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Janina Zeh
EXKLUSION: Ursprung, Debatten, Probleme
Ursprünge des Exklusionsparadigmas und erste Verwendung des Begriffs
Exklusion wird im Allgemeinen als Bedrohung des sozialen Zusammenhalts (soziale
Kohäsion) diskutiert und ist somit eng mit der Grundfrage der Soziologie, der Frage
nach der sozialen Ordnung, verbunden. Mit dieser Frage haben sich Klassiker der
Soziologie in verschiedenster Form befasst und daher findet man bereits bei ihnen
viele Hinweise zum Thema Exklusion, wenn auch ohne Verwendung des Begriffs
selbst.
Der Begriff Exklusion tauchte zum ersten Mal im Frankreich der 1960er Jahre auf
(Wagner 2007: 1). Entscheidend wurde er durch das 1974 erschienene Buch „Les
exclus - Un Français sur dix“ von René Lenoir, Staatssekretär in der Regierung
Jaques Chirac, geprägt (Stichweh 1997: 124). Diese erste Verwendung und weitere
Verbreitung des Begriffs stand weniger in einem akademischen als in einem
politischen Zusammenhang (Silver & Daly 2008: 543). Erst in den 1980er Jahren
rückte der Begriff Exklusion durch die Erfahrungen der „Krise des Fordismus“ und der
daraus
resultierenden
Rückkehr
und
strukturellen
Verfestigung
der
Massenarbeitslosigkeit stärker ins Zentrum der akademischen Diskussionen (Anhorn
2008: 33; Kronauer 2002: 41).
Akademische und politische Debatten um Exklusion
In Frankreich war und ist die akademische Diskussion um Exklusion durch eine starke
Orientierung an Lohnarbeit und Arbeitsmarkt gekennzeichnet. Zentrale theoretische
Überlegungen stammen von Robert Castel und Serge Paugam, die beide kritisch mit
dem Exklusionsbegriff umgehen und ihn in letzter Konsequenz ablehnen. Robert
Castel (2000) beschreibt in „Die Metamorphosen der sozialen Frage“ die Entwicklung
der Lohnarbeit als Entwicklung und Krise der organischen Solidarität, d.h. einer Form
der Solidarität, die auf sozialer Arbeitsteilung basiert. Er interpretiert reguläre, sozial
abgesicherte und stabile Erwerbsarbeit als „irreduzible[n] Integrationsanker“ (Kraemer
2007: 128), jedoch nimmt er an, dass für einen immer größer werdenden Teil der
Erwerbsbevölkerung die „Identität durch Arbeit“ verloren gegangen ist (Castel 2000:
1
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360; Hervorhebungen im Original.). Er geht von einer starken Korrelation zwischen
dem innerhalb der gesellschaftlichen Arbeitsteilung eingenommenen Platz einerseits
und der Teilhabe an den Netzen der primären Sozialbeziehungen und den sich daran
anschließenden Sicherungssystemen andererseits aus (Castel 2000: 13, 361ff.).
Daraus abgeleitet entwickelt er drei Zonen sozialer Kohäsion: die Zone der Integration,
der Verwundbarkeit und der Entkopplung (Castel 2000: 360f.). Robert Castel weist
damit den Begriff der Exklusion zurück, da es nach ihm für Menschen unmöglich ist,
außerhalb gesellschaftlicher Bezüge zu leben. Er verwendet stattdessen den Begriff
„désaffilation“, d.h. Ausgliederung, Entkopplung (Castel 1996). Entkopplung droht vor
allem jenen, die für den wirtschaftlichen Wettbewerb nicht qualifiziert sind. Für Robert
Castel (2008: 73; Hervorhebungen im Original) ist es zentral, „das Kontinuum von
Positionen zu rekonstruieren, durch das die ‚drinnen’ und die ‚draußen’ verbunden
sind, und die Logik zu erfassen, nach der die ‚drinnen’ die ‚draußen’ produzieren“.
Exklusion ist somit „eine Form negativer Diskriminierung, die nach strengen Regeln
konstruiert ist“ (Castel 2008: 83).
Stärker in der Tradition der Armutsforschung verwurzelt, entfernte sich Serge Paugam
ebenso wie Robert Castel vom Begriff der Exklusion. Er arbeitet mit dem Konzept der
sozialen Disqualifizierung, das sich „auf den Prozess der Verdrängung breiter Kreise
der Bevölkerung vom Arbeitsmarkt [richtet] und die Erfahrungen, die im Rahmen des
Fürsorgebezugs … gemacht werden“ (Paugam 2008: 214). Soziale Disqualifizierung
ist für ihn ein Prozess mit unterschiedlichen Phasen, die sich aneinander reihen und in
Situationen extremer Deprivation enden können, jedoch nicht irreversibel sind
(Paugam 2004: 74). Disqualifizierende Armut zeichnet sich nach ihm durch ein
kollektives
„Bewusstwerden
des
Phänomens
der
‚Neuen
Armut’
oder
der
‚Ausgrenzung’“ und einer kollektiven Furcht vor dem Ausgrenzungsrisiko aus (Paugam
2008: 114, 213ff.). Da die Angst, ausgegrenzt zu werden, vor allem Menschen im
Erwerbsalter betrifft, stellt Serge Paugam (2008: 222) die Hypothese auf, dass diese
Angst besonders durch die Furcht vor Arbeitslosigkeit und prekärer Beschäftigung
genährt wird. Während für Robert Castel Ausgrenzung am Arbeitsmarkt praktisch eine
notwendige Bedingung für Exklusion – besser: Entkopplung – ist, nimmt Serge
Paugam (1995: 66) an, dass auch Menschen, die stabile Arbeitsplätze besitzen,
ausgegrenzt sein können.
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Den deutschsprachigen Raum erreichte der Exklusionsbegriff mit einer gewissen
zeitlichen Verzögerung. Es war nicht zuletzt Niklas Luhmann, der das Thema Mitte der
1990er erneut aufgriff und ihm damit zu seinem Durchbruch verhalf (Wagner 2007: 2).
Niklas Luhmann (1996: 228) distanziert sich unter dem Eindruck seiner Besuche der
Favelas südamerikanischer Großstädte von der Annahme der Vollinklusion durch
funktionale Differenzierung. Die Systemtheorie büßte jedoch bald ihre zentrale
Stellung in der deutschsprachigen Diskussion um Exklusion ein und es waren
insbesondere Autorinnen und Autoren aus den Bereichen Ungleichheits- und
Armutsforschung, die die Diskussion weiter vorantrieben. Ein zentraler Autor in diesem
Kontext ist Martin Kronauer. Für ihn sind die beiden Modi gesellschaftlicher
Zugehörigkeit
Interdependenz
und
Partizipation
(Kronauer
2002:
151ff.).
Interdependenz umfasst die Einbindung in familiäre und anderweitige soziale Netze
sowie die Einbindung in die gesellschaftlich anerkannte Arbeitsteilung. Partizipation
umfasst die drei Dimensionen materielle, politisch-institutionelle und kulturelle
Teilhabe. Interdependenz und Partizipation gingen nach dem Zweiten Weltkrieg eine
bis dahin nicht gekannte Verbindung ein, die jedoch durch die „Krise des Fordismus“
massiv
in
Frage
gestellt
wurde.
Im
„Inneren“
des
Geltungsbereichs
von
Staatsbürgerrechten sind infolgedessen Kämpfe darüber entbrannt, wie sich
Interdependenz und Partizipationsrechte in Zukunft zueinander verhalten sollen
(Kronauer 2002: 117f.).
Für die mehrdimensionale Betrachtung des Exklusionskonzepts sowie dessen
empirische Überprüfung setzt sich insbesondere Petra Böhnke (2001a, 2001b, 2002)
ein,
die
drei
distributionale
Dimensionen
bzw.
sozialer
materielle
Ausgrenzung
Dimension,
vorschlägt.
zweitens
eine
Erstens
eine
relationale
bzw.
partizipatorische Dimension und drittens eine subjektive Dimension. Diese dritte
Dimension ist wichtig, weil Exklusion individuell erfahren wird und Wahrnehmungen
und Bewertungen die Lebens- und Handlungsweisen von Individuen entsprechend
strukturieren (Böhnke 2006: 88).
In der sozialpolitischen Diskussion um Exklusion ist ein europäischer Bezugsrahmen
dominant. Der Kampf gegen Exklusion fand gesonderte Erwähnung in der Präambel
der Sozialcharta der Europäischen Union (EU) und ist seitdem wichtiger Bestandteil
der europäischen Sozialpolitik (Berghman 1995: 10f.). Ab Ende der 1980er förderte
die Europäische Kommission vermehrt Studien und Programme zur Vermeidung von
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Exklusion. Problematisch ist, dass in der EU-Politik häufig vom Kampf gegen
Exklusion gesprochen wird, auch wenn es sich lediglich um Maßnahmen gegen Armut
und Arbeitslosigkeit handelt (Levitas 1996). Arbeit wird in der EU-Politik somit nach
wie vor als zentrales Integrationsmedium betrachtet (Levitas et al. 2007: 27), was
jedoch problematische Züge bergen kann, wenn hierdurch beispielsweise die
Ausbreitung
prekärer
Beschäftigung
gerechtfertigt
und
weitere
zentrale
Partizipationsbereiche ausgeklammert werden.
Probleme des Exklusionsbegriffs
Wie sich bereits abzeichnete, ist der Exklusionsbegriff problembelastet. Das erste
Problem liegt in der Unklarheit darüber, was mit Exklusion genau bezeichnet wird.
Durch den Mangel an theoretischer Präzision, der auch beim Versuch einer
empirischen Umsetzung bzw. Messung des Konzepts zutage tritt, bleibt die
Abgrenzung des Exklusionsbegriffs vom klassischen Armutsverständnis eine offene
Frage. Die Beantwortung der Frage wird zudem dadurch erschwert, dass die Definition
von Exklusion an den sozialstaatlichen Versorgungscharakter des jeweiligen Landes
und die dort vorherrschenden Diskurse gebunden ist (Böhnke 2002: 48).
Das zweite Problem betrifft die so genannte Diskontinuitätsannahme. Diskontinuität
meint in der Exklusionsdebatte eine zweigeteilte (dichotome) Unterscheidung von
„Dazugehören“ und „Nichtdazugehören“. Martin Kronauer (1999: 62) bezeichnet die
Diskontinuitätsannahme als eine „paradoxe Vorstellung einer Innen-Außen-Spaltung
der Gesellschaft“. Zum einen stehen selbst Personen, die besonders scharfen
Diskriminierungen und Benachteiligungen ausgesetzt sind, immer noch in vielfältigen
sozialen Bezügen (Callies 2008: 264). Ein komplettes Herausfallen aus allen
gesellschaftlichen Bezügen findet, besonders in hoch entwickelten kapitalistischen
Gesellschaften, nicht statt (Silver 2006: 4411). Zum anderen verstellt die analytische
Trennung nach Inkludierten und Exkludierten den Blick auf den Konflikt zwischen
ihnen. Daher bleibt auch unbeachtet, wie das „Draußen“ durch das „Drinnen“
produziert wird. Weiterhin läuft eine dichotome Einteilung Gefahr, das „Drinnen“ zu
idealisieren und Probleme auf das „Draußen“ zu verlagern (Anhorn 2008: 25f.). Dies
geht häufig mit einer Defizithypothese über die Menschen „Draußen“ und einer Beund Verurteilung dieser einher, beispielsweise als bedingt gesellschaftsfähig (CremerSchäfer 2008: 162; Kronauer 2006: 40).
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Drittens erhält der Begriff Exklusion seine Bedeutung durch den Bezug auf sein
Gegenbild, d.h. durch die normative Vorstellung darüber, was Zugehörigkeit zu einer
Gesellschaft bedeutet (Kronauer 1997: 36). Besonders in der Systemtheorie, aber
auch in anderen Theorietraditionen, gilt Inklusion geradezu als logische Alternative
von Exklusion. Jedoch wird der Begriff von verschiedenen Seiten kritisch hinterfragt.
Hilary Silver & Mary Daly (2008: 556) beispielsweise betonen, dass Inklusion
implizieren kann, sich an Praktiken und Werten von Gruppen assimilieren zu müssen.
Weiterhin ist Inklusion nach Hilary Silver (2006: 4413) gewöhnlich ein Euphemismus
für die Wiedereingliederung der Arbeitskraft. Dagegen existieren auch Vorstellungen
von Inklusion, wie z.B. die von Jürgen Habermas, die sich strikt gegen jede Form von
Uniformität richten. Inklusion heißt für ihn, dass sich „das politische Gemeinwesen
offenhält für die Einbeziehung von Bürgern jeder Herkunft, ohne diese Anderen in die
Uniformität einer gleichgearteten Volksgemeinschaft einzuschließen“ (Habermas
1998: 112; Hervorhebung im Original).
Fazit: Welcher Begriff von Exklusion?
Aus den im vorangegangenen Kapitel dargestellten Problemen des Exklusionsbegriffs
lässt sich folgende Arbeitsdefinition von Exklusion ableiten: Erstens muss Exklusion
als ein relationaler Begriff betrachtet werden. In Bezug auf soziale Teilhabe und
Rechte stehen dabei Fragen zur Ressourcenverteilung, zu Interaktionsbeziehungen
und zur Chancengleichheit im Zentrum.
Zweitens stellt Exklusion ein mehrdimensionales Phänomen dar, wobei der
subjektiven Wahrnehmung von Exklusion eine besondere Rolle beigemessen wird.
Drittens ist Exklusion ein gradueller Prozess, d.h. es herrscht keine klassisch
dualistische Vorstellung von Exklusion vor.
Ausgrenzung ist als Ausgrenzung in der Gesellschaft zu betrachten. Ziel politischer
Bemühungen muss daher nicht Wiedereingliederung, sondern die Beseitigung
ausgrenzender sozialer Verhältnisse sein.
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