!!!Entwurf!! Original wurde von IHK gedruckt und von Herrn Becker in gemeinsamer Sitzung unterschrieben. Exemplar mit IHK-Unterschrift liegt am 31.03.2015 noch nicht vor. (Anlage zu § 6 ging erst am 01.04. an Herrn Koch) Datum Vereinbarung über die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsausschusses für die Durchführung von Prüfungen im Ausbildungsberuf „Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste“ zwischen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main und dem Regierungspräsidium Gießen Präambel Auf Grund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der damaligen Fassung vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt gemäß Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie am 1. August 1998 den staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste. Gemäß § 39 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert am 25. Juli 2013 (BGBl. S. 2749) können mehrere zuständige Stellen bei einer von ihnen gemeinsame Prüfungsausschüsse einrichten. §1 Die Industrie- und Handelskammern in Hessen, vertreten durch die IHK-Frankfurt am Main sowie das Regierungspräsidium errichten in Geschäftsführung der Zuständigen Stelle im Regierungspräsidium Gießen einen gemeinsamen Prüfungsausschuss für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen im anerkannten Ausbildungsberuf Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste. §2 Die Mitglieder des Prüfungsausschusses arbeiten ehrenamtlich. Die Zusammensetzung des gemeinsamen Prüfungsausschusses wird unter Beachtung der nach dem BBiG zu beteiligenden Stellen einvernehmlich zwischen den in § 1 genannten zuständigen Stellen geregelt. Die Berufung der Mitglieder und Geschäftsführung erfolgt durch das Regierungspräsidium Gießen. Im Falle einer Abberufung sollen alle Beteiligten gehört werden. §3 Der Prüfungsausschuss ist für alle Prüfungsbewerber (Auszubildende, Umschüler, Zulassungen gemäß § 45 BBiG) aus den Bezirken der in § 1 genannten zuständigen Stellen zuständig. Das Regierungspräsidium ist für die Organisation und Durchführung der Prüfungen allein zuständig und verantwortlich. §4 Rechtsgrundlage für die Durchführung der Zwischenprüfung sind die „Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf „Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste“ nach Beschluss des BBiA beim Regierungspräsidium Gießen vom 4. März 1999 – in der jeweils gültigen Fassung. Rechtsgrundlage für die Durchführung der Abschlussprüfung ist die „Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf „Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste“ vom 29. August 2012 (StAnz. 38, S. 1061) – in der jeweils gültigen Fassung. Bei Änderungen der Rechtsgrundlagen ist die Vertretung der IHK Frankfurt am Main zu hören. §5 Die überweisenden zuständigen Stellen der IHK entrichten zeitnah zum Prüfungstermin ein Entgelt für die Abnahme der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung. Die Höhe richtet sich nach den entsprechenden IHK-Gebührensätzen in der jeweils aktuellen Fassung (Anlage 1) Die mit der Durchführung der Prüfungen verbundenen Kosten trägt das Regierungspräsidium Gießen. Das Regierungspräsidium zahlt den Mitgliedern des Prüfungsausschusses eine Entschädigung nach der vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport genehmigten Entschädigungsrichtlinie der Zuständigen Stelle beim Regierungspräsidium Gießen in der jeweils gültigen Fassung. (Anlage 2) §6 Um die Prüfungen insgesamt praktikabel zu gestalten können weitere Absprachen zur Umsetzung getroffen werden. Diese sind mindestens in Protokollform festzuhalten, von beiden Parteien gegenzuzeichnen und als Anlage zu dieser Vereinbarung zur Verfügung zu stellen. Diese Vereinbarung tritt am XXXXXX in Kraft. Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Matthias Gräßle Hauptgeschäftsführer Regierungspräsidium Gießen Becker Leitender Regierungsdirektor