Ländlicher Raum, Forsten, Natur

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Forsten und Naturschutz
Regierungspräsidium Gießen
Regierungspräsidium
Gießen
Wald wächst auf rund 39 % der Fläche Mittelhessens. Bei
großen Infrastrukturprojekten, die das Regierungspräsidium genehmigt, vertreten wir die forstlichen Belange (z. B.
Wiederaufforstung für jede Rodung). Wir beraten den Privat- und Kommunalwald, weisen Schutz- und Bannwälder
aus und fördern die elf hessischen Naturparke, die Millionen Menschen Erholung bieten.
So erreichen Sie uns
Ländlicher Raum,
Forsten, Natur- und
Verbraucherschutz
Alle großen Infrastrukturprojekte, ob der Bau von Straßen
(z. B. der A 49) oder der zahlreichen Windparks, greifen
in den Naturhaushalt ein. Wir sorgen dafür, dass die Eingriffe angemessen ausgeglichen werden und wertvolle
Lebensräume oder besonders geschützte Arten in ihrem
Bestand gesichert bleiben.
Regierungspräsidium Gießen
Abteilung Ländlicher Raum, Forsten,
Natur- und Verbraucherschutz
Schanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar
Neben den 173 Naturschutzgebieten haben wir im letzten
Jahrzehnt 153 Schutzgebiete nach EU-Recht - ein Viertel
der Fläche Mittelhessens - ausgewiesen. Dieses Netz wertvoller Lebensräume und seltener Artenvorkommen („NATURA 2000“) ist langfristig zu sichern und durch gezielte
Maßnahmen zu entwickeln. Dies geschieht vor allem durch
vertragliche Vereinbarungen, um etwa durch Beweidung
wertvolle Offenland-Standorte zu erhalten oder Brutplätze
seltener Vögel vor Beeinträchtigungen zu sichern.
Ausführliche und interessante Informationen rund
um das Regierungspräsidium Gießen finden Sie auf
unserer Internetseite unter
www.rp-giessen.de
Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen stehen Ihnen außerdem unsere Pressestelle und das Büro für
Bürgerangelegenheiten als Ansprechpartner zur Verfügung (0641 303-2005 oder -2007). Wir freuen uns
auf Ihren Anruf.
Impressum: RP Gießen, Juni 2015, Fotos: © RP Gießen
Der weltweite Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen wird
durch internationale Abkommen, EU-Recht und Bundesgesetze strengen Regeln unterworfen. Unsere Aufgabe ist
es, die Beachtung dieser Artenschutz-Bestimmungen zu
überwachen und widerrechtliche Praktiken zu unterbinden.
Auf dem Gebiet der Fischerei koordinieren wir z. B. das
bekannte Projekt, den Lachs im Lahn-Gewässersystem
wieder anzusiedeln.
Telefon: 0641 303-0
Telefax: 0641 303-2197
E-Mail: [email protected]
Natur und ländlicher Raum
Eine intakte Natur und gesunde Lebensmittel - beides
sind Themen, die in Öffentlichkeit und Politik wie auch beim
einzelnen Bürger auf stete Aufmerksamkeit treffen.
Für dieses Ziel bedarf es schützender Hände für die Natur,
ausgebildeter Experten, die Bauprojekte auf ihre Folgen für
Natur und Landschaft prüfen oder sich um die Wiederherstellung beeinträchtigter Lebensräume und damit eines leistungsfähigen Naturhaushalts - gemeinsame Lebensgrundlage für Mensch, Tier- und Pflanzenwelt - kümmern.
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Die Entwicklung des ländlichen Raums und die Erzeugung
hochwertiger Lebensmittel unterstützen wir hessenweit
durch die Beratung und Förderung von Investitionen von
Landwirten und Ernährungswirtschaft. Bei größeren Planungen und Bauvorhaben wahren wir die Belange einer intakten Agrarstruktur und betroffener Landwirte. Neben der
Sicherheit von Lebensmitteln geht es bei uns auch um den
Schutz vor Täuschung und Irreführung. Und:
Verbraucherschutz ist zugleich Tier- und Umweltschutz!
Veterinärwesen und Tierschutz
Aufklärung und Schulung sowie Überwachungsmaßnahmen sind die wichtigsten Instrumente unseres Pflanzenschutzdienstes Hessen. Sein Leitbild ist der „integrierte Pflanzenschutz“: Durch angepasste Anbaupraktiken,
verbunden mit biologischer Bekämpfung, gilt es, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf ein Mindestmaß
zu reduzieren, um Kosten zu senken, größtmögliche Umweltverträglichkeit zu gewährleisten und zur Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft beizutragen.
„Vom Stall bis zum Tisch“ - unter diesem Motto kontrollieren
wir zusammen mit den Veterinärbehörden landwirtschaftliche Betriebe und Lebensmittelunternehmen auf Hygiene und tiergesunde Produktion.
Ebenso bedarf es zahlreicher Fachleute, um im Interesse
des ländlichen Raums und hochwertiger Lebensmittel alle
Beteiligten - von der Landwirtschaft über Verarbeitungsbetriebe bis zum Handel – zu beraten und zu unterstützen,
aber auch die notwendigen Überprüfungen durchzuführen.
Dies ist, grob umrissen, das Aufgabengebiet der rund 190
Fachleute der Abteilung „Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz“ des Regierungspräsidiums.
Sie sind vom Standort Wetzlar aus in und für ganz Mittelhessen tätig; bei den die Landwirtschaft betreffenden Aufgaben
der Förderung, den Qualitätskontrollen und dem Pflanzenschutz arbeiten wir für ganz Hessen.
Auch bei Obst, Gemüse und Eiern überwachen wir durch
Tausende von Stichproben bei Produzenten oder Großhandel, dass die geforderten Qualitätsnormen in ganz Hessen
eingehalten werden. Ebenso sind wir an der Kontrolle von
Vieh, Fleisch und Milch sowie ökologisch erzeugter Produkte beteiligt, damit „auch Öko drin ist, wo Öko drauf steht“.
Sichere Futtermittel - und damit letztlich sichere Lebensmittel - stehen im Fokus unserer ständigen Kontrollen und
Laborprüfungen bei Herstellern, Handels- und Landwirtschaftsbetrieben. Lebensmittel produzierende Betriebe
(Fleisch, Geflügel, Fisch u. a.) bedürfen unserer Zulassung
nach EU-Recht.
Schließlich koordinieren wir die Arbeit der lokalen Behörden
und beraten Betriebe in grundsätzlichen Fragen des Lebensmittelrechts.
Der verantwortungsbewusste Umgang mit Tierarzneimitteln, insbesondere mit Antibiotika, ist Voraussetzung
für die Gewinnung von Lebensmitteln, die frei von Rückständen sowie verbotenen Substanzen sind. Diese Überwachung erstreckt sich sowohl auf Hersteller und Handel
als auch die Anwendung am Tier.
Eng verknüpft mit allen Aufgaben des Veterinärwesens
ist der Aspekt des Tierschutzes, etwa bei Tiertransporten. Ein besonders schwieriges Feld ist die Genehmigung von Tierversuchen in Forschung und Wissenschaft.
Wir prüfen, ob solche Versuche unerlässlich und ethisch
vertretbar sind; dabei berät uns eine aus Sachverständigen bestehende „Ethik-Kommission“.
Der Schutz vor Tierseuchen ist, vor allem durch den
(inter)nationalen Handel mit der Gefahr rasanter Ausbreitung, eine europäische Aufgabe geworden. Entsprechende Betriebe (z. B. Viehhandel) benötigen daher unsere
Zulassung. Im Fall einer Tierseuche (z. B. Vogelgrippe)
koordinieren wir die Gegenmaßnahmen. Zum sofortigen
Reagieren ist bei uns das Hessische Zentrallager für
Tierseuchenbekämpfung eingerichtet.
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