Forsten und Naturschutz Regierungspräsidium Gießen Regierungspräsidium Gießen Wald wächst auf rund 39 % der Fläche Mittelhessens. Bei großen Infrastrukturprojekten, die das Regierungspräsidium genehmigt, vertreten wir die forstlichen Belange (z. B. Wiederaufforstung für jede Rodung). Wir beraten den Privat- und Kommunalwald, weisen Schutz- und Bannwälder aus und fördern die elf hessischen Naturparke, die Millionen Menschen Erholung bieten. So erreichen Sie uns Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz Alle großen Infrastrukturprojekte, ob der Bau von Straßen (z. B. der A 49) oder der zahlreichen Windparks, greifen in den Naturhaushalt ein. Wir sorgen dafür, dass die Eingriffe angemessen ausgeglichen werden und wertvolle Lebensräume oder besonders geschützte Arten in ihrem Bestand gesichert bleiben. Regierungspräsidium Gießen Abteilung Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz Schanzenfeldstraße 8 35578 Wetzlar Neben den 173 Naturschutzgebieten haben wir im letzten Jahrzehnt 153 Schutzgebiete nach EU-Recht - ein Viertel der Fläche Mittelhessens - ausgewiesen. Dieses Netz wertvoller Lebensräume und seltener Artenvorkommen („NATURA 2000“) ist langfristig zu sichern und durch gezielte Maßnahmen zu entwickeln. Dies geschieht vor allem durch vertragliche Vereinbarungen, um etwa durch Beweidung wertvolle Offenland-Standorte zu erhalten oder Brutplätze seltener Vögel vor Beeinträchtigungen zu sichern. Ausführliche und interessante Informationen rund um das Regierungspräsidium Gießen finden Sie auf unserer Internetseite unter www.rp-giessen.de Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen stehen Ihnen außerdem unsere Pressestelle und das Büro für Bürgerangelegenheiten als Ansprechpartner zur Verfügung (0641 303-2005 oder -2007). Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Impressum: RP Gießen, Juni 2015, Fotos: © RP Gießen Der weltweite Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen wird durch internationale Abkommen, EU-Recht und Bundesgesetze strengen Regeln unterworfen. Unsere Aufgabe ist es, die Beachtung dieser Artenschutz-Bestimmungen zu überwachen und widerrechtliche Praktiken zu unterbinden. Auf dem Gebiet der Fischerei koordinieren wir z. B. das bekannte Projekt, den Lachs im Lahn-Gewässersystem wieder anzusiedeln. Telefon: 0641 303-0 Telefax: 0641 303-2197 E-Mail: [email protected] Natur und ländlicher Raum Eine intakte Natur und gesunde Lebensmittel - beides sind Themen, die in Öffentlichkeit und Politik wie auch beim einzelnen Bürger auf stete Aufmerksamkeit treffen. Für dieses Ziel bedarf es schützender Hände für die Natur, ausgebildeter Experten, die Bauprojekte auf ihre Folgen für Natur und Landschaft prüfen oder sich um die Wiederherstellung beeinträchtigter Lebensräume und damit eines leistungsfähigen Naturhaushalts - gemeinsame Lebensgrundlage für Mensch, Tier- und Pflanzenwelt - kümmern. Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Entwicklung des ländlichen Raums und die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel unterstützen wir hessenweit durch die Beratung und Förderung von Investitionen von Landwirten und Ernährungswirtschaft. Bei größeren Planungen und Bauvorhaben wahren wir die Belange einer intakten Agrarstruktur und betroffener Landwirte. Neben der Sicherheit von Lebensmitteln geht es bei uns auch um den Schutz vor Täuschung und Irreführung. Und: Verbraucherschutz ist zugleich Tier- und Umweltschutz! Veterinärwesen und Tierschutz Aufklärung und Schulung sowie Überwachungsmaßnahmen sind die wichtigsten Instrumente unseres Pflanzenschutzdienstes Hessen. Sein Leitbild ist der „integrierte Pflanzenschutz“: Durch angepasste Anbaupraktiken, verbunden mit biologischer Bekämpfung, gilt es, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf ein Mindestmaß zu reduzieren, um Kosten zu senken, größtmögliche Umweltverträglichkeit zu gewährleisten und zur Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft beizutragen. „Vom Stall bis zum Tisch“ - unter diesem Motto kontrollieren wir zusammen mit den Veterinärbehörden landwirtschaftliche Betriebe und Lebensmittelunternehmen auf Hygiene und tiergesunde Produktion. Ebenso bedarf es zahlreicher Fachleute, um im Interesse des ländlichen Raums und hochwertiger Lebensmittel alle Beteiligten - von der Landwirtschaft über Verarbeitungsbetriebe bis zum Handel – zu beraten und zu unterstützen, aber auch die notwendigen Überprüfungen durchzuführen. Dies ist, grob umrissen, das Aufgabengebiet der rund 190 Fachleute der Abteilung „Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz“ des Regierungspräsidiums. Sie sind vom Standort Wetzlar aus in und für ganz Mittelhessen tätig; bei den die Landwirtschaft betreffenden Aufgaben der Förderung, den Qualitätskontrollen und dem Pflanzenschutz arbeiten wir für ganz Hessen. Auch bei Obst, Gemüse und Eiern überwachen wir durch Tausende von Stichproben bei Produzenten oder Großhandel, dass die geforderten Qualitätsnormen in ganz Hessen eingehalten werden. Ebenso sind wir an der Kontrolle von Vieh, Fleisch und Milch sowie ökologisch erzeugter Produkte beteiligt, damit „auch Öko drin ist, wo Öko drauf steht“. Sichere Futtermittel - und damit letztlich sichere Lebensmittel - stehen im Fokus unserer ständigen Kontrollen und Laborprüfungen bei Herstellern, Handels- und Landwirtschaftsbetrieben. Lebensmittel produzierende Betriebe (Fleisch, Geflügel, Fisch u. a.) bedürfen unserer Zulassung nach EU-Recht. Schließlich koordinieren wir die Arbeit der lokalen Behörden und beraten Betriebe in grundsätzlichen Fragen des Lebensmittelrechts. Der verantwortungsbewusste Umgang mit Tierarzneimitteln, insbesondere mit Antibiotika, ist Voraussetzung für die Gewinnung von Lebensmitteln, die frei von Rückständen sowie verbotenen Substanzen sind. Diese Überwachung erstreckt sich sowohl auf Hersteller und Handel als auch die Anwendung am Tier. Eng verknüpft mit allen Aufgaben des Veterinärwesens ist der Aspekt des Tierschutzes, etwa bei Tiertransporten. Ein besonders schwieriges Feld ist die Genehmigung von Tierversuchen in Forschung und Wissenschaft. Wir prüfen, ob solche Versuche unerlässlich und ethisch vertretbar sind; dabei berät uns eine aus Sachverständigen bestehende „Ethik-Kommission“. Der Schutz vor Tierseuchen ist, vor allem durch den (inter)nationalen Handel mit der Gefahr rasanter Ausbreitung, eine europäische Aufgabe geworden. Entsprechende Betriebe (z. B. Viehhandel) benötigen daher unsere Zulassung. Im Fall einer Tierseuche (z. B. Vogelgrippe) koordinieren wir die Gegenmaßnahmen. Zum sofortigen Reagieren ist bei uns das Hessische Zentrallager für Tierseuchenbekämpfung eingerichtet.