Freisetzung und kommerzieller Anbau

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Arbeitsblatt Gentechnik:
Freisetzung und kommerzieller Anbau
Zum Bearbeiten und als Lernzielkontrolle finden Sie diese Datei auch unter www.gentechnik.bllv.de
1. Was ist ein GVO?
Abkürzung für Gentechnisch Veränderter Organismus.
2. Was ist der Unterschied zwischen der Freisetzung und dem kommerziellen
Anbau?
Freisetzung ist der Anbau transgener Pflanzen zu Forschungszwecken. Kommerzieller
Anbau ist die Nutzung transgener Pflanzen durch Landwirte nach erfolgter EU-Zulassung.
3. Fünf Pflanzen, die bisher zu Forschungszwecken in Deutschland
freigesetzt worden sind?
Kartoffeln, Raps, Zuckerrüben, Winterweizen, Sommerweizen, Gerste, Erbsen, Sojabohne,
Pappeln und Apfelbäume.
4. Welche gentechnisch veränderte Pflanze wurde in Europa bisher als einzige
zum kommerziellen Anbau zugelassen?
Die Maissorte MON810 von der Firma MONSANTO.
5. In welchen Ländern ist der Anbau von MON 810 verboten, obwohl ihn die EU
zugelassen hat?
Deutschland, Österreich, Ungarn, Griechenland, Frankreich und Luxemburg.
6. Wenn in der EU nur eine gentechnisch veränderte Pflanze nämlich der MON
810 zugelassen ist und dessen kommerzieller Anbau sogar in sechs EULändern verboten ist, wieso werden dann so viele Tiere mit Genmais und
Gensoja gefüttert?
Das EU-Recht unterscheidet bei der Zulassung zwischen Anbau und Import. Einige Sorten
von Gen-Mais und Gen-Soja dürfen als Futtermittel in die EU eingeführt und an
landwirtschaftlich genutzte Tiere – Kühe, Mastbullen, Schweine, Hühner, Puten etc. –
verfüttert werden.
7. Was sind gentechnik-freie Regionen?
Gentechnikfreie Regionen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Landwirten, in denen sich
alle Landwirte verpflichten, keine gentechnisch veränderten Pflanzen anzubauen. Unterstützt
werden sie von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen, teilweise auch von
Kommunen und Vertretern von Landkreisen.
8. Wer ist der Verursacher, wenn in Deutschland ein gentechnisch freies Feld
mit gentechnisch veränderten Pflanzen kontaminiert wird? Wer haftet für die
Schäden?
In Deutschland regelt das Gentechnikrecht die Haftung für einen durch Gentechnik
entstandenen Schaden. In Deutschland (ebenso wie in der EU) ist grundsätzlich der
Eigentümer oder Pächter des Feldes, auf dem die gentechnisch veränderten Pflanzen
angebaut worden sind, in der Verantwortung. Entscheidend ist, wie dem Verursacher
nachgewiesen werden muss, dass er der Verursacher ist.
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