Frau im Islam - Christlich Muslimische Dialoggruppe

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Frau im Islam
I) Begriffsdefinition Islam:
Das arabische Wort ISLAM bedeutet: Hingabe, Ergebung, Frieden . Als Religion bedeutet ISLAM:
friedliche Hingabe an Gott (Allah). Nach dem islamischen Selbstverständnis sind alle Menschen seit der
Menschwerdung, die gottergeben waren, Muslime. Gottergeben sein heißt: Die Offenbarung Gottes anzunehmen
und zu befolgen. Die Offenbarung begann mit Adam und wurde mit Muhammad (Friede sei mit ihm, a.s.)
abgeschlossen. Muhammad (a.s.) wurde im Jahre 570 nach Christi Geburt in Makkah im heutigen Saudi-Arabien
geboren. Dem gemäß war Muhammad (a.s.) nicht der Stifter, sondern der Vollender des Islam. Der Islam lehrt,
dass die göttliche Offenbarung vielen auserwählten Menschen, genannt Propheten, im Verlauf der
Menschheitsgeschichte zuteil geworden war. Von diesen auserwählten Sendboten Gottes kennt der Islam mit
Name, Volk und Werk insgesamt 25 Propheten, die im Koran Erwähnung fanden. Unter ihnen z.B.: Noah,
Abraham, Isamael, Isaak, Jakob, Josef, Moses, Jesus und Muhammad (a.s.)
Die Hauptlehre der Verkündigung Muhammeds (a.s.) ist „TAUHID“ , d.h. die absolute Einheit, Einzigkeit und
Einzigartigkeit Gottes:
„Sage: Er ist der eine Gott, der ewige Gott; Er zeugt nicht und ward nicht gezeugt, und keiner ist Ihm gleich!“
(Sure 112)
„Bezeugt hat Allah, dass es keinen Gott gibt außer Ihm; und die Engel und die Wissenden, verkünden: Es gibt
keinen Gott außer Ihm, dem Mächtigen, dem Weisen“. (3/18)
Die weiteren Schwerpunkte seiner Botschaft sind:
1. Die Einheit und Gleichheit aller Menschen und die Ergebung des Menschen und der gesamten Schöpfung unter
den Willen Gottes.
„Oh Ihr Menschen fürchtet euren Herrn, der euch erschaffen aus einem Wesen und aus ihm erschuf Er seine
Gattin, und aus ihnen ließ Er viele Männer und Frauen erstehen!“(4/1) „Oh, Ihr Menschen, siehe, wir erschufen
euch von einem Mann und einer Frau und machten euch zu Völkern und Stämmen, auf dass ihr einander kennen
lernen möchtet. Wahrlich der am meisten Geehrte von euch vor Allah ist der Gerechteste unter euch. Siehe Allah
ist wissend und kundig!“(49/14)
II) Die Frau:
Der Islam glaubt und lehrt, dass die Menschen, Männer wie Frauen, vor Gott gleich sind:„ O ihr
Menschen, fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat; aus diesem erschuf Er ihm
die Gefährtin, und aus beiden ließ Er viele Männer und Frauen sich vermehren. Fürchtet Allah, in Dessen Namen
ihr einander bittet, und (fürchtet Ihn besonders in der Pflege) der Verwandtschaftsbande. Wahrlich, Allah wacht
über euch.“ (4/1)
Die Frau ist vor Gott dem Mann gleich, sie gilt nicht als "aus dem Mann" (aus seiner Rippe) geschaffen, obwohl
solche Erzählungen auch in den Islam eingeflossen sind. Im Koran, Sure 4/Vers 1, heißt es, dass Gott
Mann und Frau aus einer einzigen (lebenden) Seele (bzw. einem Wesen) geschaffen habe. Die Frau
ist somit Partnerin des Mannes, und wo es im Koran heißt, dass Gott "aus ihm" seine Partnerin erschaffen habe,
wird es in Verbindung mit obigem Schlüsselvers als "von seiner Art" verstanden, d.h. als ein Mensch wie er
(Koran 16/72, 30/21).
Der Islam kennt in religiöser Hinsicht keinerlei Unterschied zwischen Männern und Frauen:
„Wahrlich, die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die gläubigen Männer und die gläubigen
Frauen, die gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen
Frauen, die standhaften Männer und die standhaften Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen,
die Männer, die Almosen geben, und die Frauen, die Almosen geben, die Männer, die fasten, und die Frauen, die
fasten, die Männer die ihre Keuschheit wahren, und die Frauen, die ihre Keuschheit wahren, die Männer, die
Allahs häufig gedenken, und die Frauen, die gedenken – Allah hat ihnen Vergebung und herrlichen Lohn
bereitet.“ (33/36)
„Wer aber gute Werke tut, sei es Mann oder Frau, und gläubig ist; sie sollen in den Himmel gelangen, und sie
sollen auch nicht so viel Unrecht erleiden wie die kleine Rille auf der Rückseite eines Dattelkerns. (4/125)
„Und (gedenke) des Tags, da du die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sehen wirst, indes (die Strahlen)
ihres Lichts vor ihnen und zu ihrer Rechten hervorbrechen: „Frohe Botschaft euch heute! – Gärten, durch die
Ströme fließen, darin ihr weilen werdet. Das ist die höchste Glückseligkeit.“ (57/12)
Wir können also ohne Einschränkung sagen, dass der Islam die volle, Gleichwertigkeit von Männern und Frauen
als eine Selbstverständlichkeit betrachtet. Die Beziehung zwischen Mann und Frau in der Ehe wird durch folgende
Quranstelle definiert:
„Und unter Seinen Zeichen ist dies, dass Er Gattinen für euch schuf aus euch selber, auf dass ihr Frieden bei
ihnen fändet, und Er hat Liebe und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Hierin sind wahrlich Zeichen für ein
Volk, das nachdenkt.“ (30/22)
Ihre Beziehung zueinander in der Gesellschaft wird am besten durch folgende Quranstelle dargelegt:
“Die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind einer des anderen Freund. Die gebieten das Gute und
verbieten das Böse und verrichten das Gebet und zahlen die Zakat und gehorchen Allah und Seinem Gesandten Sie sind es, deren Allah Sich erbarmen wird. Wahrlich, Allah ist allmächtig, allweise.“
Ein Beispiel hierfür bildet etwa der islamische Ehevertrag. Eine islamische Hochzeit besteht im Wesentlichen aus
der Unterzeichnung dieses Dokuments, das den Willen der Ehepartnern die Ehe miteinander einzugehen
beurkundet und darüber hinaus eine Summe Geldes festschreibt, die der Frau im durch den Mann ausgelösten
Scheidungsfall auszuzahlen ist. So wie dieser Betrag individuell vereinbart wird, ist es prinzipiell möglich, weitere
Vereinbarungen aufzunehmen. Davon Gebrauch zu machen, eröffnet Perspektiven, besser vor der Ehe über die
genauen Zukunftsplanung zu sprechen und eine gemeinsame Basis auch in den konkreten Fragen des Alltags zu
finden: Wohnort, Kindererziehung, Berufsausübung, usw. Sehr junge Frauen könnten sogar die Familienplanung
ansprechen, um erst die Ausbildung abzuschließen, ehe an Nachwuchs gedacht wird. Im Idealfall können
mögliche Konfliktfelder erkannt und bereinigt werden. Auch ein vielleicht einmal nötiges Schlichtungsverfahren –
die moderne Mediation ist im Koran gerade in Eheangelegenheiten explizit empfohlen (siehe z.B. 4:35) und ist
dementsprechend positiv verankert – kann auf Grundlage einer solchen Vereinbarung leichter geführt werden.
Eingebettet sind diese Rechte im Rahmen der generellen Sicht auf das Verhältnis von Mann und Frau. Der Koran
unterstreicht die Gleichwertigkeit der Geschlechter: „Die einen von euch sind von den anderen“ (3:195).
Mann und Frau sind aus gleicher Substanz geschaffen (4:1). Zu gleichen Teilen sind sie Adressaten im
Koran, in der Anrede heißt es immer wieder „ihr gläubigen Männer, ihr gläubigen Frauen“. Ja, wenn man
die Anzahl des Gebrauchs des Wortes „Mann“ mit jener von „Frau“ vergleichen wollte, ergibt sich die
gleiche Summe . Mann und Frau sind als Verantwortung füreinander tragende Partner beschrieben, die in
freundschaftlicher Weise miteinander umgehen (9:71). In der Ehe hat Gott „Liebe und Barmherzigkeit“ zwischen
ihnen gesetzt (30:21), die Eheleute sind einander „wie eine Decke“ (2:187).
Frauen haben eine wichtige Rolle als Überlieferer gespielt (z.B. Hadiga, Aisha)
Sie sind schon in frühester islamischer Zeit mit sehr viel Selbstvertrauen aufgetreten. Es war kein Problem für sie,
auch öffentlich den Männern zu wider- sprechen, besonders wenn es um ihre Rechte ging. Frauen können im
Islam u.a. auch Theologie und islamischen Recht studieren und zu höchsten Gelehrtenrängen auf- steigen.
Wissenserwerb ist für Mann und Frau gleichermaßen eine Verpflichtung. Die Frau ist dem Mann also eben- bürtig,
was durch eine bekannte Überlieferung auch sehr schön zum Ausdruck kommt: "Die Frauen sind die
Zwillings- hälften der Männer".
Erbschaft und Zeugenaussagen:
Es ist immer bedenklich, Teilaspekte zusammenhanglos oder sogar manipulierend herauszugreifen. „Die Frau gilt
nur die Hälfte eines Mannes“ und weiter „Sie erbt ja nur halb so viel wie ein Mann, ihre Stimme vor Gericht ist nur
die Hälfte wert.“ sind solche Beispiele, die sich durch die Literatur ziehen. Dass die Frau im komplizierten
Erbrecht, das die Verwandtschaftsverhältnisse der Erbberechtigten aufschlüsselt, in manchen Konstellationen die
Hälfte erbt (in anderen mehr als ein Mann), ist im Kontext des Unterhaltsrechts zu sehen. Der Mann ist prinzipiell
verantwortlich für den Unterhalt der Frau, muss also vom eigenen Vermögen viel aufwenden, während die Frau
all ihren Besitz alleine genießen kann. Als Zeugin bei Gericht ist die Aussage einer Frau genauso wertvoll wie die
eines Mannes. Wenn im Koran (2:282) bei der bezeugten Niederschrift geschäftlicher Transaktionen davon die
Rede ist, dass Frauen sich in der später vielleicht nötigen Aussage „gegenseitig erinnern“, wird auf die Situation
zur Zeit der Offenbarung eingegangen, als Frauen sich mangels Erfahrung in Geschäftsdingen in der Regel nicht
auskannten. Es wäre schlicht nicht zulässig, hier einen allgemeinen Analogieschluss auf alle vor Gericht
diskutierten Fragen vorzunehmen. Heute wird diese Stelle angesichts vieler weiblicher Wirtschaftsexpertinnen
auch in neuem Licht gesehen. – Immerhin zeigen solche Beispiele, dass die theoretische Dynamik in der flexiblen
Rechtsauffassung des Islam auch im Sinne der Frauen auszugestalten ist.
Wichtige Frauen im Koran:
Selbstbewusstsein gewinnen Frauen auch aus dem Koranstudium, wo sie beginnend mit Eva, arabisch Havva’,
einer Reihe von Frauenfiguren begegnen. Zusammen mit Adam bildet sie das erste Menschenpaar, das im
Erlebnis des Überschreitens von Gottes Gebot im Paradies gemeinsam eine zentrale Erfahrung durchmacht. Auf
die Erkenntnis sich an sich selbst versündigt zu haben, folgt die Reue und durch Gottes Barmherzigkeit dessen
Verzeihung. Eva trägt im Islam also keine alleinige Schuld an der Entsendung des Menschen auf die Erde, wo
er/sie schließlich als „Stellvertreter/in“ Verantwortung für die Schöpfung trägt. Eva erscheint so nicht als
potentielle Verführerin des Mannes. Der Begriff der Erbsünde ist dem Islam fremd. Der Sündenfall bedeutete
Ungehorsam gegenüber Gott, das Übertreten eines Verbots durch beide, wie z.B. Vers 36 der 2. Sure betont.
"Adam" ist übrigens nicht nur ein Name, sondern steht für "Mensch". Dies und der sprachliche Wechsel
von der arabischen Dual-Form (für das erste Menschenpaar) zur Plural-Form ist für den Kommentator Muhammad
Asad nicht das einzige Indiz, dass die Geschichte von Adam und Eva im Koran (2/31-37) stellvertretend für die
gesamte Menschheit steht - als ein wichtiger evolutionärer Schritt, der die Unterscheidungsfähigkeit des
Menschen zwischen Gut und Böse, Recht und Unrecht mit sich brachte - ein Schritt, der zwangsläufig von Gott
gewollt war 46). Im Zuge der weiteren Entwicklung des Lebens auf der Erde mit all seinen Problemen, Mühen
und Auseinandersetzungen hat Gott sich dem Menschen wieder zugewandt und sandte ihm Offenbarungen.
Aufgrund seiner geistigen Fähigkeiten ist der Mensch voll verantwortlich - selbstverständlich auch die Frau. Einige
weitere Frauen seien der Kürze halber nur aufgeführt: Maryam, die Mutter des Propheten Jesus, die Frau des
Pharao, die den kleinen Moses errettete, die Königin von Saba, die durch ihre Einsicht einen Krieg verhinderte.
Erziehung von Mädchen und Burschen:
Öfter wird man auf eine unterschiedliche Erziehung von Buben und Mädchen angesprochen bzw. gefragt, warum
Buben oft den Mädchen vorgezogen werden. Aus der Überlieferung geht eindeutig hervor, dass beide
Geschlechter gleichwertig sind. Einer von mehreren diesbezüglichen Aussprüchen lautet: "Wer seine Tocher nicht
lebendig begräbt, sie nicht mißachtet und ihr die Söhne nicht vorzieht, für den ist das Paradies bestimmt".
III) Zur Frage der Frauenrechte:
Die Wahrung der Menschenrechte ist ohne Realisierung der Frauenrechte nicht vorstellbar. Der Islam hat Frauen
und Männern im Rahmen seines sozialen Gefüges Rechte und Pflichten übertragen, die ein harmonisches
Zusammenleben der Geschlechter ermöglichen sollen. Dabei wird sowohl eine Sexualethik wie auch eine soziale
Ethik definiert. Die islamische Lehre anerkennt die geschlechtsspezifischen Charakteristika in physischer und
psychischer Hinsicht. Der Qur'an-Vers 4:34 ("Die Männer sind die Verantwortlichen für die Frauen, weil Gott
einem Teil (der Menschen) einen Vorzug vor dem anderen gegeben hat und weil die Männer von ihrem Vermögen
hingeben.") wird heute meist dahingehend interpretiert, dass Gott sowohl Männern als auch Frauen
geschlechtsspezifische Vorzüge verliehen habe, die trotz ihrer Unterschiede prinzipiell gleichwertig sind. Das
traditionelle Rechtsverständnis hat bezüglich der Interpretation der Rechte der Frau und ihrer gesellschaftlichen
Position viel aufzuholen. Nicht nur die Erstarrung der Rechtsentwicklung hat die Frauen besonders hart getroffen;
lokale Traditionen und zählebige – oft vor-islamische Bräuche – führten zu einer Diskriminierung der Frau in
vielen Bereichen und in manchen Gesellschaften zu ihrer völligen Zurückdrängung aus dem öffentlichen Leben.
Aus dem Katalog von Rechten, welche die Scharia der Frau verbrieft, seien hier die wesentlichen aufgezählt:
• eigene Rechtspersönlichkeit
• Recht auf Bildung, Lehre und Lernen in allen Wissensdisziplinen
• Recht auf die Wahl des Ehepartners
• und das Recht, den eigenen Familiennamen weiterhin zu führen,
• auf Scheidung und Sorgerecht für ihre Kinder gemäß den Bedingungen der Scharia,
• auf eigenen Besitz und auf das eigene Einkommen bei gleichzeitigem vollem Unterhaltsanspruch gegenüber
dem Ehemann,
• Recht auf Erbschaft im Rahmen der islamischen Erbgesetze,
• Recht auf Arbeit unter Wahrung ihrer Würde als Frau und unter Rücksichtnahme auf weibliche Bedürfnisse (z.B.
bei Mutterschaft). (Allerdings wird erwartet, dass die Frau im Falle der Berufstätigkeit auf die Bedürfnisse ihrer
Familie Bedacht nimmt.)
• Wirtschaftliche Aktivitäten in Eigenverantwortlichkeit,
• Recht auf Teilnahme am sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben der Gemeinschaft.
Ehe und Familienleben:
Unter den Muslimen hat sich das Verständnis von der Ehe im Laufe der Zeit gewandelt. Heute tritt der
partnerschaftliche Charakter der Ehe stärker in den Vordergrund. Ein totales Abhängigkeitsverhältnis der Frau,
wie man es in traditionellen Gesellschaften zum Teil noch heute beobachten kann, beruht nicht auf islamischen
Vorschriften sondern auf althergebrachten Sozialstrukturen. Die Ausübung absoluter Vorrechte durch den Mann
ist im Islam vielen Beschränkungen unterworfen. Zur Illustration seien hier nur die wichtigsten Gründe angeführt,
durch die eine Frau die gerichtliche Scheidung beantragen kann: 38)
• Ehebruch (hier: des Mannes)
• grobe Verletzung der Unterhaltspflicht
• psychische und physische Grausamkeit,
• Zerrüttung der Ehe durch dauernde Zwietracht
• unzumutbarer Statusunterschied der Gatten (ursprünglich durch Herkunft begründet; kann in der heutigen Zeit
auch durch Bildung und Beruf bedingt sein!)
• unzumutbar lange Abwesenheit des Gatten bzw. dessen Verschollensein,
• schwerwiegende Erkrankung, die eine Fortführung der Ehe nicht zumutbar erscheinen lässt,
• Impotenz.
Es ist jedoch Tatsache, dass in manchen muslimischen Ländern Gerichte einem Scheidungsantrag der Frau nicht
oder nur sehr schwer stattgeben. Auch von vielen anderen Rechten, die ihnen der Islam zuerkennt, konnten
Frauen Jahrhunderte lang keinen Gebrauch machen. Denn im Laufe der Zeit hat sich die Gewichtung zu
Ungunsten der Frau verschoben und erst in diesem Jahrhundert, speziell in den letzten Jahrzehnten, haben
muslimische Frauen begonnen, ihre islamischen Frauenrechte verstärkt einzufordern.
Das Kopftuch in den islamischen Quellen:
Beispielsweise ist die Einordnung des Kopftuches als "Symbol" bereits grundfalsch und Ursache fataler Fehlurteile.
Das Kopftuch als Kleidungsstück der muslimischen Frau bildet einen Teil der religiösen Glaubenspraxis - nicht
mehr und nicht weniger.
Hier können wir eine klare Feststellung treffen. Die vier großen sunnitischen Rechtsschulen und auch die
schiitische Richtung stimmen überein, dass das Tragen von Kopftüchern für weibliche Muslime ab der Pubertät
ein religiöses Gebot und damit Teil der Glaubenspraxis ist.
Diese Aussage stützt sich auf zwei Koranverse (24/31 und 33/59). Konkret ist die Rede davon, dass die gläubigen
Frauen „die Tücher über ihre Schultern schlagen sollen“, bzw. „die Übergewänder über sich ziehen mögen“. Führt
man sich die Bekleidung der Frauen während der Sendung des Korans vor Augen, so verdeutlicht sich diese
Aussage. Denn die damalige Kleidung kannte einen Schleier, der von der Kopfmitte ausgehend über den Rücken
fiel, dabei aber einen großen Ausschnitt freiließ. Für die Frauen war also einleuchtend, dass diese Tücher nun
über die Schultern zusammengenommen werden sollten, woraus sich das ergibt, was hier gerne mit „Kopftuch“
bezeichnet wird. Daneben führen die Gelehrten auch eine Überlieferung aus dem Leben des Propheten
Muhammad an. Auf die Frage, was von Frauen öffentlich sichtbar sein darf, gab er durch Gesten eindeutig zu
verstehen, dass Hände und Gesicht von Frauen durch die Bekleidung unbedeckt bleiben könnten.
Unter den Gelehrten der islamischen Welt besteht seit jeher Übereinstimmung darin, dass das Bedecken des
Kopfes für Frauen zur muslimischen Religion gehört. Nur einige wenige Stimmen bringen in die Diskussion ein, bis
zu welchem Grade hier eine Verpflichtung bestehe, ohne allerdings die Existenz des Kopftuchs als islamisches
Kleidungsstück der Frau in Frage zu stellen. Dieser allgemeine Konsens ist neben Koran und Sunna im islamischen
Rechtsverständnis eine weitere wichtige Quelle und sollte in diesem Sinne wahrgenommen werden. Die gläubige
Muslime wird sich aufgrund der Basis von Koran, Sunna und Gelehrtenkonsens mit der Frage des Kopftuchtragens
auseinandersetzen.
Das Kopftuch ist hierzulande zu dem Symbol für den Islam geworden. Würden Muslime diese Anschauung teilen?
- Gewiss nicht, stellt diese Assoziation doch eine abzulehnende Verengung auf einen einzigen Aspekt dar. Im
Mittelpunkt der Religion stehen für Mann und Frau gleichermaßen die in den so genannten „fünf Säulen“
wiedergegebenen Elemente der praktischen Glaubensausübung. Für Muslime ist das Kopftuch also ein Bestandteil
in der Ausübung ihrer Religion, nicht aber stellvertretendes Symbol, das daher einen überaus abgehobenen
Stellenwert beanspruchen könnte. Denn auch in Europa war das Kopftuch ein Kleidungsstück, das im religiösen
christlichen, wie auch allgemein kulturellen Kontext eine Rolle spielte. Im kollektiven Bewusstsein mögen sich
viele auch unbewusste Assoziationen damit verbinden, die begründen, warum das Kopftuch als im Wortsinn
“rückschrittlich“ verstanden wird.
So wird die islamische Kleidung als Symbol der untergeordneten Stellung der Frau missdeutet. Sie werde durch
den Mann unterdrückt, der sie durch den Zwang zum Kopftuch in ihrer persönlichen Entwicklung begrenze und
ihre Freiheit untergrabe. Damit sei das Kopftuch auch ein Zeichen von Unbildung und von mangelhaftem
Selbstbewusstsein. Steht Verschleierung aus der europäischen Erfahrung heraus auch für Körperfeindlichkeit und
eine Abwertung der Sexualität, darf dies so zum Beispiel nicht auf die muslimische Frau übertragen werden.
Innerhalb der Ehe ist eine erfüllte Sexualität ein Anspruch, der zu den Rechten der Frau an ihrem Mann gehört.
Ein befriedigendes Sexualleben zählt zu den „guten Taten“ und findet somit nicht einzig zur Zeugung der
Nachkommenschaft statt.
Dass die Stellung der Frau in den verschiedenen Gesellschaften mit dem Ideal der Religion nicht immer
übereinstimmt, ist eine Lebensrealität, die mit der Aufklärung und mit der Entwicklungsstufe einer Gesellschaft
einhergeht.
Quelle: Textauszüge aus der Homepage der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreich
unter www.derislam.at
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