QZ5 und Erläuterungen zu Verfahrensweisen

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QZ5 Erläuterungen zur Verfahrensweisung MRE:
Allgemeine Gültigkeit:
- Alle Beteiligten müssen entsprechend ihrer Tätigkeiten im Umgang
mit MRSA/MRGN eingewiesen sein. Die sachgerechte Durchführung
muss von der jeweiligen Leitung in regelmäßigen Abständen
überprüft werden.
- Jedem sollte bekannt sein, ob er MRSA-Träger ist oder war.
Transporte zwischen medizinischen Einrichtungen:
MRSA-Träger (Menschen, die MRSA meist im Nasen-Rachenraum
beherbergen, ohne daran erkrankt zu sein) oder MRSA-Infizierte sind
bei Transporten der Zieleinrichtung im Voraus rechtzeitig mitzuteilen.
Bei einem Transport mit einem Krankentransportunternehmen muss
auch dieses informiert werden.
Dem Klienten ist die Informationsweitergabe der MRSABesiedlung/Infektion mitzuteilen.
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln wie z.B. einem Taxiunternehmen ist
keine Unterrichtung angezeigt, da diese in der Regel keine
Risikopatienten befördern.
Teilnahme am öffentlichem Leben:
Mobile Klienten können am öffentlichen Leben teilnehmen, wenn
offene Wunden o.ä. verbunden und abgedeckt sind. Sofern die
Harnableitung über Dauerkatheter erfolgt, ist immer ein
geschlossenes System zu verwenden. Ein mit einer Trachelakanüle
versorgtes Tracheostoma sollte mit einem HME-Filter versehen sein.
Bei einer akuten schweren Atemwegsinfektion und einer Besiedlung
des Nasen-Rachenraumes sollten die betreffenden Klienten von einer
Teilnahme am öffentlichen Leben für die Dauer der Infektion Abstand
nehmen.
Pflege:
Es gelten die allgemeinen Regeln der Standardhygiene (s.u.).
Therapie/Sanierung von Klienten mit MRSA:
- Eine im Krankenhaus begonnene Therapie oder eine Sanierung
sollte unter ärztlicher Kontrolle ohne Unterbrechung zu Ende
geführt werden.
- Sanierungsmaßnahmen sind immer eine Einzelfallentscheidung des
behandelnden Arztes.
- Wenn eine zweimal sachgerecht durchgeführte Sanierung keine
MRSA-Freiheit erbracht hat, ist der Erfolg weiterer
Sanierungsmaßnahmen unwahrscheinlich.
Allgemeine Maßnahmen der Standardhygiene:
- Eine hygienische Händedesinfektion ist vor und nach jedem
pflegerischen Kontakt mit dem Bewohner, nach Kontamination mit
Körpersekreten oder Ausscheidungen, nach dem Ausziehen
von Einmalhandschuhen und grundsätzlich vor Verlassen der
Wohnung durchzuführen.
- Bei Kontaktmöglichkeit zu Körpersekreten (Wunde, Tracheostomata
usw.) sind Einmalhandschuhe erforderlich.
- Die Schutzkleidung muss so beschaffen sein, dass eine
ausreichende Abdeckung der Dienstkleidung zum Schutz vor einer
möglichen Kontamination gewährleistet ist. Diese ist
klientengebunden bei der Wund,- Verweilkatheter bzw. Sonden- und Tracheostomapflege, sowie bei Kontakt mit
Körpersekreten und -exkrementen anzulegen.
Die Schutzkleidung wird vor dem Verlassen der Wohnung
ausgezogen und verbleibt in der Wohnung. Anschließend ist
eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Einmalkleidung
sollte aber vorzugsweise verwendet werden.
- Einmalkleidung wird selbstverständlich nach jedem Gebrauch
entsorgt.
- Pflegehilfsmittel sind möglichst klientengebunden zu
verwenden und in der Wohnung zu belassen. Dies gilt auch für
Materialien, welche z.B. von Physiotherapeuten und anderen
Dienstleistern wie z.B. Friseure, Fußpfleger usw.
verwendet werden.
Diese sind vor Beginn ihrer Tätigkeit in die entsprechenden
Hygienemaßnahmen einzuweisen.
- Regelmäßige Flächenreinigung, wobei im Privathaushalt eine
Feuchtreinigung im Umfeld des Pflegebedürftigen ausreicht. In
besonderen Situationen (z.B. nach sichtbarer Kontamination mit
Körpersekreten) ist eine Desinfekion erforderlich. Eine
Flächendesinfektion ist als Wischdesinfektion durchzuführen.
- Instrumente (s.u.), medizinische Abfälle werden in dicht
verschließbaren Behältern, bzw. in Plastiksäcken in der Wohnung
gesammelt und wie üblich entsorgt bzw. wieder aufbereitet.
Sonstige Abfälle sind wie üblich zu behandeln.
- Spitze und scharfe Gegenstände sind in durchstichsicheren
Behältern zu sammeln.
- Körper- und Bettwäsche von MRSA-besiedelten oder
-infizierten Personen wird bei mindestens 60oC oder mit einem
desinfizierenden Waschmittel gewaschen und nach Möglichkeit
anschließend in einem Trockner getrocknet.
- Bestecke, Geschirr und Gebrauchsgegenstände sind wie üblich zu
behandeln.
Weitere Maßnahmen
- Alle am Klienten benutzten Instrumente zur Wiederverwendung
(Scheren usw.) müssen der Desinfektion zugeführt werden . Die
Transportbehälter sollten geschlossen sein und
vor dem Transport außen wischdesinfiziert werden.
- Routinemäßige Abstrichkontrollen von Klienten, Angehörigen oder
Pflegepersonal auf MRSA sind unnötig. Mitarbeiter mit
infektionsgefährdeten, chronischen, unverdeckten
Hautveränderungen (Ekzeme usw.) sollten keine MRSA-positiven
Klienten betreuen. Im Zweifelsfall muss der zuständige
Betriebsarzt entscheiden.
- Sollte sich ein Mitarbeiter als MRSA-Träger erweisen, darf er keine
pflegerischen Tätigkeiten, wie z.B. Wundversorgung, Katheterpflege
u.ä. bei Klienten durchführen, bis eine Sanierungsbehandlung mit
anschließender mikrobiologischer Kontrolluntersuchung
nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt abgeschlossen ist.
MRSA werden im wesentlichen durch kontaminierte Hände des
pflegenden Personals übertragen.
Bitte beachten Sie deshalb die Einwirkzeiten der verwendeten
Mittel genau und achten Sie auf eine vollständige Benetzung der
Hände.
MRGN
Allgemeine Informationen
- Die Abkürzung steht für multiresistene gramnegative
Stäbchenbakterien. Dazu gehören Darmbakterien (wie Escherischia
coli, Klebsiella pneumoniae) und andere Keime (Acinetobacter
baumanii, Pseudomonas aeruginosa).
- Gramnegative Bakterien finden sich gewöhnlich im Darm oder Urin,
können aber auch die Haut/Schleimhaut, Wunden oder
Trachealsekret besiedeln.
- Zur Einteilung der MRGN werden vier Antibiotikagruppen
herangezogen.
- 3MRGN-Bakterien sind resistent gegenüber drei dieser
Antibiotikagruppen.
- 4MRGN-Bakterien sind resistent gegen alle vier Antibiotikagruppen.
- 3MRGN/4MRGN können den Klienten über längere Zeit besiedeln.
Transporte zwischen medizinischen Einrichtungen
- Bei zu entlassenden bzw. zu verlegenden Patienten mit MRGN
informieren die Krankenhäuser die weiterbetreuenden
Pflegeeinrichtungen und den Krankentransportdienst über den
Infektionsstatus, Lokalisation und die bisher veranlassten
Maßnahmen in Form eines sog. Überleitungsbogens (siehe
MRE-Netzwerkhomepage)
Dem Klienten/Betreuer ist die Informationsweitergabe der MRSABesiedlung/Infektion mitzuteilen.
- Die Pflegeeinrichtung gibt entsprechende Informationen an die
weiterbetreuenden Institutionen.
Sanierung eines mit MRGN-besiedelten Klienten.
Eine Sanierung ist bei MRGN-besiedelten Klienten nicht möglich.
Allgemeine Maßnahmen der Standardhygiene.
- Eine hygienische Händedesinfektion ist vor und nach jedem
pflegerischen Kontakt mit dem Klienten, nach Kontamination mit
Körpersekreten oder Ausscheidungen, nach dem Ausziehen
von Einmalhandschuhen, vor aseptischen Tätigkeiten, nach Kontakt
mit der unmittelbaren Klientenumgebung und grundsätzlich vor
Verlassen des Zimmers durchzuführen.
- Regelmäßige Flächenreinigung, wobei im Privathaushalt eine
Feuchtreinigung im Umfeld des Pflegebedürftigen ausreicht. In
besonderen Situationen (z.B. nach sichtbarer Kontamination mit
Körpersekreten) ist eine Desinfekion erforderlich. Eine
Flächendesinfektion ist als Wischdesinfektion durchzuführen.
- Bei Kontaktmöglichkeit zu Körpersekreten (Wunden, Tracheostomata usw.) sind Einmalhandschuhe erforderlich.
- Die Schutzkleidung muss so beschaffen sein, dass eine
ausreichende
Abdeckung der Dienstkleidung zum Schutz vor einer möglichen
Kontamination gewährleistet ist. Diese ist klientengebunden bei der
Wund-, Verweilkatheter -bzw. Sonden- und Tracheostomapflege
sowie Kontakt mit Körpersekreten und- exkrementen anzulegen.
Die Schutzkleidung wird vor dem Verlassen des Zimmers
ausgezogen
und verbleibt im Zimmer.
Wenn möglich sollten Einmalartikel verwendet werden.
Anschließend ist eine hygienische Händedesinfektion
durchzuführen. Bei sichtbarer Kontamination wird die
Schutzkleidung sofort, ansonsten täglich gewechselt.
- Einmalkleidung wird selbstverständlich nach jedem Gebrauch
entsorgt.
- Pflegehilfsmittel sind möglichst klientengebunden zu
verwenden und im Zimmer zu belassen oder sie sind vor
Anwendung an anderen Klienten gründlich zu desinfizieren. Dies gilt
auch für Materialien, welche z.B. von Physiotherapeuten und
anderen externen Dienstleistern wie z.B. Friseure, Fußpfleger usw.
verwendet werden.
Diese sind vor Beginn ihrer Tätigkeit in die entsprechenden
Hygienemaßnahmen einzuweisen.
- Instrumente, medizinische Abfälle werden in dicht verschließbaren
Behältern, bzw. in Plastiksäcken im Zimmer gesammelt und wie
üblich entsorgt bzw. wieder aufbereitet. Sonstige Abfälle sind wie
üblich zu behandeln.
Spitze und scharfe Gegenstände sind in durchstichsicheren
Behältern zu sammeln.
- Körper- und Bettwäsche von MRGN-besiedelten oder –infizierten
Personen ist mit mindestens 600C zu waschen.
- Bestecke, Geschirr und Gebrauchsgegenstände sind wie üblich zu
behandeln.
Weitere Maßnahmen
- Routinemäßige Abstrichkontrollen von Klienten, Angehörigen oder
Personalmitgliedern auf MRGN sind nicht nötig.
- Mitarbeiter mit chronischen Hautveränderungen (Ekzeme, Psoriasis
oder anderen Hautläsionen) sollen keine MRGN-positiven
Klienten betreuen.
Hygienemaßnahmen bei Durchfall durch CDI
Allgemeines zu CDI
CDI (Clostridium difficile Infektion) oder CDAD (Clostridium difficile
assoziierte Diarrhoe) ist eine gefährliche und komplikationsbehaftete
Infektionserkrankung des Darmtraktes, welche durch das Bakterium
Clostridium difficile verursacht wird.
Wenn ein Durchfall bei einem Klienten vorliegt, der nachweislich
durch das Clostridium difficile hervorgerufen wird, gilt:
• Während der Erkrankung werden der Erreger und seine Sporen
von den betroffenen Personen massenhaft ausgeschieden und
können leicht durch direkte und indirekte Kontakte verschleppt
werden. Die Ausscheidung kann auch nach Abklingen der akuten
Erkrankung weiterbestehen, wenn auch in deutlich geringerem
Ausmaß als während der Durchfälle.
• Es wird von einer Ansteckungsgefahr für die Dauer der akuten
Erkrankung und weitere 48 Std. danach ausgegangen.
• Diese Sporen haben eine enorme Widerstandsfähigkeit gegenüber
Umgebungseinflüssen und Desinfektionsmaßnahmen. Hände- und
Hautdesinfektionsmittel sind gegenüber diesen Sporen
unzureichend wirksam.
Deshalb sollte bei der Pflege von Klienten mit Clostridien bedingter
Diarrhoe nach der Händedesinfektion eine gründliche
Händewaschung zur mechanischen Entfernung der Sporen
erfolgen.
Meldepflicht:
Nach §6 und §7 IfSG sind bestimmte Infektionskrankheiten bzw. der
Nachweis bestimmter Infektionserreger meldepflichtig. Grundsätzlich
ist der feststellende Arzt zur Meldung verpflichtet.
Ist das jedoch primär nicht erfolgt, so muss die Meldung durch einen
Angehörigen eines anderen Heil- oder Pflegeberufs, der für die
Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine
staatlich geregelte Ausbildung oder Anerkennung haben muss
(Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger/in) erfolgen. Dies
gilt nach §6 auch beim Auftreten von zwei oder mehr gleichartigen
Erkrankungen, wenn ein epidemiologischer Zusammenhang
anzunehmen ist.
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