Im Mittelpunkt steht die Überwachung des Handels mit geschützten Arten. Die Information und Aufklärung in diesem komplexen Rechtsgebiet ist ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit. Für alle Fragen rund um den Artenschutz steht Ihnen das Artenschutzteam des Regierungspräsidiums Gießen als kompetenter Ansprechpartner jederzeit gern zur Verfügung. Eine weitere Aufgabe des Regierungspräsidiums Gießen ist u. a. die Erteilung von EU-Bescheinigungen zur Vermarktung oder zur Vorlage beim Bundesamt für Naturschutz. Durch einen regelmäßigen Austausch mit dem Bundesamt für Naturschutz und allen Artenschutz- und Zollbehörden soll der Artenschutz in diesem Bereich so effektiv und nachhaltig wie möglich gestaltet werden. Vorortkontrollen von Zoogeschäften, Tierbörsen sowie privaten Tierhaltern und Züchtern runden die Bemühungen zum Schutz der Arten ab. Auch wenn die überwiegende Mehrzahl der Menschen, die geschützte Tiere oder Pflanzen handeln oder besitzen, sich gesetzestreu verhalten, kann die zuständige Behörde bei Verstößen gegen diese Vorschriften Verwarnungs- und Bußgelder verhängen. In besonders schweren Fällen, in denen eine Straftat vorliegt, wird das Verfahren zur weiteren Verfolgung an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Illegal erworbene Tiere und Pflanzen sowie Teile und Erzeugnisse geschützter Arten können beschlagnahmt und eingezogen werden. Dies gilt auch für tote Exemplare, z. B. Tierpräparate. Ansprechpartner Zuständig für den Landkreis Gießen: Gerhard Schulze-Velmede Tel.: 0641 303-5550 E-Mail: [email protected] Zuständig für die Landkreise Limburg-Weilburg und den Lahn-Dill-Kreis: Martin Schab Tel.: 0641 303-5561 E-Mail: [email protected] Zuständig für den Vogelsbergkreis und Landkreis Marburg-Biedenkopf: Corinna Vahrenkamp Tel.: 0641 303-5555 E-Mail: [email protected] Das Meldewesen wird betreut von: Sylke Lemp Tel.: 0641 303-5563 E-Mail: [email protected] und Melanie Schmidt Tel.: 0641 303-5559 E-Mail: [email protected] Weitere ausführliche und interessante Informationen rund um das Thema Artenschutz und das Regierungspräsidium Gießen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter Amazonen (Amazona ssp.) Internationaler Artenschutz www.rp-giessen.de Impressum: RP Gießen, August 2015 Fotos: RP GIeßen/Vahrenkamp, Titelbild Blaustirnamazone Klaus Wagner/Neustadt, Amazonen/Madagaskarboa Dr. Ute Grimm/Bundesamt für Naturschutz Aufgaben Regierungspräsidium Gießen Artenschutz in der Praxis Regierungspräsidium Gießen Dezernat 53.2 Georg-Friedrich-Händel-Str. 3 35578 Wetzlar Telefon: 0641 303-5555 Fax: 0641 303-5505 E-Mail: [email protected] Internet: www.rp-giessen.de www.facebook.com/rp.giessen Internationaler Artenschutz Viele Tier- und Pflanzenarten sind weltweit in ihren natürlichen Vorkommen gefährdet. Die Lebensraumzerstörung und ein stetig wachsender internationaler Handel haben dazu geführt, dass viele Arten stark bedroht sind. Deutschland gehört mit den USA und Japan zu den Hauptabnehmerländern von lebenden Tieren aus aller Welt. Damit dies nicht dazu führt, dass Arten in ihrem Bestand bedroht werden oder gar aussterben, haben sich viele Staaten im Jahr 1973 darauf verständigt, den Handel mit bestimmten Arten zu verbieten oder nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen. Dies geschah im „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ oder auch „CITES“-Übereinkommen genannt. Tier- und Pflanzenarten Welche Tier- und Pflanzenarten unterliegen im Wesentlichen dem Artenschutz? • • • • • • • alle europäischen Vögel, Reptilien und Amphibien alle Papageien und Sittiche (mit Ausnahme von Wellen-, Nymphen- und Kleiner Alexandersittich sowie Rosenköpfchen) eine Vielzahl von exotischen Reptilien (z. B. alle Riesenschlangen und Landschildkröten) einige exotische Amphibien (z. B. Blattsteigerfrösche) eine Vielzahl von heimischen und exotischen Säugetieren Störe, Seepferdchen, Vogelspinnen der Gattung Brachypelma und Kaiserskorpione viele heimische und exotische Pflanzen (z. B. alle Orchideenund Kakteenarten) Grüner Leguan, (Iguana iguana), besonders geschützt, nicht meldepflichtig Welche Bestimmungen sind beim Erwerb und der Haltung von Tieren geschützter Arten zu beachten? Bei der Haltung, dem Besitz und der Vermarktung von geschützten Arten sind eine ganze Reihe von Schutzbestimmungen zu berücksichtigen. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird vom Artenschutzteam des RP Gießen überwacht: Spezielle Kennzeichnungsringe für Vögel oder Mikrochips, die in Deutschland nur von zwei autorisierten Verbänden ausgegeben werden dürfen, sollen Manipulationen erschweren. Bei einigen Reptilienarten kann der Mikrochip durch eine Fotodokumentation ersetzt werden. Nachweispflicht: Der legale Besitz muss anhand eines Herkunftsbeleges nachweisbar sein. Dies gilt auch für Produkte und Erzeugnisse geschützter Arten. In bestimmten Fällen muss die Herkunft mit einer EU-Bescheinigung nachgewiesen werden. Meldepflicht: Jeder Zu- und Abgang einer geschützten Wirbeltierart (Ausnahmen siehe Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung) ist schriftlich bei der zuständigen Naturschutzbehörde anzuzeigen. Für Mittelhessen ist dies das Regierungspräsidium Gießen. Sternschildkröte (Geochelone elegans), Buchführungspflicht: Alle gewerblichen Betriebe, die mit geschützten Arten handeln, unterliegen einer gesetzlichen Buchführungspflicht. Für private Halter, die regelmäßige Zuchterfolge haben und diese Tiere weitergeben, empfiehlt sich ebenfalls die Führung eines Zuchtbuches. rechtsvorschriften Madagaskarboa (Sanzinia madagascariensis) Kennzeichnungspflicht: Viele geschützte Tierarten sind zu kennzeichnen. Für welche Arten dies gilt und wie die Kennzeichnung erfolgen muss, regelt die Bundeartenschutzverordnung. Das „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ wurde in verschiedenen EU-Verordnungen, im Bundesnaturschutzgesetz sowie in der Bundesartenschutzverordnung in europäisches und nationales Recht umgesetzt. Dort werden die Pflichten der Importeure, Händler, Züchter und auch der privaten Halter geschützter Tiere und Pflanzen geregelt. In Hessen sind die oberen Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel für den Vollzug dieser Bestimmungen zuständig.