Lehrerkarte - Kanton Nidwalden

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Schulgemeinde
KANTON
NIDWALDEN
LEHRPERSONENKARTE
BILDUNGSDIREKTION
V.04.4
Name/Vorname
Geburtsdatum
Privatadresse
AHV-Nummer / ID
PLZ/Wohnort
Geschlecht
 männlich
 weiblich
Erste Anstellung im Schuldienst
des Kt. NW (Datum):
Schulpraxis insgesamt in
Jahren:
Muttersprache
Telefon privat
E-Mail
Heimatort
Ausbildungsgang Bitte geben Sie alle Ausbildungen nach der obligatorischen Schulzeit an!
Dauer
Erworbenes Abschlusszeugnis
Art des Abschlusses
Name der besuchten Schule, Ort
Berufliche Tätigkeit
Dauer
Jahr
bis zum Antritt der jetzigen Lehrstelle in chronologischer Reihenfolge
Tätigkeit/Anstellung als
Ort
Anstellungsverhältnis und Unterrichtspensum im Schuljahr 20___/___
Schulgemeinde
Schulort
angestellt als
Klasse
Schulhaus
Schülerzahl
Art der Anstellung:
Besoldungseinreihung:
 gewählt
 provisorisch gewählt
 Stellvertretung/Verweser
Klasse:
________
__________ bis __________
Dienstaltersstufe:
________
_______________________
Besoldetes Pensum:
________
(Name der Lehrperson)
(Anzahl Lektionen/Woche)
Pensenteilung
von
für
mit
Junglehrpersonenberatung durch
(vgl. Lehrpersonenberatungsreglement NG 312.14)
Datum _______________
ausgestellt von _____________________________________________
Lehrerschaft der Gemeindeschulen:
Mitteilung der Personalangaben an die Bildungsdirektion
Für wen ist eine Lehrpersonenkarte auszufüllen?
Die Lehrpersonenkarte ist auszufüllen für alle Lehrpersonen,
-
die neu in den Schuldienst einer Gemeinde eintreten und die
regulären Unterricht nach Stundentafel/Stundenplan erteilen (auch in Teilpensen
und für Wahlfächer);
die als Stellvertetung mindestens für ein ganzes Semester in der gleichen Gemeinde
unterrichten.
Die Karte muss nicht ausgefüllt werden
-
-
für Lehrpersonen, die nur Religionslehre unterrichten (Katechetinnen und Katecheten)
für Lehrpersonen der Musikschulen
für Lehrpersonen, die schulische Fördermassnahmen (Aufgabenhilfe, Deutsch für
Fremdsprachige usw.) oder sonderpädagogische Massnahmen erteilen (Logopädie,
Legathenietherapie usw.).
für Stellvertretungen, die nicht ein ganzes Semester dauern.
Mitteilung von Mutationen:
Mutationen sind der Bildungsdirektion mitzuteilen. Das gilt insbesondere für
-
Adressänderungen
Zivilstandsänderungen (mit genauer Angabe des neuen Namens)
Abschluss von (Zusatz-) Ausbildungen (z.B. Kleinklassen- oder Reallehrausbildung)
Änderungen im Anstellungsverhältnis (definitive Wahl provisorisch angestellter
Lehrpersonen, Pensenteilung usw.)
Alle Personalangaben (Lehrerkarte für neue Lehrpersonen, Mitteilungen von Mutationen)
sind der Bildungsdirektion - soweit bekannt - jeweils vor Beginn der Sommerferien
mitzuteilen.
L-KARTE.DOC / 08.04.17
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