Ludwig-Maximilian-Universität

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Kunstausstellungen im Bayerischen Veruvaltungsgericht München
Bayerstr. 30, 80335 München
Die Ausstellungen werden vom Bayerischen Venrwaltungsgericht München
veranstaltet.
Ort und Dauer
Die Ausstellungen finden in den Wartezonen im Erdgeschoss des Dienstgebäudes
Bayerstraße 30 statt. Die Dauer der Ausstellung wird mit den jeweiligen Künstlern
abgesprochen.
3. Ablieferung und Aufhängung
Alle auszustellenden Werke sind rechtzeitig vor Ausstellungsbeginn beim
Venrvaltungsgericht anzuliefern und vom Künstler selbst an vorhandenen
Aufhängeschienen, Schnüren und höhenverstellbaren Aufhängevorrichtungen
aufzuhängen. Die Bilder müssen
mit einer gut gesicherten, festen
Aqt!ängevorrichtung versehen sein.
lnsbesondere ist
es nicht gestattet, Befestigungsarten, die zu
Beschädigungen an den Ausstellungsräumen(-wänden) führen können (2.B.
Nägel, Haken, Klebebänder -auch Tesafilm- usw.)
zu benützen.
Beschädigungen werden auf Kosten des Künstlers beseitigt.
Entweder auf der Rückseite des Bildes oder auf einem Anhängezettel sind der
Name des Künstlers, Titel der Arbeit und bei verkäuflichen Werken der Preis
anzugeben.
Bilder mit provokantem lnhalt werden zut Ausstellung nicht zugelassen
(insbesondere Werke mit politischer Aussage, obszöne und/oder vulgäre
Darstellungen etc.).
4. Ausstellung
Während der Ausstellung sollten eingelieferte und ausgestellte Bilder nicht zurückgezogen
werden
Abholung
Der Künstler holt seine Arbeiten am letzten Tag der Ausstellung ab.
Transportkosten
Die Kosten für den Transport hat der Künstler zu tragen.
Versicherung und Haftung
Das Venryaltungsgericht übernimmt für die eingelieferten Arbeiten weder eine Versicherung
noch eine Haftung.
Der Künstler kann seine Arbeiten für die Dauer der Ausstellung bei einem
Versicherungsunterneh men sei nei" Wah i versichei'n.
Kosten der Ausstellung, Verkauf
Das Venrualtungsgericht erhebt keine Kosten, erbringt aber außer der Bereitstellung
von Hängeflächen keine Leistungen.
Der Verkauf von Bildern ist Sache des Künstlers. Zu diesem Zweck können beim
Venvaltungsgericht Preislisten und vorbereitete Kaufverträge hinterlegt werden.
Abbildungsrechte
Das Venvaltungsgericht ist berechtigt, Fotos der ausgestellten Werke an die Presse
zu geben. Diese Fotos liefert der Künstler.
Erklärqnq
lch habe heute ein Exemplar dieser Ausstellungsbestimmungen erhalten und erkläre
mich damit einverstanden.
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München,
(Unterschrift
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