Ökologische Nischen am Haus – wie können Sanierungsvorhaben genutzt werden, um die Artenvielfalt am Gebäude zu erhöhen? Michael Jöbges, LANUV-Vogelschutzwarte Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Gliederung Bedeutung des Artenschutzrechts bei Gebäudesanierungen Ökologische Nischen am Haus - Erhöhung der Artenvielfalt Maßnahmen zur Funktionssicherung Fazit Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG § 39 Allgemeiner Artenschutz (1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, 2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten, 3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG § 44 Besonderer Artenschutz (1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Besonders geschützt sind: Arten der Anhänge A und B der EG-Artenschutzverordnung 338/97 Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie „Europäische Vögel“ im Sinne des Art. 1 der EGVogelschutzrichtlinie Arten der Anlage 1 Spalte 2 der Bundesartenschutzverordnung Darüber hinaus streng geschützt sind: Arten des Anhanges A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie Arten der Anlage 1 Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Besonders geschützte Arten Streng geschützte Arten FFH-Anhang-IV-Arten Europäische Vogelarten Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG § 44 Besonderer Artenschutz (1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Fortpflanzungs- oder Ruhestätten Teilareale des Gesamtlebensraumes einer lokalen Population, die eine ökologischfunktionale Bedeutung für die Fortpflanzung haben können: - Balzplätze (z.B. Fledermäuse, Vögel) - Paarungsquartiere (z.B. Fledermäuse) - Neststandorte (z.B. Vögel, Haselmaus) - Areale die von den Jungen genutzt werden (Fledermäuse, Vögel) Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Fortpflanzungs- oder Ruhestätten Teilareale des Gesamtlebensraumes einer lokalen Population, die eine ökologisch-funktionale Bedeutung für die Fortpflanzung haben können. ABER: Ortstreue Arten mit regelmäßig genutzten Lebensstätten: Lebensstätten unterliegen auch dann den Artenschutzbestimmungen, wenn sie nicht ständig besetzt sind Winterquartiere von Fledermäusen im Sommer (Stollen, Bunker, Keller) Sommerquartiere von Fledermäusen im Winter (Gebäudequartiere) Mehlschwalbennester, Mauerseglerbrutplätze Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Sonderfall 1 verwilderte Straßentauben ... die einzigen Gebäudebrüter, die nicht unter dem besonderen Artenschutz § 44 BNatSchG stehen. Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Sonderfall 2 Buntspecht Foto: Niemann Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Mehlschwalbe Probleme: Vergrämung und Entfernung der Nester Fotos: B. Jellinghaus Vogelarten: Mauersegler, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Dohle, Hausrotschwanz, Haussperling Weißstorch, Wanderfalke, Bachstelze, Grauschnäpper, Star, Kohlmeise, Blaumeise, Grauschnäpper Fledermausarten: Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus, Zweifarbenfledermaus, Graues Langohr, Großes Mausohr, Kleine Hufeisennase, Große Hufeisennase Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 R. Groß Stadt Duisburg, www.duisburg.de https://mauerseglerschutz.wordpress.com/ Foto: Cassese Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Foto: Groß Stadt Duisburg, www.duisburg.de https://mauerseglerschutz.wordpress.com/ Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Maßnahmen während Renovierungsarbeiten: Mauersegler versuchen Brutplätze anzufliegen, auch wenn ein Baugerüst davor steht Freien Anflug gewährleisten! Keine Netze vor Brutplätzen: Mauersegler können sich verfangen Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Mehlschwalbe: Anbringen von Kunstnestern Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Foto: Cassese Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Foto: Cassese Foto: Cassese Fazit Kontinuierlicher Verlust geeigneter Brutplätze und Fortpflanzungsstätten, v.a. von Mehlschwalbe, Mauersegler und Fledermausarten Langfristiger Trend der an Gebäude bewohnenden Vogel- und einiger Fledermausarten ist negativ Zusätzlich: Verschlechterung der Nahrungshabitate Aufklärung von Architekten, Bauherren, Eigentümer und Mietern Maßnahmen zur Funktionssicherung der Brutplätze wirken (Prognosesicherheit) Profitieren von Artenhilfsmaßnahmen (Erhöhung des Brutplatzangebotes, Schaffung von Nahrungshabitaten) Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016 Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit Danke für Ihre Aufmerksamkeit Foto: Glader Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016