Exklusion als neue Form sozialer Ungleichheit

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Universität Augsburg
Lehrstuhl für Soziologie
Seminar: Einführung in die Soziologie sozialer Ungleichheit
Dozent: Sasa Bosancic
Referenten: Julia Olbertz, Jasmin Primsch, Anna Szymanska, Annemarie Vogel
Wintersemester 2007/2008
17.12.2007
Exklusion als neue Form sozialer Ungleichheit
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Exklusion im Verlauf der Geschichte
Von der frühen Neuzeit bis zu Beginn d. 20.Jh. war Ausgrenzung bestimmt durch den Ausschluss aus
zentralen Organisationen der Gesellschaft.
• Spätmittelalter und Übergang zur Neuzeit: Armut = Kampf um physisches Überleben
• vorwiegend ländliche Armut Flucht in die Städte
• Stadt: Spannung Kaufmannsgewerbe & Handwerk
• Besonders prekär: Lage der ungelernten Arbeiter, Tagelöhner etc. keine gesellschaftliche
Teilhabe, da kein Status in der Ständegesellschaft
• Wohlfahrt für Arbeitende, die in Not gerieten, aber keine Lösung für ländliche Armut Verelendung auf dem Land vermehrte Landflucht Landstreicherei in den Städten
• Landstreicherei wurde bekämpft, dazu Unterscheidung in würdige (unverschuldete Not) und
unwürdige Arme (selbst verschuldete Not, betrügerische Absichten)
• Ausbau der Armenfürsorge in den Städten für a) Unterstützung Bedürftiger und b) Repression
gegen „Unwürdige“
1. Die „arme“ Klasse und die „Überflüssigen“ des 19. Jh.
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Veränderte Bedingungen durch Industrialisierung (gesellschaftliches Kräftefeld nun in den
Städten) Armut dr. Ausbeutung der Fabrikarbeiter
1834: New Poor Law (neues Armengesetz) rechtl. Sonderbehandlung des Paupers
(arbeitsfähiger Armer) Pauper wurde institutionell unterstützt, aber rechtlich und sozial
ausgegrenzt (Verlust bürgerl. Rechte dr. Überweisung an Armenhaus)
Ende des 19. Jh.: Sozialreform zur Verbesserung der Lage arbeitender Armer, diente aber nur
zur Abschwächung der sozialen Folgen von Armut (keine Ursachenbekämpfung)
Beginn der Armutsforschung Ende des 19.Jh.: Untersuchungen von
o Booth (Klassifizierung der Armen in 6 Klassen, Ursachen von Armut: Höhe und vor
allem Regelmäßigkeit der Einkünfte)
o Rowntree (Prägung des Begriffs „Armutsgrenze“, errechnete Einkommensuntergrenze für
ein Leben auf einer Mindeststufe physischer Arbeitsfähigkeit)
zwei zentrale Unterschiede in Lebens- und Arbeitsbedingungen der Armen: Unterschied zw.
gelernten und ungelernten Arbeitern und zw. arbeitenden Armen und den „überflüssigen“
Armen
Doppelte Ausgrenzung der Arbeitslosen: aus bürgerl. Gesellschaft und aus der
„Gegengesellschaft“ der organisierten Arbeiterbewegung
1
2. Ausweitung sozialer Bürgerrechte: von der „absoluten“ zur „relativen“ Armut
20.Jh.: zwei Weltkriege entscheidende Veränderungen: Sturz von Monarchien, Einleitung
sozialer Reformen (nach 1.WK) und Aufbau moderner Sozialstaaten (nach 2.WK)
• bedeutender englischer Soziologe Thomas H. Marshall postuliert:
o zunehmende Einbindung der arbeitenden Klassen durch Ausweitung der
Staatsbürgerrechte
o Kämpfe des 18.Jh. haben Klassenungleichheiten nicht beseitigt, soziale Rechte sind die
ersten Elemente, die einen Widerpart zur Ungleichheit bilden
o soziale Rechte beeinträchtigen die Herrschaft der besitzenden Klassen in der sozialen
Ungleichheit
o soziale Rechte würden Ungleichheit nicht beseitigen, aber zur Egalisierung der
Gesellschaft beitragen
o Etablierung sozialer Rechte würde neue Formen der Ausgrenzung mit sich bringen
• Stadienmodell Marshalls: 18.Jh. – Verallgemeinerung bürgerlicher Rechte
19.Jh. – Ausweitung politischer Rechte
20.Jh. – Durchsetzung sozialer Rechte
o Kritik: zu evolutionistisch, empirisch betrachtet zu schematisch und zu sehr an England
angelehnt
o Leistung des Modells: stellt den Zusammenhang zw. bürgerl., polit. und sozialen Rechten
her
in der Nachkriegsära soziale und institutionelle Einbindung d. arbeitenden Klassen i.d. bürgerl.
Gesellschaft (ohne Ungleichheit zu beseitigen)
• Verantwortung für Armut wurde Staat und Gesellschaft zugeschrieben (Perspektivenwechsel)
• Innerer Maßstab d. Armutsbegriffs verschob sich von Sicherung d. physischen
Existenzminimums zur gesellschaftlichen Teilhabe Ausgrenzung muss sich neu bemessen
• Institutioneller Zugang muss Statusgleichheit herstellen
• soziale Sicherung muss für alle gelten und Mindeststandards erfüllen
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3. Bedeutung von Erwerbsarbeit nach Marshall
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Welche Pflichten stehen den sozialen Rechten gegenüber?
Obligatorische Pflichten:
• Steuern und Versicherungsbeiträge zahlen, Schul- und Militärpflicht
Problematisch Pflicht zur Arbeit
• „Von überwältigender Bedeutung ist die Pflicht zu arbeiten, aber die Wirkung der Arbeit des
einzelnen Menschen auf die Wohlfahrt der ganzen Gesellschaft ist so unendlich klein, dass es
ihm schwer fällt zu glauben, dass er durch die Verweigerung oder Verringerung viel Schaden
anrichten könnte“ (Marshall 1992)
Große Bedeutung von Arbeit, weil:
• Grundlage für die Erfüllung der anderen Pflichten (Zahlen von Steuern, Versicherungen,
Nutzen aus steuerfinanzierten Einrichtungen)
• Verflechtung bzw. Interdependenz mit anderen Arbeitsakten ermöglicht erst die Wohlfahrt
der ganzen Gesellschaft
• Erwerbsarbeit ist jetzt „in neuer Form“ mit dem Staatsbürgerstatus verbunden
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aber zu dieser Zeit auch kein Mangel an Arbeit: Ausgangspunkt = Vollbeschäftigung (für
Männer)
Bei Vollbeschäftigung sind Interdependenz und Teilhaberechte miteinander verbunden
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Kritik:
• Erwerbsarbeit als Pflicht steht kein Recht auf Erwerbsarbeit gegenüber
• durch die sozialen Rechte ändert sich nichts an der Klassenungleichheit Unternehmen haben
die Macht Menschen Arbeit bzw. Existenzmittel zu geben oder zu entziehen
Heutige Situation:
• Keine Vollbeschäftigung
• Nicht mehr traditionelle Formen der Ausgrenzung sondern umgekehrt
• Staatsbürger formal ausgestattet mit bürgerlichen Rechten können trotzdem nicht an
gesellschaftlichem Leben angemessen teilhaben, wenn von Erwerbsarbeit ausgeschlossen
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2
Exklusionsbegriff nach Kronauer
1. Exklusionsbegriff – Ursprung und Entwicklung in Frankreich
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Umfrage des franz. Meinungsforschungsinstitut SOFRES
Welche Unterschiede machen die wichtigsten Spaltungen in der Gesellschaft aus?
Mehrheit der Befragten nannten Unterschieden zwischen:
• wohlhabenden und ausgeschlossenen Menschen
• Beschäftigten und Arbeitslosen
• Franzosen und Immigranten
Unterschiede auf zwei Ebenen (unterschiedliche Phasen in der Nachkriegsentwicklung):
• Wechselseitige Abhängigkeitsverhältnisse traditionelle Konfliktlinien
• Trennung anstatt Abhängigkeit Exklusionsproblem, traditionelle Konfliktlinien treten
zurück
Drei zentrale Annahmen des Exklusionsproblems:
• gesellschaftliche Spaltung folgt nicht mehr einer Logik der wechselseitigen, aber
ungleichen Abhängigkeit, sondern einer Logik von Teilhabe (an Wohlstand, Beschäftigung,
Bürgerstatus) und Ausschluss
• dieses spezifische Ungleichheitsverhältnis zeigt sich in den Problemen von Armut,
Arbeitslosigkeit und Migration
• die zuletzt genannten Probleme bestimmen das gegenwärtige Bild von sozialer Ungleichheit
2. Kurze Begriffsgeschichte
60er Jahre schon Exklusionsbegriff in andere Bedeutung:
• Menschen, die am allgemeinen wirtschaftlichen und materiellen Aufschwung jener Zeit nicht
teilhatten
• betraf eher Einzelne, nicht sehr verbreitet
• gefährdete nicht den Zusammenhalt der Gesellschaft
1974 René Lenoir „Les exclus, un Francais sur dix“ (wird häufig auch als Ursprung des Begriffs oder
Ausgangspunkt der Debatte angesehen)
Betroffene hier:
• „Unangepasste“, Drogenabhängige, Psychisch Kranke, Delinquenten, Ökonomisch
Marginalisierte, Behinderte von der Sozialversicherung nicht erfasst
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Unterschied zu vorher Ausgeschlossene keine Randgruppe, in allen gesellschaftlichen Milieus
vorhanden, durch die Funktionsweisen moderner Gesellschaften hervorgebracht
3. Begriff heute:
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rückt vom Rand ins Zentrum der Gesellschaft und der Aufmerksamkeit
Grund: Rückkehr der Massenarbeitslosigkeit in den 70ern und strukturelle Verfestigung in den
80ern
Ausgeschlossene nicht länger nur „Unangepasste“
Arbeitslosigkeit und Armut keine individuellen Schicksale von Außenseitern mehr
Besonders betroffen:
• Jugendliche, Ungelernte, Eingebürgerte Migranten, Ausländer, allein erziehende Frauen
Armut in den 80er Jahren entwickelte neuen Grad der Sichtbarkeit und öffentlichen Präsenz in
den „banlieues“ der Großstädte immer wieder jugendliche Revolten
Politische Debatte führte schließlich zur Einführung des RMI („Revenu minimum d’insertion“)
• Schließen von Lücken in der sozialstaatlichen Versorgung
• Zeichen für neue Form des politischen Umgangs mit Armut
4. kategoriale Bestimmungen des Exklusionsbegriffs
1. Exklusion als Ausschluss am Arbeitsmarkt und Auflösung sozialer Bindungen (Interdependenz)
a) Exklusion als zunehmende Prekarität der Erwerbsarbeit
• alle Formen ungesicherter und befristeter Beschäftigungen, durch Arbeitslosigkeit
unterbrochene oder beendete Erwerbsverläufe
b) Schwächung der sozialen Bindungen bis hin zur sozialen Ausschießung
• Vereinzelung, Auflösung sozialer Nahbeziehungen, fehlender Zugang zu Institutionen,
Reduzierung der Sozialkontakte auf den Kreis derer die sich in der gleichen Lage befinden
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Vorstellung von Inklusion, die diesem Exklusionsverständnis zugrunde liegt:
gesellschaftliche Zugehörigkeit = Einbindungen in Sozialbeziehungen, die auf
Wechselseitigkeit beruhen
Beziehungen sind bereits gesellschaftlich vorgeformt (durch soziale Arbeitsteilung,
Verträge und ihre Verbindlichkeit im Bereich der Erwerbsarbeit, durch Regeln der
Anerkennung und Solidarität im persönlichen Bereich)
Exklusion bezeichnet hier also auch ein Problem für die Gesellschaft
2. Exklusion als Verlust von sozialen Teilhabemöglichkeiten (Partizipation)
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Qualität der Teilhabe in unterschiedlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens
(Mangel an Geld, um den allgemein anerkannten Konsumstil ausleben zu können, Zwang, in
verrufenen Wohnvierteln leben zu müssen, Chancenlosigkeit in der Schule...)
Voraussetzung für diesen Exklusionsbegriff sind gesellschaftlich geteilte Vorstellungen von
angemessenen Lebenschancen
ihnen nicht entsprechen zu können, bedeutet Ausschluss von wesentlichen Aspekten des
gesellschaftlichen Lebens
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Interdependenz
Partizipation
Einbindung in die gesellschaftliche Arbeitsteilung
(Ausgrenzung bedeutet, in der Gesellschaft keinen
anerkannten Ort zu haben)
materielle Teilhabe (Ausgrenzung bedeutet, nicht
mithalten zu können)
Einbindung in soziale Netze
(Ausgrenzung bedeutet soziale Isolation)
politisch-institutionelle Teilhabe (Ausgrenzung
bedeutet Macht- und Chancenlosigkeit)
kulturelle Teilhabe
(Ausgrenzung bedeutet, von gesellschaftlich
geteilten Lebenszielen abgeschnitten zu sein)
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Interdependenz und Partizipation ergänzen sich eher, als dass sie sich ausschließen
Einbindung in die vergesellschaftende Arbeitsteilung und in soziale Netze stellt eine
wichtige Voraussetzung dafür dar, dass Menschen am gesellschaftl. Leben teilhaben können
aber: auch der Arbeitslohn kann für eine angemessene Lebensführung zu gering ausfallen
3. Exklusion als Prozess
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Exklusionsprozess als eine Verschiebung entlang der beiden Achsen von Integration am
Arbeitsmarkt und sozialer Einbindung in Nahbeziehungen (Castel)
Exklusion als Prozess lenkt den Blick darauf, wie Menschen verarmen und arbeitslos werden
Blick vom gesellschaftlichen „Rand“ ins „Zentrum“ auf die Institutionen und Akteure, die
ausgrenzen
5. Exklusionsbegriff als Instrument der Gesellschaftsdiagnose
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im Zentrum der Krisendiagnose sind folgende Probleme:
Übergang von der Industrie zur Dienstleistungsgesellschaft, verstärkte Internationalisierung
der Ökonomie, Schwächung des Nationalstaats und Individualisierung in den sozialen
Beziehungen
Folgen dieses Wandels bündeln sich in den Städten
traditionelle Arbeiterviertel: Intergration findet durch Gewerkschaften oder Parteien statt Zersetzung der Arbeiterviertel durch Schwinden der Beschäftigungsmöglichkeiten, Umbrüche
in der Erwerbsarbeit Bessergestellte verlassen das Viertel Migranten rücken nach
Heterogenität der Wohnsiedlungen nimmt zu
individualisiertere Wege der gesellschaftlichen Teilhabe
schließen immer mehr Menschen aus den unteren Klassen von der Realisierung eine
allgemein anerkannten angemessenen Lebensführung aus
6. Exklusion und soziale Ungleichheit
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Begriff der Exklusion nimmt Bezug auf das Thema Ungleichheit, geht aber gleichzeitig
darüber hinaus
Ungleichheit, gründet auf der Interessenopposition zwischen sozialen Gruppen und dem
Kampf um soziale Anerkennung
Exklusion begründet sich vorrangig auf der Schwäche, dem Fehlen von organisierten
Forderungen und sozialen Bewegungen, die in benachteiligten Gruppen den Zusammenhalt
stärken und eine Gruppenidentität stärken könnten
Fluchtpunkt sozialer Ausschließungsprozesse ist die Nutzlosigkeit
der strategische „Brennpunkt“ liegt in der Erwerbsarbeit: hier überschneiden sich Kreisläufe
der Produktion, des Nutzens und der sozialen Anerkennung (Bsp. Langzeitarbeitsloser)
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7. Drinnen oder Draußen?
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wichtig: Ausgrenzung bedeutet nicht das Herausfallen von Individuen oder Gruppen aus allen
gesellschaftlichen Zusammenhängen
der Unterschied heutiger Ausgeschlossener zu historischen Formen der Ausgrenzung:
o volle politische und soziale Rechte
o aber trotzdem kein Vollmitglied der Gesellschaft aufgrund eingeschränkter
Teilhabemöglichkeiten an der Gesellschaft (Interdependenz, Partizipation)
Robert Castel: Kritik am Exklusionsbegriff
1. Exklusion nach R. Castel
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Ist ein Prozess in der Gesellschaft
Er unterscheidet 3 Zonen:
1. Integration:
Sichere Beschäftigung, gute
soziale Beziehungen
2. Verwundbarkeit:
Prekäre Beschäftigung,
soziales Netz kommt ins
Wanken
3. Entkoppelung:
Dauerhafte Arbeitslosigkeit,
kaum soziale Beziehungen
In Anlehnung an: http://www.die-bonn.de/doks/kronauer0701.pdf
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Übergänge zwischen den Zonen sind fließend
Exklusion = Degradierung gegenüber früherer Position
Neu: Ausschluss findet nicht außerhalb oder am Rande der Gesellschaft statt, ihr Ursprung ist
im Zentrum
2. Kritik am Exklusionsbegriff
Vorsicht beim Gebrauch des Begriffs, da:
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beschreibt sehr unterschiedliche Situationen Begriff weist auf einen Mangel hin, klärt aber
nicht, worin er besteht und woher er kommt
Falle für Reflexion: beschreibt Zustände Exklusion als Prozess wird ignoriert
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Falle für Aktion: Beschränkung auf Reintegrationsmaßnahmen Vor dem Abgleiten muss
man aktiv werden (Präventionsmaßnahmen)
Exklusion entspricht dem Ziel von Sozialarbeit: Eingrenzung der Stellen, an denen man
reparieren kann.
bezieht sich meist auf Erwerbsunfähige, Behinderte, alleinerziehende Eltern (haben
persönliches Defizit und werden gezielt sozial betreut)
Neue Gruppe: Langzeitarbeitslose, arbeitssuchende Jugendliche („Überflüssige“, gezielte
Betreuung macht wenig Sinn ohne zusätzliche umfangreiche Maßnahmen in Politik und
Wirtschaft)
Begriff wird oft unpassend gebraucht. Aus der Geschichte ergeben sich 3 Untergruppen:
1. vollständige Ausgrenzung: z.B. Vertreibung der spanischen Juden oder Tötung
2. Aufbau geschlossener Räume: z.B. Ghettos, Gefängnisse
3. koexistenter Status: z.B. Juden in Frankreich vor Revolution, Zensuswahlrecht
Exklusion beruht auf Vorschriften und „legitimen“ (gerechtfertigten) Gründen
Hauptproblem heute: vom Ausschluss Bedrohte
1. Untergruppe heute kaum denkbar
2. Untergruppe zeigt sich in der amerikanischen „underclass“
3. Untergruppe kann durch positive Diskriminierung (Förderungsmaßnahmen für
Bedürftige) entstehen Status des Bürgers 2. Klasse
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Es gibt Exklusion, doch nicht jede soziale Dysfunktion kann als Exklusion bezeichnet
werden!
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3. Weitere Kritik/Denkanstöße
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Ist heutzutage die Entstehung 3. Untergruppe wirklich undenkbar?
Castel sagt: „Man wird nicht als Ausgeschlossener geboren.“ Wie seht ihr das?
Exklusion klingt wie der Gegenpart zur Inklusion (gesellschaftl. Teilhabe) – ist sie das?
Exklusion klingt passiv – doch was ist mit bewusster sozialer Isolierung? Ist das auch
Exklusion?
Quellen/Literatur
Castel, R. (2000): Die Fallstricke des Exklusionsbegriffs. In: Mittelweg 36 (Jg. 9, Heft 3), S. 11-25
Kronauer, M. (1999): Die Innen-Außen-Spaltung der Gesellschaft. Eine Verteidigung des Exklusionsbegriffs
gegen seinen mystifizierenden Gebrauch. SOFI-Mitteilungen Nr. 27/1999. URL: http://www.sofigoettingen.de/fileadmin/SOFI-Mitteilungen/Nr._27/kronauer.pdf (Stand: 13.12.2007)
Kronauer, M. (2002): Exklusion: Die Gefährdung des Sozialen im hoch entwickelten Kapitalismus.
Frankfurt/M., S. 38-52, 76-96
Kronauer, M. (2007): Inklusion – Exklusion: ein Klärungsversuch. Vortrag auf dem 10. Forum Weiterbildung
des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung, Bonn, 8. Oktober 2007. URL: http://www.diebonn.de/doks/kronauer0701.pdf (Stand: 13.12.2007)
Kronauer, M. (2003): Integration und Ausschluss: Neue Formen der sozialen Ungleichheit, neue Fragen für die
Forschung. Vortrag in der Eröffnungsveranstaltung des Schwerpunkts „Integration und Ausschluss“ des
Schweizerischen Nationalfonds, Bern, 12. September 2003. URL:
http://www.suz.unizh.ch/fux/vorlesungen/ETH_2/Vortrag_Kronauer_Kick_off.pdf (Stand: 13.12.2007)
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