Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. Ethische Grundsätze, Stand 25.02.2014 Ethische Grundsätze für die Anmietung von Gewerbeflächen im DITIB Center 1. Diese ethischen Grundsätze sind Bestandteil des Mietvertrages und verpflichten die Mieter ausschließlich Waren, Dienstleistungen und Angebote in den angemieteten Mietflächen anzubieten oder zu verkaufen, die diesen ethischen Grundsätzen entsprechen. 2. Diese ethischen Grundsätze betreffen auch das Verhalten der Mieter im Geschäftsleben ganz allgemein und im Umgang mit Kunden, mit anderen Mietern und Dienstleistern. 3. DITIB wünscht, dass diese Grundsätze allen Mietern als Anleitung dient, ihre Geschäfte so durchzuführen, dass es den guten Ruf des DITIB-Centers fördert und damit gewährleistet wird, dass das DITIB-Center in der Öffentlichkeit, im Geschäftsleben allgemein und in der Immobilienbranche als ein Einkaufszentrum gilt, dass die allgemeinen Normen der Ethik und des Islam beachtet, sich berufsständisch korrekt und nach den allgemeinen Gepflogenheiten eines ordentlichen Kaufmannes verhält, über hervorragende Kenntnisse, Erfahrungen und besonders qualitative Produkte und Dienstleistungen verfügt und eine ausgezeichnete Adresse für Kunden, Besucher und Moscheebesucher bleibt. 4. Die Mieter sind dazu angehalten, sich über alle wichtigen Angelegenheiten zu informieren, die das DITIB-Center betreffen. 5. Die Mieter müssen mit den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Bestimmungen, Sitten, Gepflogenheiten, Normen und Praktiken des von ihnen geführten Unternehmens vertraut sein und diese auch einhalten. 6. Die Mieter verpflichten sich, Praktiken bei der Führung ihres Unternehmens im DITIBCenter zu unterlassen, die im öffentlichen Leben und im Geschäftsleben Schäden verursachen und damit das DITIB-Center als Ganzes in Misskredit bringen können. 7. Kein Mieter verschafft sich einen unlauteren Vorteil durch einen anderen Mieter. Bei der Ausübung ihrer Geschäfte sind die Mieter bemüht, Auseinandersetzungen mit anderen Mietern zu vermeiden und Konflikte durch Gespräche oder Mediation zu lösen. 8. Kein Mieter darf öffentlich weder die Geschäftspraktiken eines anderen Mieters in Verruf bringen, noch seine Meinung zu Geschäftstätigkeiten eines anderen Mieters äußern. Wird ein Mieter um seine Meinung über einen anderen Mieter gebeten und hält dieser Mieter es für angemessen, sich zu äußern, so ist diese Meinung mit standesgemäßer Zurückhaltung und Höflichkeit zu äußern. 9. Die Mieter dürfen keinen Verkäufer, Käufer, Geschäftspartner oder andere an einem Geschäftsvorgang beteiligte Partei täuschen oder bei der Ausübung seiner Tätigkeit betrügerische Praktiken anwenden. 10. Die Mieter dürfen nicht übertreiben und/ oder unzutreffende Aussagen über ihre Produkte tätigen. 11. Die Mieter sind dazu angehalten, in ihrer Werbung und in anderen Veröffentlichungen zutreffende und genaue Informationen zu liefern und die Öffentlichkeit in keiner Weise zu täuschen. Die Mieter müssen sich dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und diesbezüglicher Bestimmungen entsprechend verhalten. 12. Die Mieter dürfen niemanden wegen Religion, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Nationalität, Abstammung, einer Behinderung, dem Familienstatus oder seiner Herkunft Dienstleistungen verweigern. Die Mieter dürfen sich nicht an Maßnahmen oder Vereinbarungen beteiligen, deren Zweck es ist, Personen auf Grund ihrer Religion, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Nationalität, Abstammung, einer Behinderung, des Familienstatus Seite 1 von 3 Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. Ethische Grundsätze, Stand 25.02.2014 oder ihrer Herkunft zu diskriminieren. Die Mieter dürfen nicht Mitglieder von extremistischen oder terroristischen Organisationen, Sekten oder deren verbundenen Organisationen und Gesellschaften sein. 13. Verkaufsschilder, Werbung etc. an oder im DITIB-Center dürfen nicht ohne die Zustimmung des Eigentümers (DITIB Köln) angebracht werden. 14. Das Anbieten folgender Waren und / oder Dienstleistungen ist verboten: a) Waren, die nach den islamischen Geboten verboten sind, wie z.B. Alkohol oder Schweinefleisch; b) Waren, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Patent- oder Markenrechte, Eigentums- oder Datenschutzrechte) verletzen, z.B. Fälschungen oder Repliken von Produkten, urheberrechtswidrig angebotene Fotographien, Zeichnungen, Bilder, Bildanimationen mit oder ohne Ton, Tonaufzeichnungen, Texte, Vorlagen, Vordrucke und Software oder durch Datenschutzgesetze oder Datenschutzvereinbarungen geschützte personen-, organisations- oder unternehmensbezogene Daten; c) Waren, die nicht den gesetzlichen oder sonstigen zu beachtenden Vorgaben hinsichtlich Inhalt, Produktzusammensetzung, Produktzutaten, Minimal- oder MaximalGewicht, Produktverwendung, Produktfunktion, Produkttechnik, Produktsicherheit, Produkthygiene oder sonstigen Kriterien entsprechen; d) Waren, die nicht den gesetzlichen oder sonstigen zu beachtenden Bestimmungen hinsichtlich Kennzeichnungs- oder Beschreibungspflichten entsprechen, z.B. im Hinblick auf Gewichtsangaben, Inhaltsangaben, Identität des Herstellers, Produktzulassung, Produktzusammensetzung, Produktzutaten, Produktverwendung, Produktfunktion, Produkthaltbarkeit, Sicherheitsoder Warnhinweise, Entsorgungshinweise, Prüfsiegel oder andere vorgeschriebene Kennzeichnungen oder Nachweisunterlagen; e) Waren oder Dienstleistungen mit sexuellem Inhalt, sexuellem Zweck oder mit sexuell animierender Darstellung, Abbildung oder Beschreibung. f) Waffen, wesentliche Teile von Waffen oder Munition nach Waffengesetz, Kriegswaffen und Kriegswaffenmunition nach Kriegswaffenkontrollgesetz, Waffenzubehör, WaffenNachbauten, Dekowaffen oder rüstungsrelevante Güter, die durch die „Regelungen des internationalen Waffenhandels“ der Vereinigten Staaten von Amerika (International Traffic in Arms Regulations - ITAR) Handelsbeschränkungen unterliegen; g) Explosivstoffe und ihnen gleichgestellte Stoffe nach Sprengstoffgesetz, explosionsgefährliche Stoffe, radioaktive Stoffe, Giftstoffe, gesundheits- oder umweltgefährdende Stoffe, Abfälle, pyrotechnische Produkte; h) Drogen und Betäubungsmittel nach Betäubungsmittelgesetz, andere bewusstseinsverändernde Stoffe, Drogenzubehör oder Anleitungen zur Herstellung von Drogen; i) Arzneimittel, andere apothekenpflichtige Produkte, Wachstumsmittel oder Hormonpräparate, ärztliche oder tierärztliche Leistungen oder Gutscheine dafür; j) Tabakwaren aller Art einschließlich elektronischer Zigaretten. Davon unberührt bleiben Pfeifen, Tabakdosen, Tabakbeutel, Zigarettenetuis, Aschenbecher, Humidors u.ä., die Sammlerstücke bzw. historische Objekte darstellen; k) Dienstleistungen, die gesetzwidrig, sexuell ausgerichtet, menschenverachtend, wettbewerbswidrig, betrügerisch oder anstößig sind oder die Rechte Dritter (insbesondere Eigentums- oder Datenschutzrechte) verletzen; Seite 2 von 3 Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. Ethische Grundsätze, Stand 25.02.2014 l) Alle Arten und Formen von Glückspielen; m) Waren oder Dienstleistungen, die für eine politische, weltanschauliche oder religiöse Sichtweise Werbung machen, andere politische, weltanschauliche oder religiöse Sichtweisen diskreditieren oder Menschen im Hinblick auf ihre politische Überzeugung, Religion, Konfession, Weltanschauung, Geschlecht, Rasse, Herkunft, Hautfarbe, Sprache oder sonstigen individuellen Ausprägungen benachteiligen, bevorzugen oder beleidigen; n) Waren, die direkt oder indirekt nationalsozialistische, , diktatorische, extremistische, demokratiefeindliche oder verfassungsfeindliche Ideologien verharmlosen, verherrlichen oder bewerben (Propagandamaterialien) oder gesetzlichen Verboten von Abzeichen, Symbolen oder Inhalten widersprechen; o) Medien oder Bekleidungsaufdrucke mit propagandistischen, gewaltverherrlichenden, kriegsverherrlichenden, menschenverachtenden oder volksverhetzenden Inhalten, z.B. Bücher, Zeitschriften, Bilder, Aufkleber, Flugblätter, Plakate, T-Shirt-Aufdrucke, Basecap-Aufnäher, Schallplatten, Audiokassetten, Videokassetten, DVDs oder CDs; p) Medien mit jugendgefährdenden Inhalten, z.B. Bücher, Zeitschriften, Bilder, Plakate, Schallplatten, Audiokassetten, Videokassetten, DVDs oder CDs; q) Medien oder Bekleidungsaufdrucke, die Werbung für die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Partei machen, z.B. Aufkleber, Flugblätter, Plakate, T-ShirtAufdrucke oder Basecap-Aufnäher; 15. Verstöße gegen diese Grundsätze können gleichzeitig als Verstöße des Mietvertrages geahndet werden und berechtigen die DITIB-Köln zur fristlosen Kündigung, auch ohne vorherige Abmahnung. 16. Der Unterzeichnende verpflichtet sich hiermit, die in diesen ethischen Grundsätzen enthaltenen Bestimmungen einzuhalten, sowie den Grundsätzen inklusive den zukünftigen Änderungen zu folgen. Seite 3 von 3