Der Aufstieg der NSDAP 1932 1932 1930 1928 196 Mandate 230 Mandate 107 Mandate 12 Mandate 30.1.33 Hitler Reichskanzler Redeverbot für Hitler bis 1927/28 8./9.11.1923 Putschversuch der NSDAP in München ab Feb. 1920 1924 Hitler in Haft „Mein Kampf“ NSDAP 5.1.1919 Gründung der DAP Die NS-Ideologie Führerprinzip Sozialdarwinismus Antisemitismus Lebensraum im Osten Rassenlehre Nationalismus Die Stufen der Machtergreifung nach dem 30.1.1933 1.12.33 „Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat“ 17.7.33 „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ NSDAP einzige Partei Juni/Juli 33 Verbot der SPD (22.6.) und Selbstauflöung der anderen Parteien 2.5.33 Auflösung der Gewerkschaften DAF 7.4.33 Gesetz „zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ 7.4.33 Zweites Gleichschaltungsgesetz 31.3.33 Erstes Gesetz „zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ 5.3.33 RT-Wahlen 43,9% 288 Mandate 23.3.33 „Gesetz zur Behebung d. Not von Volk und Staat“ 21.3.33 Ermächtigungsgesetz Potsdam“ 28.2.33 „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ Reichstagsbrandverordnung „ Tag von „Zur Abwehr kommunistischer, staatsgefährdender Gewaltakte“: Einschränkung der Grundrechte (u.a. persönliche Freiheit, freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Eingriffe in Brief- und Fernsprechgeheimnis, Haussuchungen und Beschränkung des Eigentums sind zulässig). Reichsgesetze können von der Regierung beschlossen werden und dürfen von der Verfassung abweichen. Alle Landtage und kommunalen Selbstverwaltungsorgane werden aufgelöst und entsprechend dem RT-Wahlergebnis neu zusammengesetzt. „Reichsstatthalter“ sind für die Durchführung der Richtlinien des Reichskanzlers verantwortlich in den Ländern. Beamte können entlassen werden, wenn sie „nichtarischer Abstammung sind“ und wenn sie „nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten“. Als „einzige politische Partei in Deutschland“ wird die NSDAP zugelassen. Die NSDAP wird „nach dem Sieg der nationalsozialistischen Revolution“ als „die Trägerin des deutschen Staatsgedankens und mit dem Staat unlöslich verbunden“ anerkannt; „Stellvertreter des Führers“ und SA-Chef werden Mitglieder der Reichsregierung. Die Stufen der Machtergreifung nach dem 30.1.1933 1.8.34 Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches 30.6.34 Mordaktion unter Vorwand des „Röhm-Putsches“ 14.2.34 Gesetz „über die Aufhebung des Reichsrates“ 30.1.34 Gesetz „über den Neuaufbau des Reiches“ Volksvertretungen der Länder werden aufgehoben, die Hoheitsrechte der Länder gehen auf das Reich über, die Landesregierungen unterstehen der Reichsregierung, die neues Verfassungsrecht setzen kann. Der Reichsrat als Verfassungsorgan wird aufgehoben. „Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt.“ Die „bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten gehen auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über.“