TSE (transmissible spongiforme Enzephalopathie)

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TSE (transmissible spongiforme Enzephalopathie)
Alle Erkrankungen die übertragbar sind und zu einer schwammartigen
Veränderung des Gehirns führen.
Zur TSE des Menschen gehören:
- TSE (früher HSE)
- CJK (einschl. vCJK)
- Gerstmann-Sträussler-Schenker-Syndrom
- Kuru-Syndrom (durch Kannibalismus)
- Tödliche familiäre Schlaflosigkeit
TSE bei Tieren:
- BSE (bovine spongiforme Enzephalopathie)
- Traber-Krankheit (Scrapie der Schafe)
- Andere Tiere, z.B. Hirsche, Elche, Nagetiere (z. B. Ratten, Hamster,
Meerschweinchen, Mäuse)
Pathologie:
- Gehirn ist schwammartig durchlöchert
- Fadenförmigen, eiweißhaltige Ablagerungen im Nervengewebe
- → keine Enzyme da, die diese Ablagerungen abbauen
- → Abwehrzellen machen keinen Versuch diese aufzulösen
Ursachen:
- Prionen → subvirale Eiweißpartikel (Eiweißteilchen ohne Erbinformation)
- Vererbung (tritt erst im fortgeschrittenen Alter auf)
Übertragung:
- Fleischverzehr (Rind – BSE)
- Bluttransfusionen
- Unsterile chirurgische Instrumente
- Selten: Injektionen von Wachstumshormonen
- Selten: Transplantationen von Hirnhaut und Augenhornhaut
Häufigkeit:
- 60 – 80 Fälle pro Jahr
Inkubationszeit:
- nicht sicher bekannt
- vermutlich Jahre bis Jahrzehnte
Symptome:
- psychische Veränderungen (1. Stadium)
- → Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen
- → Apathie (Teilnahmslosigkeit)
- → Reizbarkeit
- → leichte Ermüdbarkeit
- → Unruhe
- → Schlaflosigkeit
- → später: Wahn und Halluzinationen
- neurologische Funktionsstörungen (2. Stadium)
- → Koordinationsstörungen
- → Gleichgewichtsstörungen
- → Muskelzittern bis generalisierte Krämpfe
- → schwere Sprach- und Schreibstörungen
- Endstadium (3. Stadium)
- → Lähmungen
- → Demenz
- → Koma
- → Tod
meistens wird die Erkrankung erst im Endstadium erkannt!!
Meldepflicht:
- V,E,T §§ 8 und 6 IfSG
Behandlungsverbot:
- §§ 24 und 6
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