Arbeitsblatt Gentechnik: Freisetzung und kommerzieller Anbau Zum Bearbeiten und als Lernzielkontrolle finden Sie diese Datei auch unter www.gentechnik.bllv.de 1. Was ist ein GVO? Abkürzung für Gentechnisch Veränderter Organismus. 2. Was ist der Unterschied zwischen der Freisetzung und dem kommerziellen Anbau? Freisetzung ist der Anbau transgener Pflanzen zu Forschungszwecken. Kommerzieller Anbau ist die Nutzung transgener Pflanzen durch Landwirte nach erfolgter EU-Zulassung. 3. Fünf Pflanzen, die bisher zu Forschungszwecken in Deutschland freigesetzt worden sind? Kartoffeln, Raps, Zuckerrüben, Winterweizen, Sommerweizen, Gerste, Erbsen, Sojabohne, Pappeln und Apfelbäume. 4. Welche gentechnisch veränderte Pflanze wurde in Europa bisher als einzige zum kommerziellen Anbau zugelassen? Die Maissorte MON810 von der Firma MONSANTO. 5. In welchen Ländern ist der Anbau von MON 810 verboten, obwohl ihn die EU zugelassen hat? Deutschland, Österreich, Ungarn, Griechenland, Frankreich und Luxemburg. 6. Wenn in der EU nur eine gentechnisch veränderte Pflanze nämlich der MON 810 zugelassen ist und dessen kommerzieller Anbau sogar in sechs EULändern verboten ist, wieso werden dann so viele Tiere mit Genmais und Gensoja gefüttert? Das EU-Recht unterscheidet bei der Zulassung zwischen Anbau und Import. Einige Sorten von Gen-Mais und Gen-Soja dürfen als Futtermittel in die EU eingeführt und an landwirtschaftlich genutzte Tiere – Kühe, Mastbullen, Schweine, Hühner, Puten etc. – verfüttert werden. 7. Was sind gentechnik-freie Regionen? Gentechnikfreie Regionen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Landwirten, in denen sich alle Landwirte verpflichten, keine gentechnisch veränderten Pflanzen anzubauen. Unterstützt werden sie von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen, teilweise auch von Kommunen und Vertretern von Landkreisen. 8. Wer ist der Verursacher, wenn in Deutschland ein gentechnisch freies Feld mit gentechnisch veränderten Pflanzen kontaminiert wird? Wer haftet für die Schäden? In Deutschland regelt das Gentechnikrecht die Haftung für einen durch Gentechnik entstandenen Schaden. In Deutschland (ebenso wie in der EU) ist grundsätzlich der Eigentümer oder Pächter des Feldes, auf dem die gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut worden sind, in der Verantwortung. Entscheidend ist, wie dem Verursacher nachgewiesen werden muss, dass er der Verursacher ist.