www.iovg.de 9. Internationale Ostbrandenburger Verkehrsgespräche Deutsch – Polnische Gesprächsplattform des Verkehrsgewerbes am 27.09.2001 in Eisenhüttenstadt Thema: „Besonderheiten bei der Entwicklung grenzüberschreitender Verkehrsinfrastrukturprojekte in den deutsch – polnischen Euroregionen mit Hinblick auf den EU-Beitritt Polens – ein zukunftsweisender Erfahrungsaustausch“ Vortrag 8 Thema: Informationen zu allgemeinen Verfahrensabläufen eines Raumordnungsverfahrens für grenzüberschreitende Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, mit dem Beispiel der Straßenverbindung im Raum Frankfurt(Oder)/ Eisenhüttenstadt Grenzüberschreitende Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen spiegeln sich in raumordnerischen Zielsetzungen des Landes Brandenburg wieder gemeinsames Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg, Landesplanungsgesetz des Landes Brandenburg und Entwurf des LEPGR Folie Raumordnerische Zielsetzungen aus dem Landesplanungsgesetz und den Landesentwicklungsplänen des Landes Brandenburg Landesplanungsgesetz § 3 Pkt. 11 Sicherung und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung und der Erfordernisse des Umweltschutzes LEPRo § 19 Verkehrsplanung unter Berücksichtigung der die Landesgrenzen überschreitenden Verflechtungen;des Natur-und Umweltschutzes, der Wirtschaftsförderung und des Mobilitätsbedarfes -1- 1 Entwurf LEPGR Plansatz 3.2.1 Gewährleistung großräumiger Verbindungsfunktionen (Zur Erfüllung der Transitfunktion und zur Gewährleistung der stärker werdenden Verflechtungen im zusammenwachsenden Europa sind dabei die grenzüberschreitenden Verbindungen nach Polen von landesplanerischer Bedeutung und vorrangig bedarfsgerecht zu entwickeln ) Folie Auszug aus Karte LEPGR Hinweis: Darstellung der raumordnerischen Verbindungsfunktion, kein Ersatz für Raumordnungsverfahren und nachfolgende Planverfahren Für die Vorbereitung. Planung und Umsetzung dieser Zielstellungen sind entsprechende grenzüberschreitende gemeinsame Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich Neuland für die deutsche und polnische Seite , Raumordnungsverfahren nach deutschem Recht Vorverfahren kein Genehmigungsverfahren auf polnischer Seite entspricht das einer informellen Planung/Konzept Vorliegende Grundlagen und offene Fragen für Regularien zur Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Raumordnungsverfahren a) Gemeinsame Erklärung, Protokollerklärung, Verabredungen zwischen dem Land Brandenburg und der Woiwodschaft Lubuskie, Ministergesprächgespräch in Stettin am 07.09.2001 Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Land Brandenburg und der Woiwodschaft Lubuskie Protokollerklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der Raumordnung , Unterzeichnung Minister Birthler, Senator Strieder und Marschall Bochenski, auf gutem Wege, Unterzeichnung voraussichtlich noch in diesem Jahr Gespräch Minister Birthler mit Woiwoden und Marschällen der Woiwodschaft Westpommern und Lebuser Land am 07.09.2001 in Stettin , Treffen zur Thematik Zusammenarbeit Raumordnung und Abstimmung Regularien für gemeinsame grenzüberschreitende ROV vereinbart Guter Ansatzpunkt für Vorbereitung einer Vereinbarung für Durchführung eines gemeinsamen ROV für eine deutsch-polnische Straßenverbindung im Raum Eisenhüttenstadt /Frankfurt (Oder) -2- 2 b) zu berücksichtigendes EU-Recht unter dem Blickwinkel des Beitritts Polens in die EU ECE- Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen , Entwurf Verwaltungsvereinbarung zwischen Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen dazu c) zu berücksichtigendes deutsches Recht Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) § 16 raumbedeutsame Planungen , die erhebliche Auswirkungen auf Nachbarstaaten haben können, sind mit den betroffenen Nachbarstaaten nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und der Gleichwertigkeit abzustimmen aktuelles Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) § 8 grenzüberschreitende Behördenbeteiligung § 9 a grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung Auf der Grundlage der Punkte a) – c) sind für das gemeinsame ROV mit integrierter UVP für eine deutsch-polnische Straßenverbindung im Raum Eisenhüttenstadt /Frankfurt(Oder) die entsprechende Regularien zu finden und in einer gemeinsamen Vereinbarung festzuhalten ( Verweis auf Protokollerklärung als Voraussetzung) Zu klären sind neben der in der Verabredung von Minister Meyer vereinbarten Erstellung der Antragsunterlagen die Regularien für die Durchführung des gemeinsamen ROV Dazu gehört die Vereinbarung solche Fragen wie Vorschlag gemeinsamer Antragskonferenz mit Polen, Teilnehmerkreis der Antragskonferenz (zu beteiligende polnische Behörden) Benennung der federführenden Behörde auf polnischer Seite als Ansprechpartner für die verfahrensführende Stelle auf deutscher Seite Regelung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie Benennung der zu beteiligenden polnischen Behörden,(ggf. getrennt auf jeder Seite durchführen) Abstimmung der Beteiligungsfristen für die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit/Auslegungstellen Verständigung und Festlegung vergleichbarer Untersuchungs-und Bewertungsmethoden, einheitliche Begriffsdefinitionen zur Vergleichbarkeit der Daten und Untersuchungen zur Bewertung der Unterlagen ( RVU, UVU, FFH-VP) Bereits jetzt erkennbare Probleme für das ROV einer deutsch-polnischen Straßenverbindung im Raum Eisenhüttenstadt /Frankfurt(Oder) Folie Karte mit Vorbelastungen des Raumes Schutzgebiete auf deutscher und polnischer Seite Vorrang-und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz -3- 3 Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung, Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg Brigitte Kubica Verfahrensablauf eines gemeinsamen ROV nach heutigem Kenntnisstand am Beispiel einer deutsch- polnischen Straßenverbindung im Raum Frankfurt(Oder)/ Eisenhüttenstadt Folie Ziel und Zweck ROV Folie Grobablauf eines ROV mit UVP 1.Gemeinsamer ROV-Antrag Straßenbauverwaltung Land Brandenburg und Abt. Wirtschaft des Marschallamtes Lubuskie mit Vorschlag des Untersuchungsinhaltes und des Untersuchungsraumes für die RVU und UVU Zeitpunkt: ( Vorlage im nächsten Jahr ) 2. Antragskonferenz unter Beteiligung der polnischen Behörden aus gegenwärtiger Sicht Zeitpunkt: ca. 4 – 6 Wochen nach Vorlage des Antrages In der Antragskonferenz werden der Untersuchungsinhalt und der Untersuchungsraum für die Raumverträglichkeitsuntersuchung (RVU) und die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU( als Grundlage für die zu erstellenden Unterlagen festgelegt -4- 4 sowie wegen der Betroffenheit des FFH -Gebietes die Anforderungen an die FFHVerträglichkeitsprüfung benannt RVU Anforderungen für die Untersuchungen zu den Sachgebieten der Raumordnung, die vom Vorhaben berührt werden z.B. Entwicklung des Gesamtraumes (grenzüberschreitend ) Siedlungs-und Freiraum, Verkehr (grenzüberschreitend), Wirtschaft., Land-und Forstwirtschaft, Natur und Landschaft, Hochwasserschutz,............ UVU Anforderungen für die Untersuchungen zu den Schutzgüter nach UVPG , Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima ,Luft, Kultur-und sonstige Sachgüter Bei der Erarbeitung der Unterlagen sind die überörtlichen und raumbedeutsamen Auswirkungen der Maßnahme auf den Raum und die Umwelt zu untersuchen. Die Auswirkungen auf die zu untersuchenden Sachgebiete der Raumordnung und alle Schutzgüter des UVPG sind zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Zur Ermittlung der Auswirkungen ist es erforderlich die Istsituation zu analysieren. FFH Erhaltungsziele Festlegungen der Antragskonferenz bilden Grundlage für Erstellung der Unterlagen das förmliche Raumordnungsverfahren 3. Erstellung der Unterlagen ( Begleitung durch deutsch-polnische Arbeitsgruppe ) Die zu erstellenden Unterlagen gliedern sich in Raumverträglichkeitsuntersuchung Umweltverträglichkeitsuntersuchung FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Mit den Unterlagen sollen Varianten möglicher Trassenkorridore für eine deutschpolnische Straßenverbindung vorgelegt werden. Zeitpunkt der Vorlage in ca 2 Jahren 4. Durchführung des gemeinsamen Raumordnungsverfahrens auf deutscher und polnischer Seite ( 6 Monate ) = Gegenstand einer noch zu schließenden Vereinbarung Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ( ca 2 Monate) auf beiden Seiten -5- 5 Beteiligung der Öffentlichkeit ( 1 Monat ) auf beiden Seiten Auswertung der Stellungnahmen, Bewertung der Auswirkungen der Maßnahme bezüglich Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung und den Anforderungen an die Umwelt ( Begleitung durch deutsch -polnische Arbeitsgruppe) Abschluss des gemeinsamen ROV mit UVP mit landesplanerischer Beurteilung auf deutscher Seite, polnische Seite diesbezüglich noch offen. Ergebnis des ROV sollte sein einen raum-und umweltverträglichen Trassenkorridor für eine mögliche deutsch-polnische Straßenverbindung zu ermitteln Grundlage für nachfolgende Genehmigungsverfahren , hier Linienbestimmung und Planfeststellungsververfahren Die Zeit bis zur Erstellung der Unterlagen für die Antragskonferenz wollen wir gemeinsam mit den polnischen Partnern nutzen zur Klärung der Regularien für die Durchführung eines gemeinsamen ROV. Die Grundvoraussetzung dazu, die Unterzeichnung der bereits erwähnten Protokollerklärung auf dem Gebiet der Raumordnung ist auf gutem Wege. -6- 6 Folien Raumordnerische Zielsetzungen aus dem Landesplanungsgesetz und den Landesentwicklungsplänen des Landes Brandenburg Referentin: Brigitte Kubica, Mitarbeiterin, Gemeinsame Landesplanungs -abteilung Berlin/ Brandenburg Verkehrsplanung unter Berücksichtigung der die Landesgrenzen überschreitenden Verflechtungen; - des Natur- und Umweltschutzes, - der Wirtschaftsförderung und - des Mobilitätsbedarfes Gewährleistung großräumiger Verbindungsfunktionen und Sicherung Transitfunktion Bedarfsgerechte Entwicklung grenzüberschreitender Verbindungen nach Polen -7- 7 Raumordnungsververfahren dienen 1. Prüfung der Übereinstimmung von Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung ( = Feststellungsaufgabe) 2. Abstimmung der Planung und Maßnahme mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ( = Koordinierungsaufgabe) 3. Frühzeitige Erkennung von gegenläufigen Interessen, Minimierung von Konflikten und Konsensfindung -8- 8 Grobablauf eines Raumordnungsverfahrens Antragsunterlagen des Vorhabenträgers Antragskonferenz bei der Landesplanungsabteilung Erstellung der Verfahrensunterlagen durch Vorhabenträger Eröffnung des Verfahrens durch Landesplanungsabteilung Abschluss des Verfahrens durch Landesplanungsabteilung -9- 9