BESTELLUNG VON TRANSPORTDIENSTLEISTUNGEN Auftraggeber (Ihre Firma): Auftragnehmer (Verfrachter): JAPO - transport s. r. o. Vintrovna 395/25, 664 41 Popůvky, Tschechische Republik IČO: 262 98 295, DIČ: 293 - 262 98 295 tel: +420 547 239 770, fax: +420 547 239 546 Ident-Nr: Auftragsdatum: Erstellt von: Datum der Beladung: Ort der Beladung: Ust-ID: Eingetragen beim Kreisgericht in Brno, Abteil C, Datei 42419 Kontakt: Firma: Anschrift: Ansprechpartner: Telefon: Ware (Bezeichnung, Menge): Gewicht: Datum der Ausladung: Ort der Ausladung: Zollabfertigung: ADR: Ja Nein Firma: Anschrift: Ansprechpartner: Telefon: Tschechische Rep.: Ausland: Preis Transportbedingungen: * Der Verfrachter verpflichtet sich den Transport unter Einhaltung des CMR - Abkommens, ADR und AETR durchzuführen, und die Ware rechtzeitig und ohne Mängel abzuholen und anzuliefern. * Im Falle eines Verzugs bei der Vorbereitung der Fracht, oder falls die Ladung nicht zu vereinbarter Zeit an vereinbarter Stelle bereitsteht, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dies schnellstmöglich nachzuholen. Entsteht dadurch dem Verfrachter eine Verzögerung, die Verspätungen bei weiteren Aufträgen zu Folge hat, ist der Auftragsteller verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen. * Bei Absage des Auftrags ist der Auftraggeber verpflichtet, den damit verbundenen entgangenen gewinn und entstandene Kosten zu ersetzen. * Falls nicht anders vereinbart, werden Rechnungen in 14 Tagen nach Ausstellungsdatum fällig. Schiedsklausel 1. Die Vertragsparteien vereinbarten sich im Sinne des Gesetzes Nr. 216/1994 ausdrücklich, dass zur Entscheidung der sämtlichen sich aus diesem Vertrag ergebenden Vermögensstreite sowie der Streite, die im Zusammenhang mit dem durch diesen Vertrag gegründeten Rechtsverhältnis entstehen werden, ausgeschlossen der im Zusammenhang mit Exekution entstehenden Streite sowie der durch Insolvenzverfahren verursachten Streite, falls sie durch keine gegenseitige Vereinbarung gelöst werden, der Schiedsrichter JUDr. Karel Schelle, LLM., Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltkammer der Tschechischen Republik unter der Nummer 12495 registriert, mit dem Ausübungsort Ambrožova 6, 635 00 Brünn berechtigt ist. Der durch diese Schiedsklausel festgelegte Schiedsrichter wird die Streite ohne mündliche Verhandlung, nur aufgrund der von den Vertragsparteien vorgelegten schriftlichen Dokumente entscheiden. Falls doch der Schiedsrichter die schriftlichen Dokumente nicht für ausreichend halten wird, ist er berechtigt, eine mündliche Verhandlung anzuordnen. Das Schiedsverfahren wird gemäß der Rechtsordnung der Tschechischen Republik stattfinden und es wird das Gerechtigkeitsprinzip angewendet werden. Die Vertragsparteien vereinbarten sich, dass das Schiedsverfahren in tschechischer Sprache geführt wird. Das Schiedsurteil muss nicht begründet sein. Das ist auch in dem Fall gültig, wenn der Streit auf Antrag einer der Vertragsparteien während des Schiedsverfahrens durch Vergleich in der Form eines Schiedsurteils geschlossen wird. 2. Die Kosten des Schiedsverfahrens sind folgendermaßen gebildet: a) die Gebühr für das Schiedsverfahren beträgt 3% des Werts des Streitgegenstandes, mindestens doch 5.000,- CZK, zuzüglich MWSt. gemäß gültigen Gesetzen. Die Gebühr stellt die Vergütung des Schiedsrichters dar, b) Sonderkosten, die durch Verhandlung und Entscheidung des Streits im 3. Bei der Entscheidung über den Ersatz der Schiedsverfahrenkosten werden jeweilige Bestimmungen der Zivilgerichtsordnung entsprechend verwendet. 4. Das Schiedsurteil wird am Tage seiner Zustellung rechtskräftig und vollstreckbar. Falls durch diese Klausel nicht anders festgelegt ist, ist das Gesetz Nr. 216/1994 gültig. Zur Entscheidung der durch diese Schiedsklausel nicht definierten und durch dieses Gesetz nicht geregelten Fragen des Schiedsverfahrens ist der festgelegte Schiedsrichter selbst berechtigt. Bemerkung: Dies ist ein Transportauftrag gemäß dem CMR-Abkommen.