Zahl - VOL.AT

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Zahl: VId-2134.2004/01
Bregenz, am 14.06.2004
Auskunft:
Dipl Ing Karl Fritsche
Tel: #43(0)5574/511-26410
Betreff:
Gemeinde Schlins;
Umwidmung von Teilflächen der GST Nr.2025/1 und 2025/12 GB Schlins;
Elektrosmogproblematik.
Ergänzendes Gutachten , Messung am 9.6.2004
Beilagen: 2 --
Gutachten
des Amtssachverständigen für Elektrotechnik
Sachverhalt:
Der Sachverhalt betreffend die von der Gemeinde Schlins angestrebte Umwidmung ist
bereits im ho Gutachten vom 1.6.2004 dargelegt worden. Grundlage dieses Gutachtens
waren Ergebnisse von Messungen der elektrischen und der magnetischen Feldstärke.
Gemessen wurden die Feldstärken längs einer Linie senkrecht zu den Leitungsachsen
der drei Hochspannungsfreileitungen, die das zur Umwidmung vorgesehene Gebiet
überspannen. Der Ort dieser Messungen wurde an der Stelle größten Durchhanges der
zweisystemigen 380 kV Leitung Bürs- Staatsgrenze (Dellmensingen) gewählt. Dies ist
in einer Entfernung von ca. 180 m vom Mast WA 39 in Richtung Mast T 40 dieser
Leitung.
Am 9.6.2004 sind weitere Messungen der elektrischen und der magnetischen Feldstärke senkrecht zur Leitungsachse der zweisystemigen 380 kV Leitung Bürs- Staatsgrenze (Dellmensingen) in einem Abstand von ca. 80 m vom Mast WA 39 in Richtung
Mast T 40 durchgeführt worden. Gemessen wurde in einem Bereich von 40 m beidseits der Leitungsachse. Dieser Messort wurde deshalb gewählt, da dort die Leitungsachse die nordöstliche Begrenzung des vorgesehenen Trainingsplatzes schneidet und
hier die höchsten elektrischen und magnetischen Feldstärken im Bereich des vorgesehenen Trainingsplatzes auftreten.
Da im Bereich der beiden anderen Hochspannungsleitungen, der zweisystemigen
110 kV Freileitung Bludenz- Feldkirch der OEBB und der Gemeinschaftsleitung
45/110/220/380 kV der VIW AG / VKW AG auch an Stellen kleinerer Bodenabstände
die Grenzwerte für den zeitlich unbeschränkten Aufenthalt der Allgemeinbevölkerung
Amt der Vorarlberger Landesregierung Landhaus A-6901 Bregenz www.vorarlberg.at DVR 0058751
Tel: #43(0)5574/511-0 Fax: #43(0)5574/511-920095 E-Mail: [email protected]
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gemäß ÖNORM S1119 bei weitem nicht erreicht werden, konnte für dieses ergänzende Gutachten auf eine Messung der dort auftretenden elektrischen und magnetischen Felder verzichtet werden, da am neuen Messort zufolge des größeren Bodenabstandes mit noch geringerern Messwerten gerechnet werden kann.
Stellungnahme:
Zur Beurteilung der zulässigen Expositionswerte dieser niederfrequenten elektrischen
und magnetischen Felder zum Schutz von Personen wird als anerkannter Stand des
Wissens sie Vornorm ÖNORM S1119 (1.1.1994) herangezogen.
In dieser Norm sind für die Allgemeinbevölkerung als Grenzwerte für zeitlich unbeschränkten Aufenthalt für die elektrische Ersatzfeldstärke (50 Hz) 5 kV/m bzw. für
den Aufenthalt einiger Stunden am Tag 10 kV/m angegeben. Expositionen bis
20 kV/m können für einen Zeitraum bis 5 Minuten pro Tag unter bestimmten Umständen zugelassen werden.
Für die magnetische Ersatzfeldstärke beträgt der Grenzwert für die Allgemeinbevölkerung für zeitlich unbeschränkten Aufenthalt (50 Hz) 100 µT bzw. für den Aufenthalt
von einigen Stunden am Tag 1 mT. Expositionen bis 2 mT können für einen Zeitraum
bis 5 Minuten pro Tag unter bestimmten Umständen zugelassen werden.
Für eine Frequenz von 16 2/3 Hz sind diese Grenzwerte jeweils um den Faktor 3 höher.
Für die gleichzeitige Einwirkung verschiedener Felder (elektrische Felder, magnetische Felder, auch bei verschiedenen Emittenten) gilt die Quotientenregel:
1  ΣEk /Egk + ΣHi /Hgi
wobei:
Ek
Egk
Hi
Hgi
Σ
gemessene elektrische Feldstärke
Grenzwert für die elektrische Feldstärke
gemessene magnetische Feldstärke
Grenzwert für die magnetische Feldstärke
Das Summenzeichen Σ in der obigen Ungleichung bezieht sich auf alle Emittenten
Maximalwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärken:
(Siehe Beilage 1)
Messwert
MW
elektrisches Feld
magnetisches Feld
gemeinsames Einwirken E, H
Ek /Egk + Hi /Hgi
5,8 kV/m
22,7 µT
Zeitlich unbegrenzter
Aufenthalt
Grenzwert MW/GW
GW
5 kV/m 1,16
100 µT 0,23
1,39
Aufenthalt einige
Stunden am Tag
Grenzwert
MW/GW
GW
10 kV/m
1 mT
0,58
0,02
0,60
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Für das Gebiet des vorgesehenen Trainingsplatzes gilt:
Im Bereich der 45/110/220/380 kV Gemeinschaftsleitung sowie der zweisystemigen 110 kV OEBB Leitung wird der Grenzwert für das gemeinsame Einwirken der elektrischen und der magnetischen Felder für den zeitlich unbegrenzten Aufenthalt der Allgemeinbevölkerung nach der VORNORM ÖNORM
S1119 selbst an Stellen maximaler Felder, das ist direkt unter der jeweiligen
Leitung, deutlich unterschritten.
In einem Abstand von mehr als 15 m beidseits der Leitungsachse der 380 kV
Leitung Bürs- Staatsgrenze (Dellmensingen) wird er Grenzwert für einen zeitlich unbeschränkten Aufenthalt die Allgemeinbevölkerung für das gemeinsame
Einwirken des elektrischen und des magnetischen Feldes unterschritten. Ein
zeitlich unbeschränkter Aufenthalt der Allgemeinbevölkerung im Bereich des
vorgesehenen Trainingsplatzes im Sinne der VORNORM ÖNORM S1119 ist
daher ab einem Abstand von 15 m beidseits der Leitungsachse möglich.
Im Bereich unter der 380 kV Leitung Bürs- Staatsgrenze (Dellmensingen) wird
er Grenzwert für einen Aufenthalt der Allgemeinbevölkerung für einige
Stunden am Tag für das gemeinsame Einwirken des elektrischen und des
magnetischen Feldes unterschritten.
Für das Gebiet des vorgesehenen Hauptspielfeldes gilt:
Im Sinne der VORNORM ÖNORM S1119 ist ein zeitlich unbeschränkter Aufenthalt der Allgemeinbevölkerung beim vorgesehenen Hauptspielfeld sowie
beim dem um dieses direkt anschließenden etwa 15 m breiten Bereiches möglich.
Der Amtssachverständige für Elektrotechnik
gez Dipl Ing Karl Fritsche
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