Schulgemeinde KANTON NIDWALDEN LEHRPERSONENKARTE BILDUNGSDIREKTION V.04.4 Name/Vorname Geburtsdatum Privatadresse AHV-Nummer / ID PLZ/Wohnort Geschlecht männlich weiblich Erste Anstellung im Schuldienst des Kt. NW (Datum): Schulpraxis insgesamt in Jahren: Muttersprache Telefon privat E-Mail Heimatort Ausbildungsgang Bitte geben Sie alle Ausbildungen nach der obligatorischen Schulzeit an! Dauer Erworbenes Abschlusszeugnis Art des Abschlusses Name der besuchten Schule, Ort Berufliche Tätigkeit Dauer Jahr bis zum Antritt der jetzigen Lehrstelle in chronologischer Reihenfolge Tätigkeit/Anstellung als Ort Anstellungsverhältnis und Unterrichtspensum im Schuljahr 20___/___ Schulgemeinde Schulort angestellt als Klasse Schulhaus Schülerzahl Art der Anstellung: Besoldungseinreihung: gewählt provisorisch gewählt Stellvertretung/Verweser Klasse: ________ __________ bis __________ Dienstaltersstufe: ________ _______________________ Besoldetes Pensum: ________ (Name der Lehrperson) (Anzahl Lektionen/Woche) Pensenteilung von für mit Junglehrpersonenberatung durch (vgl. Lehrpersonenberatungsreglement NG 312.14) Datum _______________ ausgestellt von _____________________________________________ Lehrerschaft der Gemeindeschulen: Mitteilung der Personalangaben an die Bildungsdirektion Für wen ist eine Lehrpersonenkarte auszufüllen? Die Lehrpersonenkarte ist auszufüllen für alle Lehrpersonen, - die neu in den Schuldienst einer Gemeinde eintreten und die regulären Unterricht nach Stundentafel/Stundenplan erteilen (auch in Teilpensen und für Wahlfächer); die als Stellvertetung mindestens für ein ganzes Semester in der gleichen Gemeinde unterrichten. Die Karte muss nicht ausgefüllt werden - - für Lehrpersonen, die nur Religionslehre unterrichten (Katechetinnen und Katecheten) für Lehrpersonen der Musikschulen für Lehrpersonen, die schulische Fördermassnahmen (Aufgabenhilfe, Deutsch für Fremdsprachige usw.) oder sonderpädagogische Massnahmen erteilen (Logopädie, Legathenietherapie usw.). für Stellvertretungen, die nicht ein ganzes Semester dauern. Mitteilung von Mutationen: Mutationen sind der Bildungsdirektion mitzuteilen. Das gilt insbesondere für - Adressänderungen Zivilstandsänderungen (mit genauer Angabe des neuen Namens) Abschluss von (Zusatz-) Ausbildungen (z.B. Kleinklassen- oder Reallehrausbildung) Änderungen im Anstellungsverhältnis (definitive Wahl provisorisch angestellter Lehrpersonen, Pensenteilung usw.) Alle Personalangaben (Lehrerkarte für neue Lehrpersonen, Mitteilungen von Mutationen) sind der Bildungsdirektion - soweit bekannt - jeweils vor Beginn der Sommerferien mitzuteilen. L-KARTE.DOC / 08.04.17