Bayerischer Agrarbericht 2016 http://www.agrarbericht-2016.bayern.de/politik-strategien/europa.html > Politik und Strategien > Entwicklungen in der Agrar- und Forstpolitik > Europa Europa Die Landwirtschaftspolitik in Bayern wird entscheidend durch die Vorgaben auf europäischer Ebene, insbesondere durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) geprägt. Wichtige Impulse kommen aber auch durch andere Entscheidungsebenen und Politikbereiche wie der Umwelt-, Energie- und Verbraucherschutzpolitik. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bis 2020 Im Berichtszeitraum startete die Umsetzung der EU-Agrarpolitik für die Zeit bis 2020. Bayerns Landwirte nutzten die erstmals zu erbringenden Umweltvorgaben im Zuge des sogenannten „Greenings“ vor allem für den Anbau von Eiweißpflanzen und Zwischenfrüchten. Rd. 36 000 Betriebe haben im Freistaat rd. 235 000 ha ökologische Vorrangflächen angelegt, überwiegend mit artenreichen Zwischenfrüchten wie Senf oder Gräsern und stickstoffbindenden Pflanzen wie Soja- und Ackerbohnen oder Erbsen. Daneben wurden extensive Streifenelemente (3 600 ha) und Grasuntersaaten (3 200 ha) angelegt sowie Ackerflächen einer natürlichen Brache überlassen (30 500 ha). Zwei Drittel der bayerischen Betriebe mussten aufgrund ihrer Größe oder ihrer Wirtschaftsweise (Öko-Betriebe) keine zusätzlichen Umweltleistungen auf ihren Ackerflächen erbringen. Diese Betriebe leisten schon wegen ihren kleinräumigeren Strukturen einen besonderen Beitrag zu einer umweltgerechten Landwirtschaft. Mehr als 12 000 Betriebe profitieren von dieser Kleinerzeugerregelung. Ökobetriebe sind von den Greening-Vorgaben grundsätzlich befreit. Die Umsetzung der GAP hat aber auch gezeigt, dass dringend Vereinfachungen erforderlich sind. EU-Kommissar Phil Hogan hat als Schlüsselaufgabe die Vereinfachung der EU-Agrarpolitik ausgerufen. Die Mitgliedstaaten konnten dazu Vorschläge an die EU-Kommission (KOM) liefern. Priorität sollten Vorschläge erhalten, von denen eine deutliche Reduktion des bürokratischen Aufwands für möglichst viele Landwirte zu erwarten ist. Das StMELF hat dazu eine Liste von 36 Vorschlägen erarbeitet, die beim Bund eingebracht wurden. Reform der EU-Öko-Verordnung Die Europäische Kommission hat im Frühjahr 2014 einen Vorschlag für eine EU-Öko-Verordnung vorgelegt. Der Entwurf der KOM vom März 2014 war aus bayerischer Sicht nicht geeignet, den Ökolandbau weiter zu entwickeln. Der Beschluss des Agrarrates vom Juni 2015 und auch die Abstimmung im Agrarausschuss des EU-Parlaments vom Oktober 2015 unterstützt im Grundsatz bayerische Forderungen. Bis zum Jahresende 2015 hatten insgesamt drei Trilogrunden stattgefunden. Die kritischen Aspekte (Rückstände nichtzugelassener Stoffe, Kontrollen, Importregelungen) sind bisher nicht behandelt worden. Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen Nach zähem Ringen wurde ein Durchbruch in der 5-jährigen Diskussion um ein Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten und Regionen über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) erzielt. Am 13. Januar 2015 stimmte das EU-Parlament dem Verfahren zum Opt-out zu. Die Richtlinie (EU) 2015/412 betreffend die den Mitgliedsstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von genetisch veränderten Organismen auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (Opt-out) trat am 2. April 2015 in Kraft. Zwei der acht in der EU laufenden Anträge auf GVP-Anbauzulassung wurden zurückgezogen. Bei den verbliebenen sechs Anträgen wurde das gesamte Hoheitsgebiet Deutschlands bereits aus den Anträgen ausgeklammert. Damit ist jetzt schon mittelfristig sichergestellt, dass es in Deutschland bzw. Bayern keinen kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Feldern geben wird. EU-Waldstrategie Die KOM hat am 20. September 2013 eine neue Forststrategie – nunmehr Waldstrategie genannt – veröffentlicht. Der Entwurf eines mehrjährigen konkreten Umsetzungsprogramms für die EUWaldstrategie formuliert Maßnahmen, die für die Mitgliedsstaaten grundsätzlich nicht bindend sind. Schwerpunkte sollen danach auf die Stärkung der Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Innovationskraft der Forstwirtschaft gelegt werden. Im Bereich des Umweltschutzes soll insbesondere der Erhaltungszustand der Wälder in Natura-2000-Gebieten sowie der Bodenschutz und die Wasserschutzfunktion verbessert werden. Gleichzeitig sollen neue Maßnahmen zur Entgeltung von solchen Umweltleistungen entwickelt werden. Die Bayerische Staatsregierung hatte sich zusammen mit den Waldbesitzverbänden, dem Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR) und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) intensiv in den Prozess eingebracht. Das Arbeitsprogramm wurde zuletzt im Oktober 2015 durch EU-Kommissar Phil Hogan dem Europäischen Parlament in Straßburg mit den Zielen für das Jahr 2020 vorgestellt. Eine nachhaltige Strategie in Europa kann auch einen positiven Beitrag gegen eine Entwaldung auf globaler Ebene leisten. EU-Holzhandelsverordnung In einer Reihe von Holz erzeugenden Ländern sind der illegale Holzeinschlag und der damit verbundene Handel nach wie vor ein großes Problem. Die Eindämmung illegalen Holzeinschlages ist deshalb eine Daueraufgabe von großer internationaler Bedeutung. Die Europäische Union hat sich dieser Problematik gestellt – mit dem sogenannten „FLEGT-Aktionsplan“. Seit 2013 ist die Verwaltungsvorschrift zum Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiGVwV) in Kraft. Sie soll zu einer einheitlichen Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (EU-Holzhandelsverordnung) sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 607/2012 auf Länderebene beitragen. Dies soll helfen, Importe illegalen Holzes zu stoppen und verpflichtet die Mitgliedsstaaten gleichzeitig, für eine gesetzeskonforme Holzernte und damit einen „sauberen“ EU-Binnenmarkt im Hinblick auf in Verkehr gebrachtes Holz Sorge zu tragen. Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) bereitet ein Handelsabkommen vor, das zurzeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ausgehandelt wird. Das Handels- und Investitionsaufkommen zwischen der EU und den USA soll durch die Mobilisierung der ungenutzten Potenziale des transatlantischen Marktes gesteigert werden. Die regionaltypischen Spezialitäten aus Bayern genießen insbesondere auch in den USA einen hervorragenden Ruf. Zudem werden Erzeugnisse aus einer nachhaltigen Produktion in einer intakten Kulturlandschaft auch in den USA zunehmend nachgefragt. Dies lässt erhöhte Vermarktungschancen für erkennbar aus Bayern stammende Güter der Agrar- und Ernährungswirtschaft in den USA erwarten. Deshalb kommt auch der Verankerung des Herkunftsschutzes bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel im TTIP sehr hohe Bedeutung zu. Entscheidend für die Bayerische Staatsregierung ist, dass die im Verhandlungsmandat der EUKommission eingezogenen „roten Linien“ im Rahmen der Verhandlungen auch eingehalten werden. Schutzstandards dürfen im Rahmen der TTIP nicht abgesenkt werden: Schutz der Geografischen Herkunftsbezeichnungen Begrenzung von GVO Keine Verabreichung von Hormonen zur Wachstumsförderung bei Nutztieren, Beibehaltung bestehender Kennzeichnungspflichten Kennzeichnungspflicht für bestimmte Behandlungsverfahren der Zusetzung von Stoffen zu Lebensmitteln Keine Ausweitung der erlaubten Substanzen zur Reduktion von Keimen auf der Oberfläche von Lebensmitteln („Chlorhühnchen“) Kein Klonen zur Lebensmittelproduktion und das Inverkehrbringen (einschließlich Samen und Eizellen) von Klontieren einschließlich deren Nachkommen. Das Staatsministerium hat sich an vielen Stellen über den Bund und auch direkt in Brüssel bei der EU-Kommission eingebracht. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)