Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion eV

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Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e.V.
Ethische Grundsätze, Stand 25.02.2014
Ethische Grundsätze für die Anmietung von Gewerbeflächen im DITIB Center
1. Diese ethischen Grundsätze sind Bestandteil des Mietvertrages und verpflichten die Mieter
ausschließlich Waren, Dienstleistungen und Angebote in den angemieteten Mietflächen
anzubieten oder zu verkaufen, die diesen ethischen Grundsätzen entsprechen.
2. Diese ethischen Grundsätze betreffen auch das Verhalten der Mieter im Geschäftsleben
ganz allgemein und im Umgang mit Kunden, mit anderen Mietern und Dienstleistern.
3. DITIB wünscht, dass diese Grundsätze allen Mietern als Anleitung dient, ihre Geschäfte
so durchzuführen, dass es den guten Ruf des DITIB-Centers fördert und damit
gewährleistet wird, dass das DITIB-Center in der Öffentlichkeit, im Geschäftsleben
allgemein und in der Immobilienbranche als ein Einkaufszentrum gilt, dass die
allgemeinen Normen der Ethik und des Islam beachtet, sich berufsständisch korrekt und
nach den allgemeinen Gepflogenheiten eines ordentlichen Kaufmannes verhält, über
hervorragende Kenntnisse, Erfahrungen und besonders qualitative Produkte und
Dienstleistungen verfügt und eine ausgezeichnete Adresse für Kunden, Besucher und
Moscheebesucher bleibt.
4. Die Mieter sind dazu angehalten, sich über alle wichtigen Angelegenheiten zu informieren,
die das DITIB-Center betreffen.
5. Die Mieter müssen mit den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Bestimmungen,
Sitten, Gepflogenheiten, Normen und Praktiken des von ihnen geführten Unternehmens
vertraut sein und diese auch einhalten.
6. Die Mieter verpflichten sich, Praktiken bei der Führung ihres Unternehmens im DITIBCenter zu unterlassen, die im öffentlichen Leben und im Geschäftsleben Schäden
verursachen und damit das DITIB-Center als Ganzes in Misskredit bringen können.
7. Kein Mieter verschafft sich einen unlauteren Vorteil durch einen anderen Mieter. Bei der
Ausübung ihrer Geschäfte sind die Mieter bemüht, Auseinandersetzungen mit anderen
Mietern zu vermeiden und Konflikte durch Gespräche oder Mediation zu lösen.
8. Kein Mieter darf öffentlich weder die Geschäftspraktiken eines anderen Mieters in Verruf
bringen, noch seine Meinung zu Geschäftstätigkeiten eines anderen Mieters äußern. Wird
ein Mieter um seine Meinung über einen anderen Mieter gebeten und hält dieser Mieter es
für angemessen, sich zu äußern, so ist diese Meinung mit standesgemäßer Zurückhaltung
und Höflichkeit zu äußern.
9. Die Mieter dürfen keinen Verkäufer, Käufer, Geschäftspartner oder andere an einem
Geschäftsvorgang beteiligte Partei täuschen oder bei der Ausübung seiner Tätigkeit
betrügerische Praktiken anwenden.
10. Die Mieter dürfen nicht übertreiben und/ oder unzutreffende Aussagen über ihre Produkte
tätigen.
11. Die Mieter sind dazu angehalten, in ihrer Werbung und in anderen Veröffentlichungen
zutreffende und genaue Informationen zu liefern und die Öffentlichkeit in keiner Weise zu
täuschen. Die Mieter müssen sich dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und
diesbezüglicher Bestimmungen entsprechend verhalten.
12. Die Mieter dürfen niemanden wegen Religion, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Nationalität,
Abstammung, einer Behinderung, dem Familienstatus oder seiner Herkunft
Dienstleistungen verweigern. Die Mieter dürfen sich nicht an Maßnahmen oder
Vereinbarungen beteiligen, deren Zweck es ist, Personen auf Grund ihrer Religion, Rasse,
Hautfarbe, Geschlecht, Nationalität, Abstammung, einer Behinderung, des Familienstatus
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Ethische Grundsätze, Stand 25.02.2014
oder ihrer Herkunft zu diskriminieren. Die Mieter dürfen nicht Mitglieder von
extremistischen oder terroristischen Organisationen, Sekten oder deren verbundenen
Organisationen und Gesellschaften sein.
13. Verkaufsschilder, Werbung etc. an oder im DITIB-Center dürfen nicht ohne die
Zustimmung des Eigentümers (DITIB Köln) angebracht werden.
14. Das Anbieten folgender Waren und / oder Dienstleistungen ist verboten:
a) Waren, die nach den islamischen Geboten verboten sind, wie z.B. Alkohol oder
Schweinefleisch;
b) Waren, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Patent- oder Markenrechte,
Eigentums- oder Datenschutzrechte) verletzen, z.B. Fälschungen oder Repliken von
Produkten, urheberrechtswidrig angebotene Fotographien, Zeichnungen, Bilder,
Bildanimationen mit oder ohne Ton, Tonaufzeichnungen, Texte, Vorlagen, Vordrucke
und Software oder durch Datenschutzgesetze oder Datenschutzvereinbarungen
geschützte personen-, organisations- oder unternehmensbezogene Daten;
c) Waren, die nicht den gesetzlichen oder sonstigen zu beachtenden Vorgaben
hinsichtlich Inhalt, Produktzusammensetzung, Produktzutaten, Minimal- oder MaximalGewicht, Produktverwendung, Produktfunktion, Produkttechnik, Produktsicherheit,
Produkthygiene oder sonstigen Kriterien entsprechen;
d) Waren, die nicht den gesetzlichen oder sonstigen zu beachtenden Bestimmungen
hinsichtlich Kennzeichnungs- oder Beschreibungspflichten entsprechen, z.B. im
Hinblick auf Gewichtsangaben, Inhaltsangaben, Identität des Herstellers,
Produktzulassung, Produktzusammensetzung, Produktzutaten, Produktverwendung,
Produktfunktion,
Produkthaltbarkeit,
Sicherheitsoder
Warnhinweise,
Entsorgungshinweise, Prüfsiegel oder andere vorgeschriebene Kennzeichnungen
oder Nachweisunterlagen;
e) Waren oder Dienstleistungen mit sexuellem Inhalt, sexuellem Zweck oder mit sexuell
animierender Darstellung, Abbildung oder Beschreibung.
f)
Waffen, wesentliche Teile von Waffen oder Munition nach Waffengesetz, Kriegswaffen
und Kriegswaffenmunition nach Kriegswaffenkontrollgesetz, Waffenzubehör, WaffenNachbauten, Dekowaffen oder rüstungsrelevante Güter, die durch die „Regelungen
des internationalen Waffenhandels“ der Vereinigten Staaten von Amerika (International
Traffic in Arms Regulations - ITAR) Handelsbeschränkungen unterliegen;
g) Explosivstoffe und ihnen gleichgestellte Stoffe nach Sprengstoffgesetz,
explosionsgefährliche Stoffe, radioaktive Stoffe, Giftstoffe, gesundheits- oder
umweltgefährdende Stoffe, Abfälle, pyrotechnische Produkte;
h) Drogen
und
Betäubungsmittel
nach
Betäubungsmittelgesetz,
andere
bewusstseinsverändernde Stoffe, Drogenzubehör oder Anleitungen zur Herstellung
von Drogen;
i)
Arzneimittel, andere apothekenpflichtige Produkte, Wachstumsmittel oder
Hormonpräparate, ärztliche oder tierärztliche Leistungen oder Gutscheine dafür;
j)
Tabakwaren aller Art einschließlich elektronischer Zigaretten. Davon unberührt bleiben
Pfeifen, Tabakdosen, Tabakbeutel, Zigarettenetuis, Aschenbecher, Humidors u.ä., die
Sammlerstücke bzw. historische Objekte darstellen;
k) Dienstleistungen, die gesetzwidrig, sexuell ausgerichtet, menschenverachtend,
wettbewerbswidrig, betrügerisch oder anstößig sind oder die Rechte Dritter
(insbesondere Eigentums- oder Datenschutzrechte) verletzen;
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Ethische Grundsätze, Stand 25.02.2014
l)
Alle Arten und Formen von Glückspielen;
m) Waren oder Dienstleistungen, die für eine politische, weltanschauliche oder religiöse
Sichtweise Werbung machen, andere politische, weltanschauliche oder religiöse
Sichtweisen diskreditieren oder Menschen im Hinblick auf ihre politische Überzeugung,
Religion, Konfession, Weltanschauung, Geschlecht, Rasse, Herkunft, Hautfarbe,
Sprache oder sonstigen individuellen Ausprägungen benachteiligen, bevorzugen oder
beleidigen;
n) Waren, die direkt oder indirekt nationalsozialistische, , diktatorische, extremistische,
demokratiefeindliche
oder
verfassungsfeindliche
Ideologien
verharmlosen,
verherrlichen oder bewerben (Propagandamaterialien) oder gesetzlichen Verboten von
Abzeichen, Symbolen oder Inhalten widersprechen;
o) Medien oder Bekleidungsaufdrucke mit propagandistischen, gewaltverherrlichenden,
kriegsverherrlichenden, menschenverachtenden oder volksverhetzenden Inhalten,
z.B. Bücher, Zeitschriften, Bilder, Aufkleber, Flugblätter, Plakate, T-Shirt-Aufdrucke,
Basecap-Aufnäher, Schallplatten, Audiokassetten, Videokassetten, DVDs oder CDs;
p) Medien mit jugendgefährdenden Inhalten, z.B. Bücher, Zeitschriften, Bilder, Plakate,
Schallplatten, Audiokassetten, Videokassetten, DVDs oder CDs;
q) Medien oder Bekleidungsaufdrucke, die Werbung für die Mitgliedschaft in einer
Organisation oder Partei machen, z.B. Aufkleber, Flugblätter, Plakate, T-ShirtAufdrucke oder Basecap-Aufnäher;
15. Verstöße gegen diese Grundsätze können gleichzeitig als Verstöße des Mietvertrages
geahndet werden und berechtigen die DITIB-Köln zur fristlosen Kündigung, auch ohne
vorherige Abmahnung.
16. Der Unterzeichnende verpflichtet sich hiermit, die in diesen ethischen Grundsätzen
enthaltenen Bestimmungen einzuhalten, sowie den Grundsätzen inklusive den zukünftigen
Änderungen zu folgen.
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