Kunstausstellungen im Bayerischen Veruvaltungsgericht München Bayerstr. 30, 80335 München Die Ausstellungen werden vom Bayerischen Venrwaltungsgericht München veranstaltet. Ort und Dauer Die Ausstellungen finden in den Wartezonen im Erdgeschoss des Dienstgebäudes Bayerstraße 30 statt. Die Dauer der Ausstellung wird mit den jeweiligen Künstlern abgesprochen. 3. Ablieferung und Aufhängung Alle auszustellenden Werke sind rechtzeitig vor Ausstellungsbeginn beim Venrvaltungsgericht anzuliefern und vom Künstler selbst an vorhandenen Aufhängeschienen, Schnüren und höhenverstellbaren Aufhängevorrichtungen aufzuhängen. Die Bilder müssen mit einer gut gesicherten, festen Aqt!ängevorrichtung versehen sein. lnsbesondere ist es nicht gestattet, Befestigungsarten, die zu Beschädigungen an den Ausstellungsräumen(-wänden) führen können (2.B. Nägel, Haken, Klebebänder -auch Tesafilm- usw.) zu benützen. Beschädigungen werden auf Kosten des Künstlers beseitigt. Entweder auf der Rückseite des Bildes oder auf einem Anhängezettel sind der Name des Künstlers, Titel der Arbeit und bei verkäuflichen Werken der Preis anzugeben. Bilder mit provokantem lnhalt werden zut Ausstellung nicht zugelassen (insbesondere Werke mit politischer Aussage, obszöne und/oder vulgäre Darstellungen etc.). 4. Ausstellung Während der Ausstellung sollten eingelieferte und ausgestellte Bilder nicht zurückgezogen werden Abholung Der Künstler holt seine Arbeiten am letzten Tag der Ausstellung ab. Transportkosten Die Kosten für den Transport hat der Künstler zu tragen. Versicherung und Haftung Das Venryaltungsgericht übernimmt für die eingelieferten Arbeiten weder eine Versicherung noch eine Haftung. Der Künstler kann seine Arbeiten für die Dauer der Ausstellung bei einem Versicherungsunterneh men sei nei" Wah i versichei'n. Kosten der Ausstellung, Verkauf Das Venrualtungsgericht erhebt keine Kosten, erbringt aber außer der Bereitstellung von Hängeflächen keine Leistungen. Der Verkauf von Bildern ist Sache des Künstlers. Zu diesem Zweck können beim Venvaltungsgericht Preislisten und vorbereitete Kaufverträge hinterlegt werden. Abbildungsrechte Das Venvaltungsgericht ist berechtigt, Fotos der ausgestellten Werke an die Presse zu geben. Diese Fotos liefert der Künstler. Erklärqnq lch habe heute ein Exemplar dieser Ausstellungsbestimmungen erhalten und erkläre mich damit einverstanden. 5. 6. 7. 8. 9. München, (Unterschrift 2