Kurzzusammenfassung Jahresversammlung in Laatzen 16.06.2016. Kurz nach 19 Uhr konnte Herr Voigts 42 Teilnehmer zur Jahresversammlung begrüßen. Auf 6 Vorstandssitzungen und in 6 Rundbriefen wurden die aktuellen Themen, wie Gründung eines Ansparfonds, juristische Beratung zur Wertpapierleihe und zur Satzungsänderung der NZ-Holding ausgiebig erörtert. Des Weiteren der Vertragsanbau ab 2017 und die Folgen des Kartellverfahrens. Die neu gestaltete Internet-Plattform, mit Mitglieder-Blog, wird sehr gut angenommen. Beim Treffen mit dem Vorstand der NZ Holding in Brauschweig konnte keine Einigung bezüglich der Wertpapierleihe erreicht werden. In der sachlichen Diskussion mit dem Vorstand des Anbauerverbandes Nieders. Mitte lag der Schwerpunkt bei den Preisverhandlungen, den Doppelmandaten sowie der finanziellen Abhängigkeit von NZ. Die Regularien, mit der Satzungsänderung, wurden zügig abgearbeitet Ohne Gegenstimmen erfolgte die Entlastung des Vorstandes sowie der Kassenführung. Bei der folgenden Abstimmung über die Satzungsänderung gab es eine Gegenstimme. Die amtierenden Vorstandsmitglieder wurden einstimmig für 2 Jahre wieder gewählt. Herr Engelke stellte in seiner Bilanzanalyse folgende Punkte heraus: 1. Die Dividende von 0,1€ / Aktie zahlt NZ trotz rückläufigen Gewinns 2. Pensionäre kosten mehr als die Dividende 3. Liegt der Zuckermarkt wirklich in Skandinavien? Herr Voigts stellte im Unternehmensvergleich der Quotenrübenpreise für 2015 fest, dass Nordzucker unter Berücksichtigung der Polarisationszuschläge 0,61€/ t unter dem Auszahlungspreis von Südzucker liegt. P& L landet auf Platz 3 mit 1,11€/ t Abstand zur NZ. Beim Auswerten der Zuckerrübenpreise ab 2017 ist der Unternehmensvergleich durch die zahlreichen Preiskomponenten und Vertragsangebote der Zuckerunternehmen noch schwieriger geworden. Allen deutschen Zuckerunternehmen ist gemein: Bauern werden Übervorteilt. Im Nordzuckerbereich fehlen im Vergleich zu den Preisen 2015 rund 6,30 €/t. Bei einem Ertrag von 75 t/ha fehlen rund 475€/ ha. Immerhin ist es dem DNZ gelungen bei dem Flex- Modell einen besseren Preis als Südzucker und P&L in Lage auszuhandeln. Das Verhalten des NZ Vorstandes gegenüber der NZ Holding in dem damit gedroht wurde, dass bei fehlender Vertragsunterschrift die aktienbasierten Lieferrechtsansprüche nach dem 30.Mai in die „Freie Menge“ fallen würden, stellt einen Amtsmissbrauch dar. Das Übergehen des DNZ und der Anbauverbände kann nicht akzeptiert werden. Prof. Dr. Heim, Beiratsmitglied, zeigte in seinem Vortrag Wege auf, wie die ehemaligen Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder gesamtschuldnerisch Mithaften für finanzielle Schäden durch Regressansprüche der Zuckerverarbeitenden Unternehmen gegen Nordzucker. 43,4 Mill € hat Nordzucker bereits im Wesentlichen für Rechtsberatungen in die Rückstellungen gestellt. Auf der NZ HV am 07.07.2016 erwarten wir klare Antworten. Wir behalten uns den Weg offen, eine Sonderprüfung auf den nächsten HV zu beantragen. Im zweiten Teil erläuterte der Referent ausführlich die Probleme der Wertpapierleihe. Da NZ-Holding die Wertpapierleihe sehr restriktiv behandelt, soll in einem Musterfall die juristische Aufarbeitung über die Möglichkeit des Treuhandverhältnisses nach § 67 Abs.1 AktG erfolgen. Herr Fricke beleuchtete im Gastvortag die relative Vorzüglichkeit des Zuckerrübenanbaus. Wie bekannt, verliert die Zuckerrübe ihre Sonderstellung. Vor allem auf den Gunststandorten bietet die Zuckerrübe ökonomische und ackerbauliche Vorzüge, auch in der Zukunft. Auf Nachfrage hielt der Referent einen Aktienkurs von 10,0 € pro Aktie für akzeptabel. Im Resümee stellte Herr Voigts einen erheblichen Vertrauensbruch durch das Verhalten des Vorstandes der NZ AG gegenüber der Holding dem DNZ und den Anbauern fest. Der bäuerliche Einfluss sei durch den Zusammenschluss mit der Nordharzer AG nicht gestärkt, wie der nicht akzeptable Umgang des NZ Vorstandes mit der NZ Holding und dem DNZ während der Vertragsverhandlungen ab 2017 gezeigt hat. Wir verlangen, dass ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen alle Zucker- und Nebenproduktverkäufe von Nordzucker attestiert, für die Preisableitung des zukünftigen Zuckerrübenpreises. Das Schlupfloch „soweit es die wirtschaftliche Situation von Nordzucker erlaubt“ hat da nichts zu suchen. Die Wahl eines weiteren externen Aufsichtsratsmitgliedes bei NZ AG, Frau Tröltzsch, ist nicht zielführend. Vor allem vor dem Hintergrund der Verschlankung des Aufsichtsrates in nächsten Jahr. Eine konzernübergreifende Arbeitsgemeinschaft der Anbauerverbände ist zu gründen. Mit einem Hinweis auf aktive Mitgliederwerbung , dem Wunsch viele Mitglieder auf den HV`s zu sehen, oder sich durch den Verein vertreten zulassen, verabschiedete Herr Voigts die Besucher in der Hoffnung keine Verhältnisse wie auf dem Milchmarkt zu erleben.