Duden - Język niemiecki - heilkraut1

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Duden – Grammatische Fachbegriffe
Adjektiv oder Adverb?
Und was ist eine Präposition? Ein Pronomen?
Nicht immer liegen einem grammatische Fachbegriffe oder deren
Bedeutung auf der Zunge. Hier finden Sie einen kleinen Überblick über die
90 gängigsten Fachbegriffe – von Abstraktum bis Zusammensetzung. Die
Liste stammt aus dem Schülerduden – Bedeutungswörterbuch.
Abstraktum: Substantiv, mit dem etwas Nichtgegenständliches
bezeichnet wird, z. B. Liebe, Hoffnung; vgl. Konkretum.
Adjektiv: Wort, das eine Eigenschaft oder ein Merkmal bezeichnet, das
ausdrückt, wie jemand oder etwas ist, wie etwas vor sich geht oder
geschieht; Eigenschaftswort, z. B. ein großes Haus; das Haus ist groß; er
läuft schnell.
adjektivisch: das Adjektiv betreffend, als Adjektiv gebraucht.
Adverb: Wort, das den Umstand des Ortes, der Zeit, der Art und Weise
oder des Grundes näher bezeichnet, die räumlichen, zeitlichen usw.
Beziehungen kennzeichnet; Umstandswort, z. B. ich komme bald; er läuft
sehr schnell; das Buch dort; hoffentlich geht alles gut.
adverbial: (von Adjektiven) ein durch ein Verb ausgedrücktes Geschehen
kennzeichnend; umstandswörtlich, z. B. die Rose blüht schön.
adversativ: einen Gegensatz kennzeichnend; entgegensetzend, z. B. er
kommt nicht heute, sondern morgen.
Akkusativ: der vierte Fall; Wenfall, z. B. ich grüße den Lehrer; ich lese
ein Buch
Aktiv: Blickrichtung beim Verb, bei der ein Geschehen in Hinblick auf den
Täter, Urheber gesehen wird (Gegensatz: Passiv); Tätigkeitsform, z. B.
Fritz streichelt den Hund; die Rose blüht; sieleidet.
aktivisch: das Aktiv betreffend (er ist verhandlungsfähig = kann
verhandeln; vgl. passivisch).
Artangabe: Umstandsergänzung oder freie Umstandsangabe, die die Art
und Weise (Qualität, Quantität, Intensität usw.) angibt und mit »wie?«
(»wie viel?«, »wie sehr?« usw.) erfragt wird; Umstandsbestimmung,
adverbiale Bestimmung der Art und Weise, z. B. Karl singt laut; er peinigte
mich bis aufs Blut; die Figur ist aus Holz.
Artikel: Wort, das Geschlecht, Fall und Zahl eines Substantivs angibt;
bestimmter Artikel (der, die, das), unbestimmter Artikel (ein, eine).
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attributiv: (von Adjektiven) als nähere Bestimmung bei einem Substantiv
stehend; beifügend, z. B. eine schöne Rose.
außerpersönlich: nur in Verbindung mit der 3. Person in Bezug auf
Sachen, z. B. versanden (etwas versandet).
Bestimmungswort: erster (am Anfang stehender) Bestandteil eines
zusammengesetzten Wortes, der das Grundwort näher bestimmt, z. B.
Regenschirm, Regenschirmständer, handgemalt.
Bezugswort: Wort, auf das sich ein anderes Wort bezieht, z. B. ist im
folgenden Satz »Angebot« das Bezugswort zu »verhandlungsfähig«: das
Angebot ist verhandlungsfähig.
D – I
Dativ: der dritte Fall; Wemfall, z. B. das Buch gehört mir.
Demonstrativpronomen: Pronomen, das auf etwas Bekanntes
[nachdrücklich] hinweist; hinweisendes Fürwort, z. B. dieses Buch gefällt
mir besser.
elliptisch: eine Ellipse, d. h. eine Auslassung von Rede-, Satzteilen,
enthaltend, z. B. Licht an (= anmachen)!; brieftaschenfreundliche Preise
(= Preise, die das Geld in der Brieftasche schonen, nicht so stark
beanspruchen und daher »freundlich« sind).
flektiert: je nach Fall, Geschlecht oder Zahl in der Wortform verändert;
gebeugt (vgl. unflektiert).
final: den Zweck, eine Absicht kennzeichnend, z. B. er fährt zur Kur,
damit er sich erholt.
Funktionsverb: Verb, das nur oder neben seinem Gebrauch als Vollverb
in bestimmten Verbindungen mit Substantiven auftritt, in denen sein
eigener Inhalt verblasst ist und in denen es dann nur Teil eines festen
Gefüges ist, z. B. zum Druck gelangen (gedruckt werden).
Genitiv: der zweite Fall; Wesfall, z. B. das Haus des Vaters.
Grundwort: zweiter (am Ende stehender) Bestandteil eines
zusammengesetzten Wortes, nach dem sich Wortart, Geschlecht und Zahl
des ganzen Wortes richten, z. B. der Bahnhof, Regenschirm,
Regenschirmständer; handgemalt (Adjektiv).
Imperativ: Aussageweise des Verbs, die einen Befehl, eine Bitte,
Aufforderung, Warnung o. Ä. kennzeichnet; Befehlsform, z. B. komm[e]
schnell!
Indefinitpronomen: Pronomen, das eine Person, Sache oder Zahl in ganz
allgemeiner und unbestimmter Weise bezeichnet; unbestimmtes Fürwort,
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z. B. alle waren gekommen; er hat etwas mitgebracht.
indeklinabel: sich nicht deklinieren lassend, z. B. ein rosa Kleid.
Indikativ: Aussageweise (Modus) des Verbs, die ein Geschehen oder Sein
als tatsächlich oder wirklich hinstellt; Wirklichkeitsform, z. B. er kommt
morgen.
Infinitiv: Form des Verbs, die ein Sein oder Geschehen ohne Verbindung
mit Person, Zahl usw. angibt; Nennform, z. B. kommen, laufen.
instrumental: das Mittel oder Werkzeug kennzeichnend, z. B. er öffnete
das Paket, indem er die Schnur zerschnitt.
Interjektion: Wort, das eine Empfindung, ein Begehren, eine
Aufforderung ausdrückt oder mit dem ein Laut nachgeahmt wird;
Empfindungswort, Ausrufewort, z. B. ach!, au!, hallo!
Interrogativadverb: Adverb, das zur Kennzeichnung einer Frage
verwendet wird; Frageumstandswort, z. B. woher kommst du?
Interrogativpronomen: Pronomen, das eine Frage kennzeichnet;
Fragefürwort, z. B. was hast du gesagt?
intransitiv: zu einem persönlichen Passiv nicht fähig; nichtzielend, z. B.
ich arbeite, ich bekomme ein Buch.
J – O
Jargon: ungezwungene, innerhalb einer Berufsgruppe oder einer sozialen
Gruppe gebräuchliche Ausdrucksweise (für Eingeweihte), z. B. Braut für:
junges Mädchen, Freundin.
Kardinalzahl: Zahlwort, das eine bestimmte Anzahl oder Menge
bezeichnet; Grundzahl (vgl. Ordinalzahl), z. B. die Hand hat fünf Finger.
kausal: einen Grund oder eine Ursache kennzeichnend; begründend, z. B.
ich konnte nicht kommen, weil ich krank war.
Komparativ: Vergleichsform des Adjektivs, die die Ungleichheit zweier
(oder mehrerer) Wesen feststellt; 1. Steigerungsstufe, z. B. Tim ist größer
als Karen.
konditional: die Bedingung kennzeichnend, unter der ein Geschehen
eintritt; bedingend, z. B. ich komme, wenn ich Zeit habe.
Konjunktion: Wort, das zwischen Wörtern, Wortgruppen oder Sätzen eine
(räumliche, zeitliche, kausale o. ä.) Beziehung kennzeichnet; Bindewort,
z. B. er und sie; ich hoffe, dass es gelingt.
Konjunktiv: Aussageweise (Modus) des Verbs, die ein Geschehen oder
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Sein nicht als wirklich, sondern als erwünscht, vorgestellt, von einem
anderen gesagt, nur behauptet darstellt; Möglichkeitsform, z. B. er sagte,
er komme; er käme, wenn er Zeit hätte.
Konkretum: Substantiv, mit dem etwas Gegenständliches bezeichnet
wird, z. B. Topf, Stuhl; vgl. Abstraktum.
konsekutiv: eine Folge kennzeichnend; folgernd, z. B. er sprach so laut,
dass ihn alle hörten.
konzessiv: einen Umstand kennzeichnend, der einem Geschehen
eigentlich entgegenwirkt, es aber nicht verhindert; einräumend, z. B. er
ging spazieren, obwohl es regnete.
Korrelat: Wort, das grammatikalisch oder bedeutungsmäßig auf ein
anderes Wort bezogen ist; in diesem Sinne sind korrelative Paare z. B.
vieles ø was oder derselbe ø welcher.
lokal: einen Ort kennzeichnend; räumlich, z. B. die Stelle, wo das Unglück
passierte.
männlich: Bezeichnung des Geschlechts, das bei Substantiven durch den
Artikel »der«, bei Pronomen durch die Form »er« gekennzeichnet ist, z. B.
der Mann (er) ist berühmt.
modal: die Art und Weise kennzeichnend, z. B. er tat, als ob nichts
geschehen wäre.
Nominativ: der erste Fall; Werfall, z. B. der Vater kommt nach Hause.
Objekt: Satzglied, das von einem Verb als Ergänzung gefordert wird. Man
unterscheidet vier Arten von Objekten: Genitivobjekt (Ergänzung eines
Verbs im Genitiv, z. B. ich bedarf nicht seines Rates); Dativobjekt
(Ergänzung eines Verbs im Dativ, z. B. sie misstraute diesen Worten);
Akkusativobjekt (Ergänzung eines Verbs im Akkusativ, z. B. sie besucht
ihren Vater); Präpositionalobjekt (Objekt mit einer bestimmten, vom
Verb geforderten Präposition, z. B. Maria denkt an ihre Schwester).
Ordinalzahl: Zahlwort, das angibt, an welchem Punkt einer Reihenfolge
oder Rangordnung eine Person oder Sache steht; Ordnungszahl (vgl.
Kardinalzahl), z. B. er wohnt im zweiten Stock.
P – R
Partikel: Wort, das nicht gebeugt werden kann (Adverb, Präposition,
Konjunktion).
Partizip: Form des Verbs, die eine Mittelstellung zwischen Verb und
Adjektiv einnimmt; Mittelwort. 1. Partizip (Partizip Präsens, Mittelwort der
Gegenwart, z. B. der lobende Lehrer); 2. Partizip (Partizip Perfekt,
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Mittelwort der Vergangenheit, z. B. der gelobte Schüler).
Passiv: Blickrichtung beim Verb, bei der das Geschehen im Vordergrund
steht und der Täter, Urheber nicht oder nur nebenbei genannt wird
(Gegensatz: Aktiv); Leideform, z. B. der Hund wird gestreichelt; es wurde
viel gelacht.
passivisch: das Passiv betreffend (das Angebot ist verhandlungsfähig =
darüber kann verhandelt werden; vgl. aktivisch).
persönlich: in Verbindung mit allen Formen des Personalpronomens,
zumindest aber in der 3. Person, oder eines entsprechenden Substantivs
möglich (Gegensatz: unpersönlich), z. B. ich laufe, du läufst, der Motor
(er) läuft.
Personalpronomen: Pronomen, das angibt, von welcher Person oder
Sache die Rede ist, von der Person, die spricht (ich, wir), von der Person,
die angesprochen wird (du, ihr) oder von der Person oder Sache, über die
gesprochen wird (er, sie, es; sie [Plural]); persönliches Fürwort, z. B. ich
lese es (das Buch) dir vor.
Plural: Wortform, die das zwei- oder mehrmalige Vorkommen eines
Wesens oder Dinges ausdrückt, die sich auf zwei oder mehrere Wesen
oder Dinge bezieht (Gegensatz: Singular); Mehrzahl, z. B. die Kinder
spielen.
Positiv: Vergleichsform des Adjektivs, die eine Eigenschaft einfach nennt
oder die Gleichheit zweier (oder mehrerer) Wesen oder Dinge feststellt;
Grundform, z. B. Tim ist groß; Tim ist so groß wie Karen.
Possessivpronomen: Pronomen, das ein Besitz- oder
Zugehörigkeitsverhältnis ausdrückt; besitzanzeigendes Fürwort, z. B. das
ist mein Buch; sein Vater.
Prädikat: Teil des Satzes (Verb), der einen Zustand oder ein Geschehen
ausdrückt oder aussagt, was mit dem Subjekt geschieht; Satzaussage,
z. B. die Rosen blühen.
prädikativ: (von Adjektiven) in Verbindung mit dem Verb »sein« stehend;
aussagend, z. B. die Rose ist schön.
Präfix: sowohl nicht trennbarer Wortteil als auch trennbares Wort, das vor
ein Wort gesetzt wird, wodurch ein neues Wort entsteht, z. B. be(bespielen), er- (erklatschen), durch- (durchkriechen), herein(hereintragen).
Präposition: Wort, das in Verbindung mit einem anderen Wort, meist
einem Substantiv, ein (räumliches, zeitliches, kausales o. ä.) Verhältnis
kennzeichnet; Verhältniswort, z. B. er geht in das Zimmer; er tut es aus
Liebe; er schlägt mit dem Hammer.
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präpositional: mit einer Präposition gebildet, z. B. präpositionales
Attribut (meine Freude über den Sieg).
Präpositionalobjekt: s. Objekt.
Pronomen: Wort, das in einem Satz statt eines Substantivs stehen kann;
Fürwort, z. B. der Vater kam nach Hause. Er brachte mir ein Buch mit.
Pronominaladverb: Adverb, das statt einer Fügung Präposition +
Pronomen steht und aus den Adverbien da, hier oder wo und einer
Präposition besteht, z. B. worüber (= über was) lachst du?
Relationsadjektiv: s. Relativadjektiv.
relativ: einen Bezug zu einem Wort des übergeordneten Satzes
herstellend; bezüglich, z. B. er soll wieder dorthin gehen, woher er
gekommen ist; der Junge, der den Preis gewonnen hat.
Relativadjektiv: Adjektiv, das eine allgemeine Beziehung ausdrückt und
in der Regel nicht steigerungsfähig ist, z. B. gebietlich, das väterliche Haus
(= das Haus des Vaters).
Relativpronomen: Pronomen, das den Bezug eines Gliedsatzes zu einem
Substantiv oder Pronomen des übergeordneten Satzes herstellt;
bezügliches Fürwort, z. B. das ist der Mann, den ich gestern gesehen habe.
S – Z
sächlich: Bezeichnung des Geschlechts, das bei Substantiven durch den
Artikel »das«, bei Pronomen durch die Form »es« gekennzeichnet ist, z. B.
das Kind (es) ist lebhaft.
Singular: Wortform, die das einmalige Vorkommen eines Wesens oder
Dinges ausdrückt, die sich auf ein einziges Wesen oder D...
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