Universität Augsburg Lehrstuhl für Soziologie Seminar: Einführung in die Soziologie sozialer Ungleichheit Dozent: Sasa Bosancic Referenten: Julia Olbertz, Jasmin Primsch, Anna Szymanska, Annemarie Vogel Wintersemester 2007/2008 17.12.2007 Exklusion als neue Form sozialer Ungleichheit 1 Exklusion im Verlauf der Geschichte Von der frühen Neuzeit bis zu Beginn d. 20.Jh. war Ausgrenzung bestimmt durch den Ausschluss aus zentralen Organisationen der Gesellschaft. • Spätmittelalter und Übergang zur Neuzeit: Armut = Kampf um physisches Überleben • vorwiegend ländliche Armut Flucht in die Städte • Stadt: Spannung Kaufmannsgewerbe & Handwerk • Besonders prekär: Lage der ungelernten Arbeiter, Tagelöhner etc. keine gesellschaftliche Teilhabe, da kein Status in der Ständegesellschaft • Wohlfahrt für Arbeitende, die in Not gerieten, aber keine Lösung für ländliche Armut Verelendung auf dem Land vermehrte Landflucht Landstreicherei in den Städten • Landstreicherei wurde bekämpft, dazu Unterscheidung in würdige (unverschuldete Not) und unwürdige Arme (selbst verschuldete Not, betrügerische Absichten) • Ausbau der Armenfürsorge in den Städten für a) Unterstützung Bedürftiger und b) Repression gegen „Unwürdige“ 1. Die „arme“ Klasse und die „Überflüssigen“ des 19. Jh. • • • • • • Veränderte Bedingungen durch Industrialisierung (gesellschaftliches Kräftefeld nun in den Städten) Armut dr. Ausbeutung der Fabrikarbeiter 1834: New Poor Law (neues Armengesetz) rechtl. Sonderbehandlung des Paupers (arbeitsfähiger Armer) Pauper wurde institutionell unterstützt, aber rechtlich und sozial ausgegrenzt (Verlust bürgerl. Rechte dr. Überweisung an Armenhaus) Ende des 19. Jh.: Sozialreform zur Verbesserung der Lage arbeitender Armer, diente aber nur zur Abschwächung der sozialen Folgen von Armut (keine Ursachenbekämpfung) Beginn der Armutsforschung Ende des 19.Jh.: Untersuchungen von o Booth (Klassifizierung der Armen in 6 Klassen, Ursachen von Armut: Höhe und vor allem Regelmäßigkeit der Einkünfte) o Rowntree (Prägung des Begriffs „Armutsgrenze“, errechnete Einkommensuntergrenze für ein Leben auf einer Mindeststufe physischer Arbeitsfähigkeit) zwei zentrale Unterschiede in Lebens- und Arbeitsbedingungen der Armen: Unterschied zw. gelernten und ungelernten Arbeitern und zw. arbeitenden Armen und den „überflüssigen“ Armen Doppelte Ausgrenzung der Arbeitslosen: aus bürgerl. Gesellschaft und aus der „Gegengesellschaft“ der organisierten Arbeiterbewegung 1 2. Ausweitung sozialer Bürgerrechte: von der „absoluten“ zur „relativen“ Armut 20.Jh.: zwei Weltkriege entscheidende Veränderungen: Sturz von Monarchien, Einleitung sozialer Reformen (nach 1.WK) und Aufbau moderner Sozialstaaten (nach 2.WK) • bedeutender englischer Soziologe Thomas H. Marshall postuliert: o zunehmende Einbindung der arbeitenden Klassen durch Ausweitung der Staatsbürgerrechte o Kämpfe des 18.Jh. haben Klassenungleichheiten nicht beseitigt, soziale Rechte sind die ersten Elemente, die einen Widerpart zur Ungleichheit bilden o soziale Rechte beeinträchtigen die Herrschaft der besitzenden Klassen in der sozialen Ungleichheit o soziale Rechte würden Ungleichheit nicht beseitigen, aber zur Egalisierung der Gesellschaft beitragen o Etablierung sozialer Rechte würde neue Formen der Ausgrenzung mit sich bringen • Stadienmodell Marshalls: 18.Jh. – Verallgemeinerung bürgerlicher Rechte 19.Jh. – Ausweitung politischer Rechte 20.Jh. – Durchsetzung sozialer Rechte o Kritik: zu evolutionistisch, empirisch betrachtet zu schematisch und zu sehr an England angelehnt o Leistung des Modells: stellt den Zusammenhang zw. bürgerl., polit. und sozialen Rechten her in der Nachkriegsära soziale und institutionelle Einbindung d. arbeitenden Klassen i.d. bürgerl. Gesellschaft (ohne Ungleichheit zu beseitigen) • Verantwortung für Armut wurde Staat und Gesellschaft zugeschrieben (Perspektivenwechsel) • Innerer Maßstab d. Armutsbegriffs verschob sich von Sicherung d. physischen Existenzminimums zur gesellschaftlichen Teilhabe Ausgrenzung muss sich neu bemessen • Institutioneller Zugang muss Statusgleichheit herstellen • soziale Sicherung muss für alle gelten und Mindeststandards erfüllen • 3. Bedeutung von Erwerbsarbeit nach Marshall • Welche Pflichten stehen den sozialen Rechten gegenüber? Obligatorische Pflichten: • Steuern und Versicherungsbeiträge zahlen, Schul- und Militärpflicht Problematisch Pflicht zur Arbeit • „Von überwältigender Bedeutung ist die Pflicht zu arbeiten, aber die Wirkung der Arbeit des einzelnen Menschen auf die Wohlfahrt der ganzen Gesellschaft ist so unendlich klein, dass es ihm schwer fällt zu glauben, dass er durch die Verweigerung oder Verringerung viel Schaden anrichten könnte“ (Marshall 1992) Große Bedeutung von Arbeit, weil: • Grundlage für die Erfüllung der anderen Pflichten (Zahlen von Steuern, Versicherungen, Nutzen aus steuerfinanzierten Einrichtungen) • Verflechtung bzw. Interdependenz mit anderen Arbeitsakten ermöglicht erst die Wohlfahrt der ganzen Gesellschaft • Erwerbsarbeit ist jetzt „in neuer Form“ mit dem Staatsbürgerstatus verbunden • • aber zu dieser Zeit auch kein Mangel an Arbeit: Ausgangspunkt = Vollbeschäftigung (für Männer) Bei Vollbeschäftigung sind Interdependenz und Teilhaberechte miteinander verbunden 2 Kritik: • Erwerbsarbeit als Pflicht steht kein Recht auf Erwerbsarbeit gegenüber • durch die sozialen Rechte ändert sich nichts an der Klassenungleichheit Unternehmen haben die Macht Menschen Arbeit bzw. Existenzmittel zu geben oder zu entziehen Heutige Situation: • Keine Vollbeschäftigung • Nicht mehr traditionelle Formen der Ausgrenzung sondern umgekehrt • Staatsbürger formal ausgestattet mit bürgerlichen Rechten können trotzdem nicht an gesellschaftlichem Leben angemessen teilhaben, wenn von Erwerbsarbeit ausgeschlossen . 2 Exklusionsbegriff nach Kronauer 1. Exklusionsbegriff – Ursprung und Entwicklung in Frankreich • • Umfrage des franz. Meinungsforschungsinstitut SOFRES Welche Unterschiede machen die wichtigsten Spaltungen in der Gesellschaft aus? Mehrheit der Befragten nannten Unterschieden zwischen: • wohlhabenden und ausgeschlossenen Menschen • Beschäftigten und Arbeitslosen • Franzosen und Immigranten Unterschiede auf zwei Ebenen (unterschiedliche Phasen in der Nachkriegsentwicklung): • Wechselseitige Abhängigkeitsverhältnisse traditionelle Konfliktlinien • Trennung anstatt Abhängigkeit Exklusionsproblem, traditionelle Konfliktlinien treten zurück Drei zentrale Annahmen des Exklusionsproblems: • gesellschaftliche Spaltung folgt nicht mehr einer Logik der wechselseitigen, aber ungleichen Abhängigkeit, sondern einer Logik von Teilhabe (an Wohlstand, Beschäftigung, Bürgerstatus) und Ausschluss • dieses spezifische Ungleichheitsverhältnis zeigt sich in den Problemen von Armut, Arbeitslosigkeit und Migration • die zuletzt genannten Probleme bestimmen das gegenwärtige Bild von sozialer Ungleichheit 2. Kurze Begriffsgeschichte 60er Jahre schon Exklusionsbegriff in andere Bedeutung: • Menschen, die am allgemeinen wirtschaftlichen und materiellen Aufschwung jener Zeit nicht teilhatten • betraf eher Einzelne, nicht sehr verbreitet • gefährdete nicht den Zusammenhalt der Gesellschaft 1974 René Lenoir „Les exclus, un Francais sur dix“ (wird häufig auch als Ursprung des Begriffs oder Ausgangspunkt der Debatte angesehen) Betroffene hier: • „Unangepasste“, Drogenabhängige, Psychisch Kranke, Delinquenten, Ökonomisch Marginalisierte, Behinderte von der Sozialversicherung nicht erfasst 3 Unterschied zu vorher Ausgeschlossene keine Randgruppe, in allen gesellschaftlichen Milieus vorhanden, durch die Funktionsweisen moderner Gesellschaften hervorgebracht 3. Begriff heute: • • • • rückt vom Rand ins Zentrum der Gesellschaft und der Aufmerksamkeit Grund: Rückkehr der Massenarbeitslosigkeit in den 70ern und strukturelle Verfestigung in den 80ern Ausgeschlossene nicht länger nur „Unangepasste“ Arbeitslosigkeit und Armut keine individuellen Schicksale von Außenseitern mehr Besonders betroffen: • Jugendliche, Ungelernte, Eingebürgerte Migranten, Ausländer, allein erziehende Frauen Armut in den 80er Jahren entwickelte neuen Grad der Sichtbarkeit und öffentlichen Präsenz in den „banlieues“ der Großstädte immer wieder jugendliche Revolten Politische Debatte führte schließlich zur Einführung des RMI („Revenu minimum d’insertion“) • Schließen von Lücken in der sozialstaatlichen Versorgung • Zeichen für neue Form des politischen Umgangs mit Armut 4. kategoriale Bestimmungen des Exklusionsbegriffs 1. Exklusion als Ausschluss am Arbeitsmarkt und Auflösung sozialer Bindungen (Interdependenz) a) Exklusion als zunehmende Prekarität der Erwerbsarbeit • alle Formen ungesicherter und befristeter Beschäftigungen, durch Arbeitslosigkeit unterbrochene oder beendete Erwerbsverläufe b) Schwächung der sozialen Bindungen bis hin zur sozialen Ausschießung • Vereinzelung, Auflösung sozialer Nahbeziehungen, fehlender Zugang zu Institutionen, Reduzierung der Sozialkontakte auf den Kreis derer die sich in der gleichen Lage befinden • • Vorstellung von Inklusion, die diesem Exklusionsverständnis zugrunde liegt: gesellschaftliche Zugehörigkeit = Einbindungen in Sozialbeziehungen, die auf Wechselseitigkeit beruhen Beziehungen sind bereits gesellschaftlich vorgeformt (durch soziale Arbeitsteilung, Verträge und ihre Verbindlichkeit im Bereich der Erwerbsarbeit, durch Regeln der Anerkennung und Solidarität im persönlichen Bereich) Exklusion bezeichnet hier also auch ein Problem für die Gesellschaft 2. Exklusion als Verlust von sozialen Teilhabemöglichkeiten (Partizipation) • • Qualität der Teilhabe in unterschiedlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (Mangel an Geld, um den allgemein anerkannten Konsumstil ausleben zu können, Zwang, in verrufenen Wohnvierteln leben zu müssen, Chancenlosigkeit in der Schule...) Voraussetzung für diesen Exklusionsbegriff sind gesellschaftlich geteilte Vorstellungen von angemessenen Lebenschancen ihnen nicht entsprechen zu können, bedeutet Ausschluss von wesentlichen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens 4 Interdependenz Partizipation Einbindung in die gesellschaftliche Arbeitsteilung (Ausgrenzung bedeutet, in der Gesellschaft keinen anerkannten Ort zu haben) materielle Teilhabe (Ausgrenzung bedeutet, nicht mithalten zu können) Einbindung in soziale Netze (Ausgrenzung bedeutet soziale Isolation) politisch-institutionelle Teilhabe (Ausgrenzung bedeutet Macht- und Chancenlosigkeit) kulturelle Teilhabe (Ausgrenzung bedeutet, von gesellschaftlich geteilten Lebenszielen abgeschnitten zu sein) • Interdependenz und Partizipation ergänzen sich eher, als dass sie sich ausschließen Einbindung in die vergesellschaftende Arbeitsteilung und in soziale Netze stellt eine wichtige Voraussetzung dafür dar, dass Menschen am gesellschaftl. Leben teilhaben können aber: auch der Arbeitslohn kann für eine angemessene Lebensführung zu gering ausfallen 3. Exklusion als Prozess • • Exklusionsprozess als eine Verschiebung entlang der beiden Achsen von Integration am Arbeitsmarkt und sozialer Einbindung in Nahbeziehungen (Castel) Exklusion als Prozess lenkt den Blick darauf, wie Menschen verarmen und arbeitslos werden Blick vom gesellschaftlichen „Rand“ ins „Zentrum“ auf die Institutionen und Akteure, die ausgrenzen 5. Exklusionsbegriff als Instrument der Gesellschaftsdiagnose • • • • im Zentrum der Krisendiagnose sind folgende Probleme: Übergang von der Industrie zur Dienstleistungsgesellschaft, verstärkte Internationalisierung der Ökonomie, Schwächung des Nationalstaats und Individualisierung in den sozialen Beziehungen Folgen dieses Wandels bündeln sich in den Städten traditionelle Arbeiterviertel: Intergration findet durch Gewerkschaften oder Parteien statt Zersetzung der Arbeiterviertel durch Schwinden der Beschäftigungsmöglichkeiten, Umbrüche in der Erwerbsarbeit Bessergestellte verlassen das Viertel Migranten rücken nach Heterogenität der Wohnsiedlungen nimmt zu individualisiertere Wege der gesellschaftlichen Teilhabe schließen immer mehr Menschen aus den unteren Klassen von der Realisierung eine allgemein anerkannten angemessenen Lebensführung aus 6. Exklusion und soziale Ungleichheit • • • • • Begriff der Exklusion nimmt Bezug auf das Thema Ungleichheit, geht aber gleichzeitig darüber hinaus Ungleichheit, gründet auf der Interessenopposition zwischen sozialen Gruppen und dem Kampf um soziale Anerkennung Exklusion begründet sich vorrangig auf der Schwäche, dem Fehlen von organisierten Forderungen und sozialen Bewegungen, die in benachteiligten Gruppen den Zusammenhalt stärken und eine Gruppenidentität stärken könnten Fluchtpunkt sozialer Ausschließungsprozesse ist die Nutzlosigkeit der strategische „Brennpunkt“ liegt in der Erwerbsarbeit: hier überschneiden sich Kreisläufe der Produktion, des Nutzens und der sozialen Anerkennung (Bsp. Langzeitarbeitsloser) 5 7. Drinnen oder Draußen? • • 3 wichtig: Ausgrenzung bedeutet nicht das Herausfallen von Individuen oder Gruppen aus allen gesellschaftlichen Zusammenhängen der Unterschied heutiger Ausgeschlossener zu historischen Formen der Ausgrenzung: o volle politische und soziale Rechte o aber trotzdem kein Vollmitglied der Gesellschaft aufgrund eingeschränkter Teilhabemöglichkeiten an der Gesellschaft (Interdependenz, Partizipation) Robert Castel: Kritik am Exklusionsbegriff 1. Exklusion nach R. Castel • • Ist ein Prozess in der Gesellschaft Er unterscheidet 3 Zonen: 1. Integration: Sichere Beschäftigung, gute soziale Beziehungen 2. Verwundbarkeit: Prekäre Beschäftigung, soziales Netz kommt ins Wanken 3. Entkoppelung: Dauerhafte Arbeitslosigkeit, kaum soziale Beziehungen In Anlehnung an: http://www.die-bonn.de/doks/kronauer0701.pdf • • • Übergänge zwischen den Zonen sind fließend Exklusion = Degradierung gegenüber früherer Position Neu: Ausschluss findet nicht außerhalb oder am Rande der Gesellschaft statt, ihr Ursprung ist im Zentrum 2. Kritik am Exklusionsbegriff Vorsicht beim Gebrauch des Begriffs, da: • • beschreibt sehr unterschiedliche Situationen Begriff weist auf einen Mangel hin, klärt aber nicht, worin er besteht und woher er kommt Falle für Reflexion: beschreibt Zustände Exklusion als Prozess wird ignoriert 6 • Falle für Aktion: Beschränkung auf Reintegrationsmaßnahmen Vor dem Abgleiten muss man aktiv werden (Präventionsmaßnahmen) Exklusion entspricht dem Ziel von Sozialarbeit: Eingrenzung der Stellen, an denen man reparieren kann. bezieht sich meist auf Erwerbsunfähige, Behinderte, alleinerziehende Eltern (haben persönliches Defizit und werden gezielt sozial betreut) Neue Gruppe: Langzeitarbeitslose, arbeitssuchende Jugendliche („Überflüssige“, gezielte Betreuung macht wenig Sinn ohne zusätzliche umfangreiche Maßnahmen in Politik und Wirtschaft) Begriff wird oft unpassend gebraucht. Aus der Geschichte ergeben sich 3 Untergruppen: 1. vollständige Ausgrenzung: z.B. Vertreibung der spanischen Juden oder Tötung 2. Aufbau geschlossener Räume: z.B. Ghettos, Gefängnisse 3. koexistenter Status: z.B. Juden in Frankreich vor Revolution, Zensuswahlrecht Exklusion beruht auf Vorschriften und „legitimen“ (gerechtfertigten) Gründen Hauptproblem heute: vom Ausschluss Bedrohte 1. Untergruppe heute kaum denkbar 2. Untergruppe zeigt sich in der amerikanischen „underclass“ 3. Untergruppe kann durch positive Diskriminierung (Förderungsmaßnahmen für Bedürftige) entstehen Status des Bürgers 2. Klasse • Es gibt Exklusion, doch nicht jede soziale Dysfunktion kann als Exklusion bezeichnet werden! • • 3. Weitere Kritik/Denkanstöße • • • • Ist heutzutage die Entstehung 3. Untergruppe wirklich undenkbar? Castel sagt: „Man wird nicht als Ausgeschlossener geboren.“ Wie seht ihr das? Exklusion klingt wie der Gegenpart zur Inklusion (gesellschaftl. Teilhabe) – ist sie das? Exklusion klingt passiv – doch was ist mit bewusster sozialer Isolierung? Ist das auch Exklusion? Quellen/Literatur Castel, R. (2000): Die Fallstricke des Exklusionsbegriffs. In: Mittelweg 36 (Jg. 9, Heft 3), S. 11-25 Kronauer, M. (1999): Die Innen-Außen-Spaltung der Gesellschaft. Eine Verteidigung des Exklusionsbegriffs gegen seinen mystifizierenden Gebrauch. SOFI-Mitteilungen Nr. 27/1999. URL: http://www.sofigoettingen.de/fileadmin/SOFI-Mitteilungen/Nr._27/kronauer.pdf (Stand: 13.12.2007) Kronauer, M. (2002): Exklusion: Die Gefährdung des Sozialen im hoch entwickelten Kapitalismus. Frankfurt/M., S. 38-52, 76-96 Kronauer, M. (2007): Inklusion – Exklusion: ein Klärungsversuch. Vortrag auf dem 10. Forum Weiterbildung des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung, Bonn, 8. Oktober 2007. URL: http://www.diebonn.de/doks/kronauer0701.pdf (Stand: 13.12.2007) Kronauer, M. (2003): Integration und Ausschluss: Neue Formen der sozialen Ungleichheit, neue Fragen für die Forschung. Vortrag in der Eröffnungsveranstaltung des Schwerpunkts „Integration und Ausschluss“ des Schweizerischen Nationalfonds, Bern, 12. September 2003. URL: http://www.suz.unizh.ch/fux/vorlesungen/ETH_2/Vortrag_Kronauer_Kick_off.pdf (Stand: 13.12.2007) 7