-1582654649 A. Jugendhof Schönberg an der Ostsee 1. Teilnehmerinnen/Teilnehmer an schulischen Aufenthalten Tagesentgelt pro Teilnehmerin/Teilnehmer - bis 3 Übernachtungen 33,00 DM (16,87 - ab 4 Übernachtungen 31,00 DM (15,85 €uro) €uro) Teilnehmer an schulischen Aufenthalten sind die Schülerinnen/Schüler der jeweiligen Klasse(n) und bis zu 2 Begleitpersonen. Fahren weitere Begleitpersonen mit, so haben diese das Tagesentgelt für ”sonstige Gäste” zu zahlen. In begründeten Einzelfällen können mehr Begleitpersonen anerkannt werden. Zuschuss zum Aufenthalt Zur Förderung von Aufenthalten der Schulen wird für die Schülerinnen/Schüler, die ihren Wohnsitz im Jugendamtsbezirk des Landkreises Hildesheim (ohne Stadt Hildesheim) haben, ein Zuschuss von 5,00 DM (2,56 €uro) pro Person und Aufenthaltstag gewährt. Zwei begleitende Lehrpersonen pro Klasse erhalten den Zuschuss unabhängig von ihrem Wohnort. Der Zuschuss wird bei Rechnungsausstellung von den errechneten Aufenthaltskosten abgesetzt. 2. Teilnehmerinnen/Teilnehmer an Jugend- und Familienfreizeiten Tagesentgelt pro Teilnehmerin/Teilnehmer - bis 3 Übernachtungen 33,00 DM (16,87 - ab 4 Übernachtungen 31,00 DM (15,85 €uro) €uro) Jugend- und Familienfreizeiten sind solche Aufenthalte, bei denen es sich um eine Freizeitund Erholungsmaßnahme gemäß §§ 11 und 16 KJHG für Kinder, Jugendliche und Familien mit deren Begleitpersonen handelt und deren Veranstalter ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sowie der kommunalen Jugendarbeit ist. Als Teilnehmer an Freizeitmaßnahmen werden alle Kinder, Jugendlichen bis 17 Jahre, Auszubildenden, Studentinnen/Studenten, Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden sowie die notwendige Zahl von Betreuern (je angefangene 10 Kinder/Jugendliche usw. eine Betreuerin/ein Betreuer) angesehen. Weitere Begleitpersonen zahlen das Tagesentgelt für ”sonstige Gäste”. In begründeten Einzelfällen können mehr Begleitpersonen anerkannt werden. Zuschuss zum Aufenthalt Zur Förderung von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen wird für die Kinder, Jugendlichen bis 17 Jahre, Auszubildenden, Studentinnen/Studenten, Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden, die ihren Wohnsitz im Jugendamtsbezirk des Landkreises Hildesheim (ohne Stadt Hildesheim) haben, ein Zuschuss von 5,00 DM (2,56 €uro) pro Person und Aufenthaltstag gewährt. Je angefangene 10 Kinder/Jugendliche usw. wird der Zuschuss für 08 / 2002 -2582654649 eine Betreuerin/einen Betreuer, unabhängig von ihrem/seinem Wohnort, gewährt. Der Zuschuss wird bei Rechnungsausstellung von den errechneten Aufenthaltskosten abgesetzt. 3. sonstige Gäste Tagesentgelt pro Person - bis 3 Übernachtungen 33,00 DM (16,87 - ab 4 Übernachtungen 31,00 DM (15,85 €uro) €uro) 4. Entgelte für Einzelleistungen Benutzung der Sporthalle (1 Std.) Kaminbenutzung 1 Tasse Bohnenkaffee 1 Frühstück 1 Mittagessen 1 Abendessen 1 Übernachtung 25,00 DM (12,78 €uro) 10,00 DM ( 5,11 €uro) 1,00 DM (0,51 €uro) 5,00 DM (2,56 €uro) 8,00 DM (4,09 €uro) 7,00 DM (3,58 €uro) 19,00 DM (9,71 €uro) 5. Allgemeines 5.1 Mit dem Tagesentgelt sind Unterkunft und Verpflegung (3 Mahlzeiten) sowie die Benutzung der Einrichtungen des Jugendhofes abgegolten. Auf die Benutzung der Einrichtungen besteht für ”sonstige Gäste” kein Rechtsanspruch. Bei der Berechnung der Aufenthaltskosten werden die An- und Abreisetage als ein Belegungstag berechnet (Tagesentgelt x Zahl der Übernachtungen). 5.2 In begründeten Einzelfällen kann die Verwaltung ein höheres Tagesentgelt erheben oder von den Schulen oder Gruppen eine Vorauszahlung verlangen. 5.3 Ausfallhaftung Die Buchung eines Aufenthaltes muß mindestens 8 Wochen - in den Nieders. Sommerferien mindestens 3 Monate - vor dem Anreisetag schriftlich abgesagt werden. Für eine Belegungsabsage oder Verminderung der angemeldeten Teilnehmerzahl über eine 10%ige Unterbelegungstoleranz, die nicht mindestens 8 Wochen bzw. 3 Monate vor dem Anreisetag gemeldet wird, ist ein Ausfallentgelt von 50 % des Übernachtungsentgeltes zu zahlen, soweit die Plätze nicht anderweitig vergeben werden können. Bei einer Belegungsabsage oder Verminderung der Teilnehmerzahl, in einer kürzeren Frist als 4 Wochen - in den Nieders. Sommerferien als 2 Monate - vor dem Anreisetag, ist ein Ausfallentgelt in Höhe des Übernachtungsentgeltes zu zahlen, soweit die Plätze nicht anderweitig vergeben werden können. Die Verwaltung kann in begründeten Einzelfällen von einer Erhebung absehen. 5.4 Kreisbedienstete, die sich aufgrund einer Dienstreisegenehmigung im Jugendhof Schönberg aufhalten, haben die entstehenden Aufenthaltskosten selbst zu bezahlen. 6. Aufenthalt in den Ferienwohnungen (ehemaliges Heimleiterhaus) 08 / 2002 -3582654649 a) Tagesentgelt für die Ferienwohnung mit 120 qm Wohnfläche - in der ortsüblichen Vor- und Nachsaison 120,00 DM (61,36 €uro) - in der ortüblichen Hauptsaison 160,00 DM (81,81 €uro) b) Tagesentgelt für die Ferienwohnung mit 42 qm Wohnfläche - in der ortsüblichen Vor- und Nachsaison - in der ortsüblichen Hauptsaison 70,00 DM (35,79 €uro) 80,00 DM (40,90 €uro) Für den Stromverbrauch wird eine Entgelt von 0,50 DM (0,26 €uro) pro kwh berechnet. Bei Belegung der Ferienwohnungen unter einer Kalenderwoche, wird für die Endreinigung eine Kostenpauschale von 40,00 DM (20,45 €uro) berechnet. B. Schulland- und Jugendheim ”Haus Berlin” in Hohegeiß (Harz) 1. Teilnehmerinnen/Teilnehmer an schulischen Aufenthalten Tagesentgelt pro Teilnehmerin/Teilnehmer - bis 3 Übernachtungen 36,00 DM (18,41 - ab 4 Übernachtungen 33,00 DM (16,87 €uro) €uro) Teilnehmer an schulischen Aufenthalten sind die Schülerinnen/Schüler der jeweiligen Klasse(n) und bis zu 2 Begleitpersonen. Fahren weitere Begleitpersonen mit, so haben diese das Tagesentgelt für ”sonstige Gäste” zu zahlen. In begründeten Einzelfällen können mehr Begleitpersonen anerkannt werden. Zuschuss zum Aufenthalt Zur Förderung von Aufenthalten der Schulen wird für die Schülerinnen/Schüler, die ihren Wohnsitz im Jugendamtsbezirk des Landkreises Hildesheim (ohne Stadt Hildesheim) haben, ein Zuschuss von 5,00 DM (2,56 €uro) pro Person und Aufenthaltstag gewährt. Zwei begleitende Lehrpersonen pro Klasse erhalten den Zuschuss unabhängig von ihrem Wohnort. Der Zuschuss wird bei Rechnungsausstellung von den errechneten Aufenthaltskosten abgesetzt. 2. Teilnehmerinnen/Teilnehmer an Jugend- und Familienfreizeiten Tagesentgelt pro Teilnehmerin/Teilnehmer - bis 3 Übernachtungen 36,00 DM (18,41 - ab 4 Übernachtungen 33,00 DM (16,87 €uro) €uro) Jugend- und Familienfreizeiten sind solche Aufenthalte, bei denen es sich um eine Freizeitund Erholungsmaßnahme gemäß §§ 11 und 16 KJHG für Kinder, Jugendliche und Familien mit deren Begleitpersonen handelt und deren Veranstalter ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sowie der kommunalen Jugendarbeit ist. 08 / 2002 -4582654649 Als Teilnehmer an Freizeitmaßnahmen werden alle Kinder, Jugendlichen bis 17 Jahre, Auszubildenden, Studentinnen/Studenten, Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden sowie die notwendige Zahl von Betreuern (je angefangene 10 Kinder/Jugendliche usw. eine Betreuerin/ein Betreuer) angesehen. Weitere Begleitpersonen zahlen das Tagesentgelt für ”sonstige Gäste”. In begründeten Einzelfällen können mehr Begleitpersonen anerkannt werden. Zuschuss zum Aufenthalt Zur Förderung von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen wird für die Kinder, Jugendlichen bis 17 Jahre, Auszubildenden, Studentinnen/Studenten, Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden, die ihren Wohnsitz im Jugendamtsbezirk des Landkreises Hildesheim (ohne Stadt Hildesheim) haben, ein Zuschuss von 5,00 DM (2,56 €uro) pro Person und Aufenthaltstag gewährt. Je angefangene 10 Kinder/Jugendliche usw. wird der Zuschuss für eine Betreuerin/einen Betreuer, unabhängig von ihrem/seinem Wohnort, gewährt. Der Zuschuss wird bei Rechnungsausstellung von den errechneten Aufenthaltskosten abgesetzt. 3. sonstige Gäste 3.1 bei Übernachtung in den Schüleretagen (Mehrbettzimmer) Tagesentgelt pro Person - bis 3 Übernachtungen €uro) - ab 4 Übernachtungen €uro) 3.2 bei Übernachtung im Doppelzimmer Tagesentgelt pro Erwachsener - bis 3 Übernachtungen €uro) - ab 4 Übernachtungen €uro) Tagesentgelt pro Kind/Jugendlichen bis 17 Jahre - bis 3 Übernachtungen €uro) - ab 4 Übernachtungen €uro) - bei Benutzung einer Liege €uro) 36,00 DM (18,41 33,00 DM (16,87 42,00 DM (21,47 39,00 DM (19,94 38,00 DM (19,43 36,00 DM (18,41 26,00 DM (13,29 3.3 Wird in einem Doppelzimmer nur ein Bett belegt, kann ein Aufschlag von 10,00 DM (5,11 €uro) pro Tag auf das Tagesentgelt für Unterkunft und Verpflegung berechnet werden. 4. Entgelte für Einzelleistungen Benutzung der heimeigenen Bettwäsche Benutzung der Grillhütte (46,02 €uro) Benutzung der Sporthalle (1 Std.) Benutzung der Schwimmhalle (1 Std.) Benutzung der Sauna (pauschal pro Nutzung) 08 / 2002 7,00 DM ( 3,58 €uro) 90,00 DM 25,00 DM (12,78 €uro) 50,00 DM (25,56 €uro) 30,00 DM (15,34 €uro) -5582654649 Kaminbenutzung in der Grillhütte 10,00 DM ( 5,11 €uro) 1 Tasse Bohnenkaffee 1,00 DM ( 0,51 €uro) 1 Frühstück (5,00 DM) 6,00 DM ( 3,07 €uro) 1 Mittagessen 7,00 DM ( 3,58 €uro) - 15,00 DM ( 7,67 €uro) 1 Stück Kuchen 1,00 DM ( 0,51 €uro) - 3,00 DM ( 1,54 €uro) 1 Abendessen 7,00 DM ( 3.58 €uro) - (10,00 DM) 12,00 DM ( 6,14 €uro) 1 Übernachtung im Mehrbettzimmer 21,00 DM (10,74 €uro) im Doppelzimmer 22,00 DM (11,25 €uro) 5. Allgemeines 5.1 Mit dem Tagesentgelt sind Unterkunft und Verpflegung (3 Mahlzeiten) sowie die Benutzung der Einrichtungen des Schulland- und Jugendheimes abgegolten. Auf die Benutzung der Einrichtungen besteht für ”sonstige Gäste” kein Rechtsanspruch. Bei der Berechnung der Aufenthaltskosten werden die An- und Abreisetage als ein Belegungstag berechnet (Tagesentgelt x Zahl der Übernachtungen). 5.2 In begründeten Einzelfällen kann die Verwaltung ein höheres Tagesentgelt erheben oder von den Schulen oder Gruppen eine Vorauszahlung verlangen. 5.3 Ausfallhaftung Die Buchung eines Aufenthaltes muß mindestens 8 Wochen - in den Nieders. Sommerferien mindestens 3 Monate - vor dem Anreisetag schriftlich abgesagt werden. Für eine Belegungsabsage oder Verminderung der angemeldeten Teilnehmerzahl über eine 10%ige Unterbelegungstoleranz, die nicht mindestens 8 Wochen bzw. 3 Monate vor dem Anreisetag gemeldet wird, ist ein Ausfallentgelt von 50 % des Übernachtungsentgeltes zu zahlen, soweit die Plätze nicht anderweitig vergeben werden können. Bei einer Belegungsabsage oder Verminderung der Teilnehmerzahl, in einer kürzeren Frist als 4 Wochen - in den Nieders. Sommerferien als 2 Monate - vor dem Anreisetag, ist ein Ausfallentgelt in Höhe des Übernachtungsentgeltes zu zahlen, soweit die Plätze nicht anderweitig vergeben werden können. Die Verwaltung kann in begründeten Einzelfällen von einer Erhebung absehen. 5.4 Kreisbedienstete, die sich aufgrund einer Dienstreisegenehmigung im Schulland- und Jugendheim ”Haus Berlin” aufhalten, haben die entstehenden Aufenthaltskosten selbst zu bezahlen. C. Jugendgästehaus in Alfeld 1. Schulklassen, Gruppen, sonstige Gäste 1.1 für Schülerinnen/Schüler, Kinder/Jugendliche bis 17 Jahre, Auszubildende, Studentinnen/ Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie für deren Begleitpersonen Tagesentgelt pro Teilnehmerin/Teilnehmer - bis 3 Übernachtungen 15,00 DM ( 7,67 €uro) - ab 4 Übernachtungen 14,00 DM ( 7,16 €uro) 08 / 2002 -6582654649 1.2 für Personen ab 18 Jahre Tagesentgelt pro Teilnehmerin/Teilnehmer - bis 3 Übernachtungen - ab 4 Übernachtungen 1.3 Mindestbetrag je Gruppe (1.1) pro Übernachtung (115,04 €uro) Mindestbetrag je Gruppe (1.2) pro Übernachtung (149,55 €uro) 19,50 DM ( 9,97 €uro) 18,50 DM ( 9,46 €uro) 225,00 DM 292,50 DM 2. Entgelte für Einzelleistungen 2.1 Tagesaufenthalt (ohne Übernachtung) €uro) inkl. Küchenbenutzung 2.2 Benutzung der heimeigenen Bettwäsche 3. 120,00 DM ( 61,36 7,00 DM ( 3,58 €uro) Allgemeines 3.1 Je Schulklasse werden bis zu 2 Begleitpersonen und bei Gruppen wird je angefangene 10 Kinder/Jugendliche eine erwachsene Begleitperson anerkannt. Weitere Begleitpersonen haben das Tagesentgelt nach Punkt 1.2 zu zahlen. In begründeten Fällen können mehr Begleitpersonen anerkannt werden. 3.2 Mit dem Tagesentgelt ist die Übernachtung sowie die Benutzung der vorhandenen Einrichtungen des Heimes abgegolten. In begründeten Einzelfällen kann von der Verwaltung ein höheres Tagesentgelt erhoben werden oder eine Vorauszahlung verlangt werden. Für die Verpflegung haben die Schulklassen, Gruppen und sonstigen Gästen selbst zu sorgen. Bei der Berechnung der Aufenthaltskosten werden die An- und Abreisetage als ein Belegungstag berechnet (Tagesentgelt x Zahl der Übernachtungen). 3.3 Die Mindestpersonenzahl für einen Aufenthalt beträgt (10) 15 Personen pro Übernachtung. Einzelpersonen werden nicht aufgenommen. 3.4 Ausfallhaftung Die Buchung eines Aufenthaltes muss mindestens 8 Wochen vor dem Anreisetag schriftlich abgesagt werden. Sofern die Absagefrist nicht eingehalten wird, ist eine Ausfallentgelt in Höhe des Tagesentgeltes pro gemeldeter Personen zu zahlen. Bei der Absage einer Tagesbelegung wird ein Ausfallentgelt in Höhe des Entgeltes für eine Tagesveranstaltung berechnet. Von der Erhebung kann die Verwaltung absehen, soweit der Aufenthaltstermin anderweitig vergeben werden konnte. D. Jugendwanderheim ”Windmühle Marienrode” 1. 08 / 2002 Schulklassen, Gruppen, sonstige Gäste -7582654649 1.1 für Schülerinnen/Schüler, Kinder/Jugendliche 17 Jahren, Auszubildende, Studentinnen/ Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie für deren Begleitpersonen Tagesentgelt pro Teilnehmerin/Teilnehmer - bis 3 Übernachtungen 15,00 DM ( 7,67 €uro) - ab 4 Übernachtungen 14,00 DM ( 7,16 €uro) 1.2 für Personen ab 18 Jahre Tagesentgelt pro Teilnehmerin/Teilnehmer - bis 3 Übernachtungen - ab 4 Übernachtungen 1.3 Mindestbetrag je Gruppe (1.1) pro Übernachtung (115,04 €uro) Mindestbetrag je Gruppe (1.2) pro Übernachtung (149,55 €uro) 19,50 DM ( 9,97 €uro) 18,50 DM ( 9,46 €uro) 225,00 DM 292,50 DM 2. Entgelte für Einzelleistungen 2.1 Tagesaufenthalt (ohne Übernachtung) €uro) inkl. Küchenbenutzung 2. 2 Kaminbenutzung 3. 120,00 DM (61,36 10,00 DM ( 5,11 €uro) Allgemeines 3.1 Je Schulklasse werden bis zu 2 Begleitpersonen und bei Gruppen wird je angefangene 10 Kinder/Jugendliche eine erwachsene Begleitperson anerkannt. Weitere Begleitpersonen haben das Tagesentgelt nach Punkt 1.2 zu zahlen. In begründeten Fällen können mehr Begleitpersonen anerkannt werden. 3.2 Mit dem Tagesentgelt ist die Übernachtung sowie die Benutzung der vorhandenen Einrichtungen des Heimes abgegolten. In begründeten Einzelfällen kann von der Verwaltung ein höheres Tagesentgelt erhoben werden oder eine Vorauszahlung verlangt werden. Für die Verpflegung haben die Schulklassen, Gruppen und sonstigen Gästen selbst zu sorgen. Bei der Berechnung der Aufenthaltskosten werden die An- und Abreisetage als ein Belegungstag berechnet (Tagesentgelt x Zahl der Übernachtungen). 3.3 Die Mindestpersonenzahl für einen Aufenthalt beträgt (10) 15 Personen pro Übernachtung. Einzelpersonen werden nicht aufgenommen. 3.4 Ausfallhaftung Die Buchung eines Aufenthaltes muss mindestens 8 Wochen vor dem Anreisetag schriftlich abgesagt werden. Sofern die Absagefrist nicht eingehalten wird, ist eine Ausfallentgelt in Höhe des Tagesentgeltes pro gemeldeter Personen zu zahlen. Bei der Absage einer Tagesbelegung wird ein Ausfallentgelt in Höhe des Entgeltes für eine Tagesveranstaltung berechnet. Von der Erhebung kann die Verwaltung absehen, soweit der Aufenthaltstermin anderweitig vergeben werden konnte. 08 / 2002