Der Kreisausschuss Gesundheitsamt Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim Methicillin (Multi)-resistenter Staphylococcus aureus Information 1. Allgemeine Informationen MRSA ist ein häufiger Erreger bakterieller Infektionen. Natürliche Standorte sind Haut u. Schleimhaut von Mensch und Tier. Ca. 30 – 40 % aller Menschen sind vorwiegend im Nasenund Rachenraum ständig oder vorübergehend mit MRSA besiedelt, ohne zu erkranken. 10 – 20 % aller MRSA-Infektionen werden hauptsächlich über kontaminierte Hände des pflegerischen oder ärztlichen Personals übertragen! Patienten mit MRSA, denen häufig und lange Antibiotika verabreicht wurden, sind oft in unterschiedlichen Körperregionen (Nase, Rachen, Perianalbereich, Hautläsionen) besiedelt oder lokal begrenzt infiziert. Liegt keine systemische Infektion mit MRSA vor, so können Patienten aus Krankenhäusern in Alten- und Pflegeeinrichtungen verlegt werden. Von MRSA-infizierten/besiedelten Personen geht für die Allgemeinbevölkerung und gesunden Kontaktpersonen keine Gefahr aus. Risikofaktoren für eine MRSABesiedelung/Infektion: 2. Spezielle Informationen zur privat-häuslichen Versorgung Keine besonderen Vorkehrungen für privat-häusliche Versorgung nötig Gute Körper- und Wäschehygiene! Sorgfältiges Händewaschen! 3. Spezielle Informationen zur ambulant-pflegerischen und ambulant-ärztlichen Versorgung Information der behandelten Ärzte und ambulanten Pflegedienste durch vorbehandelnde Ärzte bzw. Krankenhäuser Händehygiene steht an erster Stelle! MRSA-positive Patienten möglichst zum Ende einer Schicht versorgen bzw. zum Ende einer Sprechstunde einbestellen Wenn bestimmte hygienische Maßnahmen beachtet werden, besteht für pflegerisches oder Praxispersonal keine stärkere Infektionsgefährdung. Diese Maßnahmen sollten in einem Hygieneplan festgelegt werden, damit sie von jedem allgemein anwendbar und nachvollziehbar sind und bleiben. Beispiel: Hygieneplan MRSA in der ambulant-pflegerischen und ambulant-ärztlichen Versorgung • Allgemeine Maßnahmen: ☛ Alle Mitarbeiter/innen in der ambulanten Pflege und die ambulant behandelnden Ärzte/innen sowie deren Mitarbeiter/innen müssen über MRSA informiert sein. ☛ Nur eingewiesenes, informiertes Personal soll MRSA-positive Patienten betreuen. • Informationen über MRSA-Trägerschaft: ☛ Patienten mit MRSA-Nachweis im Krankenhaus sind den behandelnden Ärzten nachfolgender Einrichtungen bzw. dem Hausarzt als solche mitzuteilen; von den Ärzten sind entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. ☛ Wenn Patienten, die MRSA-Träger sind, in ein Krankenhaus eingewiesen werden, sind die behandelnden Ärzte des Krankenhauses zu informieren. ☛ Rettungs- und Krankentransportdienste sind darüber zu unterrichten, dass ein Infektionstransport mit einem MRSA-positiven Patienten stattfinden soll. • Therapie/ Sanierung von Patienten mit MRSA: ☛ In der Regel werden nach der Krankenhausentlassung keine speziellen Therapiemaßnahmen nötig sein. ☛ Eine im Krankenhaus begonnene Therapie oder Sanierung mit Nasensalbe soll nach genauer Anweisung des Krankenhauses unter ärztlicher Kontrolle zu Ende geführt werden. ☛ Sanierungsmaßnahmen (5-tägiger Sanierungszyklus mit Mupirocin-Nasensalbe [Turixin®], Mundspülungen mit einem Rachendesinfizienz und Körper-, Haarwaschungen mit antiseptischer Seife) sind nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt in Hinblick auf eine spätere Krankenhauseinweisung und die Verbreitungsgefahr im Heim empfehlenswert. • Allgemeine Hygienemaßnahmen: ☛ Das betreuende Personal muss sich strikt an die Grundregeln der Hygiene halten, wobei Händewaschen und Händedesinfektion die wichtigsten präventiven Hygienemaßnahmen sind. ☛ Konsequentes Händewaschen vor Beginn jeder pflegerischen oder ärztlichen Tätigkeit. ☛ Eine hygienische Händedesinfektion ist vor und nach jeder Tätigkeit mit engem körperlichen Kontakt, möglichst bei allen Patienten, unbedingt aber bei bekannten MRSA-Trägern nach möglicher Kontamination mit Körpersekreten, Ausscheidungen und nach dem Ausziehen von Einmalhandschuhen sowie vor dem Verlassen des Zimmers durchzuführen. ☛ Einmalhandschuhe sind bei der Versorgung von Wunden, Tracheostomata und Kathetern bzw. Sonden anzulegen. Die Einmalhandschuhe werden danach sofort – vor weiteren Tätigkeiten – ausgezogen und sachgerecht entsorgt, anschließend ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Beim Waschen der Patienten müssen keine Einmalhandschuhe getragen werden. ☛ Schutzkittel oder Einmalschürzen sind in der ambulanten Pflege patientengebunden bei der Wund- und bei der Verweilkatheter- bzw. Sonden- und Tracheostomapflege, sowie bei Kontakt mit Körpersekreten und Ausscheidungen anzulegen. Bei sichtbarer Kontamination ist die Schutzkleidung sofort zu entsorgen, bei Weiterverwendung ist sie an einem geeigneten Ort aufzuhängen und mindestens einmal wöchentlich zu wechseln. In der ärztlichen Praxis ist das Anlegen von patientengebundener Schutzkleidung beim Verbandwechsel zu empfehlen. Nach dem Ablegen der Schutzkleidung ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. ☛ Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird bei der Tracheostomapflege und beim Verbandwechsel empfohlen. ☛ Pflegehilfsmittel sind möglichst patientengebunden zu verwenden oder sie sind vor Anwendung an anderen Patienten gründlich mit einem geeigneten Desinfektionsmittel abzuwischen. ☛ Instrumente, Spritzen, medizinische Abfälle werden patientennah in dicht verschließbaren Behältern bzw. in Plastiksäcken gesammelt und unverzüglich sachgerecht entsorgt bzw. der Wiederaufbereitung zugeführt. ☛ Körper- und Bettwäsche sowie Schutzkittel sind möglichst bei Temperaturen über 60°C maschinell aufzubereiten. ☛ Bestecke, Geschirr und sonstige häusliche Abfälle sind wie üblich zu behandeln. • Desinfektion/ Reinigung: ☛ Alle kontaminierten Arbeitsflächen werden gründlich mit einem VAH -gelisteten Flächendesinfektionsmittel gemäß angegebener Konzentration und Einwirkzeit im ScheuerWischverfahren desinfiziert. Danach ist erneut eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. ☛ Die häusliche Reinigung im ambulant-pflegerischen Bereich erfolgt wie üblich. Die Reinigung/ Desinfektion in der ärztlichen Praxis wird entsprechend dem bestehenden Praxis-Hygieneplan (Reinigungs-/Desinfektionsplan) durchgeführt. Die Effektivität aller im Zusammenhang mit MRSA zu treffenden Maßnahmen ist ganz entscheidend davon abhängig, dass Wissen und Information über die Problematik MRSA vorhanden sind und von allen Mitarbeitern die „hygienische Disziplin“ im Umgang mit MRSA-positiven Patienten an erste Stelle gestellt wird! Weitere Informationen erhalten sie beim: ☎ Main-Taunus-Kreis Gesundheitsamt Hygieneabteilung Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim 06192/ 201-1158/-1877