Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger im pol. Willensbildungsprozess a) Parteien, Verbände, Bis und NGOs Theorien J.J. Rousseau - Identitätstheorie - Alle Menschen erkennen den allgemeinen Willen - Menschen sind frei geboren - wahre Freiheit: Gehorsam gegenüber dem freien Willen Gesellschaftsauffassung - homogener Volkswille - keine Konflikte - soziale und ökonomische Gleichheit kann verwirklicht werden Staatsauffassung - Identität zwischen Herrschenden und Beherrschten - Verwirklichung des allgemeinen Willens Fraenkel - Konkurrenz und Pluralismustheorie - Grundgedanke: Menschen haben unterschiedliche Meinungen Gesellschaftsauffassung - Interessenpluralismus - Minimalkonsens herrscht - Partizipation durch Wahlen - Konflikte sind legitim Staatsauffassung - politische Gewalt an Gesetze gebunden, trifft verbindliche Entscheidungen, sorgt für Interessenausgleich → Zusammenfassung aller Theorien siehe Block Rechtlicher Rahmen und Definition (Parteien, Verbände, BIs, NGOs) - Parteien: verfassungsmäßige Institution Art 21GG -> Dürfen nicht der FDG widersprechen Verband: eine auf Dauer angelegte Vereinigung von Personen, Gruppen, Unternehmen oder Institutionen zu organisierten Interessenvertretung gegenüber Dritten Übernehmen keine Regierungsverantwortung Nur auf kleine Themengebiete bezogen Aufgabe: Artikulation, Aggregation, Selektion, Integration, pol. Partizipation Verband = Lobby = Ressource Group Bereiche: Wirtschaft und Arbeit, Soziales, Umweltschutz, Freizeit, Politik Leiden unter Mitgliederschwund Aufgaben von Parteien: Einflussnahme auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Mitwirkung an der politischen Bildung Förderung der politischen Beteiligung der Bürger Herausbildung von politischem Führungspersonal Rekrutierung von Kandidaten Einflussnahme auf Parlament und Regierung Eingabe politische Zielverfolgung in die staatliche Willensbildung Sorge für die ,,ständige lebendige Verbindung“ zwischen Volk und Staatsorganen Wahlen BRD = repräsentative Demokratie (Bürger wählen Abgeordnete, welche pol. Entscheidungen treffen) → Volkssouveränität Funktionen von Wahlen: Legitimation der Regierenden Kontrolle der Regierenden durch Wähler Repräsentation des Wählerwillens Integration der Wähler in das pol. System Konkurrenz personeller und programmatischer Alternativen → Wichtige Artikel im GG: 22 und 38 Prinzipien der Wahl in 38GG festgelegt: allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl Allgemein: Alle Staatsbürger besitzen das gleiche Wahlrecht Unmittelbar: Abgeordnete werden direkt gewählt Frei: Bürger dürfen nicht beeinflusst werden Gleiche: Stimmengleichheit (jede Stimme zählt gleich viel) Geheim: Wahlentscheidungen dürfen durch 3. nicht erkennbar sein Bundestagswahlsystem: 598 Abgeordnete Bundeswahlgesetz 1. Stimme Direktwahl von Abgeordneten nach relativer Mehrheitswahl (personelle Zusammensetzung) 2. Stimme Anzahl der Mandate der jeweiligen Partei im Bundestag Verhältniswahl Sitzverfahren Vorraussetzung: 5% Klausel überwunden Gesamtzahl wird per Hare-Niemeyer-Verfahren in Mandate umgerechnet → Verteilung der Mandate auf Bundesländer Zuerst erfolgreiche Wahlkreiskandidaten, danach über Listenplätze Gibt es mehr Direktmandate als Mandate, werden diese zu Überhangmandaten