WAS DIE AKM IHREN MITGLIEDERN BIETET WEIL Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: AKM staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger reg. Gen. m. b. H. Redaktion: Mag. Ingrid Waldingbrett Alle: Baumannstraße 10, 1030 Wien Hersteller: JORK Printmanagement Grafik-Design: Christian Modlik Verlagsort: Wien Herstellungsort: Wien Stand: Oktober 2012 MUSIK ETWAS WERT IST. INHALTSVERZEICHNIS 04 Über uns 05 06 Unsere Dienstleistungen Wie wir organisiert sind 08 Mitglied werden 09Urheber 10Verleger 11 austro mechana 12 Von der Einhebung der Lizenzentgelte bis zur Tantiemenabrechnung 13 Einhebung der Lizenzentgelte 13Werkanmeldung 14Musikprogramme 15Tantiemenabrechnung 16 Fragen & Antworten Wir als AKM sorgen dafür, dass die Musikschaffenden und deren Verleger zu einer fairen Bezahlung für die öffentlichen Aufführungen etc. ihrer Musik kommen. ÜBER UNS Die AKM bietet ihren Mitgliedern ein hohes Service. Die Organe der AKM sind nach dem Grundgedanken der Selbstverwaltung der Rechteinhaber ausschließlich aus Autoren, Komponisten und Musikverlegern zusammengesetzt. 04 Unsere Dienstleistungen Sie sind Komponist oder Musiktextautor oder Bearbeiter/Arrangeur und wollen Geld (Tantiemen) für die Aufführungen, Sendungen etc. Ihrer Werke. Sie haben einen Musikverlag gegründet und wollen Geld (Tantiemen) für die Aufführungen, Sendungen, etc. der in Ihrem Verlag verlegten Werke. Dann sind Sie bei der AKM genau an der richtigen Stelle. Wir als AKM sorgen dafür, dass Sie zu diesen Tantiemen kommen. Mehr als 19.000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger vertrauen die Wahrnehmung ihrer Musikrechte bereits der AKM an. Die AKM nimmt die ihr übertragenen Rechte treuhändig wahr und ist nicht auf Gewinn gerichtet. Die AKM bietet ihren Mitgliedern ein hohes Service: Effiziente Rechtewahrnehmung Hohe Erfassungsdichte der Veranstaltungen Gute Tarife bzw. Tarifverträge Hohe Programmdeckung Genaue Tantiemenabrechnung Hohe Kosteneffizienz Niedriger Spesenabzug Kein laufender Mitgliedsbeitrag Neben ihrer Hauptaufgabe, der Einhebung und Verteilung der Gelder (Lizenzierung und Tantiemenabrechnung), nimmt die AKM auch soziale und kulturelle Aufgaben wahr. Sie erbringt gemäß ihren Richtlinien soziale Zuwendungen an ihre Mitglieder und fördert das österreichische Musikschaffen. 05 Wie wir organisiert sind Die AKM ist als registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung organisiert. Generalversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat sind nach dem Grundgedanken der Selbstverwaltung der Rechteinhaber ausschließlich aus Autoren, Komponisten und Musikverlegern zusammengesetzt. Die drei Kurien sind im Vorstand und im Ausichtsrat in jeweils gleicher Anzahl vertreten, 4/4/4 bzw. 2/2/2. Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates werden von der Generalversammlung gewählt. Die Generalversammlung besteht aus allen Autoren, Komponisten und Musikverlegern, die Genossenschafter sind. Das Statut der AKM stellt gleichsam die „Verfassung“ der Genossenschaft dar. Die AKM verfügt über die gemäß dem Verwertungsgesellschaftengesetz notwendige Betriebsgenehmigung (=Art Konzession). Die AKM unterliegt einer staatlichen Aufsicht. Diese Aufgabe wird von der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften wahrgenommen. Als Genossenschaft unterliegt die AKM auch der Prüfung durch einen Revisionsverband. Der Österreichische Genossenschaftsverband (ÖGV) führt jährlich eine sog. Gebarungsprüfung und eine Prüfung des Jahresabschlusses durch. 06 07 Melden Sie sich bei der AKM an, werden Sie AKM-Mitglied! ⇨ MITGLIED WERDEN Mehr als 19.000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger vertrauen die Wahrnehmung ihrer Musikrechte bereits der AKM an. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Beitritt: Frau MMag. Tamara Herker E-Mail [email protected] Telefon 050717-19108 bzw. +43 50717-19108 (aus dem Ausland) Telefax 050717-99108 bzw. +43 50717-99108 (aus dem Ausland) 08 Als Urheber Mitglied werden Der Beitrittsablauf im Überblick: Sie füllen den Aufnahmeantrag aus. AKM prüft, ob die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind und übermittelt Ihnen dann die Beitrittsformulare für AKM und austro mechana. Sie retournieren die ausgefüllten und unterschriebenen Beitrittsformulare. AKM-Vorstand beschließt Ihre Aufnahme, über die Sie schriftlich verständigt werden. Auch die austro mechana verständigt Sie schriftlich von der Aufnahme in ihre Gesellschaft. Aufnahmevoraussetzungen Zumindest eines Ihrer Werke ist innerhalb des letzten Jahres oder im laufenden Jahr bereits auf eine der nachstehenden Arten genutzt worden: durch eine Aufführung bei einer öffentlichen Veranstaltung oder durch eine Sendung (Hörfunk oder Fernsehen) oder durch eine Zurverfügungstellung in Netzen (Internet, Mobilfunknetz) oder durch eine Vervielfältigung auf einem bereits im Handel erhältlichen Tonträger (CD etc.). Aufnahmeantrag Das Formular finden Sie unter www.akm.at Link „Aufnahmeantrag“ auf der Startseite oder Sie fordern es bei der AKM an (siehe Kontakt Seite 8). Beitrittskosten E 78,– (inkl. 20% MwSt) bzw. E 12,– (inkl. 20% MwSt) für Schüler, Lehrlinge und Studenten bis zum 20. Lebensjahr austro mechana E 55,– (inkl. 20% MwSt) AKM Weder bei der AKM noch bei der austro mechana ist ein laufender Mitgliedsbeitrag zu zahlen. 09 Als Verlag Mitglied werden Der Beitrittsablauf im Überblick: Sie übermitteln uns die unten angeführten Unterlagen. AKM prüft, ob die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind und übermittelt Ihnen dann die Beitrittsformulare für AKM und austro mechana. Sie retournieren die ausgefüllten und unterschriebenen Beitrittsformulare. AKM-Vorstand beschließt Ihre Aufnahme, über die Sie schriftlich verständigt werden. Auch die austro mechana verständigt Sie schriftlich von der Aufnahme in ihre Gesellschaft. Aufnahmevoraussetzungen Um der AKM als Verlag beitreten zu können, benötigen wir zunächst folgende Unterlagen: 1) Firmenbezogene Unterlagen: Bei einem Einzelunternehmen: Gewerbeschein bzw. Auszug aus dem Gewerberegister für das Gewerbe „Musikverlag“. Bei einem im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmen (e. U.), einer GesmbH, OG, KG u. a: Zusätzlich einen aktuellen Firmenbuchauszug und den Bescheid der Gewerbebehörde über die Bestellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers. Soferne es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt, sind gleichwertige ausländische Nachweise vorzulegen, aus denen der Betrieb eines Musikverlages sowie die Zeichnungsberechtigungen hervorgehen. 2) Nutzungsbezogene Unterlagen: Weiters benötigen wir den Nachweis einer Nutzung eines in Ihrem Verlag verlegten Werkes innerhalb des letzten Jahres oder im laufenden Jahr: durch eine Aufführung bei einer öffentlichen Veranstaltung oder durch eine Sendung (Hörfunk oder Fernsehen) oder durch eine Zurverfügungstellung in Netzen (Internet, Mobilfunknetz) oder durch eine Vervielfältigung auf einem bereits im Handel erhältlichen Tonträger (CD etc.). Die Unterlagen können uns per E-mail, Fax oder Post übermittelt werden. 10 Beitrittskosten AKM austro mechana E 130,– (exkl. 20% MwSt) E 55,– (inkl. 20% MwSt) Weder bei der AKM noch bei der austro mechana ist ein laufender Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Hinweise: Bezüglich allgemeiner Informationen zur Gründung eines Musikverlages, wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer. Für die Gewerbeanmeldung ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft/Magistrat zuständig. austro mechana AKM und austro mechana sind die Verwertungsgesellschaften der musikalischen Urheber und Musikverleger. Beide Gesellschaften sorgen dafür, dass Sie für Nutzungen Ihrer Werke zu Tantiemen kommen. AKM öffentliche Aufführung Sendung (Radio & Fernsehen) interaktives Anbieten in Netzen (Audio-On-Demand etc.) austro mechana mechanische Vervielfältigung und Verbreitung Eine Nutzung durch mechanische Vervielfältigung findet z.B. bei der Herstellung von Ton- oder Bildtonträgern (CD, DVD, CD-ROM, Film etc.), bei Aufzeichnungen für Radio und Fernsehen oder auch bei Speicherungen im Internet statt. Werden Ton- oder Bildtonträger in Verkehr gebracht, also z. B. verkauft, vermietet, verliehen etc., findet eine Nutzung durch Verbreitung statt. Wenn Sie also eine umfassende Wahrnehmung Ihrer Rechte wünschen, sollten Sie sowohl der AKM als auch der austro mechana beitreten. Für ausführliche Informationen über die austro mechana besuchen Sie bitte die Website dieser Gesellschaft: www.aume.at 11 Die AKM trägt Sorge dafür, dass die Veranstalter etc. eine Lizenz erwerben und hebt die entsprechenden Gelder von diesen ein. ⇨ VON DER EINHEBUNG DER LIZENZENTGELTE BIS ZUR TANTIEMENABRECHNUNG Bei der Tantiemenabrechnung werden die Informationen über Werke und Rechteinhaber mit den Musikprogrammen und den eingehobenen Geldern zusammengeführt. Die AKM rechnet die Einnahmen an die musikalischen Urheber und deren Verleger ab. Der AKM verbleibt kein Gewinn! 12 Einhebung der Lizenzentgelte Die AKM erteilt den Musiknutzern (Veranstalter, etc.) gegen Bezahlung Bewilligungen (Lizenzen) zur Nutzung von Musik. Sie trägt Sorge dafür, dass die Musiknutzer eine Lizenz erwerben und hebt die Gelder (Lizenzentgelte) von den Musiknutzern ein. Die Lizenzen werden grundsätzlich pauschal, d.h. für das gesamte von der AKM verwaltete Musikrepertoire erteilt; dieses umfasst nicht nur alle Werke der AKM-Mitglieder, sondern praktisch das gesamte geschützte Weltrepertoire (Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Gesellschaften). Die Tarife für die Lizenzen werden von der AKM mit „Nutzerorganisationen“ (z. B. Veranstalterverband Österreich, Fachverbände in der Wirtschaftskammer Österreich) vereinbart bzw. von der AKM festgelegt (sog. Autonome Tarife). Nutzungen im Ausland Die AKM hat mit ausländischen Schwestergesellschaften (z. B. GEMA in Deutschland) in allen Erdteilen Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen. Aufgrund dieser Verträge werden die ausländischen Gesellschaften in ihrem Land auch für die AKM-Mitglieder tätig, d.h. sie heben in ihrem Land die Lizenzentgelte auch für die AKM-Mitglieder ein und rechnen die auf die AKMMitglieder entfallenden Tantiemenbeträge – meist jährlich – an die AKM ab. Dasselbe gilt natürlich auch umgekehrt. Werkanmeldungen Die Werkanmeldungen der Mitglieder sind für die Verteilung der eingehobenen Gelder (Tantiemenabrechnung) unverzichtbar. Aufgrund der Werkanmeldungen der Urheber und/oder Verlage werden die Berechtigten an einem Werk (beteiligte Komponisten, Textautoren, Arrangeure, Bearbeiter, Verlage) in die Werkedatenbank eingegeben. Die Datenbank dient auch der Auskunftserteilung bei Anfragen nach den Rechteinhabern eines Werkes, z. B. für Bearbeitungen. Die Datenbank enthält auch weitere abrechnungsrelevante Informationen wie Tantiemenaufteilungsschlüssel (Aufteilung des auf ein Werk entfallenden Tantiemenbetrags zwischen den Berechtigten; die Aufteilungsschlüssel sind im Statut bzw. den Abrechnungsregeln der AKM festgelegt, abweichende Vereinbarungen sind zum Teil möglich) und Werkeinstufung. Hinweis: Die AKM und die austro mechana haben eine gemeinsame Werkedatenbank. Es ist daher nicht nötig, dass Sie Ihre Werke zusätzlich bei der austro mechana anmelden. 13 Und so können Sie Ihre Werke anmelden: Mittels Online-Formular, www.akm.at, Link „Werkanmeldung“ auf der Startseite Ebendort finden Sie das Formular auch zum Download Anforderung des Formulars unter [email protected] Wir ersuchen um laufende Übermittlung der Werkanmeldungen! Musikprogramme Eine weitere Abrechnungsgrundlage neben den Werkanmeldungen stellen die Musikprogramme dar. Die Musikprogramme von öffentlichen Live-Aufführungen erhält die AKM von den Veranstaltern (v. a. dort, wo es gedruckte Programme gibt bzw. der Veranstalter weiß, welche Stücke gespielt wurden und wer ihre Komponisten sind) bzw. von den ausübenden Musikern / Musikgruppen. Die übermittelten Programme werden von der Programmprüfungskommission auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft, bevor sie der Abrechnung zugeführt werden. Hinweis: Wenn Sie auch ausübender Musiker sind, vergessen Sie daher bitte nicht Musikprogramme auszufüllen. Und so kommen Sie zu den Programmformularen: Mittels Online-Formular, www.akm.at, Link „Programm-Meldung“ auf der Startseite Downloaden von www.akm.at im Hauptmenüpunkt „Programm-Meldung“ Anforderung des Formulars unter [email protected] Da es einiger Vorarbeiten bedarf, bis ein Programm der Abrechnung zugeführt werden kann, ersuchen wir um laufende Einsendung der Programme. „Laufend“ bedeutet nicht, dass Sie das Programm nach jedem Live-Auftritt einsenden sollen, sondern einfach öfter als nur ein Mal im Jahr. Von den Musikwerken, die gesendet werden, erhält die AKM Kenntnis durch die Sendelisten der Rundfunkunternehmen. Im Bereich Internet/Mobilfunk werden nutzungsbezogene Unterlagen von Musikdienste-Anbietern, wie z. B. Klingeltonanbietern, Audio-On-Demand-Dienste (iTunes u. a.), geliefert. 14 Tantiemenabrechnung Die AKM rechnet die Einnahmen an die musikalischen Urheber und deren Verleger ab – an ihre Mitglieder direkt, an die Mitglieder ausländischer Schwestergesellschaften über diese Gesellschaften. Vor der Verteilung wird der entstandene Betriebsaufwand abgezogen. Der AKM verbleibt kein Gewinn! Der Spesenabzug in den letzten paar Jahren betrug zwischen 11% und 13%. Das ist im internationalen Vergleich ein sehr niedriger Wert. Die Einnahmen dienen auch zur Deckung der Aufwendungen für soziale und kulturelle Zwecke der Mitglieder. Die Abrechnung erfolgt nach festen Regeln, die sich auf gesetzliche Regelungen, das Statut und die Abrechnungsregeln der AKM (beschlossen von der Generalversammlung bzw. vom Vorstand der AKM) gründen. Bei der Tantiemenabrechnung werden die Informationen über Werke und Rechteinhaber mit den Musikprogrammen und den eingehobenen Lizenzentgelten zusammengeführt. In Bereichen, in denen eine programmgemäße Abrechnung nicht möglich ist, werden möglichst ähnliche Grundlagen für die Verteilung herangezogen, die in den Abrechnungsregeln präzise festgelegt sind. Wie oft abgerechnet wird Die AKM macht 4 Abrechnungen pro Jahr im Juni im März im September im Dezember * Hauptabrechnung, für Nutzungen des Vorjahres in Österreich Auslandsabrechnungen* und kleinere Abrechnungen für Nutzungen des Vorjahres in Österreich (wie z. B. Privatrundfunk) Bei den Auslandsabrechnungen werden die Gelder, die die AKM für die Nutzung der Werke ihrer Mitglieder im Ausland von den ausländischen Schwestergesellschaften erhält abgerechnet. Beachten Sie bitte, dass Abrechnungen aus Nutzungen der mechanischen Rechte (z.B. Abrechnung Phono) durch die austro mechana erfolgen. Die austro mechana hat ihre eigenen Verteilungsbestimmungen und Abrechnungstermine. 15 FRAGEN & ANTWORTEN 16 Zum Schutz eines Werkes Bewirkt die Mitgliedschaft bei der AKM bzw. die Werkeanmeldung erst den urheberrechtlichen Schutz meines Werkes? Nein! Die von Ihnen geschaffenen Werke sind gemäß Urheberrechtsgesetz bereits ab dem Zeitpunkt ihrer Schaffung als Ihr geistiges Eigentum geschützt. Hinweis: Was Sie vorbeugend für den Fall eines „Diebstahls“ tun können: Möglichst stichhaltige Indizien dafür schaffen, dass ein bestimmtes Werk von Ihnen zu einem bestimmten Zeitpunkt geschaffen wurde. So z. B.: Schicken Sie sich selbst eingeschrieben das Manuskript oder die Tonträgeraufnahme (selbstaufgenommene CD o. ä.) Ihres Werkes und bewahren Sie das Kuvert ungeöffnet auf, um mit dem Poststempel ein Datum beweisen zu können. Bewahren Sie allfällige Unterlagen zur Entstehungsgeschichte des Werkes auf. Wenn Sie AKM-Mitglied sind, melden Sie Ihre neu geschaffenen Werke so rasch wie möglich an. Auch die Werkanmeldung ist ein Indiz für Ihre Urheberschaft. Was muss man bei einer Bearbeitung beachten? Unter einer Bearbeitung im Sinne des UrhG versteht man musikalische und/oder textliche Änderungen eines Werkes, so z. B. neues Arrangement, Kürzungen oder Ergänzungen der Musik bzw. des Textes, Übersetzungen. Für die Verwertung (z. B. CD-Produktion) einer Bearbeitung eines geschützten Werkes ist die vorherige Zustimmung des/der Rechteinhaber (Verlag bzw. Urheber) notwendig. Muss man auch bei Verwendung kurzer Musikausschnitte die Rechte klären? Eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst (= Werke im Sinne des UrhG) genießen als Ganzes und in ihren Teilen urheberrechtlichen Schutz (§ 1 UrhG). Das weit verbreitete Gerücht einer generellen Freiheit, einige Takte bzw. eine bestimmte Sekundenanzahl eines geschützten fremden Musikwerkes frei verwenden zu dürfen, entspricht nicht der rechtlichen Situation. Zum AKM-Beitritt Können wir als Band Mitglied der AKM werden? Nein, die Band als solche kann nicht Mitglied der AKM werden, sondern nur die einzelnen Bandmitglieder. Bei einer Band können nur diejenigen Bandmitglieder AKM-Mitglied werden, die auch Urheber bzw. Miturheber sind (d. h. keine Bandmitglieder, die reine Interpreten sind). 17 Ist die österr. Staatsangehörigkeit bzw. ein Wohnsitz in Österreich Beitrittsvoraussetzung? Nein. Der Beitritt ist weder an die österreichische Staatsbürgerschaft noch an einen Wohnsitz in Österreich gebunden. Ich habe von der AKM die Beitrittsunterlagen erhalten. Darunter befindet sich auch der Wahrnehmungsvertrag. Was ist das? Der Wahrnehmungsvertrag ist die wichtigste Beitrittsunterlage. Mit Abschluss/ Unterzeichnung des Wahrnehmungsvertrages betrauen Sie die AKM mit der Rechtewahrnehmung. Der Vertrag bezieht sich auf alle Werke, die Sie schon geschaffen haben und noch schaffen werden, solange der Vertrag aufrecht besteht. Ich habe von der AKM die Beitrittsunterlagen, darunter die Formulare zur Werkanmeldung erhalten. Meine Werke sind schon von einem Miturheber angemeldet. Muss ich die Werke trotzdem selbst anmelden? Für den Beitritt ist erforderlich, dass Sie zumindest e i n Werk anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Werk bzw. Ihre Werke bereits von Miturhebern oder vom Verlag angemeldet wurden. Zur Werkanmeldung Wozu benötigt die AKM die Anmeldung meiner Werke? Die Anmeldung der Werke stellt eine wichtige Grundlage für die Tantiemenabrechnung an Sie dar. Werke können bei der Tantiemenabrechnung erst berücksichtigt werden, wenn sie angemeldet sind. Das Aufscheinen eines Werkes auf einem Musikprogramm ohne Werkanmeldung ist nicht ausreichend. Ich schreibe meine Songs gemeinsam mit anderen und weiß, dass einer der Miturheber die Songs immer anmeldet. Meine Songs sind ohnehin verlegt. Muss ich die Songs dennoch selbst anmelden? Bei Manuskriptwerken (= unverlegte Werke) kann logischerweise nur der Urheber selbst das Werk anmelden. Sind mehrere Urheber an einem Werk beteiligt, sollte die Anmeldung durch jeden beteiligten Urheber erfolgen. Geschieht dies, werden die Anmeldenden bei allfälligen unterschiedlichen Angaben (z. B. betreffend die beteiligten Komponisten oder Textautoren) kontaktiert. Bei verlegten Werken genügt grundsätzlich die Anmeldung des Verlages; eine zusätzliche Anmeldung durch den bzw. die Urheber ist aber dennoch sinnvoll. 18 Kann ich CDs mit der Werkanmeldung anmelden? Bei der Werkanmeldung geht es um die Anmeldung eines von Ihnen geschaffenen Werkes, dessen Werktitel in der Anmeldung anzugeben ist. Vom Werktitel zu unterscheiden ist ein Albumtitel(CD/Plattentitel); dieser gehört nicht im Feld „Werktitel“ eingetragen. Sollte das Werk, das Sie anmelden bereits auf Tonträger erschienen sein, füllen Sie bitte auch das Feld „Tonträger“ aus. Hinweis: Von der Werkanmeldung zu unterscheiden ist die Anmeldung einer Audio-Produktion (CD etc.) oder Multimedia-Produktion (DVD-Video etc.) bei der austro mechana. Diese Anmeldung ist vom Produzenten zu machen um die für die Produktion notwendige Lizenz von der austro mechana zu erwerben. Was muss ich bei der Anmeldung von Arrangements/Bearbeitungen beachten? Bitte melden Sie Arrangements/Bearbeitungen von geschützten Werken nur dann an, wenn Ihr Arrangement/Bearbeitung von den Rechteinhabern genehmigt ist! Soll im mechanischen Recht (austro mechana) eine Beteiligung des Arrangeurs/ Bearbeiters erfolgen, muss die Höhe der Beteiligung vertraglich vereinbart sein und gemeldet werden; eine Kopie der vertraglichen Vereinbarung, die von allen beteiligten Originalberechtigten unterschrieben ist, ist zu übermitteln. AKM/austro-mechana-Mitglieder als Musiknutzer Ich möchte selbst eine öffentliche Veranstaltung (Konzert etc.) oder eine Ton- oder Bildtonträgerproduktion (CD, CD-Rom, Video, DVD, Film etc.) machen oder Musik auf meiner Website zugänglich machen oder ein Webradio betreiben. Was muss ich tun? In all diesen Fällen schlüpfen Sie in die Rolle eines Musiknutzers und haben als solcher grundsätzlich eine entsprechende Lizenz bei der AKM bzw. bei der austro mechana zu erwerben. Wenn ich bei einer Veranstaltung spiele, muss ich mich dann um die Aufführungslizenz bei der AKM kümmern bzw. die Veranstaltung bei der AKM anmelden? Der Erwerb der Aufführungslizenz bzw. die Anmeldung der Veranstaltung ist immer Sache des Veranstalters. Der Veranstalter hat dann auch das Aufführungs- 19 entgelt an die AKM zu bezahlen. Wenn Sie oder Sie mit Ihrer Band für einen Auftritt engagiert wurden, sind Sie im allgemeinen nicht der Veranstalter. Klären Sie, ob Sie tatsächlich der Veranstalter sind! Hinweis: Von der Veranstaltungsanmeldung zu unterscheiden ist die ProgrammMeldung. Wenn Sie live auftreten, vergessen Sie bitte nicht der AKM Musikprogramme zu schicken. Sonstiges Können wir unseren Bandnamen bzw. kann ich meinen Künstlernamen schützen lassen? Ein allgemeiner Namensschutz ist schon aufgrund des ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und aufgrund der Bestimmungen des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gegeben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich einen Namen markenrechtlich schützen zu lassen. Dieser Schutz ist mit Kosten verbunden und führt zur Registrierung des Namens als Marke. Zuständig dafür ist das Patentamt, www.patentamt.at Was geschieht mit dem Urheberrecht nach dem Tod des Urhebers? Es erlischt nicht, da Werke noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. des letztlebenden Miturhebers geschützt sind. Das Urheberrecht ist daher vererblich. Wie funktioniert die Verwertung von Urheberrechten? Durch die Erteilung einer Erlaubnis Werke zu nutzen. Wird die Erlaubnis nicht ausschließlich gegeben spricht man von Erteilung einer Werknutzungsbewilligung, wird sie ausschließlich gegeben von der Einräumung eines Werknutzungsrechts. Damit die AKM und die austro mechana ihre Funktion als Verwertungsgesellschaften erfüllen können, werden ihnen von den Mitgliedern Werknutzungsrechte eingeräumt (Wahrnehmungsvertrag). Die AKM und die austro mechana erteilen den Musiknutzern (Veranstaltern etc.) gegen Bezahlung Werknutzungsbewilligungen und rechnen die Einnahmen an die Mitglieder ab. Was versteht man unter Verwertungsrechten? Dem Urheberrecht entspringen vermögensrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Befugnisse. Unter den vermögensrechtlichen Befugnissen versteht man im Wesentlichen die sog. Verwertungsrechte, die dem Urheber die wirtschaftliche Verwertung seiner Werke ermöglichen. Das bedeutet einerseits, dass diese die 20 Benutzung ihrer Werke verbieten oder erlauben können und andererseits, dass ihnen für die Erteilung der Erlaubnis eine faire Bezahlung zusteht. Was machen Verwertungsgesellschaften? Die Verwertungsgesellschaften AKM und austro mechana sorgen dafür, dass die musikalischen Urheber zu einer fairen Bezahlung für die Nutzungen ihrer Werke kommen. Sie nehmen treuhändig Verwertungsrechte dieser Urheber in gesammelter Form (kollektiv) wahr und erteilen den Musiknutzern gegen Bezahlung die nötigen Werknutzungsbewilligungen. Die Einnahmen werden nach festen Regeln an die Musikschaffenden und sonstigen Werkberechtigten abgerechnet/verteilt. Wie können Werke genutzt werden bzw. welche Verwertungsrechte gibt es? Musik/Sprachwerke können auf unterschiedliche Art genutzt werden, so z. B. durch öffentliche Aufführung, durch Vervielfältigung auf Papier (Noten) oder auf einem Ton- oder Bildtonträger (CD, DVD, CD-ROM, Film etc.), durch Verbreitung (= Inverkehrbringen; z. B. Verkauf, Vermieten, Verleihen etc.) von Noten und Tonoder Bildtonträgern, durch Sendung oder dadurch, dass sie in Netzen (Internet, Mobilfunknetz etc.) zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechenden Verwertungsrechte heißen: Aufführungsrecht, Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Senderecht, Recht der Zurverfügungstellung. In Bereichen, in denen Verwertungsgesellschaften nicht zuständig sind, müssen die Rechte vom Verlag bzw. Urheber bzw. Leistungsschutzberechtigten (s. dazu weiter unten) selbst wahrgenommen werden. Beispiele: Notendruck (graphische Vervielfältigung), szenische Aufführung musikdramatischer Werke („großes Recht“), Verbindung eines Musikwerkes mit einem Filmwerk bzw. audiovisueller Produktion („Synch-Right“), Bearbeitung/Arrangement eines Werkes. Was versteht man unter Leistungsschutzrechten bzw. -berechtigten? Neben den Urhebern haben gem. Urheberrechtsgesetz auch bestimmte andere Personen(gruppen) Anspruch auf Tantiemen. Zu diesen sog. Leistungsschutzberechtigten gehören im Musikbereich zunächst einmal die Interpreten (ausübende Musiker, Sänger). Ihre Darbietungen von Musikwerken sind gemäß Urheberrecht geschützt. Nutzungen ihrer Darbietungen finden z. B. statt, wenn ihre Darbietung auf einem Ton/Bildtonträger festgehalten wird, solche Ton/Bildtonträger verkauft werden, solche Tonträger im Radio gesendet werden, ihr Live-Auftritt aufgezeichnet und gesendet wird, etc. Zu den Leistungsschutzberechtigten im Musikbereich gehören auch die Tonträgerproduzenten/Labels und Musikvideoproduzenten. Ihre Aufnahmen/Produktionen sind gemäß Urheberrecht geschützt. 21 Welche Verwertungsgesellschaft nimmt Leistungsschutzrechte der Interpreten wahr? Das ist die Verwertungsgesellschaft LSG. Sind Sie also nicht nur Komponist und/oder Musiktexter, sollten Sie es nicht verabsäumen, sich mit der LSG-Interpreten in Verbindung zu setzen. Website: www.lsg-interpreten.com Achtung: Die Mitgliedschaft bei der AKM bewirkt nicht automatisch die Mitgliedschaft bei der LSG. Die LSG ist auch die zuständige Verwertungsgesellschaft für Leistungsschutzrechte der Tonträger- und Musikvideoproduzenten. Website: www.lsg.at/label.html Was sind Tantiemen? Das sind die Gelder, die die Urheber und Leistungsschutzberechtigten für Nutzungen ihrer Werke bzw. Leistungen erhalten. Im Wahrnehmungsbereich der Verwertungsgesellschaften erhalten die Urheber und Leistungsschutzberechtigten die Tantiemen von den Verwertungsgesellschaften. Wenn ich bei einem Konzert (auch) meine eigenen Werke spiele und vom Veranstalter eine Gage erhalte, bekomme ich dann auch Aufführungstantiemen von der AKM? Ja. Es handelt sich nämlich um zwei unterschiedliche Dinge: das eine ist Ihre Tätigkeit des Musizierens (für die Sie als Interpret vom Veranstalter eine Gage erhalten), das andere ist die öffentliche Aufführung Ihrer Kompositionen, für die Ihnen als Urheber gemäß Urheberrecht Tantiemen zustehen. Hinweis: Wenn Sie AKM-Mitglied sind, ist für die Erteilung von Aufführungsbewilligungen ausschließlich die AKM zuständig. Achten Sie bitte generell bei Verträgen (Engagementverträge, Kompositionsaufträge, etc.) darauf, dass die Rechte, die Sie der AKM (und der austro mechana) zur Wahrnehmung übertragen haben, nicht Gegenstand der Vereinbarung sind. Weitere Fragen & Antworten sowie Informationen finden Sie auf der AKM-Website www.akm.at im Hauptmenupunkt „Mitglieder“. 22 Wofür wir stehen 1 AKM, weil Musik etwas wert ist. Was unsere zentralen Werte sind 1 Unser fachliches Know-how stellt die Qualität unserer Dienstleistung sicher. Kundenbindung ist unser zentrales Anliegen. 1 Besonderes Augenmerk legen wir auf Flexibilität und Kostenbewusstsein. 1 Unser Handeln ist geleitet von Selbstbewusstsein und Wertschätzung gegenüber unseren Partnern. 1 Wir sind klar in unserer Kommunikation, offen und ehrlich in unserem Tun und konsequent in der Umsetzung. 1 Die internationale Ausrichtung ist für uns von großer Bedeutung. 1 Wir fühlen uns sozialen und kulturellen Werten verpflichtet.