Pdf drucken - Bayerischer Agrarbericht 2016

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Bayerischer Agrarbericht 2016
http://www.agrarbericht-2016.bayern.de/politik-strategien/europa.html
> Politik und Strategien > Entwicklungen in der Agrar- und Forstpolitik > Europa
Europa
Die Landwirtschaftspolitik in Bayern wird entscheidend durch die Vorgaben auf europäischer Ebene,
insbesondere durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) geprägt. Wichtige Impulse kommen aber
auch durch andere Entscheidungsebenen und Politikbereiche wie der Umwelt-, Energie- und
Verbraucherschutzpolitik.
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bis 2020
Im Berichtszeitraum startete die Umsetzung der EU-Agrarpolitik für die Zeit bis 2020. Bayerns
Landwirte nutzten die erstmals zu erbringenden Umweltvorgaben im Zuge des sogenannten
„Greenings“ vor allem für den Anbau von Eiweißpflanzen und Zwischenfrüchten.
Rd. 36 000 Betriebe haben im Freistaat rd. 235 000 ha ökologische Vorrangflächen angelegt,
überwiegend mit artenreichen Zwischenfrüchten wie Senf oder Gräsern und stickstoffbindenden
Pflanzen wie Soja- und Ackerbohnen oder Erbsen. Daneben wurden extensive Streifenelemente
(3 600 ha) und Grasuntersaaten (3 200 ha) angelegt sowie Ackerflächen einer natürlichen Brache
überlassen (30 500 ha).
Zwei Drittel der bayerischen Betriebe mussten aufgrund ihrer Größe oder ihrer Wirtschaftsweise
(Öko-Betriebe) keine zusätzlichen Umweltleistungen auf ihren Ackerflächen erbringen. Diese
Betriebe leisten schon wegen ihren kleinräumigeren Strukturen einen besonderen Beitrag zu einer
umweltgerechten Landwirtschaft. Mehr als 12 000 Betriebe profitieren von dieser
Kleinerzeugerregelung. Ökobetriebe sind von den Greening-Vorgaben grundsätzlich befreit.
Die Umsetzung der GAP hat aber auch gezeigt, dass dringend Vereinfachungen erforderlich sind.
EU-Kommissar Phil Hogan hat als Schlüsselaufgabe die Vereinfachung der EU-Agrarpolitik
ausgerufen. Die Mitgliedstaaten konnten dazu Vorschläge an die EU-Kommission (KOM) liefern.
Priorität sollten Vorschläge erhalten, von denen eine deutliche Reduktion des bürokratischen
Aufwands für möglichst viele Landwirte zu erwarten ist. Das StMELF hat dazu eine Liste von
36 Vorschlägen erarbeitet, die beim Bund eingebracht wurden.
Reform der EU-Öko-Verordnung
Die Europäische Kommission hat im Frühjahr 2014 einen Vorschlag für eine EU-Öko-Verordnung
vorgelegt. Der Entwurf der KOM vom März 2014 war aus bayerischer Sicht nicht geeignet, den
Ökolandbau weiter zu entwickeln. Der Beschluss des Agrarrates vom Juni 2015 und auch die
Abstimmung im Agrarausschuss des EU-Parlaments vom Oktober 2015 unterstützt im Grundsatz
bayerische Forderungen. Bis zum Jahresende 2015 hatten insgesamt drei Trilogrunden
stattgefunden. Die kritischen Aspekte (Rückstände nichtzugelassener Stoffe, Kontrollen,
Importregelungen) sind bisher nicht behandelt worden.
Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen
Nach zähem Ringen wurde ein Durchbruch in der 5-jährigen Diskussion um ein
Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten und Regionen über den Anbau von gentechnisch
veränderten Pflanzen (GVP) erzielt. Am 13. Januar 2015 stimmte das EU-Parlament dem Verfahren
zum Opt-out zu. Die Richtlinie (EU) 2015/412 betreffend die den Mitgliedsstaaten eingeräumte
Möglichkeit, den Anbau von genetisch veränderten Organismen auf ihrem Hoheitsgebiet zu
beschränken oder zu untersagen (Opt-out) trat am 2. April 2015 in Kraft. Zwei der acht in der EU
laufenden Anträge auf GVP-Anbauzulassung wurden zurückgezogen. Bei den verbliebenen sechs
Anträgen wurde das gesamte Hoheitsgebiet Deutschlands bereits aus den Anträgen ausgeklammert.
Damit ist jetzt schon mittelfristig sichergestellt, dass es in Deutschland bzw. Bayern keinen
kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Feldern geben wird.
EU-Waldstrategie
Die KOM hat am 20. September 2013 eine neue Forststrategie – nunmehr Waldstrategie genannt –
veröffentlicht. Der Entwurf eines mehrjährigen konkreten Umsetzungsprogramms für die EUWaldstrategie formuliert Maßnahmen, die für die Mitgliedsstaaten grundsätzlich nicht bindend sind.
Schwerpunkte sollen danach auf die Stärkung der Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und
Innovationskraft der Forstwirtschaft gelegt werden. Im Bereich des Umweltschutzes soll
insbesondere der Erhaltungszustand der Wälder in Natura-2000-Gebieten sowie der Bodenschutz
und die Wasserschutzfunktion verbessert werden. Gleichzeitig sollen neue Maßnahmen zur
Entgeltung von solchen Umweltleistungen entwickelt werden. Die Bayerische Staatsregierung hatte
sich zusammen mit den Waldbesitzverbänden, dem Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR) und dem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) intensiv in den Prozess eingebracht.
Das Arbeitsprogramm wurde zuletzt im Oktober 2015 durch EU-Kommissar Phil Hogan dem
Europäischen Parlament in Straßburg mit den Zielen für das Jahr 2020 vorgestellt. Eine nachhaltige
Strategie in Europa kann auch einen positiven Beitrag gegen eine Entwaldung auf globaler Ebene
leisten.
EU-Holzhandelsverordnung
In einer Reihe von Holz erzeugenden Ländern sind der illegale Holzeinschlag und der damit
verbundene Handel nach wie vor ein großes Problem. Die Eindämmung illegalen Holzeinschlages ist
deshalb eine Daueraufgabe von großer internationaler Bedeutung. Die Europäische Union hat sich
dieser Problematik gestellt – mit dem sogenannten „FLEGT-Aktionsplan“. Seit 2013 ist die
Verwaltungsvorschrift zum Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiGVwV) in Kraft. Sie soll zu einer
einheitlichen Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (EU-Holzhandelsverordnung) sowie der
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 607/2012 auf Länderebene beitragen. Dies soll helfen, Importe
illegalen Holzes zu stoppen und verpflichtet die Mitgliedsstaaten gleichzeitig, für eine
gesetzeskonforme Holzernte und damit einen „sauberen“ EU-Binnenmarkt im Hinblick auf in Verkehr
gebrachtes Holz Sorge zu tragen.
Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) bereitet ein Handelsabkommen
vor, das zurzeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ausgehandelt wird.
Das Handels- und Investitionsaufkommen zwischen der EU und den USA soll durch die
Mobilisierung der ungenutzten Potenziale des transatlantischen Marktes gesteigert werden.
Die regionaltypischen Spezialitäten aus Bayern genießen insbesondere auch in den USA einen
hervorragenden Ruf. Zudem werden Erzeugnisse aus einer nachhaltigen Produktion in einer
intakten Kulturlandschaft auch in den USA zunehmend nachgefragt. Dies lässt erhöhte
Vermarktungschancen für erkennbar aus Bayern stammende Güter der Agrar- und
Ernährungswirtschaft in den USA erwarten. Deshalb kommt auch der Verankerung des
Herkunftsschutzes bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel im TTIP sehr hohe Bedeutung zu.
Entscheidend für die Bayerische Staatsregierung ist, dass die im Verhandlungsmandat der EUKommission eingezogenen „roten Linien“ im Rahmen der Verhandlungen auch eingehalten werden.
Schutzstandards dürfen im Rahmen der TTIP nicht abgesenkt werden:
Schutz der Geografischen Herkunftsbezeichnungen
Begrenzung von GVO
Keine Verabreichung von Hormonen zur Wachstumsförderung bei Nutztieren, Beibehaltung
bestehender Kennzeichnungspflichten
Kennzeichnungspflicht für bestimmte Behandlungsverfahren der Zusetzung von Stoffen zu
Lebensmitteln
Keine Ausweitung der erlaubten Substanzen zur Reduktion von Keimen auf der Oberfläche von
Lebensmitteln („Chlorhühnchen“)
Kein Klonen zur Lebensmittelproduktion und das Inverkehrbringen (einschließlich Samen und
Eizellen) von Klontieren einschließlich deren Nachkommen.
Das Staatsministerium hat sich an vielen Stellen über den Bund und auch direkt in Brüssel bei der
EU-Kommission eingebracht.
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
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