Konsolidierungsprogramm KP 17 Regionalkonferenzen Schulleitungen November 2016 2015-745_94583 Inhalt 1. 2. 3. 4. 2 Finanzielle Ausgangslage Konsolidierungsprogramm 17 Auswirkungen auf die Volksschulbildung Auswirkungen auf die Lehrpersonen 1. Finanzielle Ausgangslage 3 1. Finanzielle Ausgangslage 4 1. Finanzielle Ausgangslage 5 2. Konsolidierungsprogramm 17 Auftrag: AFP 2017-2020 hält die Vorgabe der Schuldenbremse ein Sparauftrag: Fr. 170 Mio. pro Jahr (nach Neuberechnung NFA) Massnahmenliste: siehe Planungsbericht vom 19. April 2016 und Beschlüsse des Kantonsrates vom 20./21. Juni 2016 bzw. Botschaft des Regierungsrates vom 6. September 2016 6 3. Auswirkungen auf die Volksschulbildung > Verzicht auf budgetwirksame Erhöhung des Personalaufwands > Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung um 1 Lektion > Pro Kopf-Beiträge: Wechsel des Berechnungsmodells zu Standardkosten 7 3. Auswirkungen auf die Volksschulbildung > Halbierung Kantonsbeitrag an Gemeinden für die schulinterne Weiterbildung > Halbierung Kantonsbeiträge an Musikschulen > Reduktion Sekundarschulkreise > Reduktion Schuldienstkreise > Reduktion Kantonsbeiträge an diverse Institutionen 8 4. Auswirkungen auf die Lehrpersonen Vorgesehene Massnahmen > Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung um eine Lektion und damit Erhöhung der Gesamtarbeitszeit (29/29; 30/30; 28/28; 1908 Std. ⇒ 1942 Std.) > Erhöhung des Ferienanspruchs um eine Woche auf 5 Wochen (in Schulferien), ab Alter 50 auf 6 Wochen und ab Alter 60 auf 6 Wochen und 3 (allenfalls 5) Tage (Altersentlastung in Unterrichtszeit) 9 4. Auswirkungen auf die Lehrpersonen Umsetzung > Umsetzungszeitpunkt: 1. August 2017 > Erhöhung des Unterrichtspensums innerhalb der Pensenbandbreite möglich ⇒ keine Umgestaltung > keine Erhöhung des Unterrichtspensums innerhalb der Pensenbandbreite möglich ⇒ Umgestaltung 10 4. Auswirkungen auf die Lehrpersonen Vorgehen > Errechnung der Lektionenzahlen > Prüfung der Mutationen im Lehrpersonenteam > Besprechung der Wünsche der Lehrpersonen > Vereinbarung neuer Pensen > Falls keine Einigung: Rechtliches Gehör (gemäss bekanntem Zeitplan) > Mitteilung der Umgestaltung = neues Pensum bis spätestens Ende März 11 Dienststelle Volksschulbildung Kellerstrasse 10 6002 Luzern