Schutzgebiete als Instrument zum Schutz und Erhalt der Biodiversität

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Schwerpunkt
Schutzgebiete als Instrument zum Schutz
und Erhalt der Biodiversität
Die Geoökologie ist im Schnittbereich von geowissenschaftlichen und ökologischen
Fachdisziplinen angesiedelt. Neben der Untersuchung naturwissenschaftlicher Zusammenhänge stellt sich dabei auch die Frage nach der gesellschaftlichen Umsetzung der
Forschungsergebnisse. In diesem Schwerpunkt wird der Fokus unter dem Begriff „Biodiversität“ auf den Erhalt und das Management wertvoller Natur- und Kulturlandschaften gerichtet. Dabei bilden die „klassischen“ Schutzgebiete nur einen wichtigen
Aspekt unter mehreren.
Von Carsten Kolbe / Dresden
„Biodiversität“ – ein Schlagwort auf
Erfolgskurs
Der Begriff „Biodiversität“ wurde durch die Publikation „Biodiversity“ von Edward O. Wilson
aus dem Jahr 1988 weltweit populär. Er umfasst
mehrere Dimensionen: Die Vielfalt von Ökosystemen, die Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten
und die genetische Vielfalt (Kasparek et al.
2000: 11). Das dahinter stehende Konzept verbindet „wertfreie“ Wissenschaft mit politischen
Zielen und Normen. Auf diese Weise entstehen
Brücken zu unterschiedlichen gesellschaftlichen
Gruppen und Wertvorstellungen (Korn 2001).
Für den Erhalt der Biodiversität gibt es zahlreiche Motivationen, die sich teilweise überlagern:
1. Ökonomische Gründe (langfristige Nutzung
und In-Wertsetzung der natürlichen Lebensgrundlagen).
2. Religiös-ethische Gründe (Wert des Lebens
an sich; Schöpfung als Gottes Werk, das der
Mensch nicht zerstören darf).
3. Moralische Verpflichtung gegenüber den
kommenden Generationen (intergenerativer
Ansatz).
4. Prinzip der Vorsicht angesichts vielfältiger
Ungewissheiten und Irreversibilitäten (Vorsorgeprinzip).
Die moderne Globalisierung der Warenströme
und die immer intensivere Nutzung der natürlichen Ressourcen erhöhen den Druck auf die
Biodiversität erheblich. Der Naturschutz ist gefragt, den Erhalt der biologischen Vielfalt durch
neue Konzepte und Bündnisse effektiver zu
gestalten.
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Im Zuge der politischen Umbrüche in den achtziger und neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts begann auch für den internationalen
Naturschutz eine neue Ära. Die Wandlungsprozesse führten zu einer intensiveren Zusammenarbeit über Grenzen hinweg, die bislang als
unüberwindbar galten – in Europa und weltweit. Der Naturschutz wird von anderen Nutzergruppen zunehmend als gleichberechtigter
Dialogpartner akzeptiert (Erdmann 1997:2).
Auf der Konferenz der Vereinten Nationen für
Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 wurde
neben weiteren Dokumenten auch die Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on
Biological Diversity, CBD) verabschiedet. Durch
die CBD fand der Begriff „Biodiversität“ international breiten Eingang in den politischen Bereich. Im Deutschen wird „Biodiversität“ dagegen oft fälschlicherweise auf „Artenvielfalt“
reduziert (Kasparek et al. 2000: 11ff).
Die CBD verbindet in einem ganzheitlichen Ansatz den Schutzgedanken mit ökonomischen
und sozialen Entwicklungszielen: „[…] die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der
Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile, insbesondere durch angemessenen
Zugang zu genetischen Ressourcen und angemessene Weitergabe der einschlägigen Technologien unter Berücksichtigung aller Rechte an
diesen Ressourcen und Technologien sowie
durch angemessene Finanzierung.“ (Artikel 1
CBD, zitiert in: BMU 1992: 24).
FORUM GEOÖKOL. 14 (2), 2003
Schwerpunkt
In mehr als vierzig weiteren Artikeln
werden in der CBD Inhalte, Maßnahmen und Verfahrensfragen geklärt. Beispielsweise sollen kommerzielle Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen „ausgewogen
und gerecht“ mit der Vertragspartei
(Staat oder sonstige Organisation)
geteilt werden, die diese Ressourcen
zur Verfügung gestellt hat. Als konkretes Finanzierungsinstrument zur
Unterstützung bei der Umsetzung
der Konvention ist die Globale Umweltfazilität (Global Environment
Facility, GEF) für Entwicklungs- und
Transformationsländer geschaffen
worden. Sie dürfte mit dazu beigetragen haben, dass der Konvention
bereits über 180 Vertragsparteien
beigetreten sind.
Weltweite Vielfalt
Als „globale Biodiversitätszentren“
können solche Regionen bezeichnet
werden, in denen zum Beispiel mehr
als 5.000 Pflanzenarten pro
10.000 km² vorkommen. Anhand
dieser und anderer Schwellenwerte
wurden auf dem Erdball mehrere
Schwerpunktgebiete mit besonders
hoher biologischer Vielfalt identifiziert, die alle in Entwicklungsländern liegen. Dazu gehören unter
anderem Teile Costa Ricas, der tropische Ost-Anden-Raum, NordBorneo und Neu-Guinea.
In Mitteleuropa liegt die durchschnittliche Zahl von Pflanzenarten
je 10.000 km² bei 500 bis 1.000. Auf
gleicher Flächengröße können in
den floristischen Entwicklungszentren der Tropen fünf- bis zehnmal
mehr Arten als in Europa geschützt
werden. Je nach angewandter Methode oder ausgewählter Tier- und
Pflanzengruppe kommt es zu unterschiedlichen Angaben zur räumlichen und geografischen Ausdehnung
dieser „Hotspots“. Festzuhalten ist,
dass sich ein großer Teil der globalen biologischen Vielfalt durch
Schutzgebiete in den entsprechenden Brennpunkten der EntwickFORUM GEOÖKOL. 14 (2), 2003
lungsländer erhalten ließe (Kasparek et al. 2000: 16f).
Dieser Ansatz allein würde jedoch
die vielerorts sehr engen Beziehungen zwischen traditionellen Landnutzungsformen und der Entstehung
und dem Erhalt bestimmter Ökosysteme nicht ausreichend berücksichtigen. Dies gilt beispielsweise für die
mannigfachen Typen von Kulturlandschaften. Zusätzlich würde der
Blickwinkel auf eine geringe Anzahl
von Regionen der Erde beschränkt,
was außerordentliche Belastungen
für einige wenige Staaten und Gemeinschaften zur Folge hätte. So
sinnvoll eine Konzentration auch
erscheinen mag, wäre eine solche
Strategie sehr riskant, da sie zahlreiche Regionen und Gemeinschaften
ausschließen und den vier oben
genannten Motivationen zum Erhalt
der Biodiversität nicht folgen würde
(Vorsorgeprinzip, intergenerativer
Ansatz, religös-ethische sowie ökonomische Gründe). Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Biodiversität
sind deshalb auch in den Industriestaaten und Transformationsländern
dringlich geboten.
Differenzierte Strategien
erforderlich
Das Spektrum möglicher Ansätze
zur Erhaltung und zur nachhaltigen
Nutzung der biologischen Vielfalt ist
sehr breit. Dies kommt auch in den
Schwerpunkt-Artikeln dieses Hefts
zum Ausdruck.
Costa Rica und Ecuador stehen im
Mittelpunkt des ersten Beitrags.
Carsten Kolbe beschreibt die dortige Entstehung und Entwicklung
eines kooperativen SchutzgebietsManagement unter dem Dach staatlicher Regime. Das Großschutzgebiet
Gandoca-Manzanillo in Costa Rica
zeichnet sich durch eine sehr hohe
Artenvielfalt aus. Demgegenüber
bestehen die Besonderheiten der
ecuadorianischen Galápagos-Inseln,
dem zweiten Untersuchungsbeispiel,
in einem lückenhaften Arteninventar. Beispielsweise gibt es keine
endemischen Säugetiere auf den
Inseln. Gleichzeitig ist die Rate endemischer Arten sehr hoch. Bemerkenswerterweise wurden in beiden
Ländern bei der Lösung von Nutzungskonflikten innerhalb der
Schutzgebiete ähnliche Steuerungsmechanismen angewandt.
Demgegenüber beleuchtet Ralf
Sanftenberg in seinem Artikel die
Aktivitäten des Deutschen Entwicklungsdiensts (DED) auf den Philippinen. Der DED hat sich dort für ein
integriertes Küstenzonenmanagement auf lokaler Ebene jenseits des
hoheitlichen Naturschutzes engagiert. Fischergemeinden des VisayasArchipels betreiben in Eigenverantwortung kommunale Schutzgebiete
zum Erhalt ihrer natürlichen Ressourcen. Sie leisten somit einen
wichtigen Beitrag zum Erhalt der
Biodiversität – und zur langfristigen
Absicherung ihrer eigenen Existenz.
Habitate und Ökosysteme werden
nicht nur durch Verkehrswege und
Siedlungen fragmentiert, sondern
ebenso durch nationale Grenzen.
Dies gilt auch für geschützte Landschaften. Markus Leibenath stellt
in seinem Beitrag das europäische
Schutzgebietsnetz „Natura 2000“
vor, das auf der Fauna-FloraHabitat-Richtlinie der EU basiert.
Eine besondere Hürde bei der fachgerechten Umsetzung dieser Richtlinie ist die Ausweisung und Abstimmung über Ländergrenzen hinweg.
Daher wird ein Blick auf den Stand
und den Prozess der Gebietsausweisung geworfen. Ein Schwerpunkt
liegt auf der grenzüberschreitenden
Koordinierung zwischen Mitgliedund Beitrittstaaten der EU.
Die vielleicht größte Herausforderung ist der Erhalt der biologischen
Vielfalt im direkten Lebens- und
Arbeitsumfeld der Menschen – vor
der Haustür und am Wegesrand.
Dies erfordert Naturschutz „auf der
ganzen Fläche“. Neben Schutzgebieten sind dafür weitere Instrumente
erforderlich. Gisela Splett stellt
den Ansatz „PLENUM“ aus Baden15
Schwerpunkt: Schutzgebiete als Instrument zum Erhalt und Schutz der Biodiversität
Württemberg vor, der auf die Erhaltung und Entwicklung großflächiger
Kulturlandschaften zielt. Freiwillige
Kooperation ist dabei wichtiger als
rechtliche Regelungen. Über Projekte zur Förderung einer nachhaltigen
Wirtschaftsweise werden konkrete
Naturschutzziele realisiert. PLENUM
hat mittlerweile die Modellphase
verlassen.
Abschließend analysiert Thomas
Lichtenberg ein Regionales Entwicklungskonzept auf Rügen, welches aus Sicht des Naturschutzes
erfolgreich verlief. Lichtenberg
warnt aber vor einer „Kooperationseuphorie“: Kooperation ist nicht
immer die angemessene Antwort auf
Konflikte. Bei der Bilanzierung kooperativer Verfahren wird zudem
häufig die Frage außer Acht gelassen, inwieweit die gefassten Beschlüsse auch wirklich umgesetzt
werden. Durch dieses Versäumnis
wird der Erfolg kooperativer Verfahren mit Bezug zum Naturschutz
nicht angemessen beurteilt.
•
Erdmann K.-H. (1997): Internationaler Naturschutz – ein Vorwort. In:
Erdmann, K.-H. (Hrsg.) (1997): Internationaler Naturschutz. Springer
Verlag, 1-11.
•
Kasparek M., W. Schulz, S. Amend
(2000): Naturschutz – eine Aufgabe
der Entwicklungszusammenarbeit.
In: GTZ (= Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
GmbH) (Hrsg.) / BfN (= Bundesamt für Naturschutz), Internationale
Naturschutzakademie Insel Vilm
(Hrsg.) (2000): Naturschutz in
Entwicklungsländern. Neue Ansätze
für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Kasparek Verlag, 11-27.
•
Korn, H. (2001): Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt.
In: BfN (= Bundesamt für Naturschutz) (Hrsg.) (2001): Treffpunkt
Biologische Vielfalt. BfN, 13-19.
Literatur
•
BMU (= Der Bundesminister für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) (Hrsg.) (1992): Konferenz der Vereinten Nationen für
Umwelt und Entwicklung im Juni
1992 in Rio de Janeiro – Dokumente. Selbstverlag des BMU.
Dr. Carsten Kolbe
Abteilung Zentrale Aufgaben und
Geoinformation
Institut für ökologische Raumentwicklung e.V., Dresden
Weberplatz 1
01217 Dresden
Tel.: 0351 / 4679-241
Fax: 0351 / 4679-212
E-Mail: [email protected]
Dr. Carsten Kolbe, geboren 1963,
studierte an der Universität Hannover
Landschaftsarchitektur und Umweltentwicklung. Promotion am geographischen Institut der TU Dresden
(Kooperatives Management von
Schutzgebieten in Costa Rica und
Ecuador. Naturschutz durch Selbststeuerung?, Weißensee Verlag, ISBN
3-934479-71-5). Derzeit ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in den Bereichen Umsetzung der „EU Richtlinie
Natura 2000“ sowie in der Öffentlichkeitsarbeit am Institut für Ökologische Raumentwicklung e.V. in Dresden (www.ioer.de) beschäftigt.
Kooperatives Management von
Großschutzgebieten
Großschutzgebiete umfassen vielerorts ein Mosaik von Natur- und Kulturlandschaften. Ihr Ziel ist,
den Bestand mittels eines geeigneten Managements zu sichern und wo nötig weiterzuentwickeln. Dies
geschieht teilweise unter erheblichen Konflikten mit der betroffenen Bevölkerung und anderen Akteuren. In dem Beitrag wird die Entstehung und Entwicklung eines kooperativen Managements von
Großschutzgebieten unter staatlichem Regime in Costa Rica und Ecuador vorgestellt. Zur Lösung der
Nutzungskonflikte wurde in beiden Ländern unabhängig voneinander ein innovatives partizipatives
Mehrebenenverfahren entwickelt. Das kollektiv-korporatistische Mehrebenenmodell, welches Nichtre16
FORUM GEOÖKOL. 14 (2), 2003
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