Zuschuss zum Aufenthalt

Werbung
-1582654649
A. Jugendhof Schönberg an der Ostsee
1. Teilnehmerinnen/Teilnehmer an schulischen Aufenthalten
Tagesentgelt pro Teilnehmerin/Teilnehmer
- bis 3 Übernachtungen
33,00 DM (16,87
- ab 4 Übernachtungen
31,00 DM (15,85
€uro)
€uro)
Teilnehmer an schulischen Aufenthalten sind die Schülerinnen/Schüler der jeweiligen
Klasse(n) und bis zu 2 Begleitpersonen. Fahren weitere Begleitpersonen mit, so haben diese
das Tagesentgelt für ”sonstige Gäste” zu zahlen.
In begründeten Einzelfällen können mehr Begleitpersonen anerkannt werden.
Zuschuss zum Aufenthalt
Zur Förderung von Aufenthalten der Schulen wird für die Schülerinnen/Schüler, die ihren
Wohnsitz im Jugendamtsbezirk des Landkreises Hildesheim (ohne Stadt Hildesheim) haben,
ein Zuschuss von 5,00 DM (2,56 €uro) pro Person und Aufenthaltstag gewährt. Zwei
begleitende Lehrpersonen pro Klasse erhalten den Zuschuss unabhängig von ihrem
Wohnort. Der Zuschuss wird bei Rechnungsausstellung von den errechneten
Aufenthaltskosten abgesetzt.
2. Teilnehmerinnen/Teilnehmer an Jugend- und Familienfreizeiten
Tagesentgelt pro Teilnehmerin/Teilnehmer
- bis 3 Übernachtungen
33,00 DM (16,87
- ab 4 Übernachtungen
31,00 DM (15,85
€uro)
€uro)
Jugend- und Familienfreizeiten sind solche Aufenthalte, bei denen es sich um eine Freizeitund Erholungsmaßnahme gemäß §§ 11 und 16 KJHG für Kinder, Jugendliche und Familien
mit deren Begleitpersonen handelt und deren Veranstalter ein anerkannter Träger der freien
Jugendhilfe sowie der kommunalen Jugendarbeit ist.
Als Teilnehmer an Freizeitmaßnahmen werden alle Kinder, Jugendlichen bis 17 Jahre,
Auszubildenden, Studentinnen/Studenten, Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden sowie
die notwendige Zahl von Betreuern (je angefangene 10 Kinder/Jugendliche usw. eine
Betreuerin/ein Betreuer) angesehen. Weitere Begleitpersonen zahlen das Tagesentgelt für
”sonstige Gäste”. In begründeten Einzelfällen können mehr Begleitpersonen anerkannt
werden.
Zuschuss zum Aufenthalt
Zur Förderung von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen wird für die Kinder, Jugendlichen bis
17 Jahre, Auszubildenden, Studentinnen/Studenten, Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden, die ihren Wohnsitz im Jugendamtsbezirk des Landkreises Hildesheim (ohne
Stadt Hildesheim) haben, ein Zuschuss von 5,00 DM (2,56 €uro) pro Person und
Aufenthaltstag gewährt. Je angefangene 10 Kinder/Jugendliche usw. wird der Zuschuss für
08 / 2002
-2582654649
eine Betreuerin/einen Betreuer, unabhängig von ihrem/seinem Wohnort, gewährt. Der
Zuschuss wird bei Rechnungsausstellung von den errechneten Aufenthaltskosten abgesetzt.
3. sonstige Gäste
Tagesentgelt pro Person
- bis 3 Übernachtungen
33,00 DM (16,87
- ab 4 Übernachtungen
31,00 DM (15,85
€uro)
€uro)
4. Entgelte für Einzelleistungen
Benutzung der Sporthalle (1 Std.)
Kaminbenutzung
1 Tasse Bohnenkaffee
1 Frühstück
1 Mittagessen
1 Abendessen
1 Übernachtung
25,00 DM (12,78 €uro)
10,00 DM ( 5,11 €uro)
1,00 DM (0,51 €uro)
5,00 DM (2,56 €uro)
8,00 DM (4,09 €uro)
7,00 DM (3,58 €uro)
19,00 DM (9,71
€uro)
5.
Allgemeines
5.1 Mit dem Tagesentgelt sind Unterkunft und Verpflegung (3 Mahlzeiten) sowie die Benutzung
der Einrichtungen des Jugendhofes abgegolten. Auf die Benutzung der Einrichtungen
besteht für ”sonstige Gäste” kein Rechtsanspruch. Bei der Berechnung der
Aufenthaltskosten werden die An- und Abreisetage als ein Belegungstag berechnet
(Tagesentgelt x Zahl der Übernachtungen).
5.2 In begründeten Einzelfällen kann die Verwaltung ein höheres Tagesentgelt erheben oder
von den Schulen oder Gruppen eine Vorauszahlung verlangen.
5.3 Ausfallhaftung
Die Buchung eines Aufenthaltes muß mindestens 8 Wochen - in den Nieders. Sommerferien
mindestens 3 Monate - vor dem Anreisetag schriftlich abgesagt werden. Für eine
Belegungsabsage oder Verminderung der angemeldeten Teilnehmerzahl über eine 10%ige
Unterbelegungstoleranz, die nicht mindestens 8 Wochen bzw. 3 Monate vor dem Anreisetag
gemeldet wird, ist ein Ausfallentgelt von 50 % des Übernachtungsentgeltes zu zahlen, soweit
die Plätze nicht anderweitig vergeben werden können.
Bei einer Belegungsabsage oder Verminderung der Teilnehmerzahl, in einer kürzeren Frist
als 4 Wochen - in den Nieders. Sommerferien als 2 Monate - vor dem Anreisetag, ist ein
Ausfallentgelt in Höhe des Übernachtungsentgeltes zu zahlen, soweit die Plätze nicht
anderweitig vergeben werden können.
Die Verwaltung kann in begründeten Einzelfällen von einer Erhebung absehen.
5.4 Kreisbedienstete, die sich aufgrund einer Dienstreisegenehmigung im Jugendhof Schönberg
aufhalten, haben die entstehenden Aufenthaltskosten selbst zu bezahlen.
6. Aufenthalt in den Ferienwohnungen (ehemaliges Heimleiterhaus)
08 / 2002
-3582654649
a) Tagesentgelt für die Ferienwohnung mit 120 qm Wohnfläche
- in der ortsüblichen Vor- und Nachsaison
120,00 DM (61,36 €uro)
- in der ortüblichen Hauptsaison
160,00 DM (81,81 €uro)
b) Tagesentgelt für die Ferienwohnung mit 42 qm Wohnfläche
- in der ortsüblichen Vor- und Nachsaison
- in der ortsüblichen Hauptsaison
70,00 DM (35,79 €uro)
80,00 DM (40,90 €uro)
Für den Stromverbrauch wird eine Entgelt von 0,50 DM (0,26 €uro) pro kwh berechnet. Bei
Belegung der Ferienwohnungen unter einer Kalenderwoche, wird für die Endreinigung eine
Kostenpauschale von 40,00 DM (20,45 €uro) berechnet.
B. Schulland- und Jugendheim ”Haus Berlin” in Hohegeiß (Harz)
1. Teilnehmerinnen/Teilnehmer an schulischen Aufenthalten
Tagesentgelt pro Teilnehmerin/Teilnehmer
- bis 3 Übernachtungen
36,00 DM (18,41
- ab 4 Übernachtungen
33,00 DM (16,87
€uro)
€uro)
Teilnehmer an schulischen Aufenthalten sind die Schülerinnen/Schüler der jeweiligen
Klasse(n) und bis zu 2 Begleitpersonen. Fahren weitere Begleitpersonen mit, so haben diese
das Tagesentgelt für ”sonstige Gäste” zu zahlen. In begründeten Einzelfällen können mehr
Begleitpersonen anerkannt werden.
Zuschuss zum Aufenthalt
Zur Förderung von Aufenthalten der Schulen wird für die Schülerinnen/Schüler, die ihren
Wohnsitz im Jugendamtsbezirk des Landkreises Hildesheim (ohne Stadt Hildesheim) haben,
ein Zuschuss von 5,00 DM (2,56 €uro) pro Person und Aufenthaltstag gewährt. Zwei
begleitende Lehrpersonen pro Klasse erhalten den Zuschuss unabhängig von ihrem
Wohnort. Der Zuschuss wird bei Rechnungsausstellung von den errechneten
Aufenthaltskosten abgesetzt.
2. Teilnehmerinnen/Teilnehmer an Jugend- und Familienfreizeiten
Tagesentgelt pro Teilnehmerin/Teilnehmer
- bis 3 Übernachtungen
36,00 DM (18,41
- ab 4 Übernachtungen
33,00 DM (16,87
€uro)
€uro)
Jugend- und Familienfreizeiten sind solche Aufenthalte, bei denen es sich um eine Freizeitund Erholungsmaßnahme gemäß §§ 11 und 16 KJHG für Kinder, Jugendliche und Familien
mit deren Begleitpersonen handelt und deren Veranstalter ein anerkannter Träger der freien
Jugendhilfe sowie der kommunalen Jugendarbeit ist.
08 / 2002
-4582654649
Als Teilnehmer an Freizeitmaßnahmen werden alle Kinder, Jugendlichen bis 17 Jahre,
Auszubildenden, Studentinnen/Studenten, Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden sowie
die notwendige Zahl von Betreuern (je angefangene 10 Kinder/Jugendliche usw. eine
Betreuerin/ein Betreuer) angesehen. Weitere Begleitpersonen zahlen das Tagesentgelt für
”sonstige Gäste”. In begründeten Einzelfällen können mehr Begleitpersonen anerkannt
werden.
Zuschuss zum Aufenthalt
Zur Förderung von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen wird für die Kinder, Jugendlichen bis
17 Jahre, Auszubildenden, Studentinnen/Studenten, Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden, die ihren Wohnsitz im Jugendamtsbezirk des Landkreises Hildesheim (ohne
Stadt
Hildesheim) haben, ein Zuschuss von 5,00 DM (2,56 €uro) pro Person und Aufenthaltstag
gewährt. Je angefangene 10 Kinder/Jugendliche usw. wird der Zuschuss für eine
Betreuerin/einen Betreuer, unabhängig von ihrem/seinem Wohnort, gewährt. Der Zuschuss
wird bei Rechnungsausstellung von den errechneten Aufenthaltskosten abgesetzt.
3. sonstige Gäste
3.1 bei Übernachtung in den Schüleretagen (Mehrbettzimmer)
Tagesentgelt pro Person
- bis 3 Übernachtungen
€uro)
- ab 4 Übernachtungen
€uro)
3.2 bei Übernachtung im Doppelzimmer
Tagesentgelt pro Erwachsener
- bis 3 Übernachtungen
€uro)
- ab 4 Übernachtungen
€uro)
Tagesentgelt pro Kind/Jugendlichen bis 17 Jahre
- bis 3 Übernachtungen
€uro)
- ab 4 Übernachtungen
€uro)
- bei Benutzung einer Liege
€uro)
36,00 DM (18,41
33,00 DM (16,87
42,00 DM (21,47
39,00 DM (19,94
38,00 DM (19,43
36,00 DM (18,41
26,00 DM (13,29
3.3 Wird in einem Doppelzimmer nur ein Bett belegt, kann ein Aufschlag von 10,00 DM
(5,11 €uro) pro Tag auf das Tagesentgelt für Unterkunft und Verpflegung berechnet werden.
4. Entgelte für Einzelleistungen
Benutzung der heimeigenen Bettwäsche
Benutzung der Grillhütte
(46,02 €uro)
Benutzung der Sporthalle (1 Std.)
Benutzung der Schwimmhalle (1 Std.)
Benutzung der Sauna (pauschal pro Nutzung)
08 / 2002
7,00 DM ( 3,58 €uro)
90,00 DM
25,00 DM (12,78 €uro)
50,00 DM (25,56 €uro)
30,00 DM (15,34 €uro)
-5582654649
Kaminbenutzung in der Grillhütte
10,00 DM ( 5,11 €uro)
1 Tasse Bohnenkaffee
1,00 DM ( 0,51 €uro)
1 Frühstück
(5,00 DM) 6,00 DM ( 3,07 €uro)
1 Mittagessen
7,00 DM ( 3,58 €uro) - 15,00 DM ( 7,67 €uro)
1 Stück Kuchen
1,00 DM ( 0,51 €uro) - 3,00 DM ( 1,54 €uro)
1 Abendessen
7,00 DM ( 3.58 €uro) - (10,00 DM) 12,00 DM ( 6,14 €uro)
1 Übernachtung im Mehrbettzimmer
21,00 DM
(10,74 €uro)
im Doppelzimmer
22,00 DM
(11,25 €uro)
5. Allgemeines
5.1 Mit dem Tagesentgelt sind Unterkunft und Verpflegung (3 Mahlzeiten) sowie die Benutzung
der Einrichtungen des Schulland- und Jugendheimes abgegolten. Auf die Benutzung der
Einrichtungen besteht für ”sonstige Gäste” kein Rechtsanspruch. Bei der Berechnung der
Aufenthaltskosten werden die An- und Abreisetage als ein Belegungstag berechnet
(Tagesentgelt x Zahl der Übernachtungen).
5.2 In begründeten Einzelfällen kann die Verwaltung ein höheres Tagesentgelt erheben oder
von den Schulen oder Gruppen eine Vorauszahlung verlangen.
5.3 Ausfallhaftung
Die Buchung eines Aufenthaltes muß mindestens 8 Wochen - in den Nieders. Sommerferien
mindestens 3 Monate - vor dem Anreisetag schriftlich abgesagt werden. Für eine
Belegungsabsage oder Verminderung der angemeldeten Teilnehmerzahl über eine 10%ige
Unterbelegungstoleranz, die nicht mindestens 8 Wochen bzw. 3 Monate vor dem Anreisetag
gemeldet wird, ist ein Ausfallentgelt von 50 % des Übernachtungsentgeltes zu zahlen, soweit
die Plätze nicht anderweitig vergeben werden können.
Bei einer Belegungsabsage oder Verminderung der Teilnehmerzahl, in einer kürzeren Frist
als 4 Wochen - in den Nieders. Sommerferien als 2 Monate - vor dem Anreisetag, ist ein
Ausfallentgelt in Höhe des Übernachtungsentgeltes zu zahlen, soweit die Plätze nicht
anderweitig vergeben werden können. Die Verwaltung kann in begründeten Einzelfällen von
einer Erhebung absehen.
5.4 Kreisbedienstete, die sich aufgrund einer Dienstreisegenehmigung im Schulland- und
Jugendheim ”Haus Berlin” aufhalten, haben die entstehenden Aufenthaltskosten selbst zu
bezahlen.
C. Jugendgästehaus in Alfeld
1.
Schulklassen, Gruppen, sonstige Gäste
1.1 für Schülerinnen/Schüler, Kinder/Jugendliche bis 17 Jahre, Auszubildende, Studentinnen/
Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie für deren Begleitpersonen
Tagesentgelt pro Teilnehmerin/Teilnehmer
- bis 3 Übernachtungen
15,00 DM ( 7,67 €uro)
- ab 4 Übernachtungen
14,00 DM ( 7,16 €uro)
08 / 2002
-6582654649
1.2 für Personen ab 18 Jahre
Tagesentgelt pro Teilnehmerin/Teilnehmer
- bis 3 Übernachtungen
- ab 4 Übernachtungen
1.3 Mindestbetrag je Gruppe (1.1) pro Übernachtung
(115,04 €uro)
Mindestbetrag je Gruppe (1.2) pro Übernachtung
(149,55 €uro)
19,50 DM ( 9,97 €uro)
18,50 DM ( 9,46 €uro)
225,00 DM
292,50 DM
2. Entgelte für Einzelleistungen
2.1 Tagesaufenthalt (ohne Übernachtung)
€uro)
inkl. Küchenbenutzung
2.2 Benutzung der heimeigenen Bettwäsche
3.
120,00 DM ( 61,36
7,00 DM ( 3,58 €uro)
Allgemeines
3.1 Je Schulklasse werden bis zu 2 Begleitpersonen und bei Gruppen wird je angefangene 10
Kinder/Jugendliche eine erwachsene Begleitperson anerkannt. Weitere Begleitpersonen
haben das Tagesentgelt nach Punkt 1.2 zu zahlen.
In begründeten Fällen können mehr Begleitpersonen anerkannt werden.
3.2 Mit dem Tagesentgelt ist die Übernachtung sowie die Benutzung der vorhandenen
Einrichtungen des Heimes abgegolten. In begründeten Einzelfällen kann von der
Verwaltung ein höheres Tagesentgelt erhoben werden oder eine Vorauszahlung verlangt
werden. Für die Verpflegung haben die Schulklassen, Gruppen und sonstigen Gästen
selbst zu sorgen. Bei der Berechnung der Aufenthaltskosten werden die An- und
Abreisetage als ein Belegungstag berechnet (Tagesentgelt x Zahl der Übernachtungen).
3.3 Die Mindestpersonenzahl für einen Aufenthalt beträgt (10) 15 Personen pro Übernachtung.
Einzelpersonen werden nicht aufgenommen.
3.4 Ausfallhaftung
Die Buchung eines Aufenthaltes muss mindestens 8 Wochen vor dem Anreisetag
schriftlich abgesagt werden. Sofern die Absagefrist nicht eingehalten wird, ist eine
Ausfallentgelt in Höhe des Tagesentgeltes pro gemeldeter Personen zu zahlen. Bei der
Absage einer Tagesbelegung wird ein Ausfallentgelt in Höhe des Entgeltes für eine
Tagesveranstaltung berechnet. Von der Erhebung kann die Verwaltung absehen, soweit
der Aufenthaltstermin anderweitig vergeben werden konnte.
D. Jugendwanderheim ”Windmühle Marienrode”
1.
08 / 2002
Schulklassen, Gruppen, sonstige Gäste
-7582654649
1.1 für Schülerinnen/Schüler, Kinder/Jugendliche 17 Jahren, Auszubildende, Studentinnen/
Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie für deren Begleitpersonen
Tagesentgelt pro Teilnehmerin/Teilnehmer
- bis 3 Übernachtungen
15,00 DM ( 7,67 €uro)
- ab 4 Übernachtungen
14,00 DM ( 7,16 €uro)
1.2 für Personen ab 18 Jahre
Tagesentgelt pro Teilnehmerin/Teilnehmer
- bis 3 Übernachtungen
- ab 4 Übernachtungen
1.3 Mindestbetrag je Gruppe (1.1) pro Übernachtung
(115,04 €uro)
Mindestbetrag je Gruppe (1.2) pro Übernachtung
(149,55 €uro)
19,50 DM ( 9,97 €uro)
18,50 DM ( 9,46 €uro)
225,00 DM
292,50 DM
2. Entgelte für Einzelleistungen
2.1 Tagesaufenthalt (ohne Übernachtung)
€uro)
inkl. Küchenbenutzung
2. 2 Kaminbenutzung
3.
120,00 DM (61,36
10,00 DM ( 5,11 €uro)
Allgemeines
3.1 Je Schulklasse werden bis zu 2 Begleitpersonen und bei Gruppen wird je angefangene 10
Kinder/Jugendliche eine erwachsene Begleitperson anerkannt. Weitere Begleitpersonen
haben das Tagesentgelt nach Punkt 1.2 zu zahlen.
In begründeten Fällen können mehr Begleitpersonen anerkannt werden.
3.2 Mit dem Tagesentgelt ist die Übernachtung sowie die Benutzung der vorhandenen
Einrichtungen des Heimes abgegolten. In begründeten Einzelfällen kann von der
Verwaltung ein höheres Tagesentgelt erhoben werden oder eine Vorauszahlung verlangt
werden. Für die Verpflegung haben die Schulklassen, Gruppen und sonstigen Gästen
selbst zu sorgen. Bei der Berechnung der Aufenthaltskosten werden die An- und
Abreisetage als ein Belegungstag berechnet (Tagesentgelt x Zahl der Übernachtungen).
3.3 Die Mindestpersonenzahl für einen Aufenthalt beträgt (10) 15 Personen pro Übernachtung.
Einzelpersonen werden nicht aufgenommen.
3.4 Ausfallhaftung
Die Buchung eines Aufenthaltes muss mindestens 8 Wochen vor dem Anreisetag
schriftlich abgesagt werden. Sofern die Absagefrist nicht eingehalten wird, ist eine
Ausfallentgelt in Höhe des Tagesentgeltes pro gemeldeter Personen zu zahlen.
Bei der Absage einer Tagesbelegung wird ein Ausfallentgelt in Höhe des Entgeltes für eine
Tagesveranstaltung berechnet. Von der Erhebung kann die Verwaltung absehen, soweit
der Aufenthaltstermin anderweitig vergeben werden konnte.
08 / 2002
Herunterladen