Präsentation - Volksschulbildung

Werbung
Konsolidierungsprogramm
KP 17
Regionalkonferenzen Schulleitungen
November 2016
2015-745_94583
Inhalt
1.
2.
3.
4.
2
Finanzielle Ausgangslage
Konsolidierungsprogramm 17
Auswirkungen auf die Volksschulbildung
Auswirkungen auf die Lehrpersonen
1. Finanzielle Ausgangslage
3
1. Finanzielle Ausgangslage
4
1. Finanzielle Ausgangslage
5
2. Konsolidierungsprogramm 17
Auftrag:
AFP 2017-2020 hält die Vorgabe der Schuldenbremse ein
Sparauftrag: Fr. 170 Mio. pro Jahr (nach
Neuberechnung NFA)
Massnahmenliste: siehe Planungsbericht vom
19. April 2016 und Beschlüsse des Kantonsrates
vom 20./21. Juni 2016 bzw. Botschaft des
Regierungsrates vom 6. September 2016
6
3. Auswirkungen auf die
Volksschulbildung
> Verzicht auf budgetwirksame Erhöhung des
Personalaufwands
> Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung um
1 Lektion
> Pro Kopf-Beiträge: Wechsel des
Berechnungsmodells zu Standardkosten
7
3. Auswirkungen auf die
Volksschulbildung
> Halbierung Kantonsbeitrag an Gemeinden
für die schulinterne Weiterbildung
> Halbierung Kantonsbeiträge an
Musikschulen
> Reduktion Sekundarschulkreise
> Reduktion Schuldienstkreise
> Reduktion Kantonsbeiträge an diverse
Institutionen
8
4. Auswirkungen auf die
Lehrpersonen
Vorgesehene Massnahmen
> Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung um
eine Lektion und damit Erhöhung der
Gesamtarbeitszeit (29/29; 30/30; 28/28;
1908 Std. ⇒ 1942 Std.)
> Erhöhung des Ferienanspruchs um eine
Woche auf 5 Wochen (in Schulferien), ab
Alter 50 auf 6 Wochen und ab Alter 60 auf 6
Wochen und 3 (allenfalls 5) Tage
(Altersentlastung in Unterrichtszeit)
9
4. Auswirkungen auf die
Lehrpersonen
Umsetzung
> Umsetzungszeitpunkt: 1. August 2017
> Erhöhung des Unterrichtspensums innerhalb
der Pensenbandbreite möglich
⇒ keine Umgestaltung
> keine Erhöhung des Unterrichtspensums
innerhalb der Pensenbandbreite möglich
⇒ Umgestaltung
10
4. Auswirkungen auf die
Lehrpersonen
Vorgehen
> Errechnung der Lektionenzahlen
> Prüfung der Mutationen im Lehrpersonenteam
> Besprechung der Wünsche der Lehrpersonen
> Vereinbarung neuer Pensen
> Falls keine Einigung: Rechtliches Gehör
(gemäss bekanntem Zeitplan)
> Mitteilung der Umgestaltung = neues Pensum
bis spätestens Ende März
11
Dienststelle Volksschulbildung
Kellerstrasse 10
6002 Luzern
Herunterladen