Vortrag 6

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9. Internationale Ostbrandenburger Verkehrsgespräche
Deutsch – Polnische Gesprächsplattform des Verkehrsgewerbes
am 27.09.2001 in Eisenhüttenstadt
Thema:
„Besonderheiten bei der Entwicklung grenzüberschreitender
Verkehrsinfrastrukturprojekte in den deutsch – polnischen
Euroregionen mit Hinblick auf den EU-Beitritt Polens – ein
zukunftsweisender Erfahrungsaustausch“
Vortrag 8
Thema:
Informationen zu allgemeinen Verfahrensabläufen eines
Raumordnungsverfahrens für grenzüberschreitende
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, mit dem Beispiel der
Straßenverbindung im Raum Frankfurt(Oder)/ Eisenhüttenstadt
Grenzüberschreitende Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen spiegeln sich in
raumordnerischen Zielsetzungen des Landes Brandenburg wieder
 gemeinsames Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg,
Landesplanungsgesetz des Landes Brandenburg und Entwurf des LEPGR
Folie
Raumordnerische
Zielsetzungen
aus
dem
Landesplanungsgesetz
und
den
Landesentwicklungsplänen des Landes Brandenburg
Landesplanungsgesetz § 3 Pkt. 11
Sicherung und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur unter Berücksichtigung der
Verkehrsentwicklung und der Erfordernisse des Umweltschutzes
LEPRo § 19
Verkehrsplanung unter Berücksichtigung der die Landesgrenzen überschreitenden
Verflechtungen;des Natur-und Umweltschutzes, der Wirtschaftsförderung und des
Mobilitätsbedarfes
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Entwurf LEPGR
Plansatz 3.2.1
Gewährleistung großräumiger Verbindungsfunktionen
(Zur Erfüllung der Transitfunktion und zur Gewährleistung der stärker werdenden
Verflechtungen im zusammenwachsenden Europa sind dabei die grenzüberschreitenden
Verbindungen nach Polen von landesplanerischer Bedeutung und vorrangig bedarfsgerecht
zu entwickeln )
Folie
Auszug aus Karte LEPGR
Hinweis: Darstellung der raumordnerischen Verbindungsfunktion,
kein Ersatz für Raumordnungsverfahren und nachfolgende
Planverfahren
Für die Vorbereitung. Planung und Umsetzung dieser Zielstellungen sind
entsprechende grenzüberschreitende gemeinsame Raumordnungsverfahren mit
integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich
 Neuland für die deutsche und polnische Seite ,
 Raumordnungsverfahren nach deutschem Recht Vorverfahren
kein Genehmigungsverfahren
auf polnischer Seite entspricht das einer informellen Planung/Konzept
Vorliegende Grundlagen und offene Fragen für Regularien zur
Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Raumordnungsverfahren
a) Gemeinsame Erklärung, Protokollerklärung, Verabredungen zwischen
dem
Land
Brandenburg
und
der
Woiwodschaft
Lubuskie,
Ministergesprächgespräch in Stettin am 07.09.2001
 Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Land
Brandenburg und der Woiwodschaft Lubuskie
 Protokollerklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der Raumordnung ,
Unterzeichnung Minister Birthler, Senator Strieder und Marschall Bochenski, auf
gutem Wege, Unterzeichnung voraussichtlich noch in diesem Jahr
 Gespräch Minister Birthler mit Woiwoden und Marschällen der Woiwodschaft
Westpommern und Lebuser Land am 07.09.2001 in Stettin ,
 Treffen zur Thematik Zusammenarbeit Raumordnung und Abstimmung
Regularien für gemeinsame grenzüberschreitende ROV vereinbart
 Guter Ansatzpunkt für Vorbereitung einer Vereinbarung für Durchführung eines
gemeinsamen ROV für eine deutsch-polnische Straßenverbindung im Raum
Eisenhüttenstadt /Frankfurt (Oder)
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b) zu berücksichtigendes EU-Recht unter dem Blickwinkel des Beitritts Polens in die
EU ECE- Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im
grenzüberschreitenden Rahmen , Entwurf Verwaltungsvereinbarung zwischen
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen
dazu
c) zu berücksichtigendes deutsches Recht
Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG)
§ 16
raumbedeutsame Planungen , die erhebliche Auswirkungen auf Nachbarstaaten
haben können, sind mit den betroffenen Nachbarstaaten nach den Grundsätzen der
Gegenseitigkeit und der Gleichwertigkeit abzustimmen
aktuelles Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
§ 8 grenzüberschreitende Behördenbeteiligung
§ 9 a grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung
Auf der Grundlage der Punkte a) – c) sind für das gemeinsame ROV mit integrierter
UVP für eine deutsch-polnische Straßenverbindung im Raum Eisenhüttenstadt
/Frankfurt(Oder) die entsprechende Regularien zu finden und in einer gemeinsamen
Vereinbarung festzuhalten
( Verweis auf Protokollerklärung als Voraussetzung)
Zu klären sind neben der in der Verabredung von Minister Meyer vereinbarten
Erstellung der Antragsunterlagen die Regularien für die Durchführung des
gemeinsamen ROV
Dazu gehört die Vereinbarung solche Fragen wie
 Vorschlag gemeinsamer Antragskonferenz mit Polen,
Teilnehmerkreis der Antragskonferenz (zu beteiligende polnische Behörden)
 Benennung der federführenden Behörde auf polnischer Seite als Ansprechpartner
für die
verfahrensführende Stelle auf deutscher Seite
 Regelung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie Benennung der
zu
beteiligenden polnischen Behörden,(ggf. getrennt auf jeder Seite
durchführen)
 Abstimmung der Beteiligungsfristen für die Träger öffentlicher Belange und die
Öffentlichkeit/Auslegungstellen
 Verständigung und Festlegung vergleichbarer Untersuchungs-und
Bewertungsmethoden, einheitliche Begriffsdefinitionen zur Vergleichbarkeit der
Daten und Untersuchungen zur Bewertung der Unterlagen ( RVU, UVU, FFH-VP)
Bereits jetzt erkennbare Probleme für das ROV einer deutsch-polnischen
Straßenverbindung im Raum Eisenhüttenstadt /Frankfurt(Oder)
Folie  Karte mit Vorbelastungen des Raumes
Schutzgebiete auf deutscher und polnischer Seite
Vorrang-und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz
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Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung,
Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg
Brigitte Kubica
Verfahrensablauf eines gemeinsamen ROV nach heutigem
Kenntnisstand am Beispiel einer deutsch- polnischen Straßenverbindung
im Raum Frankfurt(Oder)/ Eisenhüttenstadt
Folie Ziel und Zweck ROV
Folie Grobablauf eines ROV mit UVP
1.Gemeinsamer ROV-Antrag
Straßenbauverwaltung Land Brandenburg und Abt. Wirtschaft des Marschallamtes
Lubuskie
mit Vorschlag des Untersuchungsinhaltes und des Untersuchungsraumes für die
RVU und UVU
Zeitpunkt: ( Vorlage im nächsten Jahr )
2. Antragskonferenz unter Beteiligung der polnischen Behörden aus gegenwärtiger
Sicht
Zeitpunkt: ca. 4 – 6 Wochen nach Vorlage des Antrages
In der Antragskonferenz werden der Untersuchungsinhalt und der
Untersuchungsraum
für die Raumverträglichkeitsuntersuchung (RVU) und die
Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU( als Grundlage für die zu erstellenden Unterlagen
festgelegt
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4
sowie wegen der Betroffenheit des FFH -Gebietes die Anforderungen an die FFHVerträglichkeitsprüfung benannt
RVU  Anforderungen für die Untersuchungen zu den
Sachgebieten der Raumordnung, die vom Vorhaben berührt werden
z.B. Entwicklung des Gesamtraumes (grenzüberschreitend )
Siedlungs-und Freiraum,
Verkehr (grenzüberschreitend),
Wirtschaft.,
Land-und Forstwirtschaft,
Natur und Landschaft,
Hochwasserschutz,............
UVU  Anforderungen für die Untersuchungen zu den Schutzgüter nach UVPG ,
Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima ,Luft, Kultur-und sonstige
Sachgüter
Bei der Erarbeitung der Unterlagen sind die überörtlichen und raumbedeutsamen
Auswirkungen der Maßnahme auf den Raum und die Umwelt zu untersuchen.
Die Auswirkungen auf die zu untersuchenden Sachgebiete der Raumordnung und
alle Schutzgüter des UVPG sind zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Zur
Ermittlung der Auswirkungen ist es erforderlich die Istsituation zu analysieren.
FFH  Erhaltungsziele
Festlegungen der Antragskonferenz bilden Grundlage für Erstellung der Unterlagen
das förmliche Raumordnungsverfahren
3. Erstellung der Unterlagen ( Begleitung durch deutsch-polnische Arbeitsgruppe )
Die zu erstellenden Unterlagen gliedern sich in
Raumverträglichkeitsuntersuchung
Umweltverträglichkeitsuntersuchung
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
Mit den Unterlagen sollen Varianten möglicher Trassenkorridore für eine deutschpolnische Straßenverbindung vorgelegt werden.
Zeitpunkt der Vorlage in ca 2 Jahren
4. Durchführung des gemeinsamen Raumordnungsverfahrens auf
deutscher und polnischer Seite ( 6 Monate ) = Gegenstand einer noch zu
schließenden Vereinbarung
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ( ca 2 Monate) auf beiden Seiten
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Beteiligung der Öffentlichkeit ( 1 Monat ) auf beiden Seiten
Auswertung der Stellungnahmen, Bewertung der Auswirkungen der Maßnahme
bezüglich Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung und den
Anforderungen an die Umwelt ( Begleitung durch deutsch -polnische Arbeitsgruppe)
Abschluss des gemeinsamen ROV mit UVP mit landesplanerischer Beurteilung auf
deutscher Seite, polnische Seite diesbezüglich noch offen.
Ergebnis des ROV sollte sein einen raum-und umweltverträglichen Trassenkorridor
für eine mögliche deutsch-polnische Straßenverbindung zu ermitteln
 Grundlage für nachfolgende Genehmigungsverfahren , hier Linienbestimmung
und Planfeststellungsververfahren
Die Zeit bis zur Erstellung der Unterlagen für die Antragskonferenz wollen wir
gemeinsam mit den polnischen Partnern nutzen zur Klärung der Regularien für die
Durchführung eines gemeinsamen ROV. Die Grundvoraussetzung dazu, die
Unterzeichnung der bereits erwähnten Protokollerklärung auf dem Gebiet der
Raumordnung ist auf gutem Wege.
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Folien
Raumordnerische Zielsetzungen aus dem Landesplanungsgesetz und den Landesentwicklungsplänen des
Landes Brandenburg
Referentin: Brigitte Kubica, Mitarbeiterin, Gemeinsame Landesplanungs -abteilung
Berlin/ Brandenburg
 Verkehrsplanung unter Berücksichtigung
der die Landesgrenzen überschreitenden
Verflechtungen;
-
des Natur- und Umweltschutzes,
-
der Wirtschaftsförderung und
-
des Mobilitätsbedarfes
 Gewährleistung großräumiger Verbindungsfunktionen
und Sicherung Transitfunktion
 Bedarfsgerechte Entwicklung grenzüberschreitender
Verbindungen nach Polen
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Raumordnungsververfahren dienen
1. Prüfung der Übereinstimmung von Planungen
und Maßnahmen mit den Erfordernissen der
Raumordnung ( = Feststellungsaufgabe)
2. Abstimmung der Planung und Maßnahme mit
anderen raumbedeutsamen Planungen und
Maßnahmen ( = Koordinierungsaufgabe)
3. Frühzeitige Erkennung von gegenläufigen
Interessen, Minimierung von Konflikten und
Konsensfindung
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Grobablauf eines Raumordnungsverfahrens
Antragsunterlagen des Vorhabenträgers

Antragskonferenz bei der Landesplanungsabteilung

Erstellung der Verfahrensunterlagen durch
Vorhabenträger

Eröffnung des Verfahrens durch
Landesplanungsabteilung

Abschluss des Verfahrens durch
Landesplanungsabteilung
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