VERMÖGEN UND BAU BADEN-WÜRTTEMBERG Amt Schwäbisch Gmünd Neubau Berufsakademie Heidenheim Begrenzt-offener Realisierungswettbewerb nach GRW Auszug aus der Niederschrift über die Preisgerichtssitzung am 24. Mai 2006 Fachpreisrichter: - Direktor Armin-Hagen Berberich, Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Betriebsleitung - Ministerialrätin Claudia Reusch, Finanzministerium Baden-Württemberg - Stadtbaudirektorin Andrea Nußbaum, Stadt Heidenheim - Dipl.-Ing. Wolfgang Riehle, Reutlingen - Dipl.-Ing. Dieter Broghammer, Zimmern o. R. - Dipl.-Ing. Gesine Weinmiller, Berlin Stellvertretender Fachpreisrichter: - Dipl.-Ing. Klaus von Bock, Göppingen - Baudirektor Anton Wagenblast, Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Schwäbisch Gmünd Sachpreisrichter: - Ministerialdirigent Christoph Keller, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Oberbürgermeister Bernhard Ilg, Stadt Heidenheim - Direktor Prof. Manfred Träger, Berufsakademie Heidenheim - Dipl.-Kfm. Helmut Althammer, Industrie- und Handelskammer Heidenheim Für den erkrankten Ministerialdirigent Thomas Knödler rückt Herr Oberregierungsrat Hans Götz (Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Schwäbisch Gmünd) – bisher stellvertretender Sachpreisrichter – nach. Stellvertretende Sachpreisrichter: - Ministerialrat Helmut Armbruster, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Prof. Roland Koenigsdorff, Fachhochschule Biberach Sachverständige Berater ohne Stimmrecht: - Oberamtsrat Thomas Abele, Finanzministerium Baden-Württemberg Vorprüfer: - Dipl.-Ing. Reinhold Zürn, Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Schwäbisch Gmünd (Gesamtkoordination und Protokoll) - Oberbaurat Thomas Daul, Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Schwäbisch Gmünd - Dipl.-Ing. Thomas Müller Freier Architekt BDA, Schwäbisch Gmünd - Dr. Tilman Hörsch, Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Betriebsleitung -2Auf Vorschlag des Auslobers wird Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Riehle zum Vorsitzenden des Preisgerichts gewählt. Nach dem Informationsrundgang und vor den Wertungsrundgängen erörtert das Preisgericht die in der Auslobung verankerten Beurteilungskriterien und stellt zu der städtebaulichen Einfügung sowie zur architektonischen Qualität der Arbeiten fest: - Es wird Wert darauf gelegt, dass der architektonische Ausdruck des Neubaus den Anspruch einer Hochschule erfüllt und eine Campusatmosphäre erzeugt wird. Dabei erscheint es unerheblich, ob das geforderte Raumprogramm in einem kompakten und mehrgeschossigen Baukörper oder als eher flächige Anlage bzw. in mehreren voneinander getrennten Gebäuden realisiert wird. Allerdings sollten unterschiedliche Gebäudeteile im Interesse der Flexibilität nicht nutzungsspezifisch definiert sein. - Überhaupt wird ein hohes Maß an baulicher Flexibilität im Hinblick auf sich künftig verändernde Anforderungen für wichtig erachtet. - Gerade weil eventuelle spätere Erweiterungen aktuell nicht quantifizierbar sind, werden hierzu überzeugende Vorschläge positiv gesehen. - Mit Blick auf die fragwürdige architektonische und städtebauliche Qualität des Parkhauses am Bahnhof werden Lösungen kritisch gesehen, deren Struktur ausschließlich auf diesem Gebäude aufbauen. - Der bestehende Busbahnhof wird in seiner aktuellen Ausprägung nicht als erstrebenswertes Entree und Blickfang im Eingangsbereich der Berufsakademie erachtet. In einem ersten Wertungsrundgang werden 10 Arbeiten aufgrund schwerwiegender Mängel jeweils einstimmig ausgeschieden. In einem zweiten Wertungsrundgang werden weitere 10 Arbeiten unter Verweis auf einzelne Probleme oder wegen ihrer mehrheitlich abgelehnten Grundhaltung wie folgt ausgeschieden: Somit verbleiben folgende 7 Arbeiten in der engeren Wahl: Diese Arbeiten werden vom Preisgericht schriftlich beurteilt (siehe Anlage) und die Texte an den Arbeiten verlesen, korrigiert bzw. ergänzt und einvernehmlich verabschiedet. Danach legt das Preisgericht die Rangfolge der Arbeiten einstimmig wie folgt fest: Einstimmig beschließt das Preisgericht die Preis- und Ankaufssumme wie folgt zu verändern bzw. festzulegen: 1. Preis 40.000 €, zwei 3. Preise je 21.500 €, 4. Preis 13.000 €, drei Ankäufe je 8.000 € Empfehlung: Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit der Realisierung zugrunde zu legen. Das Preisgericht hat sein Votum durch eine Differenzierung zwischen dem ersten und den dritten Preisen verstärkt. Die in der schriftlichen Beurteilung niedergelegten Kritikpunkte sollen bei der weiteren Bearbeitung des Projektes berücksichtigt und verbessert werden. Insbesondere weist das Preisgericht darauf hin, dass die Gestaltung der Freianlagen im gesamten Wettbewerbsbereich entsprechend dem Vorschlag des Verfassers unverzichtbarer Bestandteil der Gesamtkonzeption ist.