ die Schutzgebiete zu erhalten (gem. Art.6 ist ein
Verzeichnis dieser Gebiete innerhalb der
Flussgebietseinheiten zu erstellen)
¾....
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Wasser
Wasserrahmenrichtlinie
• Umsetzung:
¾
Bewirtschaftungspläne für Flussgebietseinheiten
(=Planungsraum nationalstaats- und bundesländerübergreifend!):
- Bestandsaufnahme (Analyse der Merkmale der
Flussgebietseinheit, Überprüfung der Umweltauswirkungen der
unterschiedlichen Wassernutzungen, Kartierung der
Schutzgebiete, Liste der Umweltziele für Oberflächengewässer,
Grundwasser und Schutzgebiete….) bis Ende 2004,
- Ausarbeitung eines Überwachungsprogramms (Monitoring) bis
Ende 2006,
- Maßnahmenprogramm bis Ende 2009,
- Umsetzung des Maßnahmenprogramms bis Ende 2012,
- Ende 2015: Erreichung des guten Zustandes für alle Gewässer.
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Boden
Bodenschutzstrategie:
• Entwicklung
In Umsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms bis Mitte 2005
Vorarbeit: KOM(2002) 179 - Hin zu einer spezifischen
Bodenschutzstrategie:
¾
¾
Ziel ist die Aufrechterhaltung eines guten Bodenzustandes
– angesichts der lebenswichtigen Funktionen des Bodens:
¾
Erzeugung von Lebensmitteln
Speicherung, Filterung …. von Mineralien, Wasser, organischer
Substanz…
- Rohstoffquelle
- Plattform für menschliche Tätigkeiten.
-
-
Boden wird hier verstanden als oberste Schicht der Erdrinde
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Boden
•Die künftige Bodenschutzstrategie soll folgende
Elemente beinhalten:
Initiativen im Umweltbereich
Einbeziehung des Bodenschutzes in andere Politikbereiche
¾ Bodenüberwachung
¾ Entwicklung neuer Maßnahmen auf der Grundlage der
Überwachungsergebnisse.
¾
¾
Derzeit: Konsultationen mit Stakeholdern und Diskussionen in
Arbeitsgruppen und
Vorbereitung einer „monitoring-directive“
-
Beobachtung von Landnutzungsänderungen
Geplant: Mitteilung - „Planung und Umwelt – die territoriale
Dimension“
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relevante F&E und Förderungs-Aktivitäten
• GMES
¾
Global Monitoring for Environment and Security
• LIFE
• ESPON
¾
European Spatial Development Observatory Network
• ALTER-Net
¾
¾
A Long Term Ecological Research Network
Network of Excellence (6. FRP) 2004-2009
-Long-Term
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Biodiversity, Ecosystem and Awareness Research Network
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relevante F&E - Aktivitäten
• GMES
Global Monitoring for Environment and Security
¾ gemeinsames Programm der Europäischen Kommission
und der ESA (European Space Agency)
¾ Ziel: ab dem Jahr 2008 – Etablierung von
Fernerkundungsservices zur Unterstützung der
Umweltbeobachtung
¾ derzeit:
¾
-
10 Projekte (ESA)
1 integrated project (6. FRP)
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F&E-Konzept: Projekt „geoland“
• Integrated Project: > 52 partners
Coordination
Data Management
Information Infrastructure Mgmt.
Regional Monitoring
Core Services
Observatories
Nature
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Generic Land Cover
(“CLC+”)
• Habitat
Directive
• Wetlands
• ESPON
• ESDP
• INSPIRE
• Water Framework directive
• Soil Protection
Initiative
Spatial
Planning
Directives Implementation
Water &
Soil /
Agri-Env.
Global Monitoring
Bio-physical
Parametres
• Carbon/
• Global
Water
Yield
Budget
Forecasts
• soil moisture
• biomass
Carbon
Flux
• Monitoring
A-R-D
Food
Production &
Yield
Policy Support
Global
Forest
Cover
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LIFE
• Ziele
Beitrag zur Implementierung, Entwicklung und Verbesserung von
EU Umweltpolitik und Gesetzgebung
¾ Integration der Umwelt in andere EU Politikbereiche
¾ Innovative Lösungsvorschläge zur Verminderung von
Umweltproblemen.
¾
• Programm
¾
LIFE III: 2000 bis 2004
-
¾
LIFE Nature (Schwerpunkt Natura 2000)
LIFE Environment (Technologieentwicklung z.B.: Wasserqualität)
LIFE III - extension:
-
2005-2006: € 317 Mill. (in Diskussion)
• Projekte in Österreich
¾
Gesamt 51
-
LIFE Nature: 23
LIFE Environment: 38
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ESPON
• Ziel:
- das Wissen um und das Verständnis für die Raumentwicklung in einer größer
werdenden Europäischen Union zu fördern
Bewusstsein für die räumliche Dimension verschiedenster Politikbereiche (z.B.
Verkehrspolitik, Gemeinsame Agrarpolitik/GAP)
- Inputs für den 3. Kohäsionsbericht und zur Strukturfondsreform 2006+
-
• Programm
¾
Interreg III Programm
-
2000-2006
€ 12 Mio
¾Prioritäten
- Priorität 1: thematic projects
- Priorität 2: policy impact projects,
- u.a. Priorität 3, 4
• Projekte in Österreich (Stand 2003)
¾
¾
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3 beteiligte Institutionen
5 Projekte
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Relevanz für die Raumplanung
• Auswirkungen der Flächenwidmung
¾ Flächenwidmung und Ausweisung von Vorrangzonen
beeinflusst maßgeblich die verschiedene resultierenden
Funktionen der Landschaft
¾ Die Funktionen der Landschaft (Freiräume) werden in
unterschiedlichen Prioritäten von internationalen
Verpflichtungen eingefordert
¾ Chance für die Raumplanung zur Positionierung als
sektorenübergreifende gesamtheitliche Planung
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