TSE - Labordiagnostik im LALLF M-V

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Landesamt für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit
und Fischerei
TSE - Labordiagnostik im
LALLF M-V
Allgemeines
Rechtliche Grundlagen
Die BSE-Erkrankung des Rindes und die
Traberkrankheit (Scrapie) beim Schaf gehören wie verschiedene Erkrankungen des
Menschen (z.B. Creutzfeld-Jakob-Krankheit,
Kuru) zu den Prionen-Erkrankungen. Diese
werden aufgrund der histologisch nachweisbaren typischen schwammartigen Veränderungen im Gehirn als Transmissible (=
übertragbar) Spongiforme (= schwammförmig)
Encephalopathien (TSE) bezeichnet.
Grundlage aller TSE-Untersuchungen ist die
EU-Verordnung VO (EU) 999/2001.
Auslöser der TSE-Erkrankungen sind von der
normalen Form des Prionen-Proteins (PrPc)
abweichende Prionen-Proteine (PrPres). Das
PrPc ist auf Zellen des lymphatischen
Systems und des ZNS vorhanden. Es kann
spontan (z.B. durch Mutation im Prionen-Gen)
oder durch Infektion mit PrPres (z. B. bei BSE)
in die krankmachende veränderte Form
umgewandelt werden.
(Stand Juni 2008)
Untersuchungsaufgaben
c
PrP
res
PrP
Im LALLF M-V werden durchgeführt:
1. Pflichtuntersuchung aller über 30 Monate
alten Schlachtrinder und aller über 24
Monate alten verendeten bzw. aus
besonderem Grund (z.B. BSE-Verdacht)
getöteten Rinder auf BSE
2. Stichprobenuntersuchungen von über
18 Monate alten geschlachteten und verendeten Schafen und Ziegen und Pflichtuntersuchung aller aus besonderem
Grund (z.B. Scrapie- oder BSE-Verdacht)
getöteten Schafe und Ziegen
3. Stichprobenuntersuchungen von anderen
Tieren z.B. Wildwiederkäuern (Reh-, Rot-,
Dam- und Muffelwild, Zootiere) auf TSEtypisches Prion-Protein
Diese EU-Verordnung wird u. a. durch den
- Plan der BRD zur Bekämpfung und
Überwachung der TSE und die
- BSE-Untersuchungsverordnung in
nationales Recht der BRD umgesetzt.
Im Landesrecht M-V sind die TSE-Untersuchungen durch den „Erlass zur Überwachung der TSE in M-V“ geregelt.
Die Durchführung der amtlichen TSE-Untersuchungen wird durch die rechtlichen Grundlagen streng reglementiert.
Probenmaterial
Stammhirnprobe vom Rind
Obexregion
(Lage der Kerngebiete
mit den höchsten PrPresKonzentrationen)
Für die amtliche TSE-Untersuchung darf nur
Material aus der Obexregion von Stammhirnproben verwendet werden.
Ist dieses vorgeschriebene Probenmaterial
nicht vorhanden oder aufgrund von Beschädigung anatomisch nicht darstellbar, darf
die amtliche Untersuchung auf TSE nicht
durchgeführt werden.
Untersuchungsmethode
TSE-Untersuchungen 2007
BSE aktuell
Die Stammhirnproben werden mittels eines
zugelassenen Enzym-Immuno-Assay (EIA)
auf das Vorhandensein von verändertem
Prion-Protein (PrPres) untersucht.
Im LALLF M-V wurden 2007 insgesamt
95.622 Proben von Rind, Schaf, Ziege und
anderen Tieren auf TSE untersucht.
Bei einer Probe von einem verendeten Rind
wurde BSE und bei einer Probe eines
geschlachteten Schafes wurde Scrapie
festgestellt. Bei einem weiteren Rind aus
M-V, welches aber in Schleswig-Holstein
geschlachtet und getestet wurde, konnte BSE
nachgewiesen werden.
Aufgrund der von der EU vorgegebenen und
in der Bundesrepublik Deutschland strikt
umgesetzten Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen ist die Anzahl der
BSE-Fälle deutlich zurückgegangen.
Für die Untersuchung wird aus der Probe
Material entnommen und homogenisiert.
Das PrPres kann mit dem EIA direkt aus
dem Homogenat nachgewiesen werden.
Tierart
gesamt
davon:
SchlachtTiere
verendete
Tiere
Rind
94.169
81.696
12.473
Schaf
1.346
177
1.769
Ziege
44
19
25
andere
63
0
63
Bild-Quelle Deckblatt: Science
Homogenisiertes Probenmaterial und EIA-Testplatte
Das PrPres, wenn in der Probe vorhanden,
bindet sich (chemische Reaktion) an einen
auf der Testplatte immobilisierten Liganden.
An dieses gebundene PrPres (Antigen, AG)
kann ein spezifischer Antikörper (AK), an
den ein Enzym gekoppelt ist (Konjugat),
binden (AG-AK-Komplex). Durch das am
Konjugat gebundene Enzym kann ein
farbloses zugegebenes Substrat chemisch
umgesetzt werden. Diese Reaktion wird
durch einen Farbumschlag sichtbar. Die
Stärke des Farbumschlags entspricht der
Menge an PrPres in der Probe.
Ist PrPc, aber kein PrPres in der Probe
vorhanden, bleibt der Farbumschlag aus.
Mit einem sporadischen Auftreten von BSE
auch nach dem Verbot der Fütterung von
Tiermehl an Säugetiere wird aber weiterhin
gerechnet. Die Ursache dieser vereinzelten
Erkrankungsfälle ist noch nicht eindeutig
geklärt.
BSE – Fälle
Impressum
BRD und M-V 2001 bis 2007
Jahr
BRD
M-V
gesamt
Pos. Rinder
Nachweise
2001
125
2
2
2002
106
4
2
2003
54
0
0
2004
65
3
3
2005
32
4
2
2006
16
1
0
2007
4
2
1
Herausgeber:
Landesamt für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Mecklenburg-Vorpommern
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Telefon:
Telefax:
0381 / 40 35 -0
0381 / 4001510
Mail:
Homepage:
[email protected]
www.lallf.de
Druck:
Landesamt für innere Verwaltung
Mecklenburg-Vorpommern
Ausgabe:
Juli 2008, 500 Exemplare
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