Zwischen Anspruch und Wirklichkeit Das <i

Werbung
22_27_Jessel 09.03.12 15:03 Seite 22
22
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Das &Uuml;bereinkommen &uuml;ber die biologische Vielfalt und sein Einfluss
auf die Naturschutzpolitik
Nach der Verabschiedung der Convention on Biological Diversity (CBD) beim Erdgipfel in Rio de Janeiro
1992 wurde „Biodiversit&auml;t“ zu einem Schl&uuml;sselbegriff der Naturschutzpolitik. Bislang aber wurden die
Inhalte und Ziele der Konvention kaum in Handlungsziele &uuml;berf&uuml;hrt und damit kaum
politisch umgesetzt. Vor allem mangelt es an konkreten Vorgaben f&uuml;r die nachhaltige
Nutzung der biologischen Vielfalt. Die &ouml;ffentliche Diskussion um die Biodiversit&auml;t fokussiert
Beate Jessel
vor allem auf den Schutz der Artenvielfalt – und steht damit im Gegensatz zu dem
viel weiter gefassten Anspruch der CBD.
Ambitions and Reality. The Convention on Biological Diversity and its Influence on Nature Conservation Policy
GAIA 21/1 (2012): 22 – 27 | Keywords: biodiversity, Convention on Biological Diversity, Earth Summit, nature conservation
uf dem Erdgipfel in Rio de Janeiro 1992 (United Nations Conference on Environment and Development,UNCED) wurde auch
der Vertragstext des &Uuml;bereinkommens &uuml;ber die biologische Vielfalt
(Convention on Biological Diversity, CBD) ausgelegt und vor Ort
von 156 L&auml;ndern unterzeichnet. Nach den erforderlichen nationalstaatlichen Ratifizierungen trat das &Uuml;bereinkommen am 29.
Dezember 1993 in Kraft.Vorausgegangen war eine nur dreij&auml;hrige Verhandlungsphase – das ist Rekordzeit f&uuml;r ein derart komplexes Regelwerk. Es veranschaulicht zugleich, dass mit dem in
den 1980er Jahren von amerikanischen Biolog(inn)en kreierten
Wort „Biodiversit&auml;t“ ein politisch hoff&auml;higer Symbolbegriff geschaffen war, der positive Werte und den Appell an ethische Verpflichtungen zum Schutz unserer nat&uuml;rlichen Lebensgrundlagen vereint (Takacs 1996, Haber 2008, Eser 2009).
A
Inhalt und Anspruch des &Uuml;bereinkommens
Das &Uuml;bereinkommen – es hat inzwischen 193 Vertragsparteien
– brachte in seiner grundlegenden Zielbestimmung (Artikel 1)
erstmalig drei Aspekte zusammen: den Schutz der biologischen
Vielfalt, ihre nachhaltige Nutzung und den gerechten Vorteilsausgleich bei der kommerziellen Nutzung genetischer Ressourcen
zwischen denen, die diese Ressourcen vorhalten (meist Entwick-
Kontakt: Prof. Dr. Beate Jessel | Bundesamt f&uuml;r Naturschutz (BfN) |
Konstantinstr. 110 | 53179 Bonn | Deutschland | Tel.: +49 228 84911000 |
E-Mail: [email protected]
&copy;2012 B. Jessel; licensee oekom verlag.
This is an Open Access article distributed under the terms of the Creative Commons Attribution License
(http://creativecommons.org/licenses/by/3.0), which permits unrestricted use, distribution,
and reproduction in any medium, provided the original work is properly cited.
lungsl&auml;nder) und denen, die sie verwenden (im Wesentlichen
die Industriel&auml;nder). Dieser integrierende, Schutz und Nutzung
verbindende Anspruch reichte deutlich &uuml;ber die bis dahin bestehenden naturschutzpolitischen Instrumente hinaus, die sich –
etwa dieWelterbekonvention der UNESCO, die Ramsar-Konvention
oder das Washingtoner Artenschutz&uuml;bereinkommen – auf besonders bedeutsame Gebiete oder bestimmte Arten oder Lebensr&auml;ume und damit nur auf Teilaspekte beschr&auml;nkten.
Ein internationales Novum war auch, dass in der CBD erstmals den Vertragsstaaten die souver&auml;nen Rechte &uuml;ber ihre genetischen Ressourcen zugesprochen wurden (Artikel 15). Gleichwohl konnte erst auf der letzten CBD-Vertragsstaatenkonferenz
(VSK) 2010 im japanischen Nagoya ein verbindlich umzusetzendes Protokoll verabschiedet werden, das die Modalit&auml;ten dieses
„gerechten Vorteilsausgleichs“ (access and benefit sharing, ABS)
bestimmt.
Mit dem Beitritt zur CBD hat sich au&szlig;erdem jedes Land verpflichtet, eine nationale Strategie zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zu entwickeln und Biodiversit&auml;tsaspekte in andere Politikfelder zu integrieren (Artikel 6).
Zudem wird in der CBD gefordert, die Biodiversit&auml;t zu erfassen
und zu &uuml;berwachen (Artikel 7) sowie Vertr&auml;glichkeitspr&uuml;fungen
einzuf&uuml;hren, um sicherzustellen, dass die Folgen von Pl&auml;nen und
Programmen auf die biologische Vielfalt geb&uuml;hrend ber&uuml;cksichtigt werden (Artikel 14). Neben dem In-situ-Schutz (Artikel 8) soll
auch der Ex-situ-Schutz (Artikel 9) vorangetrieben werden. Eine
nachhaltige Nutzung der Biodiversit&auml;t (Artikel 10) soll unter anderem mit wirtschaftlich und sozial vertr&auml;glichen Anreizen erreicht werden (Artikel 11). Ferner werden die Handlungsbereiche Forschung, Ausbildung und Bewusstseinsbildung (Artikel
12, 13) sowie Informations- und Technologietransfer (Artikel 16,
17, 18) angesprochen.
www.oekom.de/gaia | GAIA 21/1(2012): 22 – 27
22_27_Jessel 09.03.12 15:03 Seite 23
FOCUS: RIO + 20 – 20 YEARS AFTER THE EARTH SUMMIT
Die CBD spannt damit ein breites Spektrum an Themen auf,
dies jedoch in sehr allgemeiner Form. Die konkrete Ausf&uuml;llung
findet &uuml;ber die im Rahmen der VSK zu verhandelnden Protokolle statt, die einstimmig verabschiedet werden m&uuml;ssen, und verbleibt letztlich weitgehend bei den Mitgliedstaaten. Damit ist in
gewisser Weise bereits pr&auml;judiziert, dass es in den Verhandlungsprozessen innerhalb der CBD schwierig ist, &uuml;ber allgemeine Willensbekundungen hinaus konkret umsetz- und nachpr&uuml;fbare
Handlungsziele zu definieren. Zudem fehlen Sanktionsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r den Fall des Nichteinhaltens der Vereinbarungen.
Biodiversit&auml;t – Symbolbegriff mit Januskopf
Prinzipiell war mit der CBD als v&ouml;lkerrechtlich verbindlichem
Vertragswerk gleichwohl die Chance er&ouml;ffnet, dem Naturschutz
einen h&ouml;heren Stellenwert zu verschaffen und ihn als Grundlage einer nachhaltigen, &ouml;konomisch, &ouml;kologisch wie sozial ausgewogenen Entwicklung st&auml;rker ins Zentrum der Gesellschaft zu
r&uuml;cken (Korn 2003, S.104). Demgegen&uuml;ber waren aber die Biodiversit&auml;t als Konzept wie auch die CBD in der &ouml;ffentlichen Diskussion in Deutschland lange kaum pr&auml;sent (siehe Weinzierl 2004,
S. 19). Dies &auml;nderte sich erst, als sich abzeichnete, dass 2008 die
VSK zur CBD in Deutschland stattfinden und das Land danach
f&uuml;r zwei Jahre die Pr&auml;sidentschaft der Konvention &uuml;bernehmen
w&uuml;rde. Wie zuvor blieb aber in der &ouml;ffentlichen Darstellung und
der politischen Wahrnehmung Biodiversit&auml;t weitgehend auf Artenvielfalt reduziert 1 – obwohl die CBD eine umfassende Definition von biologischer Vielfalt gibt, die die Vielfalt innerhalb der
Arten (genetische Vielfalt), die Vielfalt zwischen den Arten und
die Vielfalt der &Ouml;kosysteme einschlie&szlig;t (Artikel 2). Zugleich wurde in der Fachdiskussion das breite Verst&auml;ndnis von Biodiversit&auml;t derart bereitwillig aufgenommen, dass vielfach eine Gleichsetzung von Biodiversit&auml;t und Naturschutz erfolgte (siehe Suter
et al.1998 oder die Kritik von Haber 2008, 2009), wobei allerdings
die physischen wie &auml;sthetischen Grundlagen des Naturschutzes
ausgespart blieben.
Wie ist das zu erkl&auml;ren? Man muss sich vergegenw&auml;rtigen,
dass die Entstehung des Begriffs Biodiversit&auml;t prim&auml;r politischstrategisch motiviert war: Er wurde in den 1980er Jahren als
Kunstbegriff von namhaften Biolog(inn)en bewusst gew&auml;hlt, um
auf den weltweiten Artenschwund, die Zerst&ouml;rung von Lebensr&auml;umen sowie den rapiden Verlust an genetischer Vielfalt bei
Nutzpflanzen und -tieren aufmerksam zu machen (Takacs 1996,
Piechocki 2005). Biodiversit&auml;t hat damit nicht nur einen naturwissenschaftlichen Hintergrund, sondern war und ist zugleich
Mittel einer sozialen Konstruktion von Natur, die die Zerst&ouml;rung
des Lebens auf der Erde thematisiert (Takacs 1996, Escobar 1998,
Eser 2003). Entsprechend gibt es auch kein einheitliches, durch
eine konsistente Theorie fundiertes Konzept von Biodiversit&auml;t
(Jessel 2009). Der Begriff steht nicht nur in der Forschung f&uuml;r
heterogene und kaum vernetzte Forschungsprogramme (G&ouml;rg
1999), sondern bietet sich gerade auch der Politik als breite Projektionsfl&auml;che an, die nicht nur Arten, Gene und &Ouml;kosysteme um-
GAIA 21/1(2012): 22 – 27 | www.oekom.de/gaia
23
FORUM
fasst, sondern auch die M&ouml;glichkeiten &ouml;konomischer Nutzung
einschlie&szlig;t und damit imstande ist, viele Bedarfe und Anspr&uuml;che zu vereinen.
Hinzu kommt: Biodiversit&auml;t ist in ihrer Komplexit&auml;t kaum ad&auml;quat messbar 2; ein Verlust an Biodiversit&auml;t insoweit nur schwer
konkret bestimmbar, als nicht nur einheitliche Indikatoren fehlen, sondern diese vielfach auch mit unterschiedlichen Methoden und Daten hinterlegt sind (siehe auch Butchart et al. 2010, S.
1166). Zwar ist auch umstritten, was eine „Art“ ist (Kunz 2002),
dennoch erscheint die Fokussierung auf Arten(zahlen) als der
vordergr&uuml;ndig einfachste Weg, um Biodiversit&auml;t zu fassen. &Ouml;kosystemtypen sind aufgrund ihrer vielf&auml;ltigen strukturellen Auspr&auml;gungen und funktionalen Bez&uuml;ge noch schwerer zu kategorisieren; f&uuml;r die genetische Vielfalt ist die Datenlage besonders
defizit&auml;r, da f&uuml;r ihre Erforschung aufwendige Genomanalysen
und Laboruntersuchungen erforderlich sind (Haber 2008, Piechocki et al. 2010).
Zugleich kann jedoch die mangelnde Messbarkeit von Biodiversit&auml;t bei gleichzeitig umfassendem Anspruch als wesentlich
f&uuml;r den Erfolg des Begriffs gelten, da er dem Bed&uuml;rfnis der Politik nach vielseitig deutbaren, aber nur schwer bestimmbaren Symbolbegriffen entgegenkommt. Positiver dr&uuml;ckt dies Eser (2001,
2003) aus, die Biodiversit&auml;t als eine Art boundary object betrachtet, als ein Grenzobjekt, das Br&uuml;ckenschl&auml;ge und die Verst&auml;ndigung zwischen verschiedenen Disziplinen erm&ouml;glicht und imstande ist, zwischen Natursch&uuml;tzern und -n&uuml;tzern zu vermitteln,
das aber unter Umst&auml;nden auch dahinterstehende Interessenkonflikte verschleiert.
Es ist im &Uuml;brigen bezeichnend, dass auf der Tagesordnung
der Rio-Konferenz auch eine Waldkonvention (zur Eind&auml;mmung
der weltweiten Waldvernichtung und -degradation) und eine Bodenkonvention (zum nachhaltigen Umgang mit B&ouml;den) standen.
Beider Bezugsobjekte sind konkreter eingrenzbar, jedoch konnten sich entsprechende &Uuml;bereinkommen, obwohl kontinuierlich
weiter eingefordert (siehe etwa H&ouml;nerbach 1998, WBGU 1999,
S. 421 ff.), bis heute nicht durchsetzen.
Anschaulich wird die Janusk&ouml;pfigkeit auch am Beispiel der
Aussagen der CBD zum gerechten Vorteilsausgleich. So wurden
im Zuge der Verhandlungen zur CBD zwar die souver&auml;nen Nutzungsrechte der Vertragsstaaten &uuml;ber ihre biologischen Ressourcen festgeschrieben (Artikel 15.1). F&uuml;r jede Vertragspartei besteht
aber auch eine Verpflichtung, den kontrollierten Zugang f&uuml;r andere Vertragsparteien zu erleichtern (Artikel 15.2). Damit wurden
zugleich die Erwartungen der &uuml;berwiegend in den entwickelten
L&auml;ndern verorteten Industrie und Forschung erf&uuml;llt.
1 Stellvertretend f&uuml;r viele andere Suplie (1996, S. 121); selbst der Sachverst&auml;ndigenrat f&uuml;r Umweltfragen (SRU) machte in seinem Umweltgutachten 2004
den Verlust von Biodiversit&auml;t &uuml;berwiegend an der Gef&auml;hrdung von Arten fest
(SRU 2004, S. 115 ff.). Die Vertragsstaatenkonferenzen zur CBD wurden in der
Presse &uuml;berwiegend als „Artenschutzkonferenzen“ tituliert. Auch Bundeskanzlerin Merkel sprach zum Auftakt des Internationalen Jahres der
Biodiversit&auml;t 2010 vom „Jahr der Artenvielfalt“.
2 Was etwa Hoffmann et al. (2005,S. 276) veranlasst, anstelle von „Biodiversit&auml;tsindikatoren“ lediglich von „biodiversit&auml;tsrelevanten“ Indikatoren zu sprechen.
&gt;
22_27_Jessel 09.03.12 15:03 Seite 24
FORUM
Beate Jessel
Kleine Schritte statt gro&szlig;er Spr&uuml;nge
Dennoch: Ohne die CBD g&auml;be es kein weltweites Forum, in dem
die mit dem Thema Biodiversit&auml;t verkn&uuml;pften Aspekte auf einer
v&ouml;lkerrechtlich verbindlichen Basis diskutiert werden k&ouml;nnen.
Auf den gro&szlig;en Wurf, den Inhalt und Anspruch des Begriffs Biodiversit&auml;t suggerieren, darf man dabei nicht hoffen – das haben
allein die &uuml;ber fast zwei Jahrzehnte andauernden Verhandlungen
um ein ABS-Protokoll deutlich gemacht. Aber es ist doch auf verschiedene kleine Schritte und Teilerfolge zu verweisen:
So ist die CBD eines der wenigen internationalen Foren, in das
indigene und lokale Gemeinschaften ihre Belange einbringen
k&ouml;nnen. Dass Biodiversit&auml;t keine empirisch fassbaren Tatsachen
wiedergibt, sondern sich als sozial konstruiert erweist, hat es bef&ouml;rdert, dass soziale Bewegungen und Nichtregierungsorganisationen sie sich vielerorts zu eigen gemacht haben, um auf ihre
Rechte und regionalen Identit&auml;ten zu pochen(Beispiele bei Escobar 1998). Das Waldarbeitsprogramm der CBD stellt nach dem
Scheitern einer internationalen Waldkonvention und angesichts
des Mangels an anderen verbindlichen Abkommen das derzeit
international weitreichendste Instrument zum Waldschutz dar.
Im internationalen Meeresnaturschutz bestehen gro&szlig;e Defizite
(nur etwa 0,6 Prozent der Fl&auml;che der Meere und K&uuml;stengew&auml;sser
stehen weltweit unter Schutz) und es fehlen klare Verantwortlichkeiten, um zu internationalen Schutzvereinbarungen zu gelangen. Daher ist der Prozess zur Ausweisung von Schutzgebieten
auf hoher See, den die CBD im Rahmen der Vereinten Nationen
initiiert hat, besonders hervorzuheben.
Zwiesp&auml;ltig gestaltet sich hingegen das f&uuml;r die Umsetzung der
CBD zentrale Thema Finanzierung. Die 1991 gegr&uuml;ndete Global
Environment Facility (GEF) der Weltbank soll die Umsetzung der
CBD mitfinanzieren und vor allem die Entwicklungsl&auml;nder unterst&uuml;tzen. F&uuml;r Biodiversit&auml;tsprojekte hat die GEF bis 2008 2,9
Milliarden US-Dollar an Zusch&uuml;ssen aufgewendet und damit weitere 8,2 Milliarden US-Dollar an Kofinanzierungsmitteln mobilisiert, womit immerhin 990 Projekte in 155 L&auml;ndern unterst&uuml;tzt
wurden (GEF 2008). Jedoch ist die GEF, am Gesamtanspruch der
CBD gemessen, unterfinanziert und steht zudem wegen mangelnder Einbindung von Indigenengemeinschaften in der Kritik (Frein und Richter 2009). Bundeskanzlerin Merkel hat an-
Weil andere verbindliche Abkommen fehlen, ist das Waldarbeitsprogramm des &Uuml;bereinkommens &uuml;ber die biologische Vielfalt eines der international weitreichendsten
Abkommen zum Waldschutz. Deutschland hat eine besondere Verantwortung f&uuml;r seine Buchenw&auml;lder.
&copy; Hans-Dieter Knapp
24
www.oekom.de/gaia | GAIA 21/1(2012): 22 – 27
22_27_Jessel 09.03.12 15:03 Seite 25
FOCUS: RIO + 20 – 20 YEARS AFTER THE EARTH SUMMIT
l&auml;sslich der 9.VSK zur CBD 2008 in Bonn bis 2012 zus&auml;tzliche
500 Millionen Euro f&uuml;r die weltweite Erhaltung von W&auml;ldern und
anderen &Ouml;kosystemen zugesagt; ab 2013 soll j&auml;hrlich eine halbe
Milliarde Euro bereitstehen. Entt&auml;uschend ist, dass bisher kaum
weitere Geberstaaten zu ernsthaften Zusagen f&uuml;r die Finanzierung von Schutzgebieten bereit waren. Die CBD konnte damit
zwar betr&auml;chtliche Geldquellen zur Erhaltung und nachhaltigen
Nutzung biologischer Vielfalt erschlie&szlig;en, jedoch reichen diese
bei weitem nicht aus, um vor allem die Entwicklungsl&auml;nder hinreichend zu unterst&uuml;tzen.
Ist die CBD Opfer ihrer Komplexit&auml;t?
Die angef&uuml;hrten Punkte decken jedoch nur einen kleinen Ausschnitt aus dem thematischen Spektrum der CBD ab. Ihre umfassenden Ziele erfordern die Ber&uuml;cksichtigung zahlreicher Aspekte und damit besteht die Gefahr, dass die CBD zum Opfer
ihrer eigenen Komplexit&auml;t wird. Ihr sind zugleich verschiedene
Grundprobleme immanent: Wie ein roter Faden zieht sich bis
heute die Polarisierung zwischen Industrie- und Entwicklungsl&auml;ndern durch; das Austarieren der Anspr&uuml;che beider Seiten erweist sich als ma&szlig;gebend, um zu Beschl&uuml;ssen zu gelangen. Die
Industriel&auml;nder betonten stets ihr Interesse an der Erhaltung der
biologischen Vielfalt (und hatten dabei vor allem den Zugang zu
Ressourcen des S&uuml;dens im Auge). Die Entwicklungsl&auml;nder hingegen kn&uuml;pften ihre Kooperationsbereitschaft an die Anerkennung souver&auml;ner Rechte &uuml;ber ihre eigenen genetischen Ressourcen und an die Bereitstellung zus&auml;tzlicher Mittel, um den sich
aus der Konvention ergebenden Verpflichtungen nachkommen
zu k&ouml;nnen (Suplie 1996). Zudem haben sich die USA einen Sonderstatus gesichert, den sie gerade bei den Verhandlungen um
ein ABS-Regime auszuspielen pflegten: Indem sie die CBD zwar
unterzeichnet, aber nicht ratifiziert haben, nehmen sie einen
Beobachterstatus ein, &uuml;ber den sie gleichwohl direkt und indirekt Einfluss auf die Verhandlungen auszu&uuml;ben versuchen.
Diese Konfliktlinien traten auch bei der letzten VSK in Nagoya wieder deutlich zutage: W&auml;hrend f&uuml;r die Industriel&auml;nder die
Verabschiedung eines m&ouml;glichst ehrgeizig angelegten strategischen Plans zur CBD mit Zielen post 2010 im Vordergrund stand,
machten die Entwicklungsl&auml;nder ihre Zustimmung von der Verabschiedung eines ABS-Protokolls abh&auml;ngig, das ihnen die Rechte an ihren genetischen Ressourcen garantierte. Eine geschickte Verhandlungsf&uuml;hrung der japanischen Konferenzleitung war
letztlich ma&szlig;gebend, dass am Ende doch beide Dokumente verabschiedet werden konnten.
Die Untersetzung der CBD mit konkreten Handlungszielen
blieb lange vage. Zehn Jahre nach Rio, auf demWeltgipfel f&uuml;r nachhaltige Entwicklung 2002 in Johannesburg, hatte die Staatengemeinschaft das Ziel bestimmt, den Verlust biologischer Vielfalt
global, national und regional bis 2010 signifikant zu reduzieren.
Die Europ&auml;ische Union hatte ein Jahr zuvor sogar das Ziel formuliert, den Verlust an Biodiversit&auml;t bis 2010 ganz zu stoppen.
In beiden F&auml;llen wurde jedoch nicht definiert, was unter Biodi-
GAIA 21/1(2012): 22 – 27 | www.oekom.de/gaia
25
FORUM
versit&auml;t auf den verschiedenen Komplexit&auml;tsebenen zu verstehen
ist; es wurden keine genaueren Indikatoren und keine Baseline
bestimmt, anhand derer Ver&auml;nderungen der biologischen Vielfalt konkret h&auml;tten ermittelt werden k&ouml;nnen. Und so war es kein
Wunder, dass das „2010-Ziel“ mit dem N&auml;herr&uuml;cken der Deadline dem Thema Biodversit&auml;t zwar erh&ouml;hte &ouml;ffentliche Aufmerksamkeit verschaffte, dabei jedoch der besagte Fokus auf vordergr&uuml;ndig leicht zu operationalisierenden Artenzahlen lag. Auch
das vermeintliche und in den Medien h&auml;ufig thematisierte „Artensterben“ wurde kaum mit konkreten Zahlen belegt. Oder es
blieb dabei weitgehend ausgeblendet, dass ein R&uuml;ckgang von Biodiversit&auml;t auf Artebene sich nicht nur in Artenzahlen, sondern
zum Beispiel auch im R&uuml;ckgang von Abundanzen (also Dichten
oder H&auml;ufigkeiten) oder der Verkleinerung von Verbreitungsgebieten &auml;u&szlig;ert.
Die Notwendigkeit, zur Umsetzung der CBD einen Handlungsrahmen zu formulieren, war bald erkannt worden. Daher
wurde bereits auf der 2. CBD-VSK in Jakarta der „&ouml;kosystemare
Ansatz“(ecosystem approach) vereinbart und auf der 5. VSK mit
einer Reihe von Prinzipien und Leitlinien unterlegt. Diese beinhalten einen umfassend angelegten adaptiven Managementansatz, um mit der Komplexit&auml;t und Dynamik von &Ouml;kosystemen
umzugehen. Er ber&uuml;cksichtigt, dass die &ouml;kologische Tragf&auml;higkeit Ma&szlig;stab &ouml;konomischer und sozialer Entscheidungen ist. Allerdings erwiesen sich die Prinzipien und Leitlinien insgesamt
wieder als zu vage und in zu viele Richtungen interpretierbar, um
eine hinreichend konkrete Richtschnur f&uuml;r die operative Ebene
abzugeben, und es blieb offen, wie ihre methodische Anwendung
in Planungsprozessen aussehen k&ouml;nnte (Klaphake 2003, Wilke
et al. 2011, S. 99 ff.). Das erste der zw&ouml;lf „Malawi-Prinzipien“, die
den &ouml;kosystemaren Ansatz untersetzen, h&auml;lt zudem fest, das Management und die Erhaltung der Biodiversit&auml;t seien „a matter of
societal choice“, was bedeutet, dass sie sich in ihrer Umsetzung
in sozialen Prozessen erst herauskristallisieren und somit nicht
alleine (natur-)wissenschaftlich erkl&auml;rt werden k&ouml;nnen. Der &Ouml;kosystemansatz hat daher vieles umfassend aufgenommen, was
gerade in der Naturschutzplanung diskutiert wurde, konnte aber
f&uuml;r planerisches Handeln keine eigenen Impulse setzen.
Vor allem aber wurde lange vers&auml;umt, Regelungen und politisch weiter zu instrumentierende Handlungsoptionen zur Vermeidung von &Uuml;bernutzung und Zerst&ouml;rung biologischer Vielfalt zu benennen, obwohl die nachhaltige Nutzung eine der drei
S&auml;ulen der CBD darstellt. Entsprechend spielte dieser Aspekt in
den Diskussionen um die Umsetzung der CBD auch kaum eine
Rolle. Erst mit Auslaufen des 2010-Ziels wurden mit den CBDBeschl&uuml;ssen zum strategischen Plan der CBD in Nagoya neue
Weichen gestellt: Die globale Staatengemeinschaft einigte sich
auf 20 &uuml;bergeordnete und quantifizierbare Biodiversit&auml;tsziele,
die bis 2020 erreicht werden sollen, die „Aichi-Targets“, benannt
nach der Provinz Aichi, in der die Konferenz stattgefunden hatte. Sie markieren insofern einen Paradigmenwechsel, als sie neben Artenschutzaspekten und der Ausweitung von Schutzgebieten (auf mindestens 17 Prozent der terrestrischen Gebiete sowie
zehn Prozent der Meeresfl&auml;chen und K&uuml;stengew&auml;sser) nun we-
&gt;
22_27_Jessel 09.03.12 15:03 Seite 26
26
FORUM
Beate Jessel
sentlich auch an der Landnutzung, der Wiederherstellung degradierter &Ouml;kosysteme sowie Finanzierungsfragen (Abbau umweltsch&auml;dlicher Subventionen) ansetzen. Vorteil der Aichi-Targets
gegen&uuml;ber dem 2010-Ziel ist, dass sie vielschichtiger bestimmt
sowie besser quantifizierbar sind und dass mit ihnen ein Grundger&uuml;st zur Fortschrittsmessung existiert, auf das weiter aufgebaut werden kann.
In ihrem Anspruch, der Verbindung von Schutz und Nutzung, weist die CBD &uuml;ber einen sektoralen, auf Artenschutz und
Schutzgebiete fokussierten Naturschutz hinaus. Dazu ist es notwendig, Biodiversit&auml;tsbelange auch in andere Sektoren zu transportieren und dort vor allem institutionell zu verankern, was
bislang nur unzureichend gelungen ist. Die Zielbestimmungen
der Aichi-Targets haben hier einen wichtigen Aufschlag gemacht.
Eine wesentliche Rolle kommt jedoch der Ausgestaltung und institutionellen Verankerung der nationalen Biodiversit&auml;tsstrategien zu, die alle Vertragsparteien erarbeiten m&uuml;ssen. 173 Staaten
sind diesem Auftrag bisher nachgekommen. Der Anspruch der
deutschen Biodiversit&auml;tsstrategie ist ambitioniert: Sie enth&auml;lt etwa 330 Ziele und 430 Ma&szlig;nahmen, die mit 16 Aktionsfeldern einem breiten Spektrum biodiversit&auml;tsrelevanter Themen zugeordnet sind. Sie wurde in einem diskursiven Verfahren mit vielen
gesellschaftlichen Gruppen erarbeitet und im November 2007
vom Bundeskabinett verabschiedet (BMU 2007). Damit wie auch
in der Koordination der Umsetzung der Strategie durch eine interministerielle Arbeitsgruppe ist ein wichtiges Signal gesetzt,
dass es sich um eine Strategie der gesamten Bundesregierung,
nicht nur um eine Sektorstrategie handelt. Auch ist es in Zeiten
knapper Kassen ein Erfolg, dass es gelungen ist, seit 2011 im
Bundeshaushalt ein mit 15 Millionen Euro j&auml;hrlich ausgestattetes Bundesprogramm Biologische Vielfalt zu etablieren. Dennoch
erschwert die Breite der Handlungsziele eine Fokussierung auf
einzelne Themen und sind &uuml;ber das deutsche Umweltministerium hinaus andere Ressorts bisher nur unzureichend in die Umsetzung eingebunden.3
Einen ganz anderen Weg f&uuml;r die nationale Strategie hat die
Schweiz eingeschlagen (BAFU 2011). Sie befindet sich momentan in der &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rung und soll im Fr&uuml;hjahr 2012 vom
Parlament verabschiedet werden. Sie fokussiert auf zehn bis zum
Jahr 2020 zu erreichende strategische Ziele, deren Schwerpunkte neben einer nachhaltigen Nutzung insbesondere der Aufbau
einer „&ouml;kologischen Infrastruktur“ von Schutzgebieten und Vernetzungsgebieten, die Verbesserung des Zustands von gef&auml;hrdeten Arten, die &Uuml;berpr&uuml;fung negativer finanzieller Anreize und
die F&ouml;rderung der Biodiversit&auml;t in Siedlungsr&auml;umen sind. Au&szlig;erdem sieht sie eine landesweite quantitative Erfassung der
&Ouml;kosystemleistungen bis 2020 vor.
3 Die deutsche Biodiversit&auml;tsstrategie flankierend, steht ein beim Bundesministerium f&uuml;r Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angesiedeltes Bundesprogramm zur Wiedervernetzung von Lebensr&auml;umen vor der Verabschiedung
im Kabinett; das beim Bundesumweltministerium verortete Bundesprogramm Biologische Vielfalt wird vom Bundesministerium f&uuml;r Bildung
und Forschung mit einem Forschungsprogramm flankiert.
In einer sp&auml;teren Betrachtung d&uuml;rfte spannend sein, welcher
Weg letztlich zu einer effektiveren Umsetzung gef&uuml;hrt hat. Die
deutsche Biodiversit&auml;tsstrategie ist als eine bewusst breite Argumentationsgrundlage angelegt, die &uuml;ber die Naturschutzdiskussion hinaus den Querschnittscharakter von Biodiversit&auml;tspolitik
ins Auge fasst (hierzu Doyle et al. 2010). Die &Uuml;berpr&uuml;fung der
Ziele und Ma&szlig;nahmen &uuml;ber den in jeder Legislaturperiode zu
erstellenden Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der
Strategie erlaubt ein umfassendes Monitoring der Entwicklung
von Biodiversit&auml;tsbelangen in den einzelnen Sektoren. Dabei
werden aber zugleich Umsetzungsdefizite in Kauf genommen,
da es kaum m&ouml;glich ist, alle 330 Ziele gleicherma&szlig;en im Blick
zu behalten. Hingegen setzt der schweizerische Weg von vornherein auf eine st&auml;rkere Zielfokussierung und nimmt dabei Abstriche bei der eigentlich gebotenen Breite in der Umsetzung
von Biodiversit&auml;tsbelangen hin.
Die Zukunft der CBD
Die Breite und Vagheit von Biodiversit&auml;t, wie sie auch in der CBD
angelegt ist, erweist sich als Fluch und Segen zugleich: Zum einen steigert sie die politische Konsensf&auml;higkeit, zum anderen
aber verschleiert sie Konflikte, wie sie gerade zwischen schutzund nutzungsbezogenen Zielen bestehen k&ouml;nnen, und erschwert
die politische Verst&auml;ndigung auf konkrete Handlungsmaximen.
Ein &auml;hnlicher Zwiespalt – zwischen einem konsensf&auml;higen Anspruch und den Schwierigkeiten, in der Umsetzung den Ausgleich
zwischen &ouml;konomischen, &ouml;kologischen und sozialen Belangen
zu bewerkstelligen – wohnt ja auch dem Konzept der Nachhaltigkeit inne (dazu Wullenweber 2000). Gleichwohl haben beide
Konzepte, wenn auch in unterschiedlicher Intensit&auml;t, eine Sensibilisierung von Politik und breiter &Ouml;ffentlichkeit erreicht und
erf&uuml;llen wichtige Aufgaben als umweltpolitische Leitbilder.
Der Erfolg der CBD wird sich vor allem daran messen, inwieweit es gelingt, Teilziele pr&auml;zise zu fassen und sich, wie im Fall
des in Nagoya verabschiedeten ABS-Protokolls, auf Instrumente
und Prozedere f&uuml;r die Umsetzung zu verst&auml;ndigen. Wesentlich
wird vor allem sein, neben den Schutzaspekten k&uuml;nftig vermehrt
die Nutzungsaspekte in den Blick zu nehmen und durch Handlungsziele in den zust&auml;ndigen Sektoren zu operationalisieren,
da sich hinter der Nutzung die wesentlichen Antriebskr&auml;fte f&uuml;r
den R&uuml;ckgang biologischer Vielfalt auf allen Ebenen verbergen
(Sala et al. 2000). Die Aichi-Targets haben hier zu Recht neben
einer nachhaltigen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft den
Abbau umweltsch&auml;dlicher Subventionen ins Visier genommen,
durch den sich au&szlig;erdem betr&auml;chtliche finanzielle Potenziale erschlie&szlig;en lie&szlig;en (UBA 2010). Es stimmt optimistisch, dass die
Europ&auml;ische Union im Mai 2011 eine europ&auml;ische Biodiversit&auml;tsstrategie f&uuml;r 2020 verabschiedet hat (European Commission 2011),
die ma&szlig;gebliche Ziele des strategischen Plans von Nagoya aufgreift, pr&auml;zisiert und dabei auf eine Integration in andere Sektoren sowie st&auml;rker quantifizierbare und damit &uuml;berpr&uuml;fbare Teilziele abstellt.
www.oekom.de/gaia | GAIA 21/1(2012): 22 – 27
22_27_Jessel 09.03.12 15:03 Seite 27
FOCUS: RIO + 20 – 20 YEARS AFTER THE EARTH SUMMIT
Angesichts der oft auf Artenschutzbelange verk&uuml;rzten Wahrnehmung von Biodiversit&auml;t erweist sich ein verbesserter Wissenstransfer als wesentlich. Nicht zuletzt sollten von wissenschaftlicher Seite die Inhalte und Anliegen der CBD als Grundlage f&uuml;r
politische Entscheidungen besser aufbereitet und damit st&auml;rkerer Handlungsdruck generiert werden. Zwar kann die Wissenschaft der Politik die Entscheidung &uuml;ber die zu w&auml;hlenden Handlungsoptionen keinesfalls abnehmen. Sie kann und sollte jedoch
das Thema „Biodiversit&auml;tsverlust“ durch Daten und Fakten greifbar machen, die Folgen von Handlungsalternativen aufzeigen und
nicht zuletzt die Ziel- und Interessenkonflikte, die der CBD aufgrund ihrer Querschnittsthematik sowie m&ouml;glicher Widerspr&uuml;che zwischen Schutz und Nutzung immanent sind, verdeutlichen.
Hier ruhen gro&szlig;e Hoffnungen auf der Intergovernmental SciencePolicy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES), auf
deren Einrichtung als zwischenstaatliches Beratungsgremium
sich die internationale Gemeinschaft, untermauert durch einen
Beschluss der UN-Generalversammlung vom Dezember 2010,
verst&auml;ndigt hat (G&ouml;rg et al. 2010). Ihre wesentliche Aufgabe wird
es sein, ein solches „Science-Policy Interface“ bereitzustellen.
F&uuml;r wertvolle Hinweise danke ich meinen Kollegen Horst Korn und
Rainer Dr&ouml;schmeister vom Bundesamt f&uuml;r Naturschutz (BfN).
Literatur
BAFU (Bundesamt f&uuml;r Umwelt). 2011. Strategie Biodiversit&auml;t Schweiz.
Entwurf vom 16. September 2011. Bern: BAFU.
BMU (Bundesministerium f&uuml;r Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit).
2007. Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt. Berlin: BMU.
Butchart, S. H. M. et al. 2010. Global biodiversity: Indicators of recent declines.
Science 328/5982: 1164–1168.
Doyle, U., K. Vohland, K. Ott. 2010. Biodiversit&auml;tspolitik in Deutschland –
Defizite und Herausforderungen. Natur und Landschaft 85/7: 308–313.
Escobar, A. 1998. Whose knowledge, whose nature? Biodiversity, conservation
and the political ecology of social movements. Journal of Political Ecology
5: 53–82.
Eser, U. 2001. Die Grenze zwischen Wissenschaft und Gesellschaft neu
definieren: Boundary work am Beispiel des Biodiversit&auml;tsbegriffs.
Verhandlungen zur Geschichte und Theorie der Biologie 7: 135–152.
Eser, U. 2003. Der Wert der Vielfalt: „Biodiversit&auml;t“ zwischen Wissenschaft,
Politik und Ethik. In: Umwelt – Ethik – Recht. Herausgegeben von
M. Bobbert, M. D&uuml;well, K. Jax. T&uuml;bingen: Francke. 160–181.
Eser, U. 2009. Biodiversit&auml;t – ein wissenschaftliches oder politisches Konzept?
In: Denkanst&ouml;&szlig;e. Biodiversit&auml;t. Herausgegeben von der Stiftung Natur und
Umwelt Rheinland-Pfalz. Mainz. 36– 45.
European Commission. 2011. Our life insurance, our natural capital:
An EU biodiversity strategy to 2020. Br&uuml;ssel: European Commission.
03.05.2011 COM (2011) 244 final.
Frein, M., R. Richter. 2009. Das Gesch&auml;ft mit der biologischen Vielfalt.
politische &ouml;kologie 109: 42– 44.
GEF (Global Environment Facility). 2008. Financing the stewardship of global
biodiversity. Washington, D. C.: GEF.
G&ouml;rg, C. 1999. Erhalt der biologischen Vielfalt – zwischen Umweltproblem und
Ressourcenkonflikt. In: Zug&auml;nge zur Biodiversit&auml;t. Herausgegeben von C.
G&ouml;rg, C. Hertler, E. Schramm, M. Weingarten. Marburg: Metropolis. 279–306.
G&ouml;rg, C., C. Ne&szlig;h&ouml;ver, A. Paulsch. 2010. A new link between biodiversity
science and policy. GAIA 19/3: 183–186.
Haber, W. 2008. Biological diversity – a concept going astray? GAIA 17/S1:
91–96.
GAIA 21/1(2012): 22 – 27 | www.oekom.de/gaia
FORUM
Haber, W. 2009. Biologische Vielfalt zwischen Mythos und Wirklichkeit. In:
Denkanst&ouml;&szlig;e. Biodiversit&auml;t. Herausgegeben von der Stiftung Natur und
Umwelt Rheinland-Pfalz. Mainz. 16–35.
Hoffmann, A., S. Hoffmann, J. Weimann. 2005. Irrfahrt Biodiversit&auml;t.
Marburg: Metropolis.
H&ouml;nerbach, F. 1998. Der schwierige Weg zu einem globalen Waldschutzabkommen. In: Jahrbuch &Ouml;kologie 1998. Herausgegeben von G. Altner,
B. Mettler-von-Meibom, U. E. Simonis, E. U. von Weizs&auml;cker. M&uuml;nchen:
C. H. Beck. 75–81.
Jessel, B. 2009. Biodiversit&auml;t und Klimawandel – Forschungsbedarfe im Rahmen nationaler Handlungsstrategien. Natur und Landschaft 84/1: 32–38.
Klaphake, A. 2003. Bewertung der Umsetzung des &ouml;kosystemaren Ansatzes
der Biodiversit&auml;tskonvention in Deutschland. In: Biologische Vielfalt –
Leben in und mit der Natur. Herausgegeben vom BBN (Bundesverband
Beruflicher Naturschutz e.V.). Jahrbuch Naturschutz und Landschaftspflege 54. Bonn: BBN. 119–126.
Korn, H. 2003. Das &Uuml;bereinkommen &uuml;ber die biologische Vielfalt – die
neue Dimension des Naturschutzes. In: Biologische Vielfalt – Leben in
und mit der Natur. Herausgegeben vom BBN (Bundesverband Beruflicher
Naturschutz e.V.). Jahrbuch Naturschutz und Landschaftspflege 54.
Bonn: BBN. 99–106.
Kunz, W. 2002. Was ist eine Art? Biologie in unserer Zeit 32/1: 10–19.
Piechocki, R. 2005. Biodiversit&auml;t – Zur Entstehung und Tragweite eines neuen
Schl&uuml;sselbegriffs. In: Denkanst&ouml;&szlig;e. Thesen zur Biodiversit&auml;t. Herausgegeben
von der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz. Mainz. 6–17.
Piechocki, R., J. Stadler, H. Korn. 2010. Das „2010-Ziel“ – auch in Deutschland
verfehlt? Natur und Landschaft 85/7: 274–281.
Sala, O. E. et al. 2000. Global biodiversity scenarios for the year 2100.
Science 287/5459: 1770–1774.
SRU (Sachverst&auml;ndigenrat f&uuml;r Umweltfragen). 2004. Umweltpolitische Handlungsf&auml;higkeit sichern. Umweltgutachten 2004. Deutscher Bundestag, 15.
Wahlperiode, BT-Drucksache 15/3600. Berlin: Deutscher Bundestag.
Suplie, J. 1996. Globale Biodiversit&auml;tspolitik – Konvention und Protokolle.
In: Weltumweltpolitik. Grundriss und Bausteine eines neuen Politikfeldes.
Herausgegeben von U. E. Simonis. Berlin: Bohn. 119–138.
Suter, W. et al. 1998. Ein Planungsauftrag des &Uuml;bereinkommens von Rio ’92:
Die Biodiversit&auml;tsstrategie als Naturschutzkonzept auf nationaler Ebene.
GAIA 7/2: 174–183.
Takacs, D. 1996. The idea of biodiversity. London: Johns Hopkins University Press.
UBA (Umweltbundesamt). 2010. Umweltsch&auml;dliche Subventionen in Deutschland. Aktualisierung f&uuml;r das Jahr 2010. Berlin: UBA.
WBGU (Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltver&auml;nderungen). 1999. Welt im Wandel: Erhaltung und nachhaltige Nutzung
der Biosph&auml;re. Jahresgutachten 1999. Berlin: Springer.
Weinzierl, H. 2004. Biodiversit&auml;t – eine politisch-gesellschaftliche Herausforderung. Berichte der Bayerischen Akademie f&uuml;r Naturschutz und
Landschaftsplanung 28: 17–23.
Wilke, C., J. Bachmann, G. Hage, S. Heiland. 2011. Planungs- und Managementstrategien des Naturschutzes im Lichte des Klimawandels. Naturschutz und
Biologische Vielfalt 109. M&uuml;nster: Landwirtschaftsverlag.
Wullenweber, K. 2000. Wortfang. Was die Sprache &uuml;ber Nachhaltigkeit verr&auml;t.
poltische &ouml;kologie 63/64: 23–24.
Eingegangen am 10. Januar 2012; &uuml;berarbeitete Fassung
angenommen am 21. Februar 2012.
Beate Jessel
Geboren 1962 in Stuttgart-Bad Cannstatt. Studium der
Landespflege an der TU M&uuml;nchen. 1998 Promotion an der
TU M&uuml;nchen. 1999 bis 2006 Professorin f&uuml;r Landschaftsplanung am Institut f&uuml;r Geo&ouml;kologie der Universit&auml;t
Potsdam. 2006 bis 2007 Allianz-Stiftungsprofessur f&uuml;r
Strategie und Management der Landschaftsentwicklung an der TU M&uuml;nchen.
Seit 2007 Pr&auml;sidentin des Bundesamts f&uuml;r Naturschutz (BfN) in Bonn.
27
Herunterladen