Kap 2 - Mechanik 2.2 Newton`sche Gesetze 2.2.1 Trägheitssatz Vernachlässigt man die Reibung, dann bewegen sich Körper ohne Änderung der Geschwindigkeit geradlinig fort. Diese Tatsache wird als Trägheit eines Körpers bezeichnet. Wir alle kennen dieses Phänomen beim Anhalten einer Straßenbahn: Unser Körper bewegt sich in Fahrtrichtung weiter und wir müssen uns festhalten, um nicht ins Straucheln zu geraten. Newton hat diese Tatsache in einem Satz formuliert. Ihm zu Ehren wird diese Gesetzmäßigkeit als das 1. Newton`sche Gesetz bezeichnet. Exakte Formulierung: Wenn auf einen Körper keine Kraft wirkt, dann bleibt er in Ruhe oder bewegt sich geradlinig mit konstanter Geschwindigkeit weiter. (1. Gesetz von Newton - auch Trägheitssatz genannt) 2.2.2 Grundgesetz der Mechanik Aus dem Fahrbahnversuch wissen wir, dass ein Körper – Wagen auf der Luftkissenfahrbahn – beschleunigt wird, wenn auf ihn eine Kraft wirkt. Beim Fahrbahnversuch wurde diese Kraft durch das Gewichtsstück ausgeübt, das sich über eine Rolle nach unten bewegte. Dabei wird der Wagen umso schneller beschleunigt, je leichter er ist. Den Zusammenhang, dass ein Wagen umso mehr beschleunigt wird, je größer die Kraft ist, die auf ihn ausgeübt wird bzw. je geringer seine Masse ist, hat Newton in einer Formel dargestellt. Exakte Formulierung: F=ma (2. Gesetz von Newton – auch als Grundgesetz der Mechanik bekannt) Fragen dazu: Siehe Buch Oldenbourg Physik 11 Seite 33 / 3, 4, 6, 8 und 10 Seite 34 / 12 (und 13) Kap 2 - Mechanik 2.2.3 Wechselwirkungsgesetz Wir spüren eine Kraft nur deshalb, weil der Gegenstand, auf den wir eine Kraft ausüben, mit derselben Intensität auf uns zurückwirkt. Beispiel: Wenn wir mit der Hand auf den Tisch schlagen, dann spüren wir diesen Schlag, weil der Tisch auf unsere Hand mit derselben Kraft wirkt. Kräfte treten also immer paarweise auf. Eine Kraft erfährt also immer eine Gegenkraft, die dem Betrag nach gleich, aber entgegengesetzt gerichtet ist. Newton hat diesen Zusammenhang in der folgenden Formel ausgedrückt. F1 F2 (3. Gesetz von Newton – auch als Wechselwirkungsgesetz bekannt) zurück