Resolution „Biodiversität bewahren, 2010

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Vom 7. - 9.3.08 fand in Hofgeismar bei Kassel das 3. BUND-Forum Biodiversität in Hofgeismar und zugleich die Umweltkonsultation der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck statt, in
dem über die Möglichkeiten der Bewahrung der Biodiversität vor dem Hintergrund der anstehenden 9. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention zur biologischen Vielfalt informiert und diskutiert wurde.
Die anwesenden Teilnehmenden haben einheitlich die beigefügte Resolution beschlossen.
Resolution
„Biodiversität bewahren, 2010-Ziel durchsetzen“
Der Rückgang der Biologischen Vielfalt (Biodiversität) auf der Erde wird durch das Handeln des
Menschen in einem erdgeschichtlich nie dagewesenen Umfang vorangetrieben. Dies wurde
zuletzt durch das von den Vereinten Nationen im Jahr 2005 veröffentlichte Millenium Ecosystem
Assessment deutlich, demzufolge die Geschwindigkeit des Aussterbens um den Faktor 100
über der natürlichen Rate liegt, Tendenz steigend. Mit dem Rückgang an biologischer Vielfalt
wird die Existenzgrundlage des Menschen gefährdet. Dieses Problem haben die Staaten der
Europäischen Union schon länger erkannt und daher bereits 2001 auf dem EU-Ratsgipfel in
Göteborg beschlossen, alles zu unternehmen, um den Prozess des Biodiversitätsverlustes bis
2010 aufzuhalten („Stop the loss!“). Auch die internationale Staatengemeinschaft hat sich auf
dem Weltnachhaltigkeitsgipfel in Johannesburg 2002 verpflichtet, den Verlust bis 2010 erheblich
zu reduzieren.
In krassem Missverhältnis zu diesen hehren Zielsetzungen steht das Handeln nationaler Regierungen und global agierender Konzerne. Bisher ist es nicht nur nicht gelungen, den Verlust einzudämmen, der Prozess beschleunigt sich sogar weiter. Nur wenn Anstrengungen in noch nie
da gewesenem Ausmaß unternommen werden, besteht noch die Chance, das 2010-Ziel zu erreichen. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn alle politischen Ebenen und alle gesellschaftlichen Akteure – insbesondere die Regierungen und die Wirtschaft - den Erhalt der biologischen
Vielfalt als ihre Aufgabe ansehen und ihren Beitrag dazu leisten.
Vor diesem Hintergrund fordern wir, die Teilnehmenden des 3. BUND-Forums Biodiversität, die
Akteure aller politischen und gesellschaftlichen Ebenen auf, ihre Anstrengungen zum Erhalt der
Biologischen Vielfalt erheblich zu verstärken, damit das Ziel, den Artenverlust bis 2010 zu stoppen, erreicht wird.
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Wir fordern die auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz (COP 9) der Konvention über die
biologische Vielfalt (CBD) vertretenen Regierungen auf, das Gewicht der CBD zu
stärken, ihre Finanzierung zu verbessern und das bisherige Prinzip des kleinsten gemeinsamen Nenners durch ein Prinzip mehrheitlich getroffener Entscheidungen abzulösen. Es müssen die Weichen gestellt werden, damit bis 2010 bzw. 2012 ein wirksames
globales Netz von Schutzgebieten zu Lande und zu Wasser etabliert wird, das die Bewahrung der Lebensräume und Arten gewährleistet. Es darf keine weitere Zerstörung
der Wälder und Moore mehr geben, Klimarahmenkonvention und CBD müssen wirkungsvoll miteinander verknüpft werden. Eine bindende Regelung über den Zugang und
gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung der Biodiversität muss verabschiedet und
sofort in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Regelung muss Patente auf Leben
ausschließen. Jegliche Nutzung ist nachhaltig zu gestalten, wirksame internationale
Handelsbestimmungen zum Schutz vor nicht-nachhaltigen Nutzungen sind einzuführen
und die wirtschaftlichen Steuermechanismen müssen so gestaltet werden, dass die Bevölkerung vor Ort ein wirtschaftliches Interesse an der Erhaltung der biologischen Vielfalt
hat. Die Vertragsstaaten müssen die CBD endlich im nationalen Handeln umsetzen und
dabei vor allem dem Ökosystemansatz gerecht werden. Kontraproduktive Subventionen
wie die für eine industrielle Agrarwirtschaft müssen von den Vertragsstaaten gestrichen,
Diversifikation fördernde Programme aufgestockt werden. Der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen ist auszuschließen.
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Die EU wird in ihren Forderungen an die COP 9 der CBD unterstützt und aufgefordert,
die vom EU-Parlament verabschiedete Biodiversitätsstrategie zügig und konsequent
umzusetzen. Die EU soll den von ihr eingeschlagenen Weg der Ökologisierung ihrer
Förderpolitik fortsetzen, jeglichen Versuch, die europäischen Naturschutzrichtlinien zu
verwässern, abwehren und ihre Energiepolitik so gestalten, dass weder im In- noch im
Ausland für den Naturschutz oder die Ernährung der Menschen relevante Flächen für
den Biomasseanbau geopfert werden. Klimaschutzmaßnahmen dürfen weder in der EU
noch weltweit zu Lasten der Biodiversität gehen, Biodiversität sichert Klimaschutz.
Die EU muss ihre internationale Handelspolitik so gestalten, dass sie nicht den Verlust
an Biodiversität in anderen Ländern vorantreibt.
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Bund und Länder werden aufgefordert, sich für die Stärkung der CBD und die Umsetzung der oben genannten Forderungen an die CBD einzusetzen. Um dies glaubwürdig
tun zu können, müssen sie eine Vorbildrolle einnehmen und ihre eigenen Defizite beheben. Es kann nicht sein, dass ein Land, das europaweit eine der höchsten Gefährdungsraten für seine biologische Vielfalt aufweist, anderen wesentlich ärmeren Staaten hierzu
Vorschriften macht, ohne selbst umfassende Maßnahmen zu ergreifen. Bund und Länder sollten daher die europäischen Richtlinien zum Schutz von Natur und Umwelt und
die nationale Biodiversitätsstrategie konsequent und zügig umsetzen und die im Bundesnaturschutzgesetz erarbeiteten Standards bei der Gestaltung des Umweltgesetzbuchs bewahren und ausbauen. Die Akteure aus Wirtschaft sowie Land- und Forstwirtschaft werden aufgerufen, die Bewahrung der Biologischen Vielfalt auch als ihre Aufgabe anzusehen und diese bei all ihren Aktivitäten zu berücksichtigen.
Im Einzelnen werden die gesamte Bundesregierung und alle Länder ressortübergreifend
aufgefordert, neben der Mitarbeit an der CBD folgende Schritte engagiert und konsequent zu verfolgen:
1. Die negativen Auswirkungen Deutschlands auf die biologische Vielfalt anderer
Länder erheblich verringern
2. Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt umsetzen und nachbessern
3. Umsetzung der Globalen Strategie zur Erhaltung der Pflanzen (GSPC)
4. Schutzgebiete und ökologischer Verbund: FFH- und Vogelschutzrichtlinie umsetzen, Natura 2000 zum Leben erwecken, Biotope und Arten wirksam vernetzen,
Landschaft entschneiden
5. Wald: Ein nationales Buchen- und Laubwaldprogramm auflegen; 10% der Wälder
müssen aus der Bewirtschaftung genommen werden
6. Landwirtschaft: gute fachliche Praxis verbessern, keine Gentechnik, Stoffeinträge
verringern, verstärkte Förderung nachhaltiger und naturverträglicher Produktionsmethoden, Vielfalt der Kulturpflanzen und Nutztiere erhalten und fördern
7. Der Beitrag der Biodiversität und intakter Lebensräume zur Begrenzung des Klimawandels muss stärker betont und auch honoriert werden
8. Biomasseanbau und andere Klimaschutzmaßnahmen nachhaltig und nicht auf
Kosten der Natur oder der Nahrungsmittelproduktion gestalten
9. Vom Klimawandel stark betroffene Regionen wie die Meere und ihre Küsten sowie
die Alpen mit dem Alpenvorland besonders sichern, Arten Ausweichbewegungen
ermöglichen
10. EU-Wasserrahmenrichtlinie umsetzen, Gewässer und Feuchtgebiete renaturieren,
Landschaftswasserhaushalt verbessern
Hofgeismar, 9. März 2008
Im Namen der Teilnehmenden:
Evangelische Akademie Hofgeismar
Studienleiter Michael Goldbach
Studienleiter Pfarrer Dr. Georg Hofmeister
Schlösschen Schönburg
Gesundbrunnen 8
34369 Hofgeismar
05671/881-118;
[email protected]
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Friedrich Wulf
Leitung Naturschutzpolitik
Am Köllnischen Park 1
0179 Berlin
030/27586-451
[email protected]
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