Schutzarten nach DIN VDE 0470 Teil 1 / EN 60529 / IEC 529 1. Kennziffer : Schutzgrade für Berührungs- und Fremdkörperschutz 1. K Z 0 1 Schutz gegen Erklärung Kein Schutz große Fremdkörper Schutz gegen zufälliges großflächiges Berühren aktiver und innerer bewegter Teile, z.B. mit der Hand, aber kein Schutz gegen absichtlichen Zugang zu diesen Teilen. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 50 mm. Schutz gegen Berühren mit den Fingern aktiver oder innerer bewegter Teile. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 12 mm. Schutz gegen Berühren mit den Fingern aktiver oder innerer bewegter Teile mit Werkzeugen, Drähten o.ä. mit einem Durchmesser größer als 2,5mm. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 2,5 mm. Schutz gegen Berühren mit den Fingern aktiver oder innerer bewegter Teile mit Werkzeugen, Drähten o.ä. mit einem Durchmesser größer als 1 mm. Vollständiger Schutz gegen Berühren unter Spannung stehender oder innerer bewegender Teile. Schutz gegen schädliche Staubablagerungen. Das Eindringen von Staub darf nicht in solchen Mengen eindringen, dass die Funktion beeinträchtigt wird. Vollständiger Schutz gegen Berühren unter Spannung stehender oder innerer sich bewegender Teile. Schutz gegen Eindringen von Staub. 2 mittelgroße Fremdkörper 3 kleine Fremdkörper 4 kornförmige Fremdkörper 5 Staubablagerungen 6 Staubeintritt 2. Kennziffer : Schutzgrade für Wasserschutz. 2. K Z 0 1 2 Schutz gegen Erklärung Kein Schutz senkrecht fallendes Tropfwasser schräg fallendes Tropfwasser Wassertropfen die senkrecht fallen dürfen keine schädliche Wirkung haben. Wassertropfen, die in einem beliebigen Winkel bis 15 Grad zur Senkrechten fallen, dürfen keine schädliche Wirkung haben. Wassertropfen, die in einem beliebigen Winkel bis 60 Grad zur senkrechten fallen, dürfen keine schädliche Wirkung haben. Wasser, das aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel spritzt, darf keine schädliche Wirkung haben. Ein Wasserstrahl aus einer Düse, der aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel gerichtet wird, darf keine schädliche Wirkung haben Wasser darf bei vorübergehender Überflutung z.B. durch schwere Seen, nicht in schädlichem Maße eindringen. Wasser darf nicht in schädlicher Menge eindringen, wenn das Betriebsmittel unter festgelegten Druck- / Zeitbedingungen von 0,15 – 1m in Wasser getaucht wird. Wasser darf nicht in schädlicher Menge eindringen, wenn das Betriebsmittel unter definierten Bedingungen in Wasser getaucht wird. 3 Sprühwasser 4 Spritzwasser 5 Strahlwasser 6 Überflutung 7 Eintauchen 8 Untertauchen