BUND Rheinland-Pfalz Landesdelegiertenversammlung am 9. April 2011 in Trier oÉëçäìíáçå=_áçÇáîÉêëáí®í= Grundforderung: In der Naturschutzpolitik müssen zum Schutz der Biodiversität neue Strategien entwickelt und mehr natürliche Eigendynamik ermöglicht werden. Das Land Rheinland-Pfalz benötigt dringend eine vom Ministerrat beschlossene Biodiversitätsstrategie, an deren Umsetzung sich auch die Landwirtschafts-, Forst-, Finanz- und Verkehrsminister/-innen beteiligen müssen. Auf der Basis von internationalen Übereinkommen und der von der Bundesregierung verabschiedeten nationalen Biodiversitätsstrategie muss in Rheinland-Pfalz eine umfassende Analyse des Erfolgs der bislang eingesetzten Instrumente, eine Überprüfung von Zielen und Maßnahmen sowie eine neue strategische Ausrichtung erfolgen. Es muss zur Umverteilung der Finanzmittel zugunsten der Erhaltung der biologischen Vielfalt kommen. Da die natürliche Dynamik ein wichtiger Bestandteil des Naturschutzes ist, sollen vermehrt Prozessschutzflächen geschaffen werden, in denen natürliche Prozesse ohne Lenkung durch den Menschen ablaufen, z. B. auf 10 % der Waldfläche. In diesem Zusammenhang muss auch Rheinland-Pfalz einen Nationalpark ausweisen. Wir fordern, den gesamten Staatswald auf die Zertifizierung nach FSC-Kriterien umzustellen. Begründung: Der durch das Handeln des Menschen bedingte Rückgang der Biologischen Vielfalt (Biodiversität) auf der Erde nimmt immer mehr zu. Die Geschwindigkeit des Aussterbens liegt nach dem UN Millennium Ecosystem Assessment 2005 um den Faktor 100 über der natürlichen Rate, Tendenz steigend. Da mit dem Rückgang der Biodiversität die Existenzgrundlage des Menschen gefährdet ist, haben die Staaten der Europäischen Union bereits 2001 in Göteborg beschlossen, den Prozess des Biodiversitätsverlustes bis 2010 aufzuhalten („Stop the loss!“). Bisher ist es aber nicht gelungen, den Verlust einzudämmen, der Prozess beschleunigte sich im Gegenteil sogar, so dass das 2010-Ziel eklatant verfehlt wurde. Eine Änderung dieses Zustands kann nur gelingen, wenn alle politischen Ebenen und gesellschaftlichen Akteure inklusive der Wirtschaft den Erhalt der biologischen Vielfalt als ihre Aufgabe ansehen und ihren Beitrag dazu leisten. Zunächst muss ein wirksames Netz von Schutzgebieten gesichert werden, das die Bewahrung der Lebensräume und Arten auch tatsächlich gewährleistet (Effektivitätskontrollen). Europäische Naturschutzrichtlinien, v. a. NATURA 2000, müssen konsequent umgesetzt und zum Leben erweckt werden, um wieder mehr natürliche Dynamik zu ermöglichen. Im Wald muss ein Landes-Buchen- und Laubwaldprogramm aufgelegt werden, 10% der Wälder sind aus der Nutzung zu nehmen. Mindestens ein großer Nationalpark muss ist auszuweisen, damit eine größere Fläche auch im Südwesten Deutschlands geschaffen wird. Die EUWasserrahmenrichtlinie ist so umzusetzen, dass biologisch-ökologische Verbesserungen nicht nur am Gewässer selbst, sondern auch im Umfeld stattfinden, Gewässer brauchen Raum (breite Randstreifen) und Zeit (geringe Unterhaltung) sowie ein extensiveres Umfeld. Technische Renaturierungen sind bezüglich der Zielerreichung nachrangig, stattdessen ist mehr auf Eigendynamik zu setzen. Eine zu starke (Über-)Nutzung natürlicher Ressourcen ist einzudämmen, z.B. in Wäldern und Mooren. Die ökologische Nachhaltigkeit ist anhand von konkreten Zielwerten zu gewährleisten. Zum Schutz vor nicht-nachhaltigen Nutzungen sind Sanktionen einzuführen. Wirtschaftliche Steuermechanismen sind so zu gestalten, dass ein wirtschaftliches Interesse an der Erhaltung der biologischen Vielfalt besteht. Kontraproduktive Subventionen wie die für eine industrielle Agrarwirtschaft müssen gestrichen, biodiversitäts-erhaltende oder fördernde Programme kreativ entwickelt werden. Der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen ist auszuschließen. Die BUND Rheinland-Pfalz Landesdelegiertenversammlung am 9. April 2011 in Trier Energiepolitik ist so gestalten, dass keine für den Naturschutz oder die Ernährung der Menschen relevante Flächen für den Biomasseanbau geopfert werden. Biomasseanbau und andere Klimaschutzmaßnahmen sind nachhaltig und fördernd auf die Biodiversität und nicht auf Kosten der Natur zu gestalten. Der Beitrag der Biodiversität und intakter Lebensräume zur Begrenzung des Klimawandels muss stärker betont und honoriert werden. Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der Biodiversität gehen. Vom Klimawandel stark betroffene Bereiche wie die Oberläufe der Gewässer in Höhenlagen sind besonders zu sichern, Ausweichbewegungen von Arten sind zu ermöglichen. Biotope und Arten müssen wirksam vernetzt und Zerschneidungen entschärft werden. Neben der Ökologisierung der Förderpolitik müssen Stoffeinträge aus der Landwirtschaft verringert und nachhaltige und naturverträgliche Produktionsmethoden gefördert werden. Dies gilt auch für die Vielfalt der Kulturpflanzen und Nutztiere. Subventionen, durch die die biologische Vielfalt geschädigt wird, sind abzuschaffen. Die Übernahme von Verantwortung für die Biodiversität in unserem Land steht auch im globalen Zusammenhang (Handelspolitik). Ziel ist ein nachhaltiges Miteinander von Mensch und Natur in der Kultur-und Naturlandschaft. Gerade wir müssen als im Weltvergleich reiches Land wesentlich ärmeren Staaten Vorbild sein, anstatt unsere eigene biologische Vielfalt hochgradig zu gefährden. Akteure aus Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft müssen die Bewahrung der Biologischen Vielfalt als ihre Aufgabe ansehen und diese bei ihren Aktivitäten berücksichtigen. Neben der Umsetzung von Konzepten zum Biodiversitätsschutz ist die Etablierung eines Systems zur Erfassung der Biodiversität und zur Prognose ihrer Entwicklung erforderlich. Nur durch effiziente Erfolgskontrollen kann die Biodiversität geschützt werden. Hier ist auch an die Ausbildung und Beschäftigung von Biodiversitätsexperten und die Förderung der Biodiversitätsforschung zu denken.