InfoBroschüre: Was die AKM ihren Mitgliedern bietet

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WAS DIE AKM
IHREN MITGLIEDERN
BIETET
WEIL
Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber:
AKM staatlich genehmigte Gesellschaft der
Autoren, Komponisten und Musikverleger reg. Gen. m. b. H.
Redaktion:
Mag. Ingrid Waldingbrett
Alle:
Baumannstraße 10, 1030 Wien
Hersteller:
JORK Printmanagement
Grafik-Design:
Christian Modlik
Verlagsort:
Wien
Herstellungsort:
Wien
Stand:
Oktober 2012
MUSIK ETWAS WERT IST.
INHALTSVERZEICHNIS
04
Über uns
05
06
Unsere Dienstleistungen
Wie wir organisiert sind
08
Mitglied werden
09Urheber
10Verleger
11
austro mechana
12
Von der Einhebung der Lizenzentgelte
bis zur Tantiemenabrechnung
13
Einhebung der Lizenzentgelte
13Werkanmeldung
14Musikprogramme
15Tantiemenabrechnung
16
Fragen & Antworten
Wir als AKM sorgen dafür,
dass die Musikschaffenden und
deren Verleger zu einer fairen
Bezahlung für die öffentlichen
Aufführungen etc. ihrer
Musik kommen.
ÜBER UNS
Die AKM bietet
ihren Mitgliedern ein
hohes Service.
Die Organe der AKM sind
nach dem Grundgedanken
der Selbstverwaltung der
Rechteinhaber ausschließlich
aus Autoren, Komponisten
und Musikverlegern
zusammengesetzt.
04
Unsere Dienstleistungen
Sie sind Komponist oder Musiktextautor oder Bearbeiter/Arrangeur
und wollen Geld (Tantiemen) für die Aufführungen, Sendungen etc. Ihrer Werke.
Sie haben einen Musikverlag gegründet und wollen Geld (Tantiemen) für die
Aufführungen, Sendungen, etc. der in Ihrem Verlag verlegten Werke.
Dann sind Sie bei der AKM genau an der richtigen Stelle.
Wir als AKM sorgen dafür, dass Sie zu diesen Tantiemen kommen.
Mehr als 19.000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger vertrauen
die Wahrnehmung ihrer Musikrechte bereits der AKM an.
Die AKM nimmt die ihr übertragenen Rechte treuhändig wahr und
ist nicht auf Gewinn gerichtet.
Die AKM bietet ihren Mitgliedern ein hohes Service:
Effiziente Rechtewahrnehmung
Hohe Erfassungsdichte der Veranstaltungen
Gute Tarife bzw. Tarifverträge
Hohe Programmdeckung
Genaue Tantiemenabrechnung
Hohe Kosteneffizienz
Niedriger Spesenabzug
Kein laufender Mitgliedsbeitrag
Neben ihrer Hauptaufgabe, der Einhebung und Verteilung der Gelder
(Lizenzierung und Tantiemenabrechnung), nimmt die AKM auch soziale
und kulturelle Aufgaben wahr. Sie erbringt gemäß ihren Richtlinien soziale
Zuwendungen an ihre Mitglieder und fördert das österreichische
Musikschaffen.
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Wie wir organisiert sind
Die AKM ist als registrierte Genossenschaft mit
beschränkter Haftung organisiert.
Generalversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat sind
nach dem Grundgedanken der Selbstverwaltung der Rechteinhaber
ausschließlich aus Autoren, Komponisten und Musikverlegern
zusammengesetzt. Die drei Kurien sind im Vorstand und im Ausichtsrat
in jeweils gleicher Anzahl vertreten, 4/4/4 bzw. 2/2/2.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates werden
von der Generalversammlung gewählt. Die Generalversammlung
besteht aus allen Autoren, Komponisten und Musikverlegern,
die Genossenschafter sind.
Das Statut der AKM stellt gleichsam die „Verfassung“ der
Genossenschaft dar.
Die AKM verfügt über die gemäß dem Verwertungsgesellschaftengesetz notwendige Betriebsgenehmigung (=Art Konzession).
Die AKM unterliegt einer staatlichen Aufsicht. Diese Aufgabe wird
von der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften
wahrgenommen.
Als Genossenschaft unterliegt die AKM auch der Prüfung durch einen
Revisionsverband. Der Österreichische Genossenschaftsverband (ÖGV)
führt jährlich eine sog. Gebarungsprüfung und eine Prüfung des
Jahresabschlusses durch.
06
07
Melden Sie
sich bei der AKM an,
werden Sie AKM-Mitglied!
⇨ MITGLIED WERDEN
Mehr als 19.000 Komponisten,
Textautoren und Musikverleger
vertrauen die Wahrnehmung
ihrer Musikrechte bereits
der AKM an.
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Beitritt:
Frau MMag. Tamara Herker
E-Mail [email protected]
Telefon 050717-19108 bzw. +43 50717-19108 (aus dem Ausland)
Telefax 050717-99108 bzw. +43 50717-99108 (aus dem Ausland)
08
Als Urheber Mitglied werden
Der Beitrittsablauf im Überblick:
Sie füllen den Aufnahmeantrag aus.
AKM prüft, ob die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind und
übermittelt Ihnen dann die Beitrittsformulare für AKM und austro mechana.
Sie retournieren die ausgefüllten und unterschriebenen Beitrittsformulare.
AKM-Vorstand beschließt Ihre Aufnahme, über die Sie schriftlich
verständigt werden. Auch die austro mechana verständigt Sie
schriftlich von der Aufnahme in ihre Gesellschaft.
Aufnahmevoraussetzungen
Zumindest eines Ihrer Werke ist innerhalb des letzten Jahres
oder im laufenden Jahr bereits auf eine der nachstehenden Arten
genutzt worden:
durch eine Aufführung bei einer öffentlichen Veranstaltung oder
durch eine Sendung (Hörfunk oder Fernsehen) oder
durch eine Zurverfügungstellung in Netzen (Internet, Mobilfunknetz) oder
durch eine Vervielfältigung auf einem bereits im Handel erhältlichen
Tonträger (CD etc.).
Aufnahmeantrag
Das Formular finden Sie unter www.akm.at Link „Aufnahmeantrag“ auf
der Startseite oder Sie fordern es bei der AKM an (siehe Kontakt Seite 8).
Beitrittskosten
E 78,– (inkl. 20% MwSt) bzw.
E 12,– (inkl. 20% MwSt) für Schüler,
Lehrlinge und Studenten bis zum 20. Lebensjahr
austro mechana
E 55,– (inkl. 20% MwSt)
AKM
Weder bei der AKM noch bei der austro mechana ist ein
laufender Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
09
Als Verlag Mitglied werden
Der Beitrittsablauf im Überblick:
Sie übermitteln uns die unten angeführten Unterlagen.
AKM prüft, ob die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind und
übermittelt Ihnen dann die Beitrittsformulare für AKM und austro mechana.
Sie retournieren die ausgefüllten und unterschriebenen Beitrittsformulare.
AKM-Vorstand beschließt Ihre Aufnahme, über die Sie schriftlich
verständigt werden. Auch die austro mechana verständigt Sie
schriftlich von der Aufnahme in ihre Gesellschaft.
Aufnahmevoraussetzungen
Um der AKM als Verlag beitreten zu können, benötigen wir
zunächst folgende Unterlagen:
1) Firmenbezogene Unterlagen:
Bei einem Einzelunternehmen:
Gewerbeschein bzw. Auszug aus dem Gewerberegister
für das Gewerbe „Musikverlag“.
Bei einem im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmen (e. U.),
einer GesmbH, OG, KG u. a:
Zusätzlich einen aktuellen Firmenbuchauszug und den Bescheid der Gewerbebehörde über die Bestellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers.
Soferne es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt, sind gleichwertige ausländische Nachweise vorzulegen, aus denen der Betrieb eines
Musikverlages sowie die Zeichnungsberechtigungen hervorgehen.
2) Nutzungsbezogene Unterlagen:
Weiters benötigen wir den Nachweis einer Nutzung eines in Ihrem Verlag
verlegten Werkes innerhalb des letzten Jahres oder im laufenden Jahr:
durch eine Aufführung bei einer öffentlichen Veranstaltung oder
durch eine Sendung (Hörfunk oder Fernsehen) oder
durch eine Zurverfügungstellung in Netzen (Internet, Mobilfunknetz) oder
durch eine Vervielfältigung auf einem bereits im Handel
erhältlichen Tonträger (CD etc.).
Die Unterlagen können uns per E-mail, Fax oder Post übermittelt werden.
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Beitrittskosten
AKM
austro mechana
E 130,– (exkl. 20% MwSt)
E 55,– (inkl. 20% MwSt)
Weder bei der AKM noch bei der austro mechana ist ein
laufender Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Hinweise:
Bezüglich allgemeiner Informationen zur Gründung eines
Musikverlages, wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer.
Für die Gewerbeanmeldung ist die jeweilige
Bezirkshauptmannschaft/Magistrat zuständig.
austro mechana
AKM und austro mechana sind die Verwertungsgesellschaften der
musikalischen Urheber und Musikverleger. Beide Gesellschaften sorgen
dafür, dass Sie für Nutzungen Ihrer Werke zu Tantiemen kommen.
AKM
öffentliche Aufführung
Sendung (Radio & Fernsehen)
interaktives Anbieten in Netzen
(Audio-On-Demand etc.)
austro mechana
mechanische Vervielfältigung und Verbreitung
Eine Nutzung durch mechanische Vervielfältigung findet z.B. bei der
Herstellung von Ton- oder Bildtonträgern (CD, DVD, CD-ROM, Film etc.),
bei Aufzeichnungen für Radio und Fernsehen oder auch bei Speicherungen
im Internet statt. Werden Ton- oder Bildtonträger in Verkehr gebracht, also z. B.
verkauft, vermietet, verliehen etc., findet eine Nutzung durch Verbreitung statt.
Wenn Sie also eine umfassende Wahrnehmung Ihrer Rechte wünschen, sollten
Sie sowohl der AKM als auch der austro mechana beitreten.
Für ausführliche Informationen über die austro mechana besuchen Sie
bitte die Website dieser Gesellschaft: www.aume.at
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Die AKM trägt Sorge dafür,
dass die Veranstalter etc. eine
Lizenz erwerben und hebt die
entsprechenden Gelder
von diesen ein.
⇨ VON DER
EINHEBUNG DER
LIZENZENTGELTE BIS ZUR
TANTIEMENABRECHNUNG
Bei der Tantiemenabrechnung
werden die Informationen über
Werke und Rechteinhaber mit den
Musikprogrammen und den eingehobenen
Geldern zusammengeführt.
Die AKM rechnet die Einnahmen
an die musikalischen Urheber und
deren Verleger ab. Der AKM
verbleibt kein Gewinn!
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Einhebung der Lizenzentgelte
Die AKM erteilt den Musiknutzern (Veranstalter, etc.) gegen Bezahlung
Bewilligungen (Lizenzen) zur Nutzung von Musik. Sie trägt Sorge dafür,
dass die Musiknutzer eine Lizenz erwerben und hebt die Gelder (Lizenzentgelte)
von den Musiknutzern ein.
Die Lizenzen werden grundsätzlich pauschal, d.h. für das gesamte von der
AKM verwaltete Musikrepertoire erteilt; dieses umfasst nicht nur alle Werke der
AKM-Mitglieder, sondern praktisch das gesamte geschützte Weltrepertoire
(Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Gesellschaften).
Die Tarife für die Lizenzen werden von der AKM mit „Nutzerorganisationen“
(z. B. Veranstalterverband Österreich, Fachverbände in der Wirtschaftskammer
Österreich) vereinbart bzw. von der AKM festgelegt (sog. Autonome Tarife).
Nutzungen im Ausland
Die AKM hat mit ausländischen Schwestergesellschaften (z. B. GEMA in
Deutschland) in allen Erdteilen Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen.
Aufgrund dieser Verträge werden die ausländischen Gesellschaften in ihrem
Land auch für die AKM-Mitglieder tätig, d.h. sie heben in ihrem Land die
Lizenzentgelte auch für die AKM-Mitglieder ein und rechnen die auf die AKMMitglieder entfallenden Tantiemenbeträge – meist jährlich – an die AKM ab.
Dasselbe gilt natürlich auch umgekehrt.
Werkanmeldungen
Die Werkanmeldungen der Mitglieder sind für die Verteilung
der eingehobenen Gelder (Tantiemenabrechnung) unverzichtbar.
Aufgrund der Werkanmeldungen der Urheber und/oder Verlage werden die
Berechtigten an einem Werk (beteiligte Komponisten, Textautoren, Arrangeure,
Bearbeiter, Verlage) in die Werkedatenbank eingegeben. Die Datenbank dient
auch der Auskunftserteilung bei Anfragen nach den Rechteinhabern eines Werkes, z. B. für Bearbeitungen. Die Datenbank enthält auch weitere abrechnungsrelevante Informationen wie Tantiemenaufteilungsschlüssel (Aufteilung des auf
ein Werk entfallenden Tantiemenbetrags zwischen den Berechtigten; die Aufteilungsschlüssel sind im Statut bzw. den Abrechnungsregeln der AKM festgelegt,
abweichende Vereinbarungen sind zum Teil möglich) und Werkeinstufung.
Hinweis: Die AKM und die austro mechana haben eine gemeinsame
Werkedatenbank. Es ist daher nicht nötig, dass Sie Ihre Werke
zusätzlich bei der austro mechana anmelden.
13
Und so können Sie Ihre Werke anmelden:
Mittels Online-Formular, www.akm.at,
Link „Werkanmeldung“ auf der Startseite
Ebendort finden Sie das Formular auch zum Download
Anforderung des Formulars unter [email protected]
Wir ersuchen um laufende Übermittlung der Werkanmeldungen!
Musikprogramme
Eine weitere Abrechnungsgrundlage neben den
Werkanmeldungen stellen die Musikprogramme dar.
Die Musikprogramme von öffentlichen Live-Aufführungen erhält die AKM
von den Veranstaltern (v. a. dort, wo es gedruckte Programme gibt bzw. der
Veranstalter weiß, welche Stücke gespielt wurden und wer ihre Komponisten
sind) bzw. von den ausübenden Musikern / Musikgruppen.
Die übermittelten Programme werden von der Programmprüfungskommission
auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft, bevor sie der Abrechnung
zugeführt werden.
Hinweis: Wenn Sie auch ausübender Musiker sind, vergessen Sie daher
bitte nicht Musikprogramme auszufüllen.
Und so kommen Sie zu den Programmformularen:
Mittels Online-Formular, www.akm.at, Link „Programm-Meldung“
auf der Startseite
Downloaden von www.akm.at im Hauptmenüpunkt „Programm-Meldung“
Anforderung des Formulars unter [email protected]
Da es einiger Vorarbeiten bedarf, bis ein Programm der Abrechnung zugeführt
werden kann, ersuchen wir um laufende Einsendung der Programme.
„Laufend“ bedeutet nicht, dass Sie das Programm nach jedem Live-Auftritt
einsenden sollen, sondern einfach öfter als nur ein Mal im Jahr.
Von den Musikwerken, die gesendet werden, erhält die AKM Kenntnis durch
die Sendelisten der Rundfunkunternehmen. Im Bereich Internet/Mobilfunk
werden nutzungsbezogene Unterlagen von Musikdienste-Anbietern, wie z. B.
Klingeltonanbietern, Audio-On-Demand-Dienste (iTunes u. a.), geliefert.
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Tantiemenabrechnung
Die AKM rechnet die Einnahmen an die musikalischen Urheber und
deren Verleger ab – an ihre Mitglieder direkt, an die Mitglieder ausländischer
Schwestergesellschaften über diese Gesellschaften. Vor der Verteilung wird der
entstandene Betriebsaufwand abgezogen. Der AKM verbleibt kein Gewinn!
Der Spesenabzug in den letzten paar Jahren betrug zwischen 11% und 13%.
Das ist im internationalen Vergleich ein sehr niedriger Wert. Die Einnahmen
dienen auch zur Deckung der Aufwendungen für soziale und kulturelle
Zwecke der Mitglieder.
Die Abrechnung erfolgt nach festen Regeln, die sich auf gesetzliche
Regelungen, das Statut und die Abrechnungsregeln der AKM (beschlossen
von der Generalversammlung bzw. vom Vorstand der AKM) gründen.
Bei der Tantiemenabrechnung werden die Informationen über Werke
und Rechteinhaber mit den Musikprogrammen und den eingehobenen
Lizenzentgelten zusammengeführt. In Bereichen, in denen eine programmgemäße Abrechnung nicht möglich ist, werden möglichst ähnliche Grundlagen
für die Verteilung herangezogen, die in den Abrechnungsregeln präzise
festgelegt sind.
Wie oft abgerechnet wird
Die AKM macht 4 Abrechnungen pro Jahr
im Juni
im März
im September
im Dezember
*
Hauptabrechnung,
für Nutzungen des Vorjahres in Österreich
Auslandsabrechnungen* und kleinere
Abrechnungen für Nutzungen des Vorjahres
in Österreich (wie z. B. Privatrundfunk)
Bei den Auslandsabrechnungen werden die Gelder, die die AKM für die Nutzung
der Werke ihrer Mitglieder im Ausland von den ausländischen Schwestergesellschaften
erhält abgerechnet.
Beachten Sie bitte, dass Abrechnungen aus Nutzungen der mechanischen
Rechte (z.B. Abrechnung Phono) durch die austro mechana erfolgen. Die
austro mechana hat ihre eigenen Verteilungsbestimmungen und
Abrechnungstermine.
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FRAGEN
& ANTWORTEN
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Zum Schutz eines Werkes
Bewirkt die Mitgliedschaft bei der AKM bzw. die Werkeanmeldung
erst den urheberrechtlichen Schutz meines Werkes?
Nein! Die von Ihnen geschaffenen Werke sind gemäß Urheberrechtsgesetz
bereits ab dem Zeitpunkt ihrer Schaffung als Ihr geistiges Eigentum geschützt.
Hinweis: Was Sie vorbeugend für den Fall eines „Diebstahls“ tun können: Möglichst stichhaltige Indizien dafür schaffen, dass ein bestimmtes Werk von Ihnen
zu einem bestimmten Zeitpunkt geschaffen wurde. So z. B.: Schicken Sie sich
selbst eingeschrieben das Manuskript oder die Tonträgeraufnahme (selbstaufgenommene CD o. ä.) Ihres Werkes und bewahren Sie das Kuvert ungeöffnet auf,
um mit dem Poststempel ein Datum beweisen zu können. Bewahren Sie allfällige
Unterlagen zur Entstehungsgeschichte des Werkes auf. Wenn Sie AKM-Mitglied
sind, melden Sie Ihre neu geschaffenen Werke so rasch wie möglich an. Auch
die Werkanmeldung ist ein Indiz für Ihre Urheberschaft.
Was muss man bei einer Bearbeitung beachten?
Unter einer Bearbeitung im Sinne des UrhG versteht man musikalische und/oder
textliche Änderungen eines Werkes, so z. B. neues Arrangement, Kürzungen oder
Ergänzungen der Musik bzw. des Textes, Übersetzungen. Für die Verwertung
(z. B. CD-Produktion) einer Bearbeitung eines geschützten Werkes ist die vorherige Zustimmung des/der Rechteinhaber (Verlag bzw. Urheber) notwendig.
Muss man auch bei Verwendung
kurzer Musikausschnitte die Rechte klären?
Eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst (= Werke im Sinne des UrhG)
genießen als Ganzes und in ihren Teilen urheberrechtlichen Schutz (§ 1 UrhG).
Das weit verbreitete Gerücht einer generellen Freiheit, einige Takte bzw. eine
bestimmte Sekundenanzahl eines geschützten fremden Musikwerkes frei
verwenden zu dürfen, entspricht nicht der rechtlichen Situation.
Zum AKM-Beitritt
Können wir als Band Mitglied der AKM werden?
Nein, die Band als solche kann nicht Mitglied der AKM werden, sondern nur die
einzelnen Bandmitglieder. Bei einer Band können nur diejenigen Bandmitglieder
AKM-Mitglied werden, die auch Urheber bzw. Miturheber sind (d. h. keine Bandmitglieder, die reine Interpreten sind).
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Ist die österr. Staatsangehörigkeit bzw. ein Wohnsitz in Österreich
Beitrittsvoraussetzung?
Nein. Der Beitritt ist weder an die österreichische Staatsbürgerschaft
noch an einen Wohnsitz in Österreich gebunden.
Ich habe von der AKM die Beitrittsunterlagen erhalten. Darunter
befindet sich auch der Wahrnehmungsvertrag. Was ist das?
Der Wahrnehmungsvertrag ist die wichtigste Beitrittsunterlage. Mit Abschluss/
Unterzeichnung des Wahrnehmungsvertrages betrauen Sie die AKM mit der
Rechtewahrnehmung. Der Vertrag bezieht sich auf alle Werke, die Sie schon geschaffen haben und noch schaffen werden, solange der Vertrag aufrecht besteht.
Ich habe von der AKM die Beitrittsunterlagen, darunter die Formulare
zur Werkanmeldung erhalten. Meine Werke sind schon von einem Miturheber angemeldet. Muss ich die Werke trotzdem selbst anmelden?
Für den Beitritt ist erforderlich, dass Sie zumindest e i n Werk anmelden. Dies
gilt unabhängig davon, ob Ihr Werk bzw. Ihre Werke bereits von Miturhebern
oder vom Verlag angemeldet wurden.
Zur Werkanmeldung
Wozu benötigt die AKM die Anmeldung meiner Werke?
Die Anmeldung der Werke stellt eine wichtige Grundlage für die Tantiemenabrechnung an Sie dar. Werke können bei der Tantiemenabrechnung erst berücksichtigt werden, wenn sie angemeldet sind. Das Aufscheinen eines Werkes auf
einem Musikprogramm ohne Werkanmeldung ist nicht ausreichend.
Ich schreibe meine Songs gemeinsam mit anderen und weiß, dass
einer der Miturheber die Songs immer anmeldet. Meine Songs sind
ohnehin verlegt. Muss ich die Songs dennoch selbst anmelden?
Bei Manuskriptwerken (= unverlegte Werke) kann logischerweise nur der Urheber selbst das Werk anmelden. Sind mehrere Urheber an einem Werk beteiligt,
sollte die Anmeldung durch jeden beteiligten Urheber erfolgen. Geschieht dies,
werden die Anmeldenden bei allfälligen unterschiedlichen Angaben (z. B. betreffend die beteiligten Komponisten oder Textautoren) kontaktiert. Bei verlegten
Werken genügt grundsätzlich die Anmeldung des Verlages; eine zusätzliche
Anmeldung durch den bzw. die Urheber ist aber dennoch sinnvoll.
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Kann ich CDs mit der Werkanmeldung anmelden?
Bei der Werkanmeldung geht es um die Anmeldung eines von Ihnen geschaffenen Werkes, dessen Werktitel in der Anmeldung anzugeben ist. Vom Werktitel
zu unterscheiden ist ein Albumtitel(CD/Plattentitel); dieser gehört nicht im Feld
„Werktitel“ eingetragen. Sollte das Werk, das Sie anmelden bereits auf Tonträger
erschienen sein, füllen Sie bitte auch das Feld „Tonträger“ aus.
Hinweis: Von der Werkanmeldung zu unterscheiden ist die Anmeldung einer
Audio-Produktion (CD etc.) oder Multimedia-Produktion (DVD-Video etc.) bei der
austro mechana. Diese Anmeldung ist vom Produzenten zu machen um die für
die Produktion notwendige Lizenz von der austro mechana zu erwerben.
Was muss ich bei der Anmeldung von
Arrangements/Bearbeitungen beachten?
Bitte melden Sie Arrangements/Bearbeitungen von geschützten Werken
nur dann an, wenn Ihr Arrangement/Bearbeitung von den Rechteinhabern
genehmigt ist!
Soll im mechanischen Recht (austro mechana) eine Beteiligung des Arrangeurs/
Bearbeiters erfolgen, muss die Höhe der Beteiligung vertraglich vereinbart sein
und gemeldet werden; eine Kopie der vertraglichen Vereinbarung, die von allen
beteiligten Originalberechtigten unterschrieben ist, ist zu übermitteln.
AKM/austro-mechana-Mitglieder
als Musiknutzer
Ich möchte selbst eine öffentliche Veranstaltung (Konzert etc.) oder
eine Ton- oder Bildtonträgerproduktion (CD, CD-Rom, Video, DVD, Film
etc.) machen oder Musik auf meiner Website zugänglich machen oder
ein Webradio betreiben. Was muss ich tun?
In all diesen Fällen schlüpfen Sie in die Rolle eines Musiknutzers und haben als
solcher grundsätzlich eine entsprechende Lizenz bei der AKM bzw. bei der austro
mechana zu erwerben.
Wenn ich bei einer Veranstaltung spiele, muss ich mich dann um die
Aufführungslizenz bei der AKM kümmern bzw. die Veranstaltung bei
der AKM anmelden?
Der Erwerb der Aufführungslizenz bzw. die Anmeldung der Veranstaltung ist
immer Sache des Veranstalters. Der Veranstalter hat dann auch das Aufführungs-
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entgelt an die AKM zu bezahlen. Wenn Sie oder Sie mit Ihrer Band für einen
Auftritt engagiert wurden, sind Sie im allgemeinen nicht der Veranstalter. Klären
Sie, ob Sie tatsächlich der Veranstalter sind!
Hinweis: Von der Veranstaltungsanmeldung zu unterscheiden ist die ProgrammMeldung. Wenn Sie live auftreten, vergessen Sie bitte nicht der AKM Musikprogramme zu schicken.
Sonstiges
Können wir unseren Bandnamen bzw. kann ich
meinen Künstlernamen schützen lassen?
Ein allgemeiner Namensschutz ist schon aufgrund des ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und aufgrund der Bestimmungen des UWG (Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb) gegeben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit,
sich einen Namen markenrechtlich schützen zu lassen. Dieser Schutz ist mit
Kosten verbunden und führt zur Registrierung des Namens als Marke. Zuständig
dafür ist das Patentamt, www.patentamt.at
Was geschieht mit dem Urheberrecht nach dem Tod des Urhebers?
Es erlischt nicht, da Werke noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. des
letztlebenden Miturhebers geschützt sind. Das Urheberrecht ist daher vererblich.
Wie funktioniert die Verwertung von Urheberrechten?
Durch die Erteilung einer Erlaubnis Werke zu nutzen. Wird die Erlaubnis
nicht ausschließlich gegeben spricht man von Erteilung einer Werknutzungsbewilligung, wird sie ausschließlich gegeben von der Einräumung eines
Werknutzungsrechts.
Damit die AKM und die austro mechana ihre Funktion als Verwertungsgesellschaften erfüllen können, werden ihnen von den Mitgliedern Werknutzungsrechte eingeräumt (Wahrnehmungsvertrag). Die AKM und die austro mechana
erteilen den Musiknutzern (Veranstaltern etc.) gegen Bezahlung Werknutzungsbewilligungen und rechnen die Einnahmen an die Mitglieder ab.
Was versteht man unter Verwertungsrechten?
Dem Urheberrecht entspringen vermögensrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Befugnisse. Unter den vermögensrechtlichen Befugnissen versteht man im
Wesentlichen die sog. Verwertungsrechte, die dem Urheber die wirtschaftliche
Verwertung seiner Werke ermöglichen. Das bedeutet einerseits, dass diese die
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Benutzung ihrer Werke verbieten oder erlauben können und andererseits, dass
ihnen für die Erteilung der Erlaubnis eine faire Bezahlung zusteht.
Was machen Verwertungsgesellschaften?
Die Verwertungsgesellschaften AKM und austro mechana sorgen dafür, dass
die musikalischen Urheber zu einer fairen Bezahlung für die Nutzungen ihrer
Werke kommen. Sie nehmen treuhändig Verwertungsrechte dieser Urheber
in gesammelter Form (kollektiv) wahr und erteilen den Musiknutzern gegen
Bezahlung die nötigen Werknutzungsbewilligungen. Die Einnahmen werden
nach festen Regeln an die Musikschaffenden und sonstigen Werkberechtigten
abgerechnet/verteilt.
Wie können Werke genutzt werden bzw. welche
Verwertungsrechte gibt es?
Musik/Sprachwerke können auf unterschiedliche Art genutzt werden, so z. B.
durch öffentliche Aufführung, durch Vervielfältigung auf Papier (Noten) oder auf
einem Ton- oder Bildtonträger (CD, DVD, CD-ROM, Film etc.), durch Verbreitung
(= Inverkehrbringen; z. B. Verkauf, Vermieten, Verleihen etc.) von Noten und Tonoder Bildtonträgern, durch Sendung oder dadurch, dass sie in Netzen (Internet,
Mobilfunknetz etc.) zur Verfügung gestellt werden.
Die entsprechenden Verwertungsrechte heißen: Aufführungsrecht, Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Senderecht, Recht der Zurverfügungstellung.
In Bereichen, in denen Verwertungsgesellschaften nicht zuständig sind, müssen
die Rechte vom Verlag bzw. Urheber bzw. Leistungsschutzberechtigten (s. dazu
weiter unten) selbst wahrgenommen werden. Beispiele: Notendruck (graphische
Vervielfältigung), szenische Aufführung musikdramatischer Werke („großes
Recht“), Verbindung eines Musikwerkes mit einem Filmwerk bzw. audiovisueller
Produktion („Synch-Right“), Bearbeitung/Arrangement eines Werkes.
Was versteht man unter Leistungsschutzrechten bzw. -berechtigten?
Neben den Urhebern haben gem. Urheberrechtsgesetz auch bestimmte andere
Personen(gruppen) Anspruch auf Tantiemen. Zu diesen sog. Leistungsschutzberechtigten gehören im Musikbereich zunächst einmal die Interpreten (ausübende
Musiker, Sänger). Ihre Darbietungen von Musikwerken sind gemäß Urheberrecht
geschützt. Nutzungen ihrer Darbietungen finden z. B. statt, wenn ihre Darbietung
auf einem Ton/Bildtonträger festgehalten wird, solche Ton/Bildtonträger verkauft
werden, solche Tonträger im Radio gesendet werden, ihr Live-Auftritt aufgezeichnet und gesendet wird, etc.
Zu den Leistungsschutzberechtigten im Musikbereich gehören auch die Tonträgerproduzenten/Labels und Musikvideoproduzenten. Ihre Aufnahmen/Produktionen sind gemäß Urheberrecht geschützt.
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Welche Verwertungsgesellschaft nimmt
Leistungsschutzrechte der Interpreten wahr?
Das ist die Verwertungsgesellschaft LSG.
Sind Sie also nicht nur Komponist und/oder Musiktexter, sollten Sie es nicht
verabsäumen, sich mit der LSG-Interpreten in Verbindung zu setzen.
Website: www.lsg-interpreten.com
Achtung: Die Mitgliedschaft bei der AKM bewirkt nicht automatisch
die Mitgliedschaft bei der LSG.
Die LSG ist auch die zuständige Verwertungsgesellschaft für
Leistungsschutzrechte der Tonträger- und Musikvideoproduzenten.
Website: www.lsg.at/label.html
Was sind Tantiemen?
Das sind die Gelder, die die Urheber und Leistungsschutzberechtigten
für Nutzungen ihrer Werke bzw. Leistungen erhalten.
Im Wahrnehmungsbereich der Verwertungsgesellschaften erhalten die
Urheber und Leistungsschutzberechtigten die Tantiemen von den
Verwertungsgesellschaften.
Wenn ich bei einem Konzert (auch) meine eigenen Werke spiele
und vom Veranstalter eine Gage erhalte, bekomme ich dann auch
Aufführungstantiemen von der AKM?
Ja. Es handelt sich nämlich um zwei unterschiedliche Dinge: das eine ist Ihre
Tätigkeit des Musizierens (für die Sie als Interpret vom Veranstalter eine Gage
erhalten), das andere ist die öffentliche Aufführung Ihrer Kompositionen, für
die Ihnen als Urheber gemäß Urheberrecht Tantiemen zustehen.
Hinweis: Wenn Sie AKM-Mitglied sind, ist für die Erteilung von Aufführungsbewilligungen ausschließlich die AKM zuständig. Achten Sie bitte generell bei
Verträgen (Engagementverträge, Kompositionsaufträge, etc.) darauf, dass die
Rechte, die Sie der AKM (und der austro mechana) zur Wahrnehmung
übertragen haben, nicht Gegenstand der Vereinbarung sind.
Weitere Fragen & Antworten sowie Informationen finden Sie auf der
AKM-Website www.akm.at im Hauptmenupunkt „Mitglieder“.
22
Wofür wir stehen
1
AKM, weil Musik etwas wert ist.
Was unsere
zentralen Werte sind
1
Unser fachliches Know-how stellt die
Qualität unserer Dienstleistung sicher.
Kundenbindung ist unser zentrales Anliegen.
1
Besonderes Augenmerk legen wir auf
Flexibilität und Kostenbewusstsein.
1
Unser Handeln ist geleitet von
Selbstbewusstsein und Wertschätzung
gegenüber unseren Partnern.
1
Wir sind klar in unserer Kommunikation,
offen und ehrlich in unserem Tun und
konsequent in der Umsetzung.
1
Die internationale Ausrichtung
ist für uns von großer Bedeutung.
1
Wir fühlen uns sozialen und
kulturellen Werten verpflichtet.
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