Fehlzeitenregelung iRM[17.04.2014]

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Fehlzeitenregelung
Veranstaltungen der Medizinischen Psychologie
und Medizinischen Soziologie im integrierten Reformstudiengang Medizin [iRM]
17. April 2014
Kurs der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
Damit die regelmäßige Teilnahme am „Kurs Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie“
bescheinigt werden kann, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Jeder Kurstermin muss von jedem Teilnehmer durch eine schriftliche Aufgabe vorbereitet werden. Die
Vergabe der Aufgaben erfolgt online unter www.medpsych.ruhr-uni-bochum.de. Melden Sie sich hierfür im Bereich Lehre der Website mit Ihrem Login des Rechenzentrums an.
Die Fehlzeit darf nicht mehr als 15% der Unterrichtszeit betragen, d. h. insgesamt dürfen nicht mehr
als zwei Kurstermine im gesamten Veranstaltungsverlauf (2. – 4. Fachsemester) versäumt werden. Innerhalb eines Semesters ist maximal ein Fehltermin möglich.
In Ausnahmefällen dürfen zwei Kurstermine in einem Semester versäumt werden, falls die Gesamtzahl der Fehlzeiten nicht 15% der Unterrichtszeit überschreitet. In diesen Fällen ist die Fehlzeit durch
ein Attest zu begründen.
Das Fehlen an einem Kurstermin ist innerhalb von 5 Tagen dem Lehrsekretariat der Abteilung
([email protected]) anzuzeigen. Fehlzeiten sind nachzuarbeiten, die jeweilige Arbeit ist mit dem Kursleiter abzustimmen und an [email protected] innerhalb von
5 Tagen nach der Vergabe einzureichen.
Fehlzeiten von mehr als 15% der Unterrichtszeit lassen eine Bescheinigung der Teilnahme nicht zu.
Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
Damit die regelmäßige Teilnahme am „Seminar Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie“ bescheinigt werden kann, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Einige Seminarteile müssen von jedem Teilnehmer durch eine schriftliche Aufgabe vorbereitet werden. Die
Vergabe der Aufgaben erfolgt online unter www.medpsych.ruhr-uni-bochum.de. Melden Sie sich hierfür im Bereich Lehre der Webseite mit Ihrem Login des Rechenzentrums an.
Die Fehlzeit darf nicht mehr als 15% der Unterrichtszeit betragen, d. h. insgesamt dürfen nicht mehr als drei
Seminartermine im gesamten Veranstaltungsverlauf (1. – 4. Fachsemester) versäumt werden. Innerhalb eines
Semesters ist maximal ein Fehltermin möglich.
In Ausnahmefällen dürfen zwei Seminartermine in einem Semester versäumt werden, falls die Gesamtzahl der
Fehlzeiten nicht 15% der Unterrichtszeit überschreitet. In diesen Fällen ist die Fehlzeit durch ein Attest zu begründen.
Das Fehlen an einem Seminartermin ist innerhalb von 5 Tagen dem Lehrsekretariat der Abteilung
([email protected]) anzuzeigen. Fehlzeiten sind schriftlich nachzuarbeiten, die jeweilige
Arbeit ist mit dem Seminarleiter abzustimmen und an [email protected] innerhalb von 5
Tagen nach der Vergabe einzureichen.
Fehlzeiten von mehr als 15% der Unterrichtszeit lassen eine Bescheinigung der Teilnahme nicht zu.
ADRESSE Universitätsstraße 150 | 44801 Bochum, Germany
ANFAHRT U-Bahn: U35 | Auto: A43, Abfahrt (19) Bochum Witten
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