Kompetenzteam des Landratsamtes Landsberg am Lech Abteilung Veterinärwesen/Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit und Ernährung Hinweise für die Durchführung von Vereinsfesten u. ä. Veranstaltungen. Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können. Von Lebensmittelinfektionen kann schnell eine größere Personenzahl betroffen sein. Mit diesem Merkblatt wollen wir Sie über die Hygieneanforderungen an Personen, Räume und über den richtigen Umgang mit Lebensmitteln informieren. Dies soll Ihnen eine Orientierungshilfe geben, sich in diesem sensiblen Bereich richtig zu verhalten, damit Genuss und Freude beim gemeinschaftlichen Essen und Trinken im Vordergrund stehen können. Wir bitten Sie folgende Grundregeln beim Umgang mit Lebensmitteln einzuhalten: 1. Personalhygiene Körper sauber halten! Ordentliche, saubere Schutzkleidung! (z.B. große Latzschürze) Lange Haare zusammenbinden! Fingernägel sauber und kurz halten – nicht lackieren Vor Arbeitsbeginn Handschmuck und Armbanduhr ablegen! Für das Küchenpersonal müssen separate Toiletten mit Handwaschbecken, Seife im Spender und Einmal-Handtrocknung vorhanden sein! Gründlich Hände waschen und ggf. desinfizieren! - Vor Arbeitsbeginn - Nach jedem Toilettenbesuch - Nach einer Pause - Zwischen unterschiedlichen Arbeitsprozessen - Nach dem Rauchen Zum Abtrocknen der Hände Einwegtücher verwenden! Nicht Rauchen Nicht auf Lebensmittel husten und niesen! Erkrankungen wie Durchfall, Erbrechen oder Hautkrankheiten den Vereinsvorstand oder dessen Vertreter mitteilen und einen Arzt aufsuchen! Im Zweifelsfall sollten sich betroffene Personen nicht an der Zubereitung und Ausgabe von Speisen beteiligen. Wunden wasserdicht abdecken! Berühren Sie Lebensmittel / Speisen nicht direkt mit der Hand sondern tragen Sie Schutzhandschuhe, benützen Sie Bestecke! (z.B. beim Grillen von Würstchen und Fleisch verwenden Sie eine Grillzange, beim Belegen von Semmeln, Broten, Schnittchen etc. eine Gabel.) Verwenden Sie zum Spülen von Geschirr, Arbeitsmaterialien etc. unbedingt Einweghandschuhe! 2. Küchenhygiene In der Küche Ordnung halten! Küche, Wirtschaftsräume, Arbeitsmittel sauber halten! Arbeitsflächen, Maschinen und Gerätschaften nach Gebrauch gründlich reinigen und ggf. desinfizieren! Abfallbehälter regelmäßig entleeren und anschließend säubern! fachgerechte Entsorgung von Speiseresten und Restmüll! 3. Lebensmittelhygiene "Reine" und "unreine" Lebensmittel räumlich getrennt aufbewahren! (Unrein: z.B. ungeputztes Gemüse, Getränkeflasche, rohe Eier) Kühltemperatur der Lebensmittel einhalten! (Fleisch bis 7°C, Geflügel bis 4°C, Fisch bis 2°C, Milch, -produkte bis 8°C) Gekühlte Lebensmittel nicht zu lange lagern! Geflügel und sonstiges gefrorenes Fleisch in dafür vorgesehene Abtropfbehälter ganz auftauen lassen! Auftauflüssigkeit wegschütten! Nur Lebensmittel einwandfreier Qualität verarbeiten! Reine und unreine Arbeiten trennen! (z.B. ungewaschenes Gemüse nicht mit bereits zubereiteten Speisen zusammenbringen) Speisen immer abdecken! Lebensmittel vor Insekten und Schädlingen schützen! Speisenbehälter nicht auf den Boden stellen! Speisen ausreichend erhitzen! (70-80°C Kerntemperatur, 10 Minuten) Speisen nur kurz und nicht unter 65°C warm halten! Richtig abschmecken! (Der benützte Abschmecklöffel darf nicht mit den Speisen in Berührung kommen. Über diesen Löffel können Mikroorganismen vom Mund an die Speisen gelangen.) Speisen und Geschirrinnenflächen nicht mit der Hand anfassen! (An den Händen befinden sich immer Mikroorganismen.) 4. Leicht verderbliche Lebensmittel Es gibt Lebensmittel, in denen sich eventuell vorhandene schädliche Keime besonders schnell vermehren können. Deshalb empfehlen wir: Verzichten Sie auf folgende Speisen: Speisen, die unter Verwendung von Frischei hergestellt und anschließend nicht mehr durcherhitzt werden (z.B. Tiramisu, Baisertorten, Torten mit Cremefüllung, selbsthergest. Mayonaise…) Backwaren, die mit nicht durchgebackener oder nicht durcherhitzter Füllung oder Auflage hergestellt werden (z.B. Schwarzwälder Kirschtorte, Sahnerouladen,…) Rohfleischprodukte oder nicht vollständig durchgegarte Fleischstücke (z.B. Tartar, Carpaccio, Steak medium,…) Wenn Lebensmittel beim Behandeln nicht unmittelbar berührt werden (Handschuhe) bzw. wenn Spüler Handschuhe tragen benötigen ehrenamtliche Vereinshelfer keine Erstbelehrung vom Gesundheitsamt und keine Folgebelehrung vom Vereinsvorstand. Bei folgenden Erkrankungen bzw. Verdacht besteht ein gesetzliches Tätigkeitsverbot: Ansteckende Magen-Darm-Erkrankung Typhus abdominalis Paratyphus Cholera Shigellenruhr Salmonellose Ansteckende Leberentzündung (Hepatitis A und E) Hautkrankheiten, die über Lebensmittel übertragbar sind Infizierten (eitrigen) Wunden an Händen und unbedeckten Körperteilen Ausscheidung von: - Shigellen - Salmonellen - Enterohämorrhagischen E.coli (EHEC) - Choleravibrionen Suchen Sie bei folgenden Symptomen den Arzt auf: Durchfall und Erbrechen, Hautausschlag, eiternden Hautwunden, anhaltendem Niesen und Husten, Fieber, Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen: Landratsamt Landsberg Abt. Veterinärwesen/Verbraucherschutz Bgm.-Dr.-Hartmann-Str. 48 86899 Landsberg am Lech Tel.: 08191/129-182 Landratsamt Landsberg Abt. Gesundheit und Prävention Bgm.-Dr.-Hartmann-Str. 48 86899 Landsberg am Lech Tel.: 08191/129-175