ENTWICKLUNGSETHNOLOGIE Zeitschrift der Arbeitsgemeinschaft Entwicklungsethnologie e.V. Heft 1 + 2, 2013, 20. Jg. ISSN 0942-4466 Ethik in der Praxis der Entwicklungszusammenarbeit Verlag: Politischer Arbeitskreis Schulen e.V., Bonn 2013 1 Inhaltverzeichnis (Stand 30.1.2013) Vorwort Staatsekretär Hans-Jürgen Beerfeltz 41 Einführung Frank Bliss 8 Teil I: Hintergrund und Positionspapier Der internationale Diskurs um ethische Fragen in ethnologischer und entwicklungsbezogener Forschung und Projektarbeit auf der Grundlage ethischer Kodizes Stefan Neumann/Marco Heinz Ethische Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft Entwicklungsethnologie (AGEE): Ein Entwurf Vorstand der AGEE 160 14 Teil II: Beiträge zur Ethikdiskussion (Plenumsvorträge) Ethik in der Arbeit des BMZ Christiane Bögemann-Hagedorn 6 Auf dem Weg zu einer kosmopolitischen Entwicklungs-Ethik Christoph Antweiler 10 Auf dem Weg zu einer kosmopolitischen Entwicklungs-Ethik Hans Peter Hahn 18 Von der „ethnologischen“ Ethik zu einer gemeinsamen Ethik in der Entwicklungszusammenarbeit Michael Schönhuth 2 Ethical challenges as viewed by the “Nordic” Development Anthropology Sten Hagberg 18 L’étique et la morale à l’ombre de la coopération au développement au Burkina Faso Ludovic O. Kibora 14 The Ethical debate in India - A contribution to the formulation of universal Ethical Guidelines for people active in the development process 18 Soumendra M. Patnaik Plädoyer für eine kämpferische Ethik in der Entwicklungszusammenarbeit Asfa-Wossen Asserate 1 Keine Seitenzählung sondern Umfang des jeweiligen Abschnitts in Seiten 2 12 Teil III: Beiträge aus den Tagungspanels Panel I: Committment der Akteure zu den Kernfragen des Ethikpapiers Ethik aus der Perspektive der Consulting-Wirtschaft Gerold Dieke 4 Die ethischen Leitlinien der AGEE aus Sicht der GIZ Anselm Schneider 10 Anmerkungen aus der Sicht einer privaten Stiftung Peter Hesse 4 Panel II: Ethisch reflektierte und angemessene Verhaltensweisen. Diskussion der zentralen Forderungen der AGEE Ethik(leitlinien) im Zeitalter des Risikos Heidi Armbruster 18 Ethik in der Praxis der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit: Ethnologische Perspektiven Sabine Klocke-Daffa Ethik in der Evaluationspraxis Michaela Zintl 14 6 Panel III: Grad und Herstellung von Verbindlichkeit ethischer Verpflichtungen Thesen zur Ethik in der privaten Entwicklungszusammenarbeit Martin Wilde 8 Initiativen der deutschen Wirtschaft zu ethischen Fragen jenseits des Kerngeschäfts: Schlaglichter Michael Rabbow 4 Verbindlichkeit ethischer Verpflichtungen für die Arbeit entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Kurt Bangert 18 Grad und Verbindlichkeit ethischer Verpflichtungen aus Sicht eines Consulting-Unternehmens Ulrich Daldrup 6 Teil IV: Externe Beiträge zum Ethik-Arbeitspapier der AGEE Reiche Länder voller armer Leute. Über Ethik in der Entwicklungszusammenarbeit Theodor Rathgeber 8 Teil V: Dokumentation der Tagung Protokoll Patricia Rinck 20 3 Tagungsprogramm 6 Fotodokumentation 8 4 Ethik in der Entwicklungszusammenarbeit Geleitwort von Hans-Jürgen Beerfeltz Staatssekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Liebe Leserinnen und Leser, liebe Tagungsteilnehmer, Was jeder wollen muss, das war der Ausgangspunkt für Kants kategorischen Imperativ als universelles Prinzip für das Handeln von Menschen: wesentlich gegenüber anderen Menschen. Mit heutigen Themen wie Generationengerechtigkeit, Ressourcenschutz und intakter Umwelt müssen wir viel stärker auch die zeitliche Dimension und die Folgen unseres Handelns in der Zukunft bedenken. In unserem eigenen Interesse müssen wir dafür sorgen, dass die Wirkungen unserer Handlung „verträglich sind mit der Permanenz echten menschlichen Lebens auf Erden“, wie Hans Jonas in seinem ‚Prinzip Vernunft’ Kants Überlegungen weitergeführt hat. Genau dieser Maxime folgt die deutsche Entwicklungspolitik. Nachhaltigkeit und Verantwortungsbewusstsein müssen die Grundlage all unseres Handelns sein – nicht nur institutionell sondern auch individuell. Es ist uns eine ethische Pflicht, im Rahmen unserer Entwicklungszusammenarbeit Armut und Hunger zu bekämpfen und dabei den Herausforderungen von Ressourcenknappheit, Erhalt der Umwelt und Klimawandel gerecht zu werden. Gleichzeitig liegt es in unserem ureigensten Interesse, den kommenden Generationen durch nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung eine Zukunft zu bieten! Unsere Entwicklungspolitik ist also geleitet von unseren Werten und zugleich auch unseren ganz eigenen Interessen. Entwicklungspolitik ist deshalb immer auch Zukunftspolitik. Eine bessere Zukunft gibt es nur, wenn wir sie aktiv, auch selbst persönlich, gestalten. So richtig die Maxime „do no harm“ ist, darf sie nicht zu einer Ethik der sauberen Hände durch Nichtstun führen. Friedrich Schorlemmer hat damit eine Grundhaltung beschrieben, nach der man lieber nichts tut, ehe man etwas Falsches anrichtet. Moralisch ausreichend ist das nicht. Denn moralisches Handeln besteht eben nicht einfach nur im Unterlassen des Unmoralischen. Schon von Laotse ist der Satz überliefert, dass man verantwortlich ist nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut. Wir im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stellen uns dieser Verantwortung. Nicht nur in Deutschland, sondern überall in der Welt. Deshalb lautet unser Motto: Unternehmen statt Unterlassen. Dabei verbinden wir unsere Werte mit unseren Interessen: Wir arbeiten für das Recht jedes Menschen, sein Leben selbstbestimmt und frei von Not zu gestalten. Mangelnde 5 Lebenschancen bedrohen menschliche Freiheit. Mehr Entwicklung bedeutet daher auch mehr Freiheit. Zugleich stellen wir deutsches Know-how vor und fördern in wirtschaftlich wachsenden Schwellen- und Entwicklungsländern neue Märkte. Deutsche Unternehmen im Ausland sind gerade auch in Entwicklungsländern bekannt dafür, dass sie Sozial- und Umweltstandards einhalten, die oft weit über dem vor Ort gesetzlich Vorgeschriebenen liegen. So werden deutsche Investitionen in Entwicklungsländern zum Hebel, um hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und den Menschen ein angemessenes und dauerhaftes Einkommen zu bieten – das muss unser Verständnis von nachhaltiger Armutsbekämpfung sein. Wirtschaftliche Interessen haben keinen Vorrang vor entwicklungspolitischen Zielen. Entwicklungspolitik ist aber nicht automatisch gut, wenn sie altruistisch ist. Ebenso wenig ist sie allein deshalb schlecht, weil Partner damit Interessen verbinden. Ideelle Luftschlösser lösen sich in der Sekunde auf, in der die staatliche Finanzierung endet. Wirtschaftlich tragfähig und damit nachhaltig sind entwicklungspolitische Ansätze nur, wenn sie auch von Interessen getragen werden. Und nur dann findet Entwicklungszusammenarbeit auch auf Augenhöhe zwischen Partnern statt. Wenn wir über Ethik und Werte im internationalen Handeln sprechen, brauchen wir einen Bezugsrahmen, der für alle Beteiligten Gültigkeit hat und auch bei unseren Partnern Akzeptanz genießt. Die universalen Menschenrechte sind für uns dieses Leitprinzip. Wenn es zu Zielkonflikten kommt, wenn Menschenrechte bedroht sind, stellen wir Werte über Interessen. In allen Regierungsverhandlungen und Gesprächen mit unseren Partnerländern drängen wir auf die Wahrung der Menschenrechte. Mehr denn je ist dies das zentrale Kriterium für eine Zusammenarbeit. Darum haben wir die Menschenrechte in unserer Entwicklungspolitik mit einem bindenden Menschenrechtskonzept verankert, erstmals in der 50-jährigen Geschichte deutscher Entwicklungspolitik. Zu lange haben zu viele bei uns gedacht, dass wir mit ein wenig Überredungskunst und Förderung manch einem Despoten ein schlechtes Gewissen machen könnten. Wir wollen mehr Druck ausüben! Wir wollen eine neue Balance zwischen Fördern und Fordern! Mit unserem neuen Antikorruptionskonzept gehen wir den nächsten Schritt. Denn nur wenn wir konsequent gegen Korruption vorgehen, können wir die Menschen in unseren Partnerländern mit unserer Entwicklungspolitik erreichen. Und nur durch Transparenz und Integrität können wir die Menschen in Deutschland für unsere Entwicklungspolitik begeistern. Uns geht es um Engagement und um eine respektvolle Partnerschaft, weil wir die Menschen und ihre Würde in den Vordergrund stellen. Die Menschen in den Entwicklungsländern sind keine Hilfsempfänger, sie sind die Schlüsselakteure ihrer eigenen Entwicklung. Unsere Zusammenarbeit macht Partner nicht abhängig, sondern selbständig. Darum haben wir auch die bilaterale Zusammenarbeit gegenüber der multilateralen aufgewertet. Denn durch bilaterale Zusammenarbeit entsteht eine direkte und würdevolle Beziehung zwischen Partnern, die sich zu ihren Werten und 6 ihren Interessen bekennen. Nur so endet die alte Geber-Nehmer-Logik, die uns zu edlen Spendern macht und die Partner zu Bettlern. Die Würde jedes einzelnen Menschen zu achten und zu schützen liegt aber nicht nur in der Verantwortung des Staates, sondern ist auch eine individuelle Verantwortung, ein neuer Imperativ, der zum aktiven Handeln im eigenen Interesse verpflichtet. Diese Verantwortung wahrzunehmen ist eine Aufforderung an uns alle und an alle von uns. Entwicklungspolitik als globale Zukunftspolitik braucht persönliche Begegnung und Engagement. Sie ist dann wirksam, wenn sie Menschen zum Engagement motiviert und Potentiale freisetzt, wenn sie Chancen eröffnet und mehr Eigenverantwortung ermöglicht. Unternehmen, statt unterlassen! Das BMZ unterstützt die Menschen, die sagen: Lasst mich mal ran, ich kann auch etwas beitragen für eine bessere Welt. Deshalb haben wir auch gern die Tagung „Ethik in der Entwicklungszusammenarbeit“ der Arbeitsgemeinschaft Entwicklungsethnologie unterstützt. Deshalb haben wir mit der Service- und Informationsstelle „Engagement Global“ eine zentrale Anlaufstelle für diejenigen in unserer Gesellschaft gegründet, die sich engagieren wollen. Deshalb haben wir im Mai 2012 bereits zum zweiten Mal unseren Engagementgipfel veranstaltet. Und deshalb geben wir Menschen in allen Altersgruppen auch die Möglichkeit, sich selbst im Ausland zu engagieren: für die jungen Leute gibt es den Freiwilligendienst „weltwärts“, Erwerbstätige können sich ehrenamtlich als Entwicklungshelfer engagieren, und wer nach dem Berufsleben noch anpacken will, kann dies im Senior Experten Service tun. Der Staat alleine schafft keine Entwicklung. Dafür braucht es alle gesellschaftlichen Kräfte - bei uns und in den Entwicklungsländern. Zivilgesellschaft, Kirchen und auch die verantwortlich handelnde Wirtschaft wollen wir als Verbündete. Verbündete, die sich mit uns für eine gerechtere Welt engagieren. Globale Entwicklung ist unsere gemeinsame Verantwortung. Gehen wir es an, weil es uns alle angeht! 7 Einführung „Als in der Ex-Sowjetunion verschiedentlich tätiger Gutachter interessierte mich die Anfrage der ‚Entwicklungsbank für wirtschaftlichen Aufbau’(EWA) natürlich sehr, in der Hauptstadt des Landes B. eine umfassende empirische Untersuchung durchzuführen. Ich war schon verschiedentlich dort gewesen, kannte das Land und seine politisch-soziale Situation recht gut, und außerdem war die allgemeine Auftragslage gerade jetzt wenig rosig. B. ist ein Land, in dem politischer Pluralismus auch nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion keine Rolle spielen konnte und entsprechend Kritiker an Landespolitik und Staatsführung von den Sicherheitsdiensten drangsaliert werden. Selbst wer nur die wuchernde Korruption anprangerte, wurde noch kürzlich wegen ‚Herabwürdigung des nationalen Stolzes’ mit aller Härte verfolgt. Die geplante Studie sollte allerdings ein politisch zunächst wenig sensibles Feld umfassen, die Müllentsorgung der Hauptstadt, und die EWA wollte vor allem die Bereitschaft der Bevölkerung erkunden, für diese neue Leistung Gebühren zu zahlen, bzw. eruieren, ob sie vom Einkommen her in der Lage sein würde, die geplanten Gebühren auch wirklich zahlen zu können. Hierfür sollten 1.400 Haushalte, nach dem Zufallsprinzip ausgesucht, befragt werden. Der Vertrag kam wenige Tage später zustande und als erstes entwickelte ich einen Fragebogen mit rund 30 Kernfragen, unter anderem über die Qualität der bisherigen Müllentsorgung und die Zufriedenheit mit der Eigenfirma der Stadtverwaltung. Ein doch recht sensibler Fragenkomplex war der nach dem Einkommen aus verschiedenen Quellen und nach den Familienausgaben der letzten 12 Monate. Auch sollte die Zufriedenheit mit der heutigen Lebenssituation angesprochen werden sowie die Möglichkeit, eigene Vorschläge zur Verbesserung städtischer Dienstleistungen zu machen, gegeben werden. Mit wenigen Korrekturen wurde der Fragebogen vom Projektmanager der EWA angenommen. Beim Durchgehen der Änderungen stellte ich jedoch fest, dass an Stelle des Feldes für die durchlaufende Nummerierung der Fragebögen zwei neue Felder eingefügt waren, eines für den Namen des Vertreters der zu befragenden Familie und ein zweites für seine Telefonnummer. Beides entsprach in keiner Weise dem, was zumindest für westliche Sozialwissenschaftler als ‚state of the art’ gilt, dass nämlich Befragungen dieser Art absolut anonymisiert werden müssen und allenfalls der Untersucher selbst über die Nummerierung des Fragebogens und auch nur im absoluten Einzelfall (z.B. bei einer geplanten Folgebefragung derselben Personen) die Interviewpartner zurückverfolgen können darf. Mein Einwand, dass beide Fragen absolut unüblich seien und wegen der sensiblen Thematik und vor allem vor dem politischen Hintergrund des Untersuchungslandes für die Betreffenden möglicherweise mit negativen Konsequenzen verbunden sein könnten, wurde zunächst kategorisch zurückgewiesen. Die beiden Angaben würden benötigt, 8 um bei 10% der Befragten Kontrollanrufe zu tätigen. Dies habe zu erfolgen, um sicher zu gehen, dass die Befrager/innen auch wirklich ihre Arbeit zuverlässig erledigt (und die Fragebögen nicht selbst ausgefüllt) hätten“. Diese Geschichte hat sich 2010 wirklich so zugetragen. Die Auseinandersetzung zwischen dem auch aus wirtschaftlichen Gründen an dem Auftrag sehr interessierten Gutachter und der Entwicklungsbank dauerte einige Emailrunden hin und her an, bei der die Bank auch weiterhin auf der Kontrollmöglichkeit bestand (so hätten sich andere Consultants gegen diese Vorgaben bisher nicht gewehrt). Kurz bevor der Vertrag scheiterte, weil der Gutachter auf seiner Position, für die es die genannten schwerwiegenden Gründe gab, bestand, gab die EWA schließlich nach. Dies aber nicht aus Einsicht in die ethische Problematik, sondern weil schlichtweg die Zeit davon lief und nach der Auszahlungsplanung für das betreffende Land ein Ergebnis dringend benötigt wurde, um das Vorhaben endlich beginnen zu können. Für die Suche nach einem anderen Gutachterbüro blieb daher keine Zeit mehr. Zweifelsohne handelt es sich bei dem geschilderten Fall um ein sehr offenkundiges Beispiel für ethische Dilemmata, hier allerdings sehr einseitig nur aus Sicht des beauftragten Gutachters, während die beteiligte Entwicklungsbank durch ihre Forderung keine eigenen Leitlinien oder „safeguards“ verletzt sah. Daher wäre es für den betroffenen Gutachter (und alle Kollegen und Kolleginnen weltweit, die sich in einer ähnlichen Situation befinden) wichtig, sich auf universell gültige ethische Leitlinien im Kontext entwicklungspolitischer Arbeit berufen zu können, die auch im behandelten Fall für die Auftraggeberin, selbst wenn nicht im juristischen Sinne bindend, als Handlungsempfehlung hätten herangezogen werden können. Solche Handlungsempfehlungen gibt es einerseits in Fülle, andererseits sind sie in vielen Fällen wenig konkret und variieren von Institution zu Institution beträchtlich. Für die einen geht es zum Beispiel primär um die Korruptionsprävention in der Außenbeziehung, andere zielen auf die Vermeidung von Korruption im Inneren einer Organisation, dritte wiederum regeln primär das Zusammenspiel der eigenen Mitarbeiter, aber nur wenige haben das Miteinander von Menschen generell zum Gegenstand, wie es für die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) relevant wäre. Eine gemeinsame Grundlage für ethisch angemessenes Handelns besteht weder auf internationaler Ebene noch gibt es sie innerhalb der deutschen privaten und öffentlichen EZ. An diesem Punkt setzt die in diesem Tagungsbandes aufgegriffen Thematik an: Die im Juni 2012 in Bonn durchgeführte Tagung „Ethik in der Praxis der Entwicklungszusammenarbeit“ und damit der im Folgenden präsentierte umfassende Bericht haben zum Ziel, einen konkreten Beitrag zur Berücksichtigung ethischer Dilemmata in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, angefangen von der Mikroebene des Projektes bis hin zur Interaktion zwischen Verantwortlichen auf der Regierungsebene, zu leisten und Vorschläge für eine ethisch verantwortliche Zusammenarbeit mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen zu unterbreiten. 9 Erste gemeingültige ethischen Regeln für eine gesamte Disziplin hat sich vermutlich die Medizin verordnet. Die Physik, obwohl durch die Nuklearforschung besonders exponiert, hat erst in Folge des tatsächlichen Einsatzes von Kernwaffen begonnen, über die ethischen Aspekte ihrer Arbeit nachzudenken. Bis heute ist das Ergebnis, zumindest für die breite Öffentlichkeit, recht unklar. Im Bereich der Sozialwissenschaften hat dagegen die Anthropologie bzw. die Ethnologie frühzeitig begonnen, sich mit ethischen Dilemmata zu beschäftigen, die die Arbeit mit Menschen fremder Kulturen mit sich zu bringen pflegt oder zumindest beinhalten könnte. Von besonderer Bedeutung wurde im Zuge des Indochinakrieges und des zunehmenden US-amerikanischen Engagements in Vietnam und seinen Nachbarländern die Auseinandersetzung um die Frage, ob ethnologisches Wissen auch militärischen und geheimdienstlichen Zwecken zur Verfügung gestellt werden dürfe. Die fachinterne Debatte führte einerseits zu einer Zerreißprobe innerhalb der ethnologischen Fachverbände und zu nahezu unüberbrückbaren Feindschaften zwischen den an der Debatte beteiligten Fachkollegen/innen, andererseits resultierte sie in zumindest für die einzelnen Verbände und ihre Mitglieder halbwegs verbindlichen Leitlinien. Eine nicht auch nur im entferntsten mit vergleichbarer Schärfe wie in den USA geführte Diskussion gab es in Deutschland in den 1950er und 1960er Jahren um die grundsätzliche ethische Frage, ob die während der Nazizeit einerseits missbrauchte, andererseits aber auch aktiv an kolonialistischen bis rassistisch ausgerichteten Forschungen beteiligte Ethnologie innerhalb der neuen demokratischen Bundesrepublik Deutschland überhaupt anwendungsorientiert forschen dürfe. Zu sehr sahen einige Fachvertreter eine neue Missbrauchsmöglichkeit auch im Rahmen eines demokratischen Rechtsstaates, weswegen sie aus ethischen Gründen für eine wertneutrale, rein wissenschaftliche Ethnologie eintraten, die jegliche Anwendungsorientierung kategorisch abzulehnen habe. Vor dieser grundsätzlichen Frage verblassten zunächst alle Überlegungen, auch die rein akademisch ausgerichtete ethnologische Forschung auf ethische Grundprinzipien zu verpflichten. Eine frühe Gegenposition gegen die Verdammung anwendungsorientierter Forschung, die bereits lange vor anderen Fachkollegen/innen entwicklungspolitisch argumentierte, kam von dem Wiener und später Bonner Soziologen und Ethnologen Justin Stagl, der sich für eine aktive Rolle von Ethnologinnen und Ethnologen in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) aussprach. In seinem Essay „Völkerkunde und Entwicklungshilfe“ aus dem Jahre 1970 hieß es unter anderem: „Ich plädiere daher für die Teilnahme der Ethnologen an den bestehenden Institutionen der Entwicklungshilfe, mit dem Ziel, diese für die betroffenen Völker erträglicher zu gestalten. Diese Teilnahme muß trotz der Erkenntnis erfolgen, dass Entwicklungshilfe vielfach die Fortsetzung des Kolonialismus mit anderen Mitteln ist. [...] ... aber ich halte es für wichtig, nochmals festzustellen, daß eine Haltung, die vor diesen Problemen die Augen schließt, um sich nur der reinen Forschung zu weihen, unvertretbar erscheint. [...] Wollte er [der Ethnologe] sich in überhaupt nichts einmischen und nur im Stillen hoffen, das 10 ‚seinen Völkern’ nichts geschieht, damit er weiterhin an den pittoresken Details ihrer sozio-kulturellen Organisationen seinen Erkenntnistrieb und sein ästhetisches Gefühl befriedigen kann, dann müsste er sich aber auch dessen bewusst sein, dass er sich damit entschieden hat, ‚seine’ Völker in Schönheit sterben zu lassen“2. Man kann die Position Stagls durchaus als einen wichtigen, wenn nicht sogar als den konstituierenden Grundsatzbeitrag im Vorfeld der Gründung der Arbeitsgemeinschaft Entwicklungsethnologie 1985 innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Völkerkunde (DGV) verstehen, da wichtige Teile seiner Argumentation in das Grundverständnis der AGEE eingingen. So wurde die Beteiligung mit ethnologischem Wissen zu Gunsten der von Entwicklungsvorhaben im positiven wie im negativen Sinn betroffenen Bevölkerung zum konstituierenden Element der Entwicklungsethnologie in Deutschland, die fachinternen Anfeindungen mit dem Stagel’schen Argument des ungerührt Sterben-Lassens der Kulturen (wenn Ethnologen eben nicht eingreifen) sowie dem Hinweis auf unterlassene Hilfeleistung bei den Totalverweigerern einer entwicklungspolitischen Engagements durch Ethnologen begegnete. Allerdings waren sich die in der AGEE engagierten Entwicklungsethnologen/innen durchaus der Tatsache bewusst, dass nicht jede Teilnahme von Fachvertretern/innen an EZ-Vorhaben ethisch gerechtfertigt sein kann. Diesebetraf (und betrifft noch heute) z.B. die Einbringung ethnologischer Fachkenntnisse in die Umsetzung all jener Entwicklungsvorhaben, die von der Bevölkerung bzw. ihren legitimen Vertretern selbst abgelehnt werden oder die erhebliche negative Wirkungen auf zumindest einen Teil der Menschen im Wirkungsbereich der EZ-Maßnahmen haben könnten. Zudem waren sich die Mitglieder der AGEE bewusst, dass die eigenen Erkenntnisse, wenn auch potentiell für die Arbeit zugunsten einer armen Bevölkerung nützlich, von den Auftraggebern zu deren Nachteil missbraucht werden könnten. Ganz besonders sprachen sich Entwicklungsethnologen von Anbeginn ihrer Selbstorganisation deshalb gegen eine Beteiligung an geheimdienstlichen und militärischen Aktivitäten aus. Eine unmittelbare Folge dieser kritischen Position war die frühe Beschäftigung der AGEE mit ethischen Fragen entwicklungsethnologischen Tätigwerdens, die im Projekt der Erarbeitung „Ethischer Leitlinien“ für im entwicklungspolitischen Kontext tätige Ethnologinnen und Ethnologen mündete. Bewusst muss in diesem Zusammenhang von einem Projekt gesprochen werden, denn die Debatte dauerte rund zehn Jahre mit immer neuen Ergänzungen und Veränderungen, bis es 2000/2001 endlich zur Vorlage eines von allgemeinem Konsens getragenen Papieres kam. Die relativ kurz gehaltenen Kernthesen wurden dabei von einem kleinen Team von Praktikern kommentiert und mit Beispielen versehen. Um die eigene Position einerseits einer breiteren Öffentlichkeit zu präsentieren, andererseits von dritter Seite kritisch hinterfragen lassen zu können, wurde 2001 in Starnberg in Zusammenarbeit mit der Akademie für Staatsbürgerliche Bildung eine Erstveröffentlichung in KAI – Mitteilungen des Lehrstuhls für Soziologie und Kulturwissenschaft an der Universität Salzburg Nr. 2, Mai 2070, 1-20. Reprint 1985 in: Ethnologie, Entwicklung und der sozio-kulturelle Kontext. Beiträge zur Kulturkunde 2, 149-153. 2 11 Tagung mit breiter Beteiligung durchgeführt, an der Vertreterinnen und Vertreter des BMZ, der staatlichen Durchführungsorganisationen, von entwicklungspolitisch tätigen Nichtregierungsorganisationen (NRO) sowie aus der Wissenschaft und auch aus in der EZ tätigen Consultingunternehmen teilnahmen. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Ethischen Leitlinien der AGEE durchaus als praktikabel angesehen wurden, aber wie allerdings von den Initiatoren durchaus so gewollt primär auf die praktische Tätigkeit von EZ-Fachleuten in den Partnerländern ausgerichtet waren. Grundsätzliche Überlegungen zur ethischen Begründung von EZ sowie ethische Dilemmata, mit denen sich die Akteure in einem verantwortlichen Ministerium sowie den Managementapparaten der Durchführungsorganisationen (DO) im Rahmen ihrer politischen und administrativen Aufgaben konfrontiert sehen, blieben im Papier weitgehend ausgeklammert, auch wenn Fragen der Information der Bevölkerung über die eigene Agenda und des Informantenschutzes (siehe das Einstiegsbeispiel) natürlich auch und gerade für die Auftraggeber von Studien von Relevanz sein sollten. In der auf die Verabschiedung der Ethischen Leitlinien folgenden Dekade bis zur Gegenwart kam die Diskussion um ethisches Handeln in der EZ in Deutschland nur wenig voran. Einerseits wurden die OECD/DAC-Leitlinien zu Evaluationen („Quality Standards for Development Evaluation“ 2010) verabschiedet und für die deutsche staatliche EZ entsprechend übernommen und die Deutsche Gesellschaft für Evaluation (DGEval) legte einen eigenen Kodex über gute Praxis in der Evaluation vor („Standards für Evaluation“, Mainz 20084). Auch beschloss der Spitzenverband der deutschen entwicklungspolitischen NRO VENRO im Dezember 2010 in Berlin ein Papier „Verhaltenskodex Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle“. Aber eine über einzelne Fachverbände hinaus akzeptierte Vorlage, die zudem spezifisch auf die Praxis zugeschnitten ist, ließ weiterhin auf sich warten. Auch die Ethischen Leitlinien der AGEE, wiewohl inhaltlich weiterhin konsensfähig und auf zahlreiche ethische Dilemmata grundsätzlich anwendbar, konnten aufgrund ihrer engen Ausrichtungen auf die Entwicklungsethnologie kaum als Modell für die EZ allgemein betrachtet werden. Zudem fehlten Verbindlichkeitserklärung und Sanktionsmechanismen. Eine Erweiterung und Anpassung der Ethischen Leitlinien an neuere Entwicklungen schien notwendig, auch und gerade angesichts der Ausweitung ethnologischer Beteiligung in den vergangenen Jahren im EZ-Bereich. Aufgrund der immerhin seit mehr als zwanzig Jahren anhaltenden internen Ethikdebatte und entsprechender Erfahrungen bei der praktischen Anwendung fühlte sich der Vorstand der AGEE veranlasst, 2012 die Diskussion über das eigenen Fach hinaus zu tragen. So wurde eine Tagung konzipiert und mit Unterstützung des BMZ vom 15. bis 16. Juni 2012 in Bonn durchgeführt, die zum Ziel hatte, das Thema der Ethik in der Praxis der EZ aus den ethnologischen Fachzirkeln hinauszutragen, unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen mit einem breiten Fachpublikum zu erörtern und damit einen Beitrag zu leisten, das Thema nachhaltiger als bisher in der öffentlichen Debatte zu verankern. 12 Zur Vorbereitung der Tagung wurde vom Vorstand der AGEE ein vorläufiges Positionspapier in deutscher und englischer Sprache erarbeitet und allen Beitragenden vorab zur Verfügung gestellt. Dieses Positionspapier beinhaltete die bisherigen Ethischen Leitlinien der AGEE erweitert um die Ergebnisse einer Recherche über entwicklungsbezogene ethische Kodizes aus einer Vielzahl von internationalen und nationalen Organisationen sowie Fachverbänden (hier abgedruckt im Teil I des Tagungsbandes). Bewusst wurde dabei der Fokus der Überlegungen, wie bei den bisherigen Leitlinien, auf die Praxis der EZ gelegt, wobei die allgemeine Ethik der Entwicklungszusammenarbeit zum „Warum EZ leisten?“ ausgeklammert blieb. Auch wurde auf tiefergehende Überlegungen zu Fragen einer Weltethik (Was haben alle relevanten ethischen Konzepte gemeinsam?) verzichtet. Damit konzentrierte sich das Positionspapier wie das Gesamtkonzept der Tagung vom Juni 2012 auf ethische Grundfragen, die sich aus dem Miteinander von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen bei der strategischen Erarbeitung, Planung, Implementierung und abschließenden Wirkungsanalyse von entwicklungspolitischen Vorhaben aller Art ergeben können. Da es um die direkte Interaktion von Menschen gehen sollte, war damit keinerlei Einschränkung bezüglich der Art der entwicklungspolitischen Vorhaben verbunden, d.h. die Erörterung ethischer Dilemmata sollte ebenso für das begrenzte Projekt einer NRO wie für Maßnahmen der bilateralen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit gültig sein und auch sektorweite Ansätze bis hin zu Vorhaben im Bereich der Budgethilfe umfassen können. Zur Tagung selbst konnte eine Reihe ausgewiesener Fachleute aus der staatlichen und nichtstaatlichen EZ als Referenten gewonnen werden, darunter einige ausländische Gäste aus Burkina Faso, Indien und Schweden, die den deutschen Erfahrungshorizont erweitern konnten. So sei im Vorgriff auf die Details bereits an dieser Stelle vermerkt, dass sich zum Beispiel in Schweden und anderen nordischen Ländern schon früh ein sehr viel ungezwungeneres Verhältnis von staatlichem Entwicklungshilfemanagement und Ethnologie als beratender Wissenschaft herausgebildet hat als in Deutschland und entsprechend auch ethische Dilemmata offener und vor allem viel selbstverständlicher als hier erörtert wurden. Allerdings hat sich nach Ansicht von Sten Hagberg (Beitrag in Teil II) durch die Abkehr Schwedens von der Projektförderung zuletzt der Bedarf an Fachkräften stark reduziert und auch der Diskurs mit den Partnern sei hierdurch erheblich reduziert worden und die Distanz der politisch Verantwortlichen zu den armen Menschen als Zielgruppe der EZ gewachsen. Wichtig für das Gelingen der Tagung war die Präsenz des NRO- und privaten Consultingsektors. Letzterer wurde bislang häufig aus ethischen Diskursen ausgeklammert bzw. bei Gesprächen zwischen EZ-Verantwortlichen und Vertretern von Ingenieurfirmen ging es bisher oft eher um das beschränkte Thema der Korruptionsprävention als um die sehr viel breiteren ethischen Fragen der entwicklungspolitischen Praxis, die sich bei der Implementierung von Projekten und Programmen sowie Begleitmaßnahmen insgesamt ergeben. Wichtig war dabei die 13 Erkenntnis, dass sich selbst technisch ausgerichtete Consultants hinsichtlich ethischer Fragen keineswegs ablehnend oder auch nur neutral verhalten müssen, sondern einerseits bei vielen Firmen bereits relativ strenge und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtende ethische Kodizes bestehen, andererseits zumindest einzelne Consultants sich keine Zurückhaltung auferlegen, bestehende Mißstände im Sinne ethisch angemessener Verhaltensweise auch als solche zu bezeichnen und offen zu legen. Hier sei nur auf den Beitrag von Ulrich Daldrup verwiesen (Teil II), aus dem klar hervorgeht, dass aus ethischer Perspektive als kritisch zu bewertende Situationen keineswegs ein Kennzeichen allein staatlicher oder multilateraler EZ sind, sondern auch bei der Arbeit von NRO auftreten können. NRO gebührt wiederum das Verdienst, in der Vergangenheit besonders häufig auf ethische Dilemmata hingewiesen zu haben, auch wenn dies möglicherweise ihre Kooperation mit staatlichen Stellen (d.h. sowohl den Geldgebern im eigenen Land wie auch den Regierungen in den Partnerländern, die in der Regel die Arbeitsgenehmigungen erteilen) hätte gefährden können. Auch haben in den letzten Jahren NRO in Deutschland eine Reihe von Initiativen insbesondere zur Korruptionsbekämpfung ergriffen (so Transparency International). Hinzuweisen ist ferner noch einmal auf den VENRO-Verhaltenskodex zu Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle, der für alle Mitgliedsorganisationen verbindlich ist, auch wenn er sich nur auf die Arbeit der NRO in Deutschland bezieht. Allen unterschiedlichen Gruppen von Tagungsteilnehmern - insbesondere auch zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Kollegen und Kolleginnen aus der akademischen (Entwicklungs)Ethnologie, den Politikwissenschaften (vertreten u.a. durch das Institut für Entwicklung und Frieden, INEF, der Universität Duisburg) und den Entwicklungsorganisationen - zu verdanken ist die umfassende und qualifizierte Kommentierung des zur Tagung vorgelegten Diskussionspapiers der AGEE. Neben den konstruktiven, durchaus auch kritischen Anmerkungen ist hierbei vor allem die Fülle von Empfehlungen festzuhalten, die für die weitere Ausformulierung hin zu einem Positionspapier von großem Wert waren. Das in Kapitel I im Anschluss an die Analyse internationaler Konzepte präsentierte Ergebnispapier verdankt seine heutige Form vor allem diesen Kritiken und Anregungen. Die abgedruckte Version stellt noch nicht ein abschließendes Positionspapier auf Basis eines Beschlusses der AGEE-Mitgliederversammlung dar, sondern zunächst nur einen Entwurf, der in den nächsten Monaten den Mitgliedern zur weiteren Kommentierung und zur abschließenden Beschlussfassung vorlegt werden soll. Trotzdem sind die Organisationen der Fachtagung und die Redakteure des Entwurfs der Ansicht, dass das Positionspapier einen Stand erreicht hat, der es erlaubt, ihn nunmehr einer breiteren Fachöffentlichkeit vorzustellen und als inhaltliche Grundlage für eigene Diskurse um ethische Leitlinien zu empfehlen. Das Interesse im BMZ und in den Durchführungsorganisationen an der Thematik zeigt, dass bereite heute ein Konsens darüber besteht, dass ethische Dilemmata auch in diesen Institutionen stärker thematisiert und zumindest mittelfristig Überlegungen hinsichtlich eigener ethischer Kodizes angestellt werden sollten. 14 Wenn die AGEE-Initiative dazu beiträgt, dass sich in nicht allzu ferner Zeit entwicklungspolitisch engagierte Fachleute in Deutschland auf einen einheitlichen Kodex, zumindest aber auf bei allen Beteiligten akzeptierte ethische Grundprinzipien berufen können, so wäre dies eine erhebliche Bestätigung der bisherigen Arbeit der AGEE. In diesem Fall würde nicht nur der im Beispiel beschriebene Streit um eine Anonymisierung von Informantinnen und Informanten aller Art ein für alle Mal beendet, sondern auch Grundprinzipien wie Empathie, Offenheit, Partizipation und über allem eine Betonung des Menschenrechtsgedankens in der EZ könnten nachhaltig verankert werden. Zuletzt sei an dieser Stelle allen Beteiligten der Tagung für ihre Mitwirkung herzlich gedankt. Mitwirkung bedeutet dabei u.a. die Vorbereitung, für die Dr. Marco Heinz maßgeblich mit verantwortlich zeichnet. Ferner ist die Erstellung der umfassenden Analyse ethischer Kodizes zu erwähnen, die von Marco Heinz und Stefan Neumann durchgeführt wurde. Die Arbeitsvorlage zur Tagung entstand ebenfalls unter Beteiligung beider genannter Kollegen, darüber hinaus kamen fruchtbare Ideen von Prof. Dr. Michael Schönhuth, der auch als Mit-Moderator der Tagung wirkte. Hinsichtlich der Moderation geht der Dank an Prof. Dr. Christoph Antweiler von der Universität Bonn und an Prof. Dr. Tobias Debiel, der als Direktor des INEF mit seinem Institut auch als Mitveranstalter gewonnen werden konnte, sowie an Frau Patricia Rinck, die das in Teil III dieses Bandes abgedruckte Protokoll erstellt hat. Besonderer Dank geht an alle Vortragenden, und zwar nicht allein für ihre Vorträge oder Beteiligungen an den Panels. Für den Herausgeber besonders wichtig war, dass ihre schriftlichen Ausarbeitungen fast ganz ohne Mahnung, spätestens aber nach Vereinbarung einer Nachfrist nahezu druckfertig eingereicht wurden, so dass der Band in seiner Grundstruktur bereits ein halbes Jahr nach der Tagung vorliegen konnte. Schließlich geht der Dank des Herausgebers und der Veranstalter an das BMZ und seinen Forschungsbeauftragen Peter Krahl für die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für die Tagung sowie an den Staatssekretär des Ministeriums, HansJürgen Beerfeltz, der mit seinem Geleitwort für den Tagungsband nicht nur das Interesse des BMZ an der Ethikthematik deutlich gemacht, sondern auch im Gespräch mit Vertretern der AGEE sein persönliches Interesse an einer Fortsetzung des Dialogs über ethische Fragen in der entwicklungspolitischen Praxis zum Ausdruck gebracht hat. Bonn, im März 2013 Frank Bliss 15