SchweinegrippeAus einem Schreiben des Gesundheitsamtes Info an das Schulamt im Landkreis GZB vom 18.11.09 ......... ..........anliegend eine kurze Darstellung der Schweinegrippe aus heutiger Sicht: -Sie führt vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Krankheitserscheinungen ( gefährdet für normale saisonale Grippe sind vor allem Ältere über 60 Jahre) -typische Krankheitserscheinungen sind Plötzlicher Beginn Innerhalb von ca. 1 Std. hohes Fieber (bis 40 °C) Starke Mattigkeit und Müdigkeit Dauer ca. 4 Tage (und damit kürzer wie die normale saisonale Grippe) Meist schlagartige Gesundung -die meisten Träger des Schweinegrippevirus merken von der Infektion überhaupt nichts! -Ansteckung anderer bereits 1 Tag vor Ausbruch von Krankheitssymptomen möglich -Ansteckung auch durch Personen möglich, die infiziert sind aber keine Symptome haben, also gar nichts von ihrer eigenen Ansteckung wissen Am 16.11.2009 wurde die Meldepflicht für die Schweinegrippe ans Gesundheitsamt nur noch für Todesfälle verkündet. Ansteckungsverdächtige und Erkrankte an Schweinegrippe werden dem Gesundheitsamt nicht mehr gemeldet, insbesondere nicht von Kinderärzten, Hausärzten und Laboren. Das Gesundheitsamt bittet deshalb, die Schweinegrippe wie eine relativ harmlose (normale saisonale) Grippe zu sehen. Gehäuftes Auftreten ist –wie bei allen übertragbaren Krankheiten- auch weiterhin von Gemeinschaftseinrichtungen zu melden. Verfahren Sie bitte so wie bisher beim Auftreten der saisonalen Grippe. Anzuraten ist die Mitteilung an die Eltern, kranke Kinder nicht in die Schule zu schicken. Ernste Probleme mit Schweinegrippe haben Personen, die -eine schwere chronische Lungenerkrankung haben -eine schwere Einschränkung der Lungenfunktion haben, z.B. durch Brustkorbveränderungen -Immunsupprimierte (z.B. nach Transplantationen) Diese Personen jeden Alters müssen geschützt werden. Sie sollten geimpft sein oder den Kontakt mit Grippekranken soweit irgend möglich meiden. Dies ist deshalb schwierig, weil Kranke bereits einen Tag vor Auftreten der Symptome anstecken können. Auch weiterhin wird Ihr Gesundheitsamt wegen eines Schweinegrippekranken keine Umgebungsuntersuchung durchführen, eine Klasse oder eine ganze Schule schließen o.ä.. Möglicherweise müssen Eltern den Schweinegrippetest selber zahlen, ggf. auch die Arztpraxis, die ihn durchgeführt hat. Die gesetzlichen Krankenkassen versagen oft die Zahlung des Tests, weil die Kenntnis des Testergebnisses keine therapeutische Konsequenz hat (im Vergleich zu einer saisonalen Grippeerkrankung). Mitteilung des Landesamts für Gesundheit vom heutigen Tag: Zum jetzigen Zeitpunkt ist nur eine sporadische Kozirkulation anderer Influenzaviren festzustellen. In der 46. Kalenderwoche wurden in den an das NRZ eingesandten Sentinel-Proben ausschließlich Neue Influenza A/H1N1-Viren nachgewiesen (177/347). Die Situation in allen anderen europäischen Ländern ist vergleichbar. In Bayern sind bis heute 10 Personen an Schweinegrippe gestorben, die alle erhebliche Vorerkrankungen hatten. An saisonaler Grippe versterben in Deutschland ca. 10.000 bis 15.000 Menschen pro Jahr. Wir bitten Sie, sich an der Hysterie um die Schweinegrippe nicht zu beteiligen und sachlich und ruhig die Krankheitssituation an Ihrer Schule zu beobachten. Für Rückfragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Anlass für Elterninformation in Form von Aushang, Mitteilungsblätter o.ä. sehen wir im Zusammenhang mit der Schweinegrippe nicht (mehr). Quelle: Dr. Roland Schmid