Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei TSE - Labordiagnostik im LALLF M-V Allgemeines Rechtliche Grundlagen Die BSE-Erkrankung des Rindes und die Traberkrankheit (Scrapie) beim Schaf gehören wie verschiedene Erkrankungen des Menschen (z.B. Creutzfeld-Jakob-Krankheit, Kuru) zu den Prionen-Erkrankungen. Diese werden aufgrund der histologisch nachweisbaren typischen schwammartigen Veränderungen im Gehirn als Transmissible (= übertragbar) Spongiforme (= schwammförmig) Encephalopathien (TSE) bezeichnet. Grundlage aller TSE-Untersuchungen ist die EU-Verordnung VO (EU) 999/2001. Auslöser der TSE-Erkrankungen sind von der normalen Form des Prionen-Proteins (PrPc) abweichende Prionen-Proteine (PrPres). Das PrPc ist auf Zellen des lymphatischen Systems und des ZNS vorhanden. Es kann spontan (z.B. durch Mutation im Prionen-Gen) oder durch Infektion mit PrPres (z. B. bei BSE) in die krankmachende veränderte Form umgewandelt werden. (Stand Juni 2008) Untersuchungsaufgaben c PrP res PrP Im LALLF M-V werden durchgeführt: 1. Pflichtuntersuchung aller über 30 Monate alten Schlachtrinder und aller über 24 Monate alten verendeten bzw. aus besonderem Grund (z.B. BSE-Verdacht) getöteten Rinder auf BSE 2. Stichprobenuntersuchungen von über 18 Monate alten geschlachteten und verendeten Schafen und Ziegen und Pflichtuntersuchung aller aus besonderem Grund (z.B. Scrapie- oder BSE-Verdacht) getöteten Schafe und Ziegen 3. Stichprobenuntersuchungen von anderen Tieren z.B. Wildwiederkäuern (Reh-, Rot-, Dam- und Muffelwild, Zootiere) auf TSEtypisches Prion-Protein Diese EU-Verordnung wird u. a. durch den - Plan der BRD zur Bekämpfung und Überwachung der TSE und die - BSE-Untersuchungsverordnung in nationales Recht der BRD umgesetzt. Im Landesrecht M-V sind die TSE-Untersuchungen durch den „Erlass zur Überwachung der TSE in M-V“ geregelt. Die Durchführung der amtlichen TSE-Untersuchungen wird durch die rechtlichen Grundlagen streng reglementiert. Probenmaterial Stammhirnprobe vom Rind Obexregion (Lage der Kerngebiete mit den höchsten PrPresKonzentrationen) Für die amtliche TSE-Untersuchung darf nur Material aus der Obexregion von Stammhirnproben verwendet werden. Ist dieses vorgeschriebene Probenmaterial nicht vorhanden oder aufgrund von Beschädigung anatomisch nicht darstellbar, darf die amtliche Untersuchung auf TSE nicht durchgeführt werden. Untersuchungsmethode TSE-Untersuchungen 2007 BSE aktuell Die Stammhirnproben werden mittels eines zugelassenen Enzym-Immuno-Assay (EIA) auf das Vorhandensein von verändertem Prion-Protein (PrPres) untersucht. Im LALLF M-V wurden 2007 insgesamt 95.622 Proben von Rind, Schaf, Ziege und anderen Tieren auf TSE untersucht. Bei einer Probe von einem verendeten Rind wurde BSE und bei einer Probe eines geschlachteten Schafes wurde Scrapie festgestellt. Bei einem weiteren Rind aus M-V, welches aber in Schleswig-Holstein geschlachtet und getestet wurde, konnte BSE nachgewiesen werden. Aufgrund der von der EU vorgegebenen und in der Bundesrepublik Deutschland strikt umgesetzten Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen ist die Anzahl der BSE-Fälle deutlich zurückgegangen. Für die Untersuchung wird aus der Probe Material entnommen und homogenisiert. Das PrPres kann mit dem EIA direkt aus dem Homogenat nachgewiesen werden. Tierart gesamt davon: SchlachtTiere verendete Tiere Rind 94.169 81.696 12.473 Schaf 1.346 177 1.769 Ziege 44 19 25 andere 63 0 63 Bild-Quelle Deckblatt: Science Homogenisiertes Probenmaterial und EIA-Testplatte Das PrPres, wenn in der Probe vorhanden, bindet sich (chemische Reaktion) an einen auf der Testplatte immobilisierten Liganden. An dieses gebundene PrPres (Antigen, AG) kann ein spezifischer Antikörper (AK), an den ein Enzym gekoppelt ist (Konjugat), binden (AG-AK-Komplex). Durch das am Konjugat gebundene Enzym kann ein farbloses zugegebenes Substrat chemisch umgesetzt werden. Diese Reaktion wird durch einen Farbumschlag sichtbar. Die Stärke des Farbumschlags entspricht der Menge an PrPres in der Probe. Ist PrPc, aber kein PrPres in der Probe vorhanden, bleibt der Farbumschlag aus. Mit einem sporadischen Auftreten von BSE auch nach dem Verbot der Fütterung von Tiermehl an Säugetiere wird aber weiterhin gerechnet. Die Ursache dieser vereinzelten Erkrankungsfälle ist noch nicht eindeutig geklärt. BSE – Fälle Impressum BRD und M-V 2001 bis 2007 Jahr BRD M-V gesamt Pos. Rinder Nachweise 2001 125 2 2 2002 106 4 2 2003 54 0 0 2004 65 3 3 2005 32 4 2 2006 16 1 0 2007 4 2 1 Herausgeber: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Thierfelderstraße 18 18059 Rostock Telefon: Telefax: 0381 / 40 35 -0 0381 / 4001510 Mail: Homepage: [email protected] www.lallf.de Druck: Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern Ausgabe: Juli 2008, 500 Exemplare