Kreisgesundheitsamt Staphylococcus aureus o Häufiger Erreger bakterieller Infektionen. Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt Informationen für Pflegedienste o Natürlicher Standort ist die Haut und Schleimhaut von Mensch und Tier, vor allem der Nasen-Rachenraum. o Keine besondere Gefährdung für medizinisch-pflegerisches Personal. Maßnahmen In eigener Sache o Meist lediglich Besiedelung; Infektionen nur unter bestimmten Umständen. Staphylococcus aureus Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt Informationen für Pflegedienste Maßnahmen In eigener Sache o Besiedlung (Kolonisation) bedeutet, dass MRSABakterien auf der Schleimhaut/Haut des Menschen siedeln und sich vermehren, ohne dass eine Erkrankung verursacht wird. Solche Patienten nennt man auch MRSA-Träger. o Infektion bedeutet, dass die MRSA die Haut/Schleimhaut-Barriere durchbrechen und den betroffenen Menschen zusätzlich krank machen. Staphylococcus aureus o Infektionsquelle ist meist die Haut und Schleimhaut der betreffenden Personen (endogene Infektion). Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt Informationen für Pflegedienste Maßnahmen In eigener Sache o In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kommt es auch zu Übertragungen von Patient zu Patient. o Wichtigster Übertragungsfaktor sind in diesem Fall die Hände des Personals. Staphylococcus aureus Hygienische Händedesinfektion o vor und nach jeder Tätigkeit mit engem körperlichen Kontakt, Kreisgesundheitsamt Allgemeine Informationen o nach möglicher Kontamination mit Körpersekreten oder Ausscheidungen, Informationen für Pflegedienste o nach dem Ausziehen von Schutzhandschuhen, Maßnahmen In eigener Sache o vor dem Verlassen des Haushaltes. Staphylococcus aureus o MRSA (früher ORSA) ist die multiresistente Variante von Staphylococcus aureus. o Unterscheidung zwischen cMRSA und hMRSA: Kreisgesundheitsamt Allgemeine Informationen o cMRSA (community aquired), d.h. in der Gemeinschaft erworben. Informationen für Pflegedienste o hMRSA (hospital acquired), d.h. im Krankenhaus erworben. Maßnahmen o hMRSA ist verbreiteter als cMRSA. In eigener Sache o Wenn von MRSA gesprochen wird, ist meist hMRSA gemeint. Verlegung bei MRSA o Die Verlegungsfähigkeit eines Patienten wird ärztlicherseits entschieden. Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt Informationen für Pflegedienste Maßnahmen In eigener Sache o Eine MRSA-Besiedelung oder auch eine lokale Infektion ist nicht generell ein Grund dafür, dass Patienten im Krankenhaus verbleiben müssen. o Patienten mit MRSA aus Krankenhäusern können somit verlegt und entlassen werden. Verlegung bei MRSA o Von MRSA-Trägern geht keine Gefahr für die Allgemeinbevölkerung aus. Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt Informationen für Pflegedienste Maßnahmen In eigener Sache o Gesunde Kontaktpersonen, also auch Personalmitglieder, gelten nicht als gefährdet, sofern keine ekzematösen Hauterkrankungen oder offene Wunden vorhanden sind. o Eine Kontaktübertragung im Zuge ambulanter medizinisch-pflegerischer Maßnahmen ist jedoch denkbar. Veranlassung und Gestaltung von Transporten o Transportdienste sind darüber zu unterrichten, dass ein Infektions-Transport stattfinden soll. Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt Informationen für Pflegedienste Maßnahmen In eigener Sache o Die Verwendung von Schutzoveralls ist nicht notwendig und unerwünscht. o Begleiter tragen Schutzhandschuhe und einen Schutzkittel, wenn medizinische bzw. pflegerische Maßnahmen erforderlich sind. Innerbetriebliche Regelungen o Daher sind Regelungen zu treffen bzgl.: o Informationsfluss o Transporte Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt Informationen für Pflegedienste Maßnahmen In eigener Sache o Pflegerische Betreuung o Therapie und Sanierung o Maßnahmen der Personalhygiene o Diese Regelungen sind in einem Hygieneplan (Hygienehandbuch) festzulegen, welcher den Mitarbeitern jederzeit zugänglich sein soll. Innerbetriebliche Regelungen o Die Pflegenden, die behandelnden Ärzte und ggf. weitere Personen müssen über MRSA und über die Sachlage bei betroffenen Patienten informiert sein. Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt Informationen für Pflegedienste Maßnahmen In eigener Sache o Betreuung nur durch eingewiesenes, informiertes Personal. o MRSA – positive Patienten sollen von ambulanten Pflegediensten möglichst am Ende einer Tour versorgt werden. Innerbetriebliche Regelungen o Keine Betreuung von MRSA-Trägern von Mitarbeitern mit chronischen Hautveränderungen (Ekzeme, etc.). Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt Informationen für Pflegedienste Maßnahmen In eigener Sache o Sollte sich ein Mitarbeiter als MRSA-Träger erweisen: darf er keine pflegerischen Tätigkeiten durchführen, bis eine Sanierungsbehandlung mit anschließender Kontrolluntersuchung (3 negative Abstriche von 3 aufeinander folgenden Tagen) nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt abgeschlossen ist. Innerbetriebliche Regelungen o Krankenhauspatienten mit MRSA sind vom Krankenhaus den Hausärzten mitzuteilen. Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt Informationen für Pflegedienste Maßnahmen o Bei Überweisungen von MRSA-positiven Patienten sind die weiterbehandelnden Ärzte bzw. ist das Personal vom überweisenden Arzt bereits bei der Anmeldung telefonisch zu informieren. o Unabhängig davon soll auch der betreffende Pflegedienst zeitnah unterrichtet werden. Die Information des Patienten ist sicherzustellen. In eigener Sache o Für Details MRSA-Übergabebogen verwenden. Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt Informationen für Pflegedienste Maßnahmen In eigener Sache Vorbereitung des Patienten o Der betreffende Patient trägt frische Körperwäsche Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt Informationen für Pflegedienste o Ggf. vorhandene Hautläsionen und Wunden sind frisch verbunden und abgedeckt. o Bei einer Infektion der Atemwege trägt der Patient einen Mund-Nasenschutz. Maßnahmen In eigener Sache o Unmittelbar vor dem Transport desinfiziert sich der Patient die Hände. Therapie- und Sanierung o Nach einer Krankenhausentlassung sind meist keine speziellen Therapiemaßnahmen nötig. Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt Informationen für Pflegedienste Maßnahmen In eigener Sache o Eine im Krankenhaus begonnene Therapie oder Sanierung soll unter ärztlicher Kontrolle abgeschlossen werden (incl. Kontrollabstriche). o MRSA-Sanierungen werden empfohlen, sofern der betreffende Patient hierfür geeignet ist und Erfolgsaussichten bestehen. o Entscheidungen und Festlegungen obliegen dem behandelnden Arzt. o Eine antibiotische Therapie ist bei MRSA nur im Falle einer Infektion indiziert. Persönliche Schutzausrüstung Schutzhandschuhe • Bei der Grund- und Behandlungspflege. • Vor weiteren Tätigkeiten ausziehen und entsorgen. • Danach hygienische Händedesinfektion. Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt Informationen für Pflegedienste Maßnahmen In eigener Sache Schutzkittel • Bei der Grund- und Behandlungspflege, bzw. Kontakt mit Körpersekreten. • Verbleibt im Haushalt. • Danach hygienische Händedesinfektion. • Wechsel täglich, bei Kontamination sofort. Mund-Nasenschutz • Beim endotrachealen Absaugen, bei der Mund- und bei der Tracheostomapflege. • Vor Ort ausziehen und entsorgen. • Danach hygienische Händedesinfektion. Haushaltmitglieder o Für Haushaltsmitglieder und Besucher ist keine persönliche Schutzkleidung notwendig. o Nach Kontakten mit MRSA-Trägern sollte jedoch eine Händewaschung erfolgen. Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt o Schmutzwäsche und Abfälle wie gewohnt handhaben. Informationen für Pflegedienste Maßnahmen o Wäsche möglichst bei 60°C bzw. als Kochwäsche waschen. In eigener Sache o Bei Geschirr / Besteck sind keine besonderen Maßnahmen notwendig. Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt Informationen für Pflegedienste Maßnahmen In eigener Sache Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt Informationen für Pflegedienste Maßnahmen In eigener Sache Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Allgemeine Informationen Kreisgesundheitsamt Informationen für Pflegedienste Maßnahmen In eigener Sache